Protocol of the Session on December 15, 2004

Und es tut mir auch Leid, dass Sie dem zur abschließenden Beratung angebotenen Kompromiss von 15 Metern nicht gefolgt sind. Bürokratie bleibt dank Ihnen, dank SPD und PDS, auch in diesem Bereich weiter bestehen. Mit Worten wird dereguliert, mit Taten reglementiert. Das ist die mecklenburg-vorpommersche Tatsache. – Danke.

(Beifall Martin Brick, CDU – Heinz Müller, SPD: Gut, dass ich so gut erzogen bin! – Zuruf von Gabriele Schulz, PDS)

Danke schön, Herr Riemann.

Herr Riemann, aber die persönlichen Angriffe möchte ich hier doch zurückweisen.

(Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS – Heinz Müller, SPD: Gut, dass ich so gut erzogen bin! – Wolfgang Riemann, CDU: Ich hab nicht Frau Monegel gemeint. – Gabriele Schulz, PDS: Das kann man hinterher immer sagen. – Heinz Müller, SPD: Wer das macht, macht sich die Hände dreckig.)

Herr Riemann, es ist in Ordnung, wenn Sie es jetzt klarstellen, aber Sie haben es wirklich so gesagt.

Meine Damen und Herren, wir fahren jetzt fort. Das Wort hat der Landwirtschaftsminister Herr Dr. Backhaus.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Herr Riemann, Sie haben sich ja eben wieder geoutet aus meiner Sicht. Eigentlich wollte ich auch ein bisschen gemäßigter mit diesem Thema umgehen, denn mit dem Thema Wald sollte man zu Weihnachten wirklich behutsam umgehen. Ich hoffe, dass mir das gelingt, aber ich darf daran erinnern, im Agrarausschuss haben Sie vom Pilzesammeln gesprochen. Ich weiß nicht, ob Sie bei Sturm und bei schwierigen Witterungslagen Pilze sammeln gehen. Jetzt sind es die Radfahrer, die darunter leiden müssen.

(Martin Brick, CDU: Immer!)

Also ich kann Sie zum Schluss nicht mehr richtig ernst nehmen. Es tut mir wirklich Leid.

In den vergangenen Monaten und Jahren wurde das Für und Wider einer gesetzlichen Waldabstandsregelung zwischen dem Wald und neu zu errichtenden baulichen Anlagen immer wieder heftig diskutiert. Und dass Sie von der CDU-Fraktion nun auf die Lobby der Bauwilligen zugegangen sind, das kann man ja auf der einen Seite auch verstehen. Glauben Sie mir als dem für die Forsten zuständigen Minister, ich kann die Petitionen, die Briefe, die Einzelgespräche zu diesem Thema kaum noch zählen. Auf der anderen Seite sage ich aber sehr deutlich: Dieses Waldgesetz, das Landeswaldgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern, hat sich über die 15 Jahre bewährt, im Wesentlichen bewährt. Und wir haben es damals in einem breiten Konsens, glaube ich, hier auch verabschiedet. Die gegenwärtige gesetzliche Regelung sieht eben einen Mindestabstand von 50 Metern vor. Dass meine Forstbediensteten die Einhaltung dieses Abstandes pflichtgemäß umsetzen, ärgert viele Betroffene. Dennoch war diese Regelung, Herr Riemann, kein Selbstzweck. Ich sage das ausdrücklich an dieser Stelle noch einmal, denn sie hat dazu beigetragen, dass im Zuge der baulichen Entwicklung des Landes Mecklenburg-Vorpommern eine Pufferzone zwischen dem Wald und den neu zu errichtenden Häusern und Gebäuden entstanden ist.

So, und nun sind wir fast allein hier, die CDU-Fraktion hat also kein Interesse mehr an dem Thema. Da sieht man auch einmal, wie ernst man das Thema nimmt.

(Beifall Dr. Martina Bunge, PDS)

Auch der Landtag als Souverän hatte seinerzeit bei der Verabschiedung des Waldgesetzes sehr bewusst einen Abstand beschlossen und diesen auf 50 Meter festgesetzt. Aber wie das so ist, wir alle werden mit der Zeit klüger und das ist ja auch gut so, denn, meine sehr geehrten Damen und Herren, nicht erst seit dem Gesetzentwurf der CDU-Fraktion haben viele Einzelfälle im Lande gezeigt, dass eine Neugestaltung der gesetzlichen Regelung für die Bürgerinnen und Bürger des Landes MecklenburgVorpommern vorteilhaft sein kann. Ich hatte bei der Einbringung des Änderungsgesetzes bereits auf die Gründe für die Beibehaltung des Waldabstandes hingewiesen. Ich darf dies aber im Telegrammstil noch einmal in Erinnerung zurückrufen, damit Sie wirklich wissen, worum es geht:

Erstens ist die Regelung erforderlich, damit sich ein gesunder Waldrand entwickeln kann und vor möglichem Funkenflug oder auch anderer Gefährdung tatsächlich geschützt werden kann.

