Ich bin auf einem Dorf groß geworden. Viele wissen ja, dass ich in Born jetzt sozusagen zu Hause bin und da sehr wohl am Wasser lebe und weiß, was Wasserqualität für ein Land bedeutet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Landeswassergesetz wurde in den vergangenen 18 Monaten insgesamt dreimal in diesem Haus aufgerufen. Die erste Novellierung stand im Frühjahr 2005 an. Es ging dabei um die Wasserrahmenrichtlinie. Weitere Änderungen wurden durch Sie in den letzten beiden Tagen im Zusammenhang mit der Novelle der Landesbauordnung und dem Verwaltungsmodernisierungsgesetz verabschiedet. Das Abstimmungsverhalten der Opposition zu diesen drei Gesetzesvorhaben war eben das einer Opposition. Und nun heute, kurz vor Toresschluss, ein Antrag der CDU, der inhaltlich durchaus überlegenswert wäre, zur Änderung des Landeswassergesetzes.
Um das Ergebnis gleich vorwegzunehmen: In dieser Legislaturperiode, und da erzähle ich den Damen und Herren von der Opposition nichts Neues, wird das nichts mehr.
Und ein geeignetes Instrument, das Verwaltungsmodernisierungsgesetz auszubremsen, ist dieser Antrag auch nicht.
Die CDU Fraktion spricht sich in ihrem Antrag dafür aus, dass für die wasserrechtlichen Abstandsregelungen ausschließlich das landwirtschaftliche Fachrecht gelten soll. Die Düngeverordnung regelt für die Gewässer erster und zweiter Ordnung in Paragraf 3 Absatz 9, dass wasserrechtliche Abstands- und Wirtschaftsregelungen von den düngerechtlichen Abstandsregelungen unberührt bleiben. Insoweit haben sich die wasserrechtlichen Abstandsregelungen ausschließlich an den Belangen des Umweltschutzes auszurichten. Gewässerrandstreifen dienen der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktion des Gewässers sowie im Hinblick auf die neuen Erfahrungen der Hochwasserkatastrophe der Sicherung des Wasserabflusses.
Die Umweltministerkonferenz hat im November 2001 den von allen Ländern erarbeiteten Musterentwurf für Vorschriften zur Implementierung der Wasserrahmrichtlinie in die Landeswassergesetze zur Umsetzung empfohlen. Dort wurde die Aufnahme einer Regelung zu Gewässerrandstreifen vorgeschlagen, um die Forderungen aus der Wasserrahmenrichtlinie zu erfüllen, wonach bei diffusen Quellen, die Verschmutzungen verursachen können, Maßnahmen zur Verhinderung oder Begrenzung der Einleitung von Schadstoffen zu ergreifen sind. Wasserwirtschaftlich ist die Einrichtung von Gewässerrandstreifen ein wichtiges Instrument, um dieser Forderung nachzukommen. Gewässerrandstreifen haben eine vielfältige Schutzfunktion für die Gewässer. Sie dienen unter anderem auch dazu, diffusen Einträgen in Form von Abspülungen aus der Fläche entgegenzuwirken.
Die Bestandsaufnahme in Mecklenburg-Vorpommern hat ergeben, dass die festgestellten Nährstoffbelastungen fast durchgängig aus diffusen Quellen herrühren. Rund 9 0 Prozent der Fließgewässer mit Einzugsgebieten von mindestens zehn Quadratkilometern haben gemäß Bestandsaufnahme den geforderten guten Zustand bislang nicht erreicht. Zu den hauptsächlichen Ursachen gehören Eingriffe in die Hydromorphologie sowie Eutrophierung durch Nährstoffe aus diffusen landwirtschaftlichen Quellen. Eingriffe in die Hydromorphologie sind in der Vergangenheit in großem Maße für die Sicherung der intensiven Landwirtschaft getätigt worden. Diesen Missständen kann man nur durch Renaturierung, Verringerung der Unterhaltungsintensität sowie mit ausreichenden Abständen bei den Gewässerrandstreifen ohne landwirtschaftliche Nutzung begegnen.
Meine Damen und Herren, rund 35 Prozent der Seen mit Wasserflächen von mindestens 0,5 Quadratkilometern haben den guten Zustand ebenfalls nicht erreicht. Zu den hauptsächlichen Ursachen gehören interne Belastungen aus Sedimenten, die sich infolge menschlicher Nutzung in den letzten Jahrzehnten abgelagert haben, und anhaltende Belastungen durch Nährstoffe aus diffusen Quellen. Um den guten Zustand innerhalb der von der Wasserrahmenrichtlinie gesetzten Frist herzustellen, sind Maßnahmen der Seerestaurierung wie Entschlammung, chemische Fällung und nutzungsfreie Gewässerrandstreifen erforderlich.
