Protocol of the Session on June 27, 2006

Meine Damen und Herren, eine letzte Bemerkung: Ich mache mir große Sorgen um die Informationsfreiheit in unserem Lande, soweit diese durch die „Schweriner Volkszeitung“ wahrgenommen werden muss. Wir haben im Innenausschuss im vergangenen Jahr eine Anhörung mit den Vertretern der Presseorgane in unserem Lande gehabt und dort wurde uns versichert, dass wir uns um die Informationsfreiheit keine Sorgen machen müssen. Und als Beispiel für die Vielfalt von Pressefreiheit in diesem Lande führten die Unternehmer aus, man schaue sich doch nur einmal die Vielzahl von Anzeigenblättern an, auch dieses sei ein Zeichen von Pressefreiheit. Meine Damen und Herren, lassen wir uns mit dieser Auskunft nicht abspeisen!

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU und Linkspartei.PDS)

Wenn es zutrifft, dass die SVZ dabei ist, ihre Zentralredaktion in Schwerin zu schließen, daraus nur noch eine Lokalredaktion zu machen und die Berichterstattung über das gesellschaftliche Leben und das politische Leben in diesem Lande aus der Zentralredaktion in Schleswig-Holstein kommt, dann sehe ich dieses als eine Fehlentwicklung des Pressewesens in unserem Lande an.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, Linkspartei.PDS und einzelnen Abgeordneten der CDU)

Ich darf im Ergebnis der Anhörung vom vergangenen Jahr als Ausschussvorsitzender und damit für alle drei Fraktionen sprechen und sagen, dass wir diese Sorge den Herausgebern gegenüber fraktionsübergreifend deutlich gemacht haben.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Richtig.)

Meine Damen und Herren, ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf Informationsfreiheitsgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, Linkspartei.PDS und Dr. Armin Jäger, CDU)

Herr Friese, entsprechend der Wortmeldung ist zu entnehmen, dass Sie heute Ihre letzte angemeldete Rede als Abgeordneter der Fraktion der SPD halten. Gestatten Sie mir, Ihnen im Namen des Landtages herzlich zu danken, denn Sie gehören zu den Abgeordneten, die von Anfang an Mitglied dieses Landtages, des Hohen Hauses sind. Sie haben sich sehr eingebracht für die Belange der Kultur, der Medien und auch in die Verfassungsarbeit haben Sie sehr viel Fleiß hineingelegt. Aber ganz besonders möchte ich Ihnen danken für die Tätigkeit als Innenausschussvorsitzender, denn dieser Ausschuss hatte immer intensive Arbeit zu leisten. Wir wünschen Ihnen alles Gute für den neuen Lebensabschnitt und Gottes Segen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, CDU und Linkspartei.PDS)

Das Wort hat jetzt der Fraktionsvorsitzende der CDU Herr Dr. Jäger.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Herr Friese, ich möchte das wiederholen, was die Präsidentin gesagt hat. Ich habe mich dazu aber nicht zu Wort gemeldet. Das passt sehr gut, ich war über lange Jahre Ihr Stellvertreter. Wir haben politisch manchmal sehr auseinandergehende Meinungen gehabt. Ich kann Ihnen nur eins bestätigen, es machte Spaß, unter einer kompetenten Leitung im Innenausschuss zu arbeiten. Ich bedanke mich bei Ihnen dafür im Namen meiner Fraktion.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU und Gabriele Meˇsˇt’an, Die Linkspartei.PDS)

Ich möchte aber einen Aspekt aufgreifen, Herr Innenminister, der mir durch Ihren Redebeitrag sehr wichtig erschienen ist. Sie sagten, Sie haben sich vom Saulus zum Paulus gewandelt, so habe ich das verstanden.

(Minister Dr. Gottfried Timm: Das haben Sie gesagt.)

Ich war das nicht, einer meiner Kollegen.

Es war aber wohl so ein Wandel, denn, Herr Innenminister, dieses Gesetz wird Ungerechtigkeiten an Punkten, die besonders schmerzen, nicht bereinigen, wenn nämlich Amtsträger Mitarbeiter in der Öffentlichkeit bloßstellen und sich dann hinter Geheimschutz verstecken. Und genau dieses ist in diesem Lande durch den amtierenden Innenminister vor geraumer Zeit geschehen mit einem Mitarbeiter, der immerhin stellvertretender Abteilungsleiter in einer Abteilung war, dem Sie in der Landespressekonferenz vorgeworfen haben, dass er Sie falsch informiert habe. Als er gegen diese Behauptung zu Gericht zog, haben Sie nichts anderes dagegensetzen können als die Geheimhaltung und das Gericht. Und das ist das Schlimme, denn es kann sein, dass das einmal berechtigt ist, aber, Herr Minister, das Gericht hat Ihnen das nicht abgenommen. Das Gericht hat das geschrieben, was alle im Urteil vermutet haben, nämlich, dass Sie sich hinter dem Geheimschutz verstecken, dass Sie ungerechtfertigt einen Mitarbeiter in der Öffentlichkeit herabgewürdigt haben. Und ich erwarte, dass Sie sich, nachdem Sie sich jetzt gewandelt haben, dafür entschuldigen, übrigens auch beim Verwaltungsgericht in Schwerin für eine absolut unzulässige Kritik an dieser Entscheidung. – Vielen Dank.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Danke schön, Herr Dr. Jäger.

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von den Fraktionen der Linkspartei.PDS und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen für das Land Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 4/2117. Der Innenausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Fraktionen der Linkspartei.PDS und SPD auf Drucksache 4/2117 in der Fassung seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/2320 anzunehmen.

Wir kommen zur Einzelabstimmung.

