Protocol of the Session on August 14, 2013

Frau Suding, ich erinnere mich noch, dass Sie mich bei einer Podiumsdiskussion zum Thema einer Quote für Aufsichtsräte in der Privatwirtschaft, an der wir vor knapp einem Jahr teilgenommen haben, aufforderten, doch erst einmal im eigenen Hause anzufangen und entsprechend meine Hausaufgaben bei den städtischen Gremien zu machen.

(Katja Suding FDP: Die Forderung besteht immer noch!)

Abgesehen davon, dass wir dies auch getan haben, was ich gleich gerne noch einmal nachlege, tun wir genau das, wozu Sie mich vor einem Jahr aufgefordert haben,

(Katja Suding FDP: Aber doch nicht so!)

und jetzt ist es auch wieder nicht recht.

Wie auch immer, die Realität ist so, dass, obwohl es in unserer Stadt nun wirklich nicht an hervorragend qualifizierten Frauen fehlt, sie in vielerlei Positionen und auch in den entsprechenden Gremien unserer Stadt noch längst nicht ausreichend repräsentiert sind. Ich bin der Überzeugung, dass Hamburg hier auf einem guten Weg ist. Mit unseren gezielten Bemühungen, die Sie eben schon geschildert haben, haben wir gerade bei den öffentlichen Unternehmen, die da auch immer wieder im Fokus stehen, in den beiden letzten Jahren einen spürbaren Anstieg des Frauenanteils hinbekommen. Wir konnten den Anteil von Frauen in Aufsichtsräten und Beiräten öffentlicher Unternehmen, der zu Beginn der Legislaturperiode bei 16 Prozent lag, auf 25 Prozent, so die letzte Zahl aus dem Mai, steigern, und betrachtet man nur die Sitze, die vom Senat vergeben werden, sind es sogar 31 Prozent. Das ist eine beachtliche Steigerung, aber sie reicht nicht. Mit einer verbindlichen Regelung durch das Gremienbesetzungsgesetz geht es uns darum, diese Quote nicht nur zu erhöhen, sondern die gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen und Män

nern auch flächendeckend und nachhaltig in allen Gremien hinzubekommen und durchzusetzen,

(Beifall bei der SPD)

denn wir müssen nicht nur im Durchschnitt, sondern auch im Querschnitt noch um einiges besser werden. Deshalb gilt künftig für alle von der Stadt Hamburg zu benennenden Gremiensitze eine 40-prozentige Geschlechterquote, und dabei werden – danach wurde ich schon mehrfach gefragt – natürlich mit Inkrafttreten nicht alle Gremien aufgelöst. Für die derzeit nicht geschlechtergerecht besetzten Gremien gilt vielmehr die Pflicht zur Quotierung bei der Benennung neuer Mitglieder, sodass wir peu à peu in den nächsten Jahren und – um das auch deutlich zu machen – lange bevor die Fristenregelung unserer Bundesratsinitiative greift, die Gremien in unserer Stadt der 40-prozentigen Geschlechterquote anpassen.

(Beifall bei der SPD)

Alle vier Jahre und erstmals, Frau Artus, nach zwei Jahren legt der Senat einen entsprechenden Bericht zur Verteilung der Geschlechter in den Gremien vor. Ich bin mir sicher, dass diese zwei Jahre auch nicht abgewartet werden, sondern dass spätestens nach einem Jahr die erste Schriftliche Kleine Anfrage vorliegen wird, aber das ist auch selbstverständlich und vollkommen in Ordnung.

(Glocke)

(unterbre- chend) : Frau Senatorin, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Herrn Bläsing zu?

Gerne, Herr Bläsing.

Vielen Dank, Frau Senatorin. – Wenn es doch erklärter Wille des Senats ist, einen 40-prozentigen Anteil von Frauen in allen Gremien umzusetzen, dann frage ich mich, warum Sie noch das Gesetz brauchen. Dann ist es doch im Grunde überflüssig. Oder trauen Sie sich an der Stelle vielleicht selbst nicht über den Weg?