Auch 85 Prozent der Küstengewässer bis zur 1-Seemeilen-Zone erreichen bei der Bestandsaufnahme den von der Wasserrahmenrichtlinie geforderten guten Zustand nicht. Da hier die hauptsächlichen Ursachen in der Eutrophierung durch Eintrag von Nährstoffen aus den
Fließgewässern liegen, ist die Anpassung der landwirtschaftlichen Tätigkeit auf Erfordernisse des Gewässerschutzes, das heißt auf eine tatsächlich gute fachliche Praxis dringend erforderlich.
In rund 30 Prozent des oberen zusammenhängenden Grundwasserleiters sind nach gegenwärtigem Kenntnisstand deutlich überhöhte Belastungen durch Nährstoffe festzustellen. Für den ganzen oberen Grundwasserleiter ist eine erhöhte Belastung nachgewiesen. Auch diese Belastungen beruhen auf Nährstoffeinträgen aus der Landwirtschaft.
(Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Hans-Heinrich Jarchow, SPD: Herr Kokert, hören Sie mal gut zu! – Zuruf von Egbert Liskow, CDU)
Hinsichtlich der Nährstoffbelastung aller Gewässer ist ein integrierter Ansatz zu verfolgen, da sich ein wesentlicher Anteil der Nährstoffbelastung der Fließ- und Standgewässer aus dem Grundwasser speist, die Nährstoffbelastung der Fließgewässer wiederum die Nährstoffbelastung der Küstengewässer verursacht. Ein wichtiger Bestandteil eines solchen integrierten Ansatzes ist eine ausreichende Sicherung der Gewässerrandstreifen.
In dem von der Umweltministerkonferenz empfohlenen Musterentwurf werden Abstandsflächen im Außenbereich von zehn Metern für erforderlich erachtet, wobei eine Differenzierung im Innenbereich für möglich gehalten wird. Aus diesen Gründen haben Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen – also, wer mitgezählt hat, zehn Bundesländer – entsprechend diesem Vorschlag im Außenbereich eine Abstandsregelung von zehn Metern in ihren Landeswassergesetzen vorgeschrieben. Mecklenburg-Vorpommern liegt mit sieben Metern damit deutlich unter dieser Empfehlung. Also kein Wettbewerbsnachteil, liebe Frau Schlupp.
(Beifall Hans-Heinrich Jarchow, SPD – Egbert Liskow, CDU: Wir werden wohl noch mal Vorreiter sein. – Konrad Döring, Die Linkspartei.PDS: Wir sind Vorreiter!)
Mecklenburg-Vorpommern ist das gewässerreichste Bundesland Deutschlands. Dieses verpflichtet uns, mit unserer Landschaft und der in unserem Land bestehenden Artenvielfalt sorgfältig umzugehen. Die Entwicklung des Tourismus und seine wirtschaftliche Bedeutung für Mecklenburg-Vorpommern verlangen, dass wir offensiv für unsere sauberen Gewässer werben.
Das Gleiche gilt im Hinblick auf den Standort Mecklenburg-Vorpommern als hervorragendes Gesundheitsland. Diesen Hintergrund muss man kennen, wenn über eine weitergehende Verringerung der Abstandsregelung gesprochen wird.
Im Interesse einer vernünftigen Kooperation zwischen Umweltschutz und landwirtschaftlichen Interessen wird der Umweltminister jedoch eine Überprüfung der Wirksamkeit von Uferrandstreifen veranlassen. Erst wenn aufgrund dieser Überprüfung Ergebnisse vorliegen, wird die Landesregierung über eine Änderung der jetzt gel
tenden Regelungen, möglicherweise auch mit regional unterschiedlichen Schutzbreiten, nachdenken. Darüber hat der Umweltminister am 1. Februar 2006 eine sehr konstruktive Beratung mit dem Vorstand des Landesbauernverbandes durchgeführt und angekündigt, dass diese Problematik bei der in der nächsten Legislaturperiode vorgesehenen Novellierung des Landeswassergesetzes berücksichtigt wird. Eine Forderung, dass der Gewässerschutz in Mecklenburg-Vorpommern lediglich durch landwirtschaftliches Fachrecht geregelt wird, wurde nicht einmal vom Bauernverband erhoben. Einer solchen Forderung kann und wird sich auch das Umweltministerium nicht anschließen.
geehrten Damen und Herren! Wir hörten bereits, am 14. Januar 2006 ist die Düngeverordnung des Bundes in Kraft getreten. Sie ist eine Übereinkunft zwischen dem Bundeslandwirtschaftsministerium und dem Bundesumweltministerium. Damit wäre für die Landwirte, so könnte man glauben, alles geregelt. Die Würfel für die Düngeverordnung des Bundes sind gefallen. Wir im Parlament stehen in der Pflicht gegenüber dem Berufsstand, hier aktiv zu werden.
