Protocol of the Session on December 15, 2004

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und PDS)

Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor.

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2004/2005 und anderen Rechtsvorschriften sowie Antwort auf das Ersuchen des Landtages zur Auflösung der in Einzelplan 11, Kapitel 1111, Titel 972.05 veranschlagten Minderausgabe auf Drucksache 4/1357 in Verbindung mit der Unterrichtung der Finanzministerin, Bericht über die Umsetzung zur Auflösung der in den Titeln 972.06 veranschlagten einzelplanspezifischen Minderausgaben sowie über die Konkretisierung der in Paragraph 20 Absatz 1 ausgewiesenen zusätzlichen kw-Vermerke, auf Drucksache 4/1190.

Der Finanzausschuss empfiehlt in Ziffer I seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/1460, den Gesetzentwurf der Landesregierung nebst Gesamthaushalt auf Drucksache 4/1357 mit den in der Beschlussempfehlung enthaltenen Maßgaben anzunehmen.

Wir kommen zur Einzelabstimmung.

Ich rufe auf den Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 4/1460.

Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/1468 abstimmen. Wer

diesem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/1468 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der PDS und des fraktionslosen Abgeordneten bei Zustimmung der Fraktion der CDU abgelehnt.

Ich lasse nun über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/1469 abstimmen. Wer diesem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/1469 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der PDS und des fraktionslosen Abgeordneten bei Zustimmung der Fraktion der CDU abgelehnt.

Ich lasse jetzt über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/1470 abstimmen. Wer diesem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/1470 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der PDS und des fraktionslosen Abgeordneten bei Zustimmung der Fraktion der CDU abgelehnt.

Ich lasse jetzt über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/1471 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/1471 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der PDS und des fraktionslosen Abgeordneten bei Zustimmung der Fraktion der CDU abgelehnt.

Wer dem Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 4/1460 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der PDS bei Gegenstimmen der Fraktion der CDU und des fraktionslosen Abgeordneten angenommen.

Ich rufe auf die Artikel 2 bis 5 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 4/1460. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 2 bis 5 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 4/1460 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der PDS bei Gegenstimmen der Fraktion der CDU und des fraktionslosen Abgeordneten angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 4/1460 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 4/1460 mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und PDS bei Gegenstimmen der Fraktion der CDU und des fraktionslosen Abgeordneten angenommen.

Ich rufe auf die Ziffer II der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 4/1460. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist die Ziffer II der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 4/1460 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der PDS bei Stimmenthaltung der Fraktion der CDU und des fraktionslosen Abgeordneten angenommen.

Ich rufe auf die Ziffer III der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 4/1460. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. –

(Rudolf Borchert, SPD: Na, das ist ja wenigstens redaktionelle Zustimmung. – Zuruf und Heiterkeit bei Wolfgang Riemann, CDU)

Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer III der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 4/1460 einstimmig angenommen.

(Wolfgang Riemann, CDU: Vorhin war Knüppel aus dem Sack und jetzt ist Weihnachten. – Zuruf von Rudolf Borchert, SPD)

In Ziffer IV der Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/1460 empfiehlt der Finanzausschuss, einer Entschließung zuzustimmen. Wer der Ziffer IV der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Ziffer IV der Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/1460 einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion der CDU – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landeswaldgesetzes, Drucksache 4/1229, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Landwirtschaftsausschusses, Drucksache 4/1456.

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landeswaldgesetzes (LWaldG) – 1. ÄndG LWaldG – (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 4/1229 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Landwirtschaftsausschusses – Drucksache 4/1456 –

Das Wort zur Berichterstattung hat die Ausschussvorsitzende Frau Monegel von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Inhalt unserer Beschlussempfehlung ist sehr schnell umrissen. Der Landwirtschaftsausschuss empfiehlt dem Landtag, anders als im Gesetzentwurf der CDU-Fraktion vorgesehen, die Abstandsregelung für die baulichen Anlagen vom Wald in Paragraph 20 Landeswaldgesetz nicht zu streichen. Stattdessen soll der Mindestabstand auf 30 Meter verringert werden. Schon dadurch, sind wir der Meinung, tritt für eine Vielzahl von Fällen genau das ein, was die einbringende Fraktion gewollt hat, nämlich es wird dereguliert, für den Bürger wird der Aufwand verringert.

Kritiker werden natürlich jetzt die Frage stellen, warum nicht auf null Meter und was zwischen 30 und

null Metern passiert. Auch hier bietet der Landwirtschaftsausschuss eine Lösung an, nämlich mit Paragraph 20 Absatz 1 Satz 2 wird das Landwirtschaftsministerium ermächtigt, durch Rechtsverordnung, das heißt also in Abstimmung mit anderen Ressorts, Ausnahmen von der 30-Meter-Regelung zu bestimmen. Auch hier wird zumindest weitestgehend einem Kritikpunkt aus der öffentlichen Anhörung, nämlich der Subjektivität des behördlichen Handelns vor Ort, abgeholfen. Gerade das war ja ein Punkt, der dem Petitionsausschuss eine Vielzahl von Eingaben beschert hat.