Doch, mir traue ich über den Weg, aber ich besetze auch nicht alle Gremien persönlich. Man konnte im letzten Jahr aber beobachten, und das ist in der Privatwirtschaft genauso wie in der Verwaltung und der Politik, dass sich zum Beispiel die Privatunternehmen damit brüsteten, plötzlich viele Frauen in die Aufsichtsräte zu berufen, weil eben die Quote drohte. Natürlich war die Ankündigung – es stand von Anfang an im Regierungsprogramm, ein Gremienbesetzungsgesetz zu erlassen – sicherlich hilfreich für die Bemühungen des gesamten Senats, da auch schnell voranzukommen. Ich habe aber deutlich gemacht, dass ich das dauerhaft und

(Senatorin Jana Schiedek)

nachhaltig möchte. Und auch wenn ich der Überzeugung bin, dass die SPD noch sehr lange die Regierung stellen wird, möchte ich es auch für nachfolgende Generationen noch sichergestellt haben, vielleicht im Hinblick auf Parteien, die davon nicht ganz so überzeugt sind wie wir.

(Beifall bei der SPD)

Die Gremien sind in der Tat vielfältigster Natur, vom Denkmalrat der Kunstkommission bis zu zahlreichen Stiftungsräten, Kuratorien oder eben den Aufsichts- und Beiräten in öffentlichen Unternehmen. Ich möchte betonen, dass es durchaus einige Gremien gibt, die bereits in vorbildlicher Weise die verfassungsrechtlichen Vorgaben erfüllen und eine gleichberechtigte Vertretung haben. Aber es gibt eben auch noch viele Kollegialorgane, die diesem Auftrag nicht gerecht werden und nicht gleichermaßen mit Frauen und Männern vertreten sind. Ich möchte an dieser Stelle auch betonen, dass es für eine gleichberechtigte Vertretung von Frauen und Männern natürlich nicht ausreicht, dass allein der Senat sich darum bemüht, eine paritätische Besetzung der von ihm zu vergebenden Gremienplätze hinzubekommen, sondern dass auch externe Organisationen und Verbände sich hier noch viel stärker engagieren müssen, denn Kammern, Verbände und Institutionen haben häufig das Vorschlagsrecht für nur eine Person, weshalb eine Quote dann auch leerläuft, und schicken dann, wie Frau Artus es eben schon zutreffend geschildert hat, – oh Wunder – in der Regel ihren männlichen Spitzenfunktionär. Auch hier muss sich dringend etwas bewegen, und deshalb verpflichtet das Gremienbesetzungsgesetz die Stadt, im Hinblick auf das Gesamtgremium auf eine paritätische Besetzung hinzuwirken und auch bei externen Organisationen diese Besetzung mit anzustreben.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich bin überzeugt, dass wir mit dem Gremienbesetzungsgesetz einen wichtigen Schritt in Hamburg gehen, um den vielen hervorragend qualifizierten Frauen in dieser Stadt endlich den ihnen zustehenden Platz in den Gremien zu verschaffen. Wir gehen mit dem Gesetz auch insoweit einen wichtigen Schritt, als wir der Privatwirtschaft zeigen, dass verbindliche Regelungen nicht nur notwendig, sondern auch machbar und praktikabel sind. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der LINKEN)

Wenn keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, kommen wir zur Abstimmung.

Wer stimmt einer Überweisung der Drucksache 20/8444 federführend an den Haushaltsausschuss sowie mitberatend an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung zu? – Gegenpro

be. – Enthaltungen? – Damit ist das Überweisungsbegehren mit Mehrheit angenommen.

Bevor ich nun den nächsten Punkt aufrufe, möchte ich Ihnen das Wahlergebnis mitteilen.

Bei der Nachwahl eines hamburgischen Ersatzmitglieds des Medienrats der Medienanstalt Hamburg/ Schleswig-Holstein sind 112 Stimmzettel abgegeben worden, davon war keine Stimme ungültig und somit 112 gültig. Frau Andrea Kaiser erhielt 109 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und keine Enthaltung. Damit ist Frau Kaiser gewählt.