Zweitens tragen wir Verantwortung für das Gebäudeeigentum.

Drittens tragen wir vor allen Dingen Verantwortung für die Unversehrtheit der Einwohnerinnen und Einwohner oder Bewohnerinnen und Bewohner.

Angesichts der sehr heterogenen Eigentumsstruktur in unserem Land hat der Staat auch hier eine größere Verantwortung, als das vielleicht anderswo in Deutschland der Fall ist, denn diejenigen, die durch den Wegfall eines gesetzlichen Mindestabstandes nämlich am meisten belastet würden, wären unsere Waldbesitzer, meine sehr geehrten Damen und Herren. Und auch dieses dürfen Sie dabei nicht vernachlässigen.

(Angelika Peters, SPD: Genau.)

Bei jeder Neuerrichtung eines Baus in Waldnähe wären sie dann verpflichtet, einer erhöhten Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Diese Pflicht führt dazu, dass eine Fachkraft, das darf man sich noch einmal auf der Zunge zergehen lassen, zweimal pro Jahr die Bäume im Gefahrenbereich zu begutachten hätte. Das könnte wenigstens für etwa rund 50.000 Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer in Mecklenburg-Vorpommern selbst zum Tragen kommen. Im Anschluss wären alle potentiellen Gefahrenquellen zu beseitigen. Wenn hierzu eine Fachfirma mit Hebebühne oder Seiltechnik anrücken muss, dann erahnt man nur so am Rande, was da für Kosten auf den Waldeigentümer oder den Baumeigentümer zukommen. Dies hätte natürlich erhöhte Haftungsrisiken für den Waldbesitzer, dem niemand einfach so das Wort reden kann.

(Zuruf von Angelika Peters, SPD)

Um was es sich bei der Neuregelung zum gesetzlichen Waldabstand also nur handeln kann, wäre ein vernünftiger Kompromiss. Und ich glaube, den haben wir hier ausgehandelt.

Welche Vorteile erwarte ich, wenn Sie, wie ich hoffe, den vorliegenden Empfehlungen folgen sollten? Wichtig ist mir, dass ein Antragsteller zukünftig nicht mehr zwei Genehmigungen benötigt, wenn er ein Haus oder eine bauliche Anlage errichten möchte. Ich glaube, das ist auch ein deutliches Stückchen Entbürokratisierung.

(Beifall Angelika Peters, SPD, und Ute Schildt, SPD – Angelika Peters, SPD: Na endlich, Herr Minister!)

Wenn zukünftig nämlich ein Bauantrag gestellt wird, dann wird die Waldabstandsfrage automatisch mitbehandelt und in einer Genehmigung beschieden als ein Stück nochmals vorweggenommene echte Deregulierung. Darüber hinaus ist es sinnvoll, wenn zukünftig in einem BPlan-Gebiet keine zusätzliche Waldabstandsgenehmigung mehr notwendig sein wird, sofern dies der Planungsträger bereits im Prüfverfahren berücksichtigt hat. Eine zusätzliche Genehmigung ist dann auch wirklich entbehrlich. Gleichzeitig wird die kommunale Eigenständigkeit im Übrigen damit auch gestärkt.

Nun noch einmal zur Frage des Waldabstandes. Die Beratungen im federführenden Landwirtschaftsausschuss hatten bisweilen den Charakter eines Teppichkaufs auf dem orientalischen Basar zum Ausdruck gebracht. Um im Bild zu bleiben, ich glaube, wir haben gut daran getan, den Perser teuer zu machen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Entscheidendes Maß zur Gefahrenabwehr ist letztlich die Länge eines Baumes, da im Falle eines Fallens oder Umfallens auf ein Gebäude dieses natürlich zu schützen ist. In Mecklenburg-Vorpommern erreichen die Bäume im Durchschnitt tatsächlich 25 bis 35 Meter. Nur im Einzelfall sind auch mehr als 40 Meter Wuchshöhe erreichbar. Deshalb wäre ein Abstand von 30 Metern noch zu vertreten, um die notwendige Sicherheit auch zu ge

währleisten, ein geringerer Waldabstand dagegen keinesfalls.

Für einen Regelabstand von wenigstens 30 Metern spricht auch die Gefahr, die von Waldbränden ausgehen kann oder eben auch andere Gefahren. Die Feuerwehr hat zu Recht im Übrigen immer wieder darauf hingewiesen und aufmerksam gemacht, dass zwischen Wald und Gebäudeeigentum ausreichend Platz für Einsatzkräfte und Gerät vorhanden sein muss. Immerhin geht es hier um Menschenleben, die gegebenenfalls evakuiert werden müssen. Wer so etwas schon einmal miterlebt hat, der hätte diese leichten Sprüche von Herrn Riemann sicherlich so nicht akzeptiert. Ich selbst habe das schon miterleben müssen und das ist dann kein Spaß mehr.

