Da heißt es zur Funktionalreform: „Der Landtag möge beschließen:... Die Vorschläge der Landesregierung zur Funktionalreform bieten eine arbeitsfähige Grundlage zur Durchsetzung einer Verwaltungsreform in MecklenburgVorpommern.“
Das steht in einem Antrag, der überschrieben ist: „Miteinander für Mecklenburg-Vorpommern – Gemeinsamkeit bei Verwaltungsreform erzielen“.
und tatsächlich gesagt hätten, das ist eine arbeitsfähige Grundlage – es erwartet ja niemand von Ihnen, dass Sie im Detail zustimmen, über Details müssen wir ja reden –,
Schauen Sie bitte in das Protokoll des Sonderausschusses. Das, was Sie eben anderen empfohlen haben, empfehle ich Ihnen.
Sagen Sie mir einmal, welchem Punkt der Funktionalreform die CDU zugestimmt hat. Nicht einem einzigen!
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und Linkspartei.PDS – Dr. Armin Jäger, CDU: Herr Müller, das ist doch die Unwahrheit! Herr Müller, das ist die Unwahrheit!)
Sie können sich hier nicht hinstellen und sagen, wir haben viele Dinge im Konsens gemacht. Wir haben eine einzige juristische Verweisung einstimmig im Sonderausschuss beschlossen. Selbst als die Koalition Teile des Gesetzentwurfes der Landesregierung gestrichen hat, hatten Sie nicht die Kraft, einer solchen Streichung zuzustimmen,
sondern Sie haben sich der Stimme enthalten. Das, meine Damen und Herren, halte ich nicht für eine konstruktive Arbeit in einem Ausschuss. Es wäre viel besser gewesen, Sie hätten den Teilen, von denen Sie sagen, denen können wir zustimmen, die sind vernünftig, auch Ihre Stimme gegeben. Das wäre ehrlich und vernünftig gewesen. Aber Sie haben es nicht getan.
Meine Damen und Herren, die Diskussion mit der CDU zum Thema Funktionalreform war hier eine sehr einseitige. Die CDU hat jeden einzelnen Punkt der Funktionalreform abgelehnt.
(Andreas Petters, CDU: Was?! Das ist nicht wahr. – Dr. Armin Jäger, CDU: Das ist einfach nicht wahr.)
Lassen Sie mich auf ein paar Dinge zu sprechen kommen – ich habe ja Herrn Schröder mit seiner mündlichen Aussage zitiert –, die für mich von Bedeutung sind. Ich glaube, wenn wir eine Funktionalreform machen, dann müssen wir sehr genau schauen, auf wen übertragen wir denn die Aufgaben. Wir dürfen nicht einfach sagen, wir geben das weg, dann sind wir es los. Wir wollen doch eine Verwaltung, die besser ist, eine Verwaltung, die leistungsstärker ist, eine Verwaltung, die bürgernäher ist,
(Dr. Armin Jäger, CDU: Jaja, alles günstiger! – Wolfgang Riemann, CDU: Vor allen Dingen eine neue Regierung.)
eine Verwaltung, die Fachlichkeit auch weiterhin sichert. All diese Ansprüche haben wir bei der Funktionalreform und sie müssen gewährleistet bleiben.
Wir haben uns, meine Damen und Herren, im Sonderausschuss sehr ausführlich mit dem Thema der Bauverwaltung auseinander gesetzt. Wir haben erfahren von einer Arbeitsgruppe, in der kommunale Praktiker zusammen mit dem Bauministerium sitzen, in der über die Zukunft der Bauverwaltung diskutiert wird. Ich glaube, das, was uns dort vorgetragen worden ist – übrigens von Herrn van de Laar, ein Referent des Landkreistages, der das sehr kompetent gemacht hat –, ist beispielhaft. Herr van de Laar hat uns als Ergebnis dieser Arbeitsgruppe vorgetragen, dass man, wenn man Aufgaben in der Verwaltung irgendwo ansiedelt, vernünftigerweise von einer Mindestgröße der Bevölkerung ausgeht,
Man kann nicht ohne zu gucken Aufgaben, die eine bestimmte Fachlichkeit benötigen, auf relativ kleine Verwaltungen übertragen, weil die Fallzahlen gar nicht gegeben wären, weil das Ziel der Wirtschaftlichkeit nicht erreicht würde. Deswegen hat uns Herr van de Laar vorgerechnet – und das war ja nicht seine persönliche Meinung, sondern die Meinung dieser Arbeitsgruppe –, für eine anständige Bauverwaltung braucht man eigentlich ein Einzugsgebiet von 100.000 Einwohnern.
Es kam der Vorschlag – Schwerin mit Augenzwinkern auf 100.000 hoch zu schätzen, Rostock hat 100.000 Einwohner, die Landkreise haben 100.000 Einwohner –,
Meine Damen und Herren, wir haben uns mit diesen Argumenten sehr sorgfältig auseinander gesetzt und einen politischen Kompromiss gemacht.
Wir haben den politischen Kompromiss gemacht und gesagt, die Bauverwaltung bleibt bei den Kreisen, aber sie geht an die großen kreisangehörigen Städte. Wir wissen alle, dass die vier kleineren großen kreisangehörigen Städte deutlich unter 100.000 Einwohner liegen. Wir wollten aber bei diesen Städten wie Neubrandenburg, Stralsund, Greifswald, Wismar sehr viele Funktionen, die alle mit Bauen zu tun haben, zusammenführen.
Meine Damen und Herren, dieses Beispiel zeigt uns, wir können nicht Aufgaben übertragen, ohne auf die Ebene zu gucken, auf die wir die Aufgaben geben. Und wenn wir eine Landesbehörde haben, die derzeit in einer Viererstruktur, in einer Fünferstruktur, in einer Sechserstruktur organisiert ist, und wir geben ihre Aufgaben herunter auf 18 Behörden, nämlich zwölf Landkreise und sechs kreisfreie Städte, dann darf niemand erwarten, dass dies mit einem Effizienzgewinn verbunden ist, sondern dann müssen wir zumindest im Regelfall davon ausgehen, dass dieses mit einem Effizienzverlust, man kann auch sagen, mit Kostensteigerung verbunden ist. Und genau das wollen wir nicht.