Ich rufe den nächsten Tagesordnungspunkt auf, das ist der Punkt 33, die Drucksache 20/8777, Senatsmitteilung: Verordnung über die Absenkung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nach Paragraf 558 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (Kap- pungsgrenzenverordnung) sowie Stellungnahme des Senats zum Ersuchen der Bürgerschaft vom 24. Januar 2013 "Weiter für Verbesserungen im Mieterschutz eintreten – Verordnungsermächtigung für abgesenkte Kappungsgrenze aufgreifen".

[Senatsmitteilung: Verordnung über die Absenkung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (Kappungs- grenzenverordnung) sowie Stellungnahme des Senats zum Ersuchen der Bürgerschaft vom 24. Januar 2013 "Weiter für Verbesserungen im Mieterschutz eintreten – Verordnungsermächtigung für abgesenkte Kappungsgrenze aufgreifen" (Drucksache 20/6470) – Drs 20/8777 –]

Diese Drucksache möchte die Fraktion DIE LINKE an den Stadtentwicklungsausschuss überweisen.

Wer wünscht das Wort? – Herr Kienscherf, Sie haben es.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ein langer Vorspann für diese Debatte. So furchtbar lang will ich es gar nicht machen, und deswegen will ich einleitend schon einmal feststellen, dass die heute vom Senat vorgelegte Mitteilung zur Anpassung über die Absenkung der Kappungsgrenze in Hamburg ein weiterer wichtiger Schritt zur Verbesserung des Mieterschutzes und zur Mietpreisdämpfung in dieser Stadt ist. Wir begrüßen das ausdrücklich.

(Beifall bei der SPD)

Der Senat folgt damit einem Antrag der SPD-Bürgerschaftsfraktion aus dem Januar dieses Jahres,

(Senatorin Jana Schiedek)

der zum Ziel hatte, die Spielräume ernsthaft zu prüfen, die der Bundesgesetzgeber geschaffen hatte, indem er die Länder ermächtigte, auf eigener Ebene eine Absenkung der Kappungsgrenze vorzunehmen mit dem Ziel, in Hamburg eine landesweite Regelung einzuführen. Gleichzeitig haben wir aber auch in unserem Antrag deutlich gemacht, dass vor einer Einführung mit allen beteiligten Verbänden, mit den Interessenvertretern von Wohnungswirtschaft und auch von den Mieterinnen und Mietern gesprochen werden soll. Das war – und ich finde, das hat der Senat auch sehr transparent in seiner Drucksache dargestellt – ein nicht ganz einfacher Prozess, weil insbesondere die Verwaltung, aber auch die Wohnungswirtschaft einer landesweiten Einführung sehr skeptisch gegenüberstand. Umso besser und erfreulicher ist es, dass das Ergebnis dieser Bemühung die klare Entscheidung war, dass Hamburg ab dem 1. September landesweit die Kappungsgrenze absenken wird. Das ist ein gutes, ein richtiges Ergebnis.

(Beifall bei der SPD)

Hamburg ist damit das zweite Bundesland in Deutschland, das diesen Schritt gehen wird. Sie wissen, dass Bayern es erlassen hat, es aber nur in München eingeführt wird, Berlin hat es erlassen, und wir in Hamburg, die wir schon früh angekündigt haben, uns ernsthaft um dieses Thema zu kümmern, werden nun das zweite Bundesland sein, dass es flächendeckend einführt. Das zeigt, dass die Hamburger Wohnungspolitik in Deutschland eine Vorreiterrolle hat, und das wird allgemein anerkannt.

(Beifall bei der SPD)

Nun wird diese Absenkung der Kappungsgrenze, dass man die Miete innerhalb von drei Jahren statt um 20 Prozent nur noch um 15 Prozent erhöhen kann, kein Allheilmittel für die Probleme auf dem Wohnungsmarkt sein – das kann keiner behaupten –, aber sie hat doch eine große Bedeutung. Der Senat führt richtig aus, dass die Kappungsgrenze für 60 Prozent aller Mieterhöhungen in Hamburg relevant ist. Wenn 60 Prozent aller Mieterhöhungen von einer Absenkung der Kappungsgrenze betroffen sind, ist es ganz wichtig, diesen Schritt zu gehen und zu sagen: 60 Prozent der Mieterhöhungen sollen zukünftig geringer ausfallen. Deswegen ist es gut, dass der Senat hier der SPD-Fraktion gefolgt ist.

