Antrag der Fraktionen der SPD und Linkspartei.PDS: Biokraftstoffe müssen wettbewerbsfähig bleiben! – Drucksache 4/2121 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern ist gut aufgestellt, sie ist wettbewerbsfähig und erreicht in zahlreichen Produktionsbereichen bereits Spitzenwerte.
Der Herausforderung, nachwachsende Rohstoffe anzubauen und zu veredeln, stellen sich die Landwirte unseres Landes mit viel Elan. Das Innovationsprogramm für nachwachsende Rohstoffe bildet dafür einen weitsichtigen Rahmen. Die Erzeugung von Biokraftstoffen zur Substitution fossiler Energieträger ist deshalb im Rahmen der gemeinsamen EU-Agrarpolitik ein neues Arbeitsfeld für viele landwirtschaftliche Unternehmen.
Zunehmend geht es aber darum, biogene Rohstoffe zu veredeln und damit die Wertschöpfung im Land zu erhöhen. Das erste Biodieselwerk unseres Landes entstand in Malchin. Dort werden 60.000 Tonnen nachwachsender Rohstoffraps zu Rapssäuremethylester verarbeitet, der als Biodiesel in Reinform inzwischen an zahlreichen Tankstellen des Landes angeboten wird. Ein Teil dieses Diesels wird von Landwirten direkt geordert und ein weiterer Teil wird durch Mineralölkonzerne dem fossilen Kraftstoff beigemengt. Diesem Beispiel folgend, entstehen gegenwärtig weitere Biodieselwerke in Mecklenburg-Vorpommern, so in Sternberg, Rostock und Neubrandenburg. Damit kann das Rapsaufkommen unseres Landes im Bereich nachwachsender Rohstoffe verarbeitet werden. Die Wertschöpfungskette wird geschlossen. Doch auch andere Technologien, die nicht auf Öl basieren, werden gegenwärtig in Mecklenburg-Vorpommern vorbereitet. Eine neue Kraftstoffgeneration, die BtL-Kraftstoffe, sprich Biomass to Liquid, wird nach einer Freiberger Technologie auf der Grundlage des Fischer-Tropsch-Verfahrens erzeugt. Hier kommt als Biomasse Holz zum Einsatz. Die Firma Choren sieht den Bau einer großen Anlage in Lubmin vor.
Meine Damen und Herren, ich muss an dieser Stelle nicht umfangreich ausführen, welche Bedeutung diese Prozesse für unsere Umwelt und den Klimaschutz haben und wie wichtig es ist, Alternativen zum begrenzten Erdöl zu entwickeln. Doch ich muss Sie darauf hinweisen, dass es notwendig ist, politische Rahmenbedingungen zuverlässig zu gewährleisten, um wirtschaftliche Planbarkeit abzusichern. Gegenwärtig wird in Deutschland das Instrument der vollständigen Mineralölsteuerbefreiung zur Erreichung eines höheren Beimischungsanteils genutzt.
Die Bundesregierung plant nunmehr einen Systemwechsel von der Steuerbefreiung für Biokraftstoffe hin zur Beimischungspflicht. Damit ist zu befürchten, dass der Einsatz von reinem Biodiesel nicht mehr möglich sein wird, da der Preis dann nicht mehr wettbewerbsfähig ist. Tatsächlich bestand ein Preisvorteil für beigemischten Diesel, der allein den Mineralölkonzernen zugute kam. In reiner Form lag der Vorteil vorrangig beim Landwirt. Das war ihm zumindest bis 2009 auch zugesagt worden, als die Gasölbeihilfe gestrichen wurde. Hier muss Vertrauensschutz oberstes Gebot sein. Wird das nicht gewährleistet, ist zu befürchten, dass der Anbau des Rohstoffes Raps als nachwachsender Rohstoff deutlich reduziert wird und damit für die Produktionskapazitäten von Biodiesel in unserem Land nicht ausreichend Rohstoff zur Verfügung steht beziehungsweise dieser sich im Zukauf derart verteuert, dass sich eine wirtschaftliche Dieselproduktion nicht mehr darstellen lässt. Das, meine Damen und Herren, darf nicht zugelassen werden! Möglich ist hier ausschließlich eine Teilbesteuerung in Höhe einer ermittelten Überkompensation.
