das sagt: Unabhängig von inhaltlichen Regelungen und Festlegungen, an denen hier beim Schulgesetz keinerlei Zweifel bestehen, bei niemandem, kann ein Gesetz allein aus formellen Gründen verfassungswidrig sein,
wenn der ursprüngliche Entwurf im Laufe des Verfahrens im Parlament wesentliche Änderungen erfahren hat. Das Verfassungsgericht sagt dazu Folgendes: Die Abgeordneten, vor allem die Opposition, müssen die Möglichkeit haben, alles, was sie zum Gesetz sagen wollen – was Sie, meine Damen und Herren von der CDU, ja auch in den Ausschüssen gesagt haben –,
Das ist das, was das Urteil sagt. Sie sagen nun, meine Damen und Herren von der CDU, das brauchen wir nicht mehr, das haben wir alles schon getan.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS – Heiterkeit bei Volker Schlotmann, SPD)
mit dem die Richter in diesem einen Punkt auch neue Wege beschritten haben. Offensichtlich haben Ihnen die Richter da mehr gegeben als Sie wollten.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Unruhe bei Abgeordneten der CDU – Dr. Armin Jäger, CDU: Wieso denn das?! – Zurufe von Kerstin Fiedler-Wilhelm, CDU, und Wolfgang Riemann, CDU – Glocke der Vizepräsidentin)
Meine Damen und Herren, erlauben Sie, dass ich auf die Frage, die Sie aufgeworfen haben, auch so eingehe, dass Sie es vielleicht zur Kenntnis nehmen können.
Ich möchte weder das Urteil noch Ihren Kommentar dazu kommentieren. Ich sage aber, die Konsequenz dieses Urteils ist, dass eine verfassungsrechtliche Unsicherheit besteht, die wir nicht bestehen lassen dürfen.
Herr Riemann, Sie sagen nun, diese Unsicherheit gibt es nicht. Offenbar hat die rechtliche Prüfung der CDU ergeben, das Schulgesetz ist nicht nur inhaltlich über jeden Zweifel erhaben,...
(Heiterkeit bei Dr. Ulrich Born, CDU – Kerstin Fiedler-Wilhelm, CDU: Das haben wir nie gesagt! Niemals! – Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)
(Unruhe bei Abgeordneten der SPD, CDU und Linkspartei.PDS – Dr. Armin Jäger, CDU: Jetzt reden Sie aber unter Ihrem Niveau! – Dr. Ulrich Born, CDU: Sie drehen anderen das Wort im Munde um! – Zurufe von Heike Polzin, SPD, und Rainer Prachtl, CDU – Glocke der Vizepräsidentin)
Verfassungsrechtliche Fragen können natürlich sehr trefflich mit unterschiedlichem Ergebnis diskutiert werden. Ich glaube, in kaum einem anderen Bereich lassen sich so viele lukrative Gutachten erstellen, die nicht immer zum gleichen Ergebnis kommen, im Gegenteil.
(Heiterkeit bei Harry Glawe, CDU, und Rainer Prachtl, CDU – Dr. Armin Jäger, CDU: Ja, das haben wir gesehen.)
Deshalb kann man ganz deutlich eines sagen: Sicherheit gibt es in verfassungsrechtlichen Fragen erst, wenn die zuständigen Richter entschieden haben.
(Dr. Armin Jäger, CDU: Das ist auch gut so. Da sind wir uns einig. Das muss sein! – Zuruf von Lorenz Caffier, CDU)
In dem sensiblen Schulbereich meine ich, dass wir alle gut beraten sind, keinerlei Risiko einzugehen.
Deshalb: Sie haben eben einen Vorschlag gemacht, ich mache Ihnen auch einen. Mein Vorschlag an Sie, meine Damen und Herren von der CDU: Wenn Sie sagen, es ist alles ausdiskutiert, dann verzichten wir doch auf eine weitere inhaltliche Diskussion und tun dem Urteil nur in formeller Hinsicht Genüge.
(Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Heiterkeit bei Harry Glawe, CDU – Dr. Armin Jäger, CDU: Nein, nicht, nein! Das heißt, die Entmündigung des Parlaments. – Lorenz Caffier, CDU: Genau das haben Sie ja in der Landesregierung gemacht, indem Sie schludrig gehandelt haben!)
Wenn wir das täten, Herr Glawe, hätten Sie weniger Zeit, die Debatte mit Ihrem Lacher zu bereichern, das ist schon richtig. Lassen Sie uns doch mit dem geringstmöglichen Aufwand
(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Dr. Armin Jäger, CDU: Nee! So kann man mit dem Parlament nicht umgehen.)