Ich rufe auf die Paragrafen 1 bis 16 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit sind die Paragrafen 1 bis 16 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der Linkspartei.PDS gegen die Stimmen der Fraktion der CDU bei einer Stimmenthaltung

(Reinhardt Thomas, CDU: Nein, ich habe dafür gestimmt.)

und einer Dafürstimme der CDU angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 4/2320 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 4/2320 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der Linkspartei.PDS, einer Stimme der Fraktion der CDU, einer Stimmenthaltung der Fraktion der CDU und Gegenstimmen der Fraktion der CDU angenommen. Ich korrigiere das Stimmergebnis: Eine Gegenstimme der Fraktion der SPD möchte ich noch benennen.

(Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der SPD – Volker Schlotmann, SPD: Ist das hier heiteres Beruferaten oder was?!)

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD, CDU und Linkspartei.PDS – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 4/2118(neu), hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Rechts- und Europaausschusses, Drucksache 4/2328.

Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und Linkspartei.PDS: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 4/2118(neu) –

Beschlussempfehlung und Bericht des Rechts- und Europaausschusses – Drucksache 4/2328 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Rechts- und Europaausschusses, der Abgeordnete Herr Krumbholz. Bitte, Herr Krumbholz.

Danke, Frau Präsidentin.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Ihnen liegen mit Drucksache 4/2328 die Beschlussempfehlung und der Bericht zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vor. Dieser Gesetzentwurf bezieht sich auf sieben Artikel unserer Landesfassung sowie auf das Abgeordnetengesetz, das infolge der Verlängerung der Wahlperiode von vier auf fünf Jahre entsprechend angepasst werden muss.

Im Gegensatz zu der Aufnahme des strikten Konnexitätsprinzips im ersten Änderungsgesetz ist unser Gesetzentwurf wesentlich umfangreicher, bezieht er sich doch auf die Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel, die Erweiterung von Artikel 14, dahingehend, dass auch die Jugendlichen ausdrücklich unter den Schutz des Landes sowie der Gemeinden und Kreise gestellt werden. Die Einfügung von Artikel 17 a erfolgt in Bezug auf den besonderen Schutz von alten Menschen und Menschen mit Behinderungen. Die Verlängerung der Wahlperiode des Landtages von vier auf fünf Jahre ist einhergehend mit der Änderung von Artikel 27, der Absenkung des erforderlichen Quorums 140.000 auf 120.000 Wahlberechtigte hinsichtlich von Volksbegehren im Sinne von Artikel 60 sowie Anpassung der Verfassung in Artikel 68 an die bundesgesetzlichen Vorgaben sowie an das Landesrechnungshofgesetz hinsichtlich der Amtszeit des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Landesrechnungshofes.

In den Beratungen des Rechts- und Europaausschusses haben sich darüber hinaus Änderungen in Bezug auf Artikel 52 Absatz 4 der Verfassung ergeben, damit die Ausschlussbestimmungen entsprechend der neuen Fassung des Landesverfassungsgerichtsgesetzes gleichlautend mit der Landesverfassung sind, wonach die Zugehörigkeit zu den entsprechenden Organen der Europäischen Union, dem Europäischen Gerichtshof, einem anderen Landesverfassungsgericht oder dem Bundesverfassungsgericht mit einer Mitgliedschaft oder Stellvertretung im Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern unvereinbar ist.

Dem Rechts- und Europaausschuss fiel auf, dass durch die Erweiterung der Wahlperiode von vier auf fünf Jahre das Abgeordnetengesetz entsprechend angepasst werden musste. Und schließlich bezogen sich die Beratungen auf Artikel 3 des Gesetzentwurfes, da sichergestellt werden muss, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft tritt, weil noch vor der Landtagswahl die Wähler informiert sein müssen, dass der Landtag gemäß Artikel 27 Absatz 1 der Verfassung nunmehr auf fünf Jahre g e w ä h l t wird. Ich denke, mit diesen Änderungen wird erreicht, dass Mecklenburg-Vorpommern weiterhin eine moderne, eine zukunftsweisende Verfassung besitzt.

Der mitberatende Landwirtschaftsausschuss hat mit Stellungnahme vom 4. April einstimmig die unveränderte Annahme empfohlen, ebenso der Sozialausschuss mit Stellungnahme vom 30. März. Der mitberatende Finanzausschuss hat ebenfalls mit Stellungnahme vom 4. April die unveränderte Annahme empfohlen. Nun ist der Vorsitzende des Finanzausschusses Kollege Riemann leider nicht da,

(Heinz Müller, SPD: Wo ist er denn?)

ansonsten hätte ich ihn gern gefragt, warum er diese Stellungnahme vom 4. April 2006 an den Vorsitzenden des Rechtsausschusses Herrn Götz Kreuzer sendet.

(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD – Heinz Müller, SPD: Oh! – Zurufe von Volker Schlotmann, SPD, und Andreas Bluhm, Die Linkspartei.PDS)

Ich werde ihn nachher fragen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, abschließend möchte ich mich bei allen Beteiligten für die konstruktive Beratung im Ausschuss bedanken, die auch vonseiten der Landesregierung und den Einzelressorts unterstützt worden ist.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der CDU und Linkspartei.PDS)

Danke schön, Herr Krumbholz.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 120 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Fraktionsvorsitzende der SPD Herr Schlotmann.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Keine Sorge, es wird etwas leiser und ruhiger als heute Morgen. Ich muss Sie auch enttäuschen, die im Zeitplan ausgewiesenen 56 Minuten werde ich mit Sicherheit nicht ausschöpfen.

(Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Ich meine auch nicht.)

Allerdings so viel des Positiven. Negativ empfinde ich – und ich hoffe, dass unsere Kolleginnen und Kollegen das überall hier im Hause hören –, hier geht es um unsere gemeinsame Geschäftsgrundlage,