Für die neue BtL-Generation gilt es, diese neuen Technologien zunächst in den Markt einzuführen. Noch kann deshalb nichts über die Wirtschaftlichkeit ausgeführt werden. Sollten sich noch vor Markteinführung die Ausgangsbedingungen in Deutschland so entscheidend verändern, ist davon auszugehen, dass die Investoren den Standort in einem anderen europäischen Land bevorzugen. Deshalb ist es zwingend notwendig, dass die Besteuerung für den Zeitraum der Einführung bis zum Nachweis der Wirtschaftlichkeit ausgesetzt wird.
Meine Damen und Herren, es gibt außer den aufgezeigten Biokraftstoffen Produkte wie Äthanol, die nur dann
einen Markt finden, wenn sie in definierten Anteilen dem fossilen Kraftstoff beigemengt werden. Deshalb ist es möglich, hier eine Gleichbehandlung in der Besteuerung gegenüber dem Mineralöl vorzunehmen. Für Kraftstoffe aus Raps und für BtL-Kraftstoffe trifft das nicht zu. Hier würde die Wettbewerbsfähigkeit durch einen derartigen Paradigmenwechsel in der Besteuerung per Gesetz verzerrt. Die in diesem Bereich investierten Mittel der öffentlichen Hand wie der Unternehmen würden per Gesetz entwertet und die gesamtgesellschaftliche Rechnung ginge nicht auf. Deshalb bitte ich Sie, unserem Antrag zu folgen und damit die Landesregierung darin zu unterstützen, sich für entsprechende Rahmenbedingungen für Biokraftstoffe auf Bundesebene einzusetzen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Wir treten somit in die Aussprache ein.
Als erster Redner hat in Vertretung des Ministers für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei Herr Professor Methling das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vertretungsaufgaben sind nicht immer angenehm. Diese Vertretung ist für mich eine außerordentlich angenehme Vertretung, zumal es sich um einen Gegenstand handelt, bei dem der Landwirtschaftsminister, der Umweltminister und auch der Wirtschaftsminister Hand in Hand tätig sind.
Der Antrag der Koalitionsfraktionen lautet kurz und bündig: „Biokraftstoffe müssen wettbewerbsfähig bleiben!“ So berechtigt und plausibel diese Forderung aus umwelt-, energie- und agrarpolitischer Sicht erscheinen mag, umso schwieriger wird sie im Hinblick auf den vom Bund angestrebten Systemwechsel zu realisieren sein. Derzeit nutzt Deutschland die vollständige Mineralölsteuerbefreiung als Instrument, um die EU-Vorgaben zur Erreichung bestimmter Marktanteile von Biokraftstoffen – das sollen bis zum Jahr 2010 bekanntlich 5,75 Prozent sein – zu erreichen. In der Koalitionsvereinbarung der Bundesregierung ist jedoch vereinbart, und das ist das Problem, dass die bestehende Mineralölsteuerbefreiung für Biokraftstoffe künftig durch einen Beimischungszwang ersetzt werden soll.
Ziel des Bundes ist es außerdem, schon bald mit der vorgesehenen Änderung des Energiesteuergesetzes die bisher gewährten erheblichen Subventionen im Bereich Biokraftstoffe abzubauen. Als argumentative Grundlage für die Einführung einer Besteuerung dient dabei der Biokraftstoffbericht der Bundesregierung von 2004, der eindeutig eine Überkompensation bei Biodiesel in Reinform und als Beimischung von fünf beziehungsweise zehn Cent je Liter ausweist. Im Übrigen werden auch beihilferechtliche Bedenken der EU-Kommission gegen die deutsche Regelung angeführt. Das ist die Ausgangslage. Was das bereits angesprochene Energiesteuergesetz betrifft, so handelt es sich um ein reines Bundesgesetz. Sie wissen, dass wir dagegen höchstens Einspruch im Bundesrat einlegen können. Ich sehe hier allerdings nur sehr geringe Erfolgschancen. Dennoch oder gerade deshalb sollte im
politischen Raum agiert werden. Dabei ist die Landesregierung ganz an Ihrer Seite, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete.