Jedoch ist uns allen klar, aufgrund der Besonderheiten der baulichen Anlage oder der Örtlichkeiten kann im Einzelfall auch ein noch geringerer Abstand vertretbar sein. Solche Einzelfalloptionen werden wir in einer Verordnung für jedermann in verständlicher Form und möglichst unbürokratisch regeln und diese auch sehr zügig vorlegen. Damit entsteht nicht zuletzt für den Antragsteller mehr Rechtssicherheit und für die Forstbehörden im Zweifelsfall eben auch weniger Ärger.

Diesen Zielstellungen entspricht auch die Ausschussempfehlung. Es ist aus meiner Sicht ein Sieg für alle Seiten. Und nicht nur, weil mit Weihnachten das Fest des Friedens und der Liebe vor der Tür steht, sondern nach meiner Meinung sollte auch die Opposition über ihren Schatten springen und nicht gegen das eigene Änderungsgesetz stimmen. Sie haben gewissermaßen ein sehr wichtiges, aber schönes Päckchen damit unter den Gabentisch gelegt und wir haben aus meiner Sicht auch den richtigen Inhalt jetzt hier hineinformuliert. Insofern gehe ich davon aus, dass alle Abgeordneten des Landtages und der Landesregierung ein Weihnachtsfest erleben werden, das den Wald in seiner Schönheit und vor allen Dingen auch in seinen Funktionen erhalten lässt. Ich gehe davon aus, dass Sie alle einen einheimischen Weihnachtsbaum erworben haben.

(Angelika Peters, SPD: So ist es natürlich.)

Die Landeskinder könnten sich über dieses Vorhaben – aus meiner Sicht jedenfalls –, über beides gleichermaßen freuen. Deshalb werbe ich ausdrücklich für eine Mehrheit hier im Landtag für dieses Gesetz und wünsche den Menschen, die davon leben, weiterhin viel Freude.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und PDS)

Danke, Herr Minister.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Dr. Bunge von der Fraktion der PDS.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, es gibt selten Paragraphen in der wahrlich umfangreichen Gesetzgebung unseres Landes wie der Bundesrepublik insgesamt, die verschiedene Interessen so aufeinander stoßen lassen, die ein solches Interessengeflecht ergeben, wie das bei Paragraph 20 des Waldgesetzes Mecklenburg-Vorpommerns der Fall ist. Folgerichtig haben wir zur Anhörung zehn Verbände zu ihrer Auffassung befragen können und es haben uns weitere fünf mit ihren Stellungnahmen bedacht.

Es ist logisch, dass heute eine Gesetzesänderung vorliegt, die ein Kompromiss ist. 30 Meter Abstand neu, ist

nicht alles weg, wie einige wollten, ist nicht Beibehalten des Status quo, wie andere wollten. Es ist eine Lockerung. Auf die Lockerung können sich alle einstellen, vor allem die, die vorhaben, neu zu bauen, und die, die das zu genehmigen haben.

Etwas diffiziler geht es bei der Wahrung des Waldabstandes bei baulichen Änderungen an bestandsgeschützten Bauten zu. Das belegen, der Minister wies schon darauf hin, die unzähligen Streitfälle, die in der Vergangenheit im Landwirtschaftsministerium aufliefen und die uns auch im Petitionsausschuss bekannt wurden.

(Angelika Peters, SPD: So ist es.)

Entspannung gibt es hier sicher, zum einen durch den vom Landwirtschaftsministerium zu bestimmenden Katalog von Ausnahmen und auch durch die neu fixierte konzentrierte Baugenehmigung. Dadurch werden es Bauwillige nicht mehr mit mehreren Behörden zu tun haben, die unter Umständen zwischen ihnen stehen, sondern jetzt entscheidet die Bauaufsichtsbehörde gleich im Einvernehmen mit der Forstbehörde.

Die vorliegende Gesetzesänderung hat vielfältige Interessen abgewogen. Deshalb wird die PDS-Fraktion dem Kompromiss dieser Beschlussempfehlung mehrheitlich zustimmen. – Ich danke.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS und Ute Schildt, SPD)

Danke, Frau Dr. Bunge.

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion der CDU eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landeswaldgesetzes auf Drucksache 4/1229. Der Landwirtschaftsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/1456 anzunehmen.

Wir kommen zur Einzelabstimmung.

Ich rufe auf Artikel 1 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Landwirtschaftsausschusses auf Drucksache 4/1456. Wer diesem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Artikel 1 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Landwirtschaftsausschusses auf Drucksache 4/1456 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der PDS bei einer Gegenstimme der Fraktion der PDS und Gegenstimmen der Fraktion der CDU angenommen.

Ich rufe auf Artikel 2 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung des Landwirtschaftsausschusses auf Drucksache 4/1456. Wer diesem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit sind der Artikel 2 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung des Landwirtschaftsausschusses auf Drucksache 4/1456 mit den Stimmen der Fraktion der SPD bei einer Gegenstimme der Fraktion der SPD, mit den Stimmen der Fraktion der PDS bei einer Gegenstimme der Fraktion der PDS und Gegenstimmen der Fraktion der CDU angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.