Protocol of the Session on February 6, 2008

Meine Damen und Herren! Ablesbar ist das auch an den ellenlangen Änderungsanträgen von SPD und GAL und auch der CDU. Ich will nicht jeden einzelnen Punkt durchgehen, aber kurz die wichtigsten Punkte nennen, die unseres Erachtens fehlen oder falsch sind. Es fehlt ein klarer Anreiz für genossenschaftliche und baugemeinschaftliche Wohnformen; deswegen haben wir so einen Punkt in unserem Antrag aufgenommen.

Auch die Bildung von Wirtschaftseinheiten war ein wichtiger Punkt in der Anhörung und, Herr Roock, Sie hatten das in Ihrem Antrag im letzten Sommer auch mit formuliert, es wurde aber von der Behörde nicht richtig unter

sucht. Dann gab es knapp vor dem Entwurf zur Novellierung einen Entwurf, der im letzten Moment wieder herausgekippt wurde. Das ist aus unserer Sicht falsch, denn hinsichtlich der Wirtschaftsgemeinschaften ist zweierlei richtig: Erstens ist der Punkt den Wohnungsunternehmen zu Recht wichtig, aber in Bezug auf die Mieten sehr sensibel, und zweitens ist der Sachverhalt nicht entscheidungsreif. Deshalb haben wir in unserem Antrag ein Ersuchen formuliert, das den Senat auffordert, in dieser wichtigen Frage endlich "Butter bei die Fische" zu tun und zu schauen, ob man in der Wohnungsverwaltung den Unternehmen helfen und gleichzeitig die Auswirkungen auf die Mieten kontrollieren kann. In diesem Punkt ist Ihr Gesetzesvorhaben komplett gescheitert.

(Beifall bei der GAL)

Einen anderen Punkt Ihres Zusatzantrags, die Refinanzierungsmodalitäten für die Wohnungsunternehmen, haben Sie völlig neu eingeführt. Der war nicht Teil Ihres Ersuchens, der war auch nicht Teil des Gesetzentwurfs und ist jetzt noch kurzfristig eingesetzt worden. Das ist ein Zeichen dafür, wie handwerklich schlecht das gemacht worden ist, das ist in Hast und Eile zusammengeschustert.

Was uns aber an diesem Gesetzentwurf wirklich stört, sind die Regelungen zur Zweckentfremdung in Ihrem Zusatzantrag. Die CDU will das Verbot der Zweckentfremdung für Wohnraum in Hamburg durchlöchern und aufweichen; das machen wir auf gar keinen Fall mit. Herr Roock, Ihre Argumentation, dass dies eine bezirkliche Aufgabe sei, geht in die völlig falsche Richtung. Der Wohnungsmarkt in Hamburg ist ein Wohnungsmarkt genauso wie der Arbeitsmarkt in Hamburg ein Arbeitsmarkt ist. Es macht keinen Sinn, diesen Bezirk für Bezirk, Stadtteil für Stadtteil zu perforieren. Damit verschärft man eher soziale Spaltung und führt die Stadt wieder in die Wohnungsnot.

(Beifall bei der GAL und vereinzelt bei der SPD)

Genauso wenig wollen wir, dass die möglichen Leerstandsfristen bei geförderten Wohnungen verlängert werden. Es muss Prinzip sein, dass eine öffentlich geförderte Wohnung nach kurzer Zeit wieder vermietet wird und kein halbjähriger Leerstand entstehen kann. Schließlich sind dort wichtige öffentliche Fördermittel ausgegeben worden.

Genauso wenig wollen wir, dass es Ziel dieses Gesetzes wird, die Umwandlung von Sozialwohnungen in Eigentumswohnungen voranzutreiben. Sie pervertieren so doch den Zweck dieses Gesetzes. Das wird im Übrigen auch in der Begründung zu Ihrem Zusatzantrag deutlich. Dort steht, dass die Verdoppelung des Kinderzuschlags zum Ziel habe, mehr Haushalten den Kauf von Eigenheimen zu ermöglichen. Das geht völlig am Ziel dieses Gesetzes vorbei. Es geht bei dieser Regelung vor allem darum, die Berechtigung zum Bezug einer Sozialwohnung für Familien zu erleichtern.

(Beifall bei der GAL)

Ein Blick auf die Einkommensgrenzen verdeutlicht das. Bei zwei Personen liegt die Höchstgrenze in Hamburg bei 23.400 Euro, bei einer vierköpfigen Familie bei 32.600 Euro Jahreseinkommen. Das ist die Grenze, bis zu der eine Sozialwohnung bezogen werden kann. Die wird nun für Familien mit Kindern erleichtert, aber das hat wahrlich nichts mit Eigentumsförderung zu tun.