Fakt ist: Eine derartige Änderung der Rahmenbedingungen wird erhebliche Auswirkungen sowohl für die RME, also die Biodieselproduzenten im Land, als auch die Strategie Biokraftstoffe in der Landwirtschaft und die Weiterentwicklung im Bereich Biokraftstoffe insgesamt haben. Betroffen wären Unternehmen, die in die Produktion von RME investiert haben. Betroffen wären landwirtschaftliche Unternehmen, die in dezentrale Ölproduktionseinrichtungen investiert haben. Betroffen wären auch Unternehmen, die in die Umrüstung ihrer Fahrzeuge für den Einsatz von Biokraftstoffen investiert haben, wie zum Beispiel Fuhrunternehmen, Öffentlicher Personennahverkehr, Busunternehmen und landwirtschaftliche Unternehmen. Hier muss der Grundsatz des Vertrauensschutzes gelten und deshalb setzt sich die Landesregierung mit all ihren Möglichkeiten dafür ein, dass zumindest mehrjährige Übergangsfristen für betroffene Unternehmen gewährt werden.
Natürlich haben sich viele Unternehmen in der jüngsten Vergangenheit aufgemacht, auf diesem Markt Geld zu verdienen. Gerade im vergangenen Jahr war in Deutschland eine starke Marktausdehnung bei der Verwendung von Biokraftstoffen durch ihre vollständige Mineralölsteuerbefreiung in Reinform als auch in Gemischen zu verzeichnen. Durch die Steuerbefreiung und die gestiegenen Preise für fossile Kraftstoffe ist ein erheblicher ökonomischer Anreiz zur Verwendung von Biokraftstoffen, insbesondere Biodiesel entstanden. Andererseits besteht gerade in der hiesigen Landwirtschaft, auch durch den faktischen Wegfall der Mineralölsteuerrückerstattung für den Agrardiesel, eine hohe Nachfrage nach Biokraftstoffen zur Produktion für den Eigenverbrauch beziehungsweise für regionale Kreisläufe.
Man muss kein Prophet sein, meine sehr geehrten Damen und Herren, um vorauszusagen, dass die Entwicklung dieses Marktsegmentes einen herben Dämpfer erfahren wird. Allerdings müsste auch jedem klar sein, dass sich kein Finanzminister, egal welcher Couleur, auf Dauer tatenlos diesen Steuerausfall ansehen würde. Die Landwirtschaft, und um die geht es mir primär, darf man in diesem Kontext aber nicht nur als Produzent von Biomasse, sondern auch als beträchtlichen Konsumenten von Treibstoff betrachten. Und bei Letzterem wird eine erneute Verschlechterung der Wettbewerbsposition im Vergleich zu den europäischen Nachbarn durch die bundesrechtliche Neuregelung eintreten.
Und genau das wollte die neue Bundesregierung doch abbauen. Deshalb tritt die Landesregierung hartnäckig dafür ein, die in der Landwirtschaft verwendeten Biokraftstoffe mindestens bis 2009 steuerbefreit zu lassen. Das wird Kollege Dr. Backhaus, den ich hier vertrete, weil er bei der Agrarministerkonferenz in Mainz weilt, nochmals bekräftigen. Ob es auf Bundesseite Bewegung gibt, wird nicht zuletzt am Bundestag liegen, an dessen Abgeordneten aus allen Fraktionen, an die ich an dieser Stelle nochmals appelliere, steuerliche Regelungen mit Augenmaß zu verändern! Wir brauchen Übergangsregelungen.