(Holger Friedrich, SPD: Ja, das ist auch so.)

Herr Friedrich nickt, er bestätigt es.

Gehen wir in der Struktur der vom Landwirtschaftsausschuss vorgesehenen Änderung weiter und kommen wir nun zu Paragraph 20 Absatz 2 Satz 1. Es war nun im Gesetz zu regeln, wer darüber entscheidet, was an Ausnahmen zulässig ist und was nicht. Wir haben der Forstbehörde die entsprechende Befugnis übertragen.

Der Paragraph 20 Absatz 2 Satz 2 geht da noch einen Schritt weiter, und zwar bei der Entscheidung über die baulichen Anlagen, die einer Genehmigung bedürfen. Und ich denke, da ist die bündelnde Baugenehmigung ein richtiges Beispiel für Deregulierung geworden. Der Bürger braucht also nicht mehr weitere Behörden aufzusuchen, um eine rechtskräftige Baugenehmigung zu erhalten. Er kann sich darauf verlassen, dass die Bauaufsichtsbehörde ihre Entscheidung über den Ausnahmefall im Einvernehmen mit der Forstbehörde getroffen hat.

Und es geht weiter, auch durch den Absatz 3 im Paragraphen 20 wird weiter dereguliert. Sofern nämlich ein Bauvorhaben den Festlegungen eines rechtskräftigen Bebauungsplanes entspricht, entfällt ein nochmaliger Behördengang. Allerdings ist Voraussetzung dafür, dass der Bebauungsplan unter Beteiligung der Forstbehörde zustande gekommen ist und sich der Bauherr daran gehalten hat beziehungsweise auch hält.

Wenn ich nun also ein Resümee ziehen darf, haben wir auf einem anderen Weg das erreicht, was die Gesetzeseinbringer gefordert haben, nämlich umständliche Abstimmungen mit den Forstbehörden zu vermeiden und Verzögerungen sowie unnötigen Verwaltungsaufwand zu verhindern. Das gelingt aber nur, wenn Sie unserer Beschlussempfehlung zustimmen. – Danke schön.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS)

Danke schön, Frau Monegel.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Riemann von der Fraktion der CDU.

(Zuruf aus dem Plenum: Der schon wieder!)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

Tut mir Leid, Frau Monegel, Sie haben sich hier als großer Deregulierer dargestellt, aber Sie sind als Bettvorleger der Bürokratie gelandet.

(Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS – Hannelore Monegel, SPD: Na, na!)

Das ist schon so.

(Gabriele Schulz, PDS: Sie können doch Frau Monegel nicht als Bettvorleger bezeichnen! – Zuruf von Torsten Koplin, PDS – Gabriele Schulz, PDS: Ein bisschen mehr Respekt!)

Mutlos, meine Damen und Herren, ist dieser Gesetzentwurf. Und ich frage mich, wenn in anderen Bundesländern keine Waldabstandsregelungen mehr in entsprechenden Gesetzen sind: Warum in Mecklenburg-Vorpommern?

(Andreas Bluhm, PDS: Weil wir ja bald keinen Wald mehr haben. – Holger Friedrich, SPD: Nicht schlecht.)

Vier Bundesländer haben überhaupt noch Regelungen und zum Teil deutlich unter dem, was Sie hier heute vorschlagen. Wie gehen diese Länder mit möglichen Versicherungsleistungen vor? Wie gehen diese mit menschlicher Gefährdung vor? Oder glauben Sie etwa, wenn der Radwanderweg, der sich auf ganz Usedom quer durch den Wald zieht, und wenn dort ein etwas stärkerer Wind weht, dass dann die Radfahrer nicht gefährdet werden? Aber Sie reden die menschliche Gefährdung herbei, die möglicherweise in den Häusern passiert, wo das Haus noch überm Kopf ist. Aber es ist eben mutlos gewesen.

Und hübsch, meine Damen und Herren, ist es auch, wenn dieselben SPD-Experten im Umweltausschuss 50 Meter fordern und im Landwirtschaftsausschuss sich dann auf 30 Meter einigen.

(Hannelore Monegel, SPD: Das stimmt nicht!)

Und es tut mir auch Leid, dass Sie dem zur abschließenden Beratung angebotenen Kompromiss von 15 Metern nicht gefolgt sind. Bürokratie bleibt dank Ihnen, dank SPD und PDS, auch in diesem Bereich weiter bestehen. Mit Worten wird dereguliert, mit Taten reglementiert. Das ist die mecklenburg-vorpommersche Tatsache. – Danke.