Daneben enthält das Gesetz noch einige weitere Kinken. Sie wollen in die Unverletzlichkeit der Wohnung eingreifen, ein grundgesetzlich geschütztes Recht. Sie wollen es ermöglichen, dass der Arbeitgeber eines Mieters gegenüber den Wohngelddienststellen zur Auskunft verpflichtet wird und Sie wollen eine Zwangsräumungsmöglichkeit für Wohngelddienststellen einführen. Das geht uns deutlich zu weit, das hat auch rein gar nichts mit Deregulierung und Flexibilisierung zu tun, im Gegenteil. Sie sind einem Überwachungsfetischismus erlegen, als glaubten Sie, man müsste alle Sozialwohnungsmieter kontrollieren, ob da nicht massenhaft Sozialschmarotzer wohnten, um Ihren Sprachgebrauch zu verwenden.

(Olaf Ohlsen CDU: Na, na, na!)

Ich komme zum Fazit: Wir wollen das Rad in der Wohnungspolitik nicht zurückdrehen, wie es die Punkte 1 und 2 des SPD-Antrags teilweise versuchen,

(Jan Quast SPD: Na, na, na!)

denn die Fokussierung auf bestimmte Zielgruppen war bereits Teil der Novelle des Wohnraumförderungsgesetzes des Bundes von 2002. Unser Antrag korrigiert die gravierendsten Fehler des Gesetzentwurfs und einige Verirrungen im CDU-Antrag und zeigt den Weg auf für eine familien- und mieterfreundliche Neuausrichtung der Wohnungspolitik. Deshalb freuen wir uns über Ihre Zustimmung. - Danke sehr.

(Beifall bei der GAL und bei Jan Quast SPD)

Herr Senator Gedaschko hat das Wort.

Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren! Sie haben heute drei Gesetzentwürfe zur Beschlussfassung vorliegen. Wir haben die Chance ergriffen, das, was Hamburg ausmacht, am Wohnungsmarkt zu regeln. Ich denke, wir haben einen gelungenen Kompromiss gefunden, denn bei der Anhörung ist deutlich geworden, dass die unterschiedlichen Interessenverbände höchst unterschiedliche Ansprüche an ein solches Gesetz haben. Die Kunst kann nicht sein, es allen Recht zu machen, denn everybody's darling is everybody's Depp. Das wollen wir nicht sein, sondern wir wollen ein Gesamtkunstwerk haben, das den Ansprüchen, die insbesondere allen Mietern entgegenkommen, auch gerecht wird.

Meine Damen und Herren! Ich bin dankbar dafür, dass die GAL klargestellt hat, dass das, was von der SPD kam, das althergebrachte Gießkannenprinzip war, und genau das wollen wir nicht. Wir wollen weg vom Gießkannenprinzip hin zu einer Förderung derjenigen Gruppen, die es in Hamburg besonders nötig haben, gefördert zu werden. Das sind Familien mit Kindern, Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen und Studierende. Genau die wollen wir fördern und daher konzentrieren wir unsere Förderung auf diese Personengruppen, die einen größeren Anspruch darauf haben, am Wohnungsmarkt unterstützt zu werden.

An den Einkommensgrenzen hat sich nichts verändert, bei den Sozialwohnungen ist weiterhin eine Überschreitung der Einkommensgrenzen um bis zu 30 Prozent möglich und das bedeutet, dass 45 Prozent aller Hamburger Haushalte sozialwohnungsberechtigt sind. Das ist sozial ausgewogen und wichtig für die anzustrebende Durchmi

schung unserer Stadtteile.

Bei den Eigentumsförderungen liegt die Grenze bei plus 70 Prozent, sodass 60 Prozent aller Hamburger Haushalte von einer staatlichen Förderung profitieren können. Diese Grenzen sind deshalb angemessen, weil sich aufgrund des Wegfalls der Eigenheimzulage des Bundes die Möglichkeit zur Eigentumsbildung für Haushalte mit mittlerem Einkommen drastisch verschlechtert hat. Als der Bund seinerzeit die Eigentumsförderung gestrichen hat, hat er versprochen, etwas Neues an diese Stelle zu setzen; dieses Versprechen fehlt heute immer noch. Gerade in einer Region wie Hamburg, wo wir ein Wachstum haben, wo die Menschen Raum brauchen, brauchen wir ein entsprechendes Bundesprogramm. Es kann nicht angehen, dass Hamburg auf Dauer die Last des Bundes trägt. Wir haben in Hamburg aber dennoch eine ganz andere Förderung als alle anderen Bundesländer in Deutschland. Hamburg fördert am meisten und deshalb nimmt es auch nicht wunder, dass im Gegensatz zu allen anderen Bundesländern um Hamburg herum die Wohnungsbauzahlen dramatisch eingebrochen sind; das war in Hamburg so bei Weitem nicht der Fall.

Herr Quast, man kann natürlich Hamburg immer isoliert betrachten, aber schauen Sie sich die Fertigstellungszahlen im Bundesvergleich an: In Hamburg waren es im letzten Jahr 4.000 Wohneinheiten und rundherum sind die Wohnungsfertigstellungszahlen um 25 bis 50 Prozent eingebrochen. Das zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind und ich würde mich freuen, wenn Hamburg hier nicht alleine kämpfen müsste, sondern verstärkte Unterstützung aus dem Hause Tiefensee bekommen würde.

(Beifall bei der CDU)

Neu ist der besondere Stellenwert des Umwelt- und Klimaschutzes, der im Gesetzentwurf als weiteres Förderziel des Wohnungsbaus besonders herausgestellt ist.