Die beabsichtigte Beimischregelung wird sich durch die Vermarktungsposition der RME-Produzenten verschlechtern, denn sie sind dann nur noch Zulieferer. Sowohl die Vermarktung über das öffentliche Tankstellennetz als
auch an Großabnehmer wird kaum mehr wirtschaftlich sein. Damit stünde eine Vielzahl von RME-Produzenten der Nachfrage weniger Mineralölkonzerne gegenüber, was die Marktposition erheblich verschlechtert und zu einem Verdrängungswettbewerb führt. Wir verfügen inzwischen über Produktionskapazitäten, die deutlich über dem Mengenbedarf liegen, der erforderlich wäre, um im Jahr 2010 einen Biodieselanteil am Gesamtdieselkraftstoffverbrauch von 5,75 Prozent zu erreichen. Die geschätzten Produktionskapazitäten in 2006/2007 liegen bei uns in der Größenordnung von 3 Millionen. Der Bedarf, um einen Mengenanteil von 5,75 Prozent am Biodieselkraftstoff zu erreichen, liegt bei etwa 1,5 bis 2 Millionen. Das heißt, wir könnten mit unseren Kapazitäten den von anderen angestrebten Zielwert von 10 Prozent durchaus erreichen.
Kritisch ist eine solche Konkurrenzsituation zum Beispiel für Malchin aufgrund der relativ geringen Produktionskapazität, die unter 50.000 Tonnen liegt – Frau Schildt hat von 60.000 gesprochen, diese Zahl ist mir nicht bekannt, das Problem bleibt aber das gleiche, es ist eine relativ geringe Produktionskapazität –, und für Sternberg gilt dieses aufgrund des Standortes. Weiterhin ist absehbar, dass mindere Qualitäten, das wäre also Biodiesel auf Soja- beziehungsweise Palmölbasis, die für Beimischungen durchaus verwendet werden können, preiswert am Weltmarkt gekauft werden und somit der heimischen in der Entstehung befindlichen Marktentwicklung für Qualitätsware, in diesem Falle für RME, entgegenstehen würden und diese zusammenbrechen wird. Das einzig Positive ist, dass dieser Teil des Systemwechsels noch nicht in Gesetzestexte gegossen wurde.
Hier kann und wird die Landesregierung notwendige Korrekturen mit dem Bund diskutieren. Dieses Zukunftsfeld der Energiewirtschaft muss dauerhaft und nicht nur für Mecklenburg-Vorpommern gesichert werden. Das ist unser Ziel in den politischen Gesprächen mit dem Bund, was konkret heißt, vor allen Dingen mit den Bundestagsfraktionen, aus denen man durchaus Signale hört, dass die jetzige Festlegung in der Koalitionsvereinbarung etwas zu kurz gedacht war. Vielleicht war es auch schon ziemlich spät in der Nacht, als man diesen Satz aufgeschrieben hat.
(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD und Linkspartei.PDS – Alexa Wien, Die Linkspartei.PDS: Na, hoffen wir es mal. – Heinz Müller, SPD: So was soll ja vorkommen.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, für die weitere Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen sprechen gute Gründe: Gründe des Klimaschutzes, der Einsparung von Kohlendioxid im Verkehrsbereich, die Verringerung der Importabhängigkeit von fossilen Energieträgern, die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft auf der Angebots- und Nachfrageseite sowie die Schaffung regionaler Kreisläufe. Nach meiner Auffassung war es in den Verhandlungen zum Koalitionsvertrag an keiner Stelle das Ziel, die eingeleitete Entwicklung bei der Erzeugung und Vermarktung von Biokraftstoffen wieder zu gefährden. Das sage ich aus meinen Gesprächen mit meinen Amtskollegen unterschiedlicher politischer Farben. Es ging uns in dieser Sache immer um das gleiche Ziel. Das wäre im Übrigen auch aus fiskalischer Sicht kontraproduktiv.