(Beifall bei der SPD)

Das Zweite, was auch in dieser Drucksache noch einmal deutlich dargestellt wird, ist, dass die neue Kappungsgrenze insbesondere dort greifen wird, wo wir einen wahnsinnigen Druck auf dem Markt haben, und zwar in den innerstädtischen Bereichen und den Szenegebieten, und dass wir gerade dort, wo wir Verdrängungsprozesse feststellen, wo Familien, Rentnerinnen und Rentner verdrängt

werden, jetzt ein Instrument haben, um Mietpreisentwicklungen von deutlich unter 20 Prozent innerhalb von drei Jahren zu haben. Das ist ein wichtiger Schritt gegen die Verdrängung von Altmieterinnen und Altmietern im innerstädtischen Bereich.

(Beifall bei Dr. Andreas Dressel SPD)

Aber der Fokus liegt nicht nur auf dem innerstädtischen Bereich. Wir wissen auch, dass es in den Randbereichen viele Wohnungen gibt, deren Mietniveau deutlich geringer ist. Auch hier ist es ganz wichtig, dass gerade Wohnungen mit einem niedrigeren Mietniveau langfristig erhalten bleiben. Deswegen glauben wir, dass sich dies nicht nur im innerstädtischen Bereich, sondern auch in den Randbereichen auswirken wird. Auch hier wird es darum gehen, bezahlbaren Wohnraum zu erhalten, und auch hier sagen wir, dass es richtig ist, diese Kappungsgrenze landesweit einzuführen.

Entscheidend ist aber auch, wie der Senat selber ausführt, dass das insbesondere eine Folge für die Wohnungen hat, die aus der Sozialbindung herausfallen. Wir alle merken in Hamburg, dass aufgrund der enormen Bautätigkeit in den Fünfzigerund Sechzigerjahren jetzt viele Wohnungen aus der Sozialbindung herausfallen; Ende 2013 werden es über 10 000 Wohnungen sein. Von daher ist es gut zu wissen, dass gerade hier die auf 15 Prozent verringerte Kappungsgrenze dazu führen wird, dass diese Wohnungen auch nach dem Ende der Sozialbindung mittel- und langfristig in weiten Teilen der Stadt als bezahlbarer Wohnraum erhalten bleiben. Das ist ein gutes Signal für den Hamburger Wohnungsmarkt.

Das ist, wie auch in der Drucksache ausgeführt wird, in der Tat kein Allheilmittel. Deswegen stellt der Senat berechtigterweise dar, dass in vielen Lagen und Ecken dieser Stadt der Wohnungsmarkt noch angespannt ist. Darum ist es umso wichtiger, dass wir neben diesen mieterschutzfreundlichen Maßnahmen vor allen Dingen den Wohnungsbau vorantreiben. Das, was wir mit den Partnern in den Bezirken und in der Wohnungswirtschaft gemeinsam erreicht haben, kann sich sehen lassen: 8700 Baugenehmigungen in 2012, über 3800 fertiggestellte Wohnungen in 2012, eine städtische Wohnungsbaugesellschaft, die SAGA/GWG, die mit dem Bau von 750 Wohnungen begonnen hat, und die Bereitstellung von Fördermitteln für 2000 öffentlich geförderte Wohnungen. Das ist beispielhaft in Deutschland, und das wird allgemein anerkannt.

(Beifall bei der SPD)

Wir haben neben diesen Wohnungsbautätigkeiten und der Kappungsgrenze gleichzeitig mit der Verschärfung des Wohnraumschutzgesetzes, dem Erlass weiterer Sozialer Erhaltungsverordnungen und einer neuen Flächenpolitik weitere Maßnahmen ergriffen, um den Mieterschutz zu verbessern. Das zeigt, dass wir in Hamburg auf dem richtigen Weg

sind. Wir in Hamburg tun alles, damit Mieter entlastet werden, wir neuen Wohnraum schaffen und sich der Wohnungsmarkt insgesamt entspannt. Das werden wir zielstrebig weiterverfolgen.