Der Abstand zu den Gewässern beträgt dementsprechend, es wurde schon gesagt, drei Meter – ich möchte das noch mal betonen – zwischen dem Rand der Ausbringungsfläche und der Oberkante der Böschung. Beim Einsatz von Injektionstechnik und Platzierungsverfahren ist eine punktgenaue Applikation möglich und dabei sogar null Meter anzustreben.
Das ist die Düngeverordnung. Alles klar – leider aber nicht. In Mecklenburg-Vorpommern, es wurde bereits dargestellt, gilt die Wasserrahmenrichtlinie, die in Paragraf 81 einen Abstand von sieben Metern im Uferbereich vorsieht, und damit nicht das landwirtschaftliche Fachrecht der Düngeverordnung.
Wasserrecht ist Landesrecht. Es ist also Sache der Länder, entsprechende Regelungen zu treffen. Das ist auch die Intention des vorliegenden Antrages, so habe ich den verstanden, von der CDU. Ich persönlich bin der Auffassung, dass man darüber reden kann und vor allen Dingen auch darüber reden muss. Aber so einfach wird es nicht gehen. Wir hörten es bereits: einfach die Streichung des Paragrafen 81 durch Novellierung des Wassergesetzes und fertig.
Ein Land wie Mecklenburg-Vorpommern, das für die Gesundheitswirtschaft so prädestiniert ist wie kaum ein anderes Bundesland, muss und kann aus seinen sauberen Gewässern Kapital schlagen und äußerst sensibel mit dem Thema des Gewässerschutzes umgehen. Ich bin selbst als agrarpolitische Sprecherin auch Mitglied des Umweltausschusses und stehe zu den Zielen des Gewässerschutzes. Aber man muss auch realistisch sein. Ich
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Birgit Schwebs, Die Linkspartei.PDS: Oh ja! – Rainer Prachtl, CDU: Ja, das stimmt. – Zuruf von Dr. Ulrich Born, CDU)
Landwirtschaft ist in unserem Land eine strukturbestimmende Branche und soll es, so denke ich, auch mit hohem Niveau bleiben. Dazu gehört auch, die gute fachliche Praxis immer wieder durch neue Erkenntnisse aus der Wissenschaft zu ergänzen. Das ist zwingend, um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu erhalten. Die neu eingeführten Cross Compliance setzen hohe Maßstäbe an das nachhaltige Wirtschaften. Verstöße dagegen führen zu dramatischen finanziellen Einbußen. Bekanntlich sind die Direktzahlungen aus der EU-Förderung an die Flächen gebunden. Die Unternehmen sind auf diese Flächenbeihilfen angewiesen. Und Sie können mir glauben, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Liquidität der Unternehmen war noch nie so angespannt wie in den letzten anderthalb Jahren.
Um direkt zur Sache zu kommen: Ich fordere auch als Mitglied des Umweltausschusses die Landesregierung auf, konkret aber hier das Umweltministerium, eine Kompromisslösung schnellstens zu erarbeiten,
zumal der Umweltminister gegenüber dem Berufsstand bereits eindeutig Handlungsbereitschaft erklärt hat.
Lassen Sie uns in den Ausschüssen für Umwelt und Landwirtschaft darüber weiterreden und zusätzlich die Meinung von externem Sachverstand hören!
Ziel muss es aber sein, dass die Landwirte wissen, woran sie sind. Es ist schon zu viel Zeit vergangen. Ich beantrage somit namens der Fraktion der SPD die Überweisung des vorliegenden Antrages in den Umweltausschuss und in den Landwirtschaftsausschuss zur Mitberatung.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD, Vincent Kokert, CDU, und Gabriele Meˇsˇt’an, Die Linkspartei.PDS)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende CDU-Antrag fordert zum wiederholten Male wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für die Landwirte. Das Landeswassergesetz soll demnach so novelliert werden, dass nur die rechtlichen Regelungen des landwirtschaftlichen Fachrechtes bei der Anwendung von mineralischem und organischem Dünger und von Pflanzenschutzmitteln im Uferbereich greifen, weil die derzeitigen Bestimmungen in MecklenburgVorpommern angeblich unvertretbare Wettbewerbsnachteile gegenüber den Landwirten in anderen Ländern darstellen. Aber wie die Abstandsregelungen in den anderen Ländern aussehen, hat Frau Keler aufgezählt. Und da kann