Herr Kollege Backhaus hat sich namens der Landesregierung deshalb auf Bundesebene dafür eingesetzt und
an die Bundesminister Steinbrück, Gabriel und Seehofer appelliert, die möglichen Lösungen für die Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen sorgfältig auf ihre Konsequenzen für die einzelnen Produktlinien zu überprüfen. Unsere Position ist, ich denke, das ist auch Ihre, meine sehr geehrten Damen und Herren, unterschiedliche Biokraftstoffe mit unterschiedlichen Marktbedingungen erfordern differenzierte Regelungen. Dafür müssen wir kämpfen!
(Beifall Andreas Bluhm, Die Linkspartei.PDS, und Alexa Wien, Die Linkspartei.PDS – Alexa Wien, Die Linkspartei.PDS: Genau.)
Bei der Gestaltung und Neuorientierung der Rahmenbedingungen für Biokraftstofflinien sind unter anderem Aspekte wie Marktreife, Marktpotenziale, technische Entwicklung, Herstellerfreigaben, Abgasvorgaben, Zeithorizonte und nicht zuletzt auch ein Saldo möglicher Steuereinnahmeausfälle zu berücksichtigen. Die Landesregierung verfolgt in den Gesprächen und Verhandlungen mit dem Bund eine Strategie, die ich als Konzept für fördernde steuerliche Rahmenbedingungen für Biokraftstoffe beschreiben würde. Wir wollen, das möchte ich in vier Punkten zusammenfassen, Folgendes:
Erstens. Wir wollen einen ermäßigter Steuersatz bei der Verwendung von Biokraftstoffen in Reinform, wobei die Höhe der Teilbesteuerung unter den Aspekten Vermeidung einer Überkompensation und Beibehaltung einer Anreizkomponente zur Verwendung von Biokraftstoffen in Reinform enthalten sein sollte.
Zweitens. Für die Entwicklung und den Aufbau einer Produktlinie von BtL-Kraftstoffen, das heißt Biomass to Liquid, also flüssige Kraftstoffe, sollte die vollständige Steuerbefreiung beibehalten werden. Nur die Biokraftstoffe der zweiten Generation haben das Potenzial, langfristig bis zu 20 Prozent Anteile am Gesamtkraftstoffbedarf zu erreichen, und erfüllen langfristig die erforderlichen Umweltstandards.
Drittens. Für die in der Land- und Forstwirtschaft und zumindest im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs eingesetzten Biokraftstoffe sollte die vollständige Steuerbefreiung beibehalten werden.
Viertens. Beachtung der Erfordernisse der FME-Produktion. FME, das ist Fettmethylester. Fettmethylester wurde sozusagen in Mecklenburg-Vorpommern entwickelt, weil wir ein Werk haben, das aus tierischen Fetten Biodiesel herstellt. Diesen nennt man also FME. Diese Fettmethylesterproduktion soll in Bezug auf die zugelassenen Inputstoffe nach der Biomasseverordnung den Einsatz der Stoffe der Kategorien 1 und 2 ermöglichen.
Wie Sie sehen, meine sehr geehrten Damen und Herren, umfasst dieses Konzept die im Antrag aufgeführten Punkte, aber wir gehen noch darüber hinaus. Gleichzeitig sind wir gegenüber dem Bund in der Frage der Besteuerung des Biogenkraftstoffanteils innerhalb der Beimischungspflicht durchaus kompromissbereit.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie können davon ausgehen, dass sich die gesamte Landesregierung engagiert und mit Augenmaß dafür einsetzen wird, die Vermarktungswege für Biodiesel und die Entwicklungschancen der zweiten Generation der Biokraftstoffe zu sichern und die Steuerbefreiung von Biokraftstoffen in umweltsensiblen Bereichen beizubehalten. Wenn dieses Bestreben vom Landtag überstützt wird, dann kann ich Ihnen nur sehr herzlich danken. Ich wäre Ihnen auch dank
bar, wenn Sie jeweils bei Ihren Bundestagsfraktionen entsprechend wirken würden, denn das scheint der wichtigste Ansatzpunkt zu sein. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Biokraftstoffe müssen wettbewerbsfähig bleiben! Ich glaube, in dem Punkt sind wir uns alle einig hier im Land Mecklenburg-Vorpommern. Doch auf welchem Weg die Wettbewerbsfähigkeit der Biokraftstoffe erhalten werden soll, dazu gibt es noch unterschiedliche Meinungen, und zwar auch in der SPD. Denn der vorliegende Antrag richtet sich gegen einen Gesetzentwurf des Bundesfinanzministers Steinbrück und natürlich auch gegen die Koalitionsvereinbarung, wie es der Minister bereits ausgeführt hat.
Im Dezember hatte meine Fraktion bereits darauf hingewiesen, denn wir haben einen Antrag in den Landtag eingebracht. Ich denke, wir und auch Sie, meine Damen und Herren, hätten diese Zeit nutzen sollen, um sich fachlich und sachlich mit dem Antrag meiner Fraktion auseinander zu setzen. Dieser Antrag befasste sich mit der Zukunftsperspektive erneuerbarer Energien und nachwachsender Rohstoffe in Mecklenburg-Vorpommern. In der Debatte zum Antrag haben wir darauf verwiesen, dass mit der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen oder anderer erneuerbarer Kraftstoffe im Verkehrssektor erhebliche Unruhen bei den Produzenten von Biokraftstoffen ausgelöst wurden. Dieser Antrag wurde in die Ausschüsse verwiesen, darüber bin ich sehr dankbar, und soll nunmehr in Verbindung mit dem Klimaschutzkonzept und dem Innovationsprogramm nachwachsender Rohstoffe und erneuerbarer Energien beraten werden.
Ich denke, der Minister hat es noch einmal deutlich gemacht, dass man diese Ressourcen der Landesregierung im Bundesrat vertreten sollte. Wir hätten das heute, wenn wir es rechtzeitig im Ausschuss behandelt hätten, mit einer Beschlussempfehlung noch viel besser untersetzen können.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nun zu diesem Antrag. CDU/CSU und SPD haben sich auf Bundesebene dahingehend verständigt, dass die Mineralölsteuerbefreiung für Biokraftstoffe durch eine Bemischungspflicht ersetzt wird. Dies scheint sicher und daran ist auch nicht zu rütteln. Gleichzeitig sollen die Markteinführung durch synthetische Biokraftstoffe mit der Wirtschaft durch Errichtung und Betrieb von Anlagen im industriellen Maßstab vorangetrieben werden sowie Forschung, Entwicklung und Markteinführung nachwachsender Rohstoffe mit der Wirtschaft forciert werden. Nachzulesen ist dies in der Koalitionsvereinbarung. Zur Umsetzung plant die Bundesregierung zwei Maßnahmen, welche die bisherigen Regelungen im Bereich der Biokraftstoffe ersetzen sollen:
In einer ersten Stufe soll mit dem In-Kraft-Treten des Energiesteuergesetzes voraussichtlich zum 1. Juli 2006 die jetzige Mineralsteuerbegünstigung der Biokraftstoffe an die Verhältnisse des Marktes angepasst werden. Diese Maßnahme ist sowohl vom europäischen Steuerrecht als
auch vom europäischen Wettbewerbsrecht vorgeschrieben. Der Minister und Frau Schildt führten es bereits hinsichtlich des Abbaus der Überkompensation zu den fossilen Energieträgern aus.
Grundlage dieser Maßnahme, und deswegen erwähne ich es hier noch einmal, ist der Biokraftstoffbericht der Bundesregierung vom Juni 2005. Der Bericht geht davon aus, dass Biokraftstoffe durch die in Paragraf 2 a des Mineralölsteuergesetzes getroffene Regel derzeit stark überfordert werden. Aus diesem Grunde sollen Biokraftstoffe ab dem 01.08.2006 wie folgt besteuert werden: Biodiesel 10 Cent, Biodieselanteile in Kraftstoffgemischen mit 15 Cent je Liter und reines Pflanzenöl – und deswegen nenne ich die Zahlen noch einmal – mit 15 Cent je Liter.