(Präsident Berndt Röder übernimmt den Vorsitz.)

Damit ist Hamburg gewappnet für die zukünftige ökologische, soziale und demografische Herausforderung.

Das Wohnraumförderungsgesetz leistet schließlich auch noch einen Beitrag zum Bürokratieabbau, auch wenn Sie ihn kleinreden. So werden die Regelungen über Einkommensschnittstellen deutlich vereinfacht und überflüssige Statistiken schlichtweg abgeschafft. Was die Wohnberechtigungsscheine angeht, gibt es, wenn Sie sich einmal mit den einzelnen Genossenschaften unterhalten haben, ganz wenige, die genau das wollen; die meisten wollen es nicht. Wir haben das getan, was die meisten wollen, und damit haben wir dem Wunsch der meisten entsprochen.

Was bringt der Gesetzentwurf für die heutigen Mieter von Sozialwohnungen? Wir halten zunächst an den Grundsätzen der sozialen Wohnraumversorgung fest und setzen auf Kontinuität. Das ist im Mietwohnungsmarkt ein sehr wesentliches Element. Das Wohnungsbindungsgesetz trifft Regelungen für den Bestand von derzeit 116.000 Sozialwohnungen und das bewährte Kostenmietrecht wird beibehalten, der Mieterschutz bleibt unangetastet.

Eine Verkürzung von Bindungsfristen, wie es zum Beispiel auch in der Anhörung gefordert wurde, ist mit dem Senat nicht zu machen.

Was ändert sich beim Zweckentfremdungsverbot? Der

Senat hat den Entwurf eines Wohnraumschutzgesetzes vorgelegt, der das bisherige Zweckentfremdungsverbot und das Recht der Wohnungspflege zusammenführt und vereinheitlicht. Auch hierbei hält der Senat im Kern an dem bewährten Zweckentfremdungsrecht fest. Um das Leitbild der Wachsenden Stadt zu verwirklichen, muss die Wohnraumversorgung der hamburgischen Bevölkerung innerhalb der Landesgrenzen zu angemessenen Preisen sichergestellt werden. Ich darf daran erinnern, dass es die Wohnraumpolitik insbesondere der Sozialdemokraten war, die in den vergangenen Legislaturperioden dazu geführt hat, dass die Menschen scharenweise aus Hamburg ins Umland getrieben wurden, wenn sie sich ihren Traum vom Wohnen erfüllen wollten. Genau das wollen wir nicht. Wenn Sie sich die Bevölkerungszahlen ansehen, dann sprechen diese für uns.

(Beifall bei der CDU)

Daher muss auch künftig grundsätzlich eine Zweckentfremdungsgenehmigung auf der Basis des neu geschaffenen Wohnraumschutzgesetzes eingeholt werden, wenn Wohnraum gewerblich genutzt werden soll. Als Neuerung und Flexibilisierung gegenüber dem geltenden Recht sieht der Gesetzentwurf aber in der Tat die Möglichkeit vor - jetzt kommt es -, nicht ganze Bezirke - da sind Sie auf dem Holzweg, wenn so etwas behauptet wird -, sondern durch die Bezirke bestimmte Gebiete von einer generellen Genehmigungserfordernis freizustellen. Das auch noch einmal zur Anhörung, da ging es auch um diesen Punkt und er wurde begrüßt. Warum wurde er begrüßt? Weil es nämlich darum geht, in monostrukturierten Großraumsiedlungen eine Mischung aus Wohnen und Gewerbe zu ermöglichen, ohne dass dieses gleich mit einem bürokratischen Überbau versehen wird. Denn diese Hürde kann das, was dort wachsen soll, Klein- und Kleinstunternehmer, davon abschrecken, diesen Schritt zu gehen. Ich denke, die Bezirke, die künftig die Genehmigungserfordernis zu erteilen haben, werden hiermit auch verantwortungsvoll umgehen. Außerdem haben wir auch klargestellt, dass wir hierzu noch eine entsprechende Richtlinie an die Bezirke herausgeben werden. Mit der Freistellung wird also auch ein Beitrag zur Revitalisierung von Quartieren geleistet.

Ich glaube, wir können uns alle wünschen, dass alles okay ist. Aber wir wissen alle, dass nicht überall alles okay ist. Deshalb brauchen wir auch in bestimmten Quartieren diese Revitalisierung von Quartieren. Das kann einen Beitrag dazu leisten, dass hier auch Gewerbe in bescheidenem Umfang stattfindet. All diese Maßnahmen unterstützen unter dem Strich sinnvoll die Quartiersoffensive des Senats in den betroffenen Gebieten. Sie sind somit ein weiterer wichtiger Beitrag zu einer lebenswerten Stadt.

(Beifall bei der CDU)

Bevor ich dem Abgeordneten Quast das Wort gebe: Lesen von Zeitungen und Zeitschriften bildet, aber bitte nicht in diesem Hause. Darauf hatten wir uns verständigt.

(Olaf Ohlsen und Harald Krüger, beide CDU: Wer macht das? Das ist ja unglaublich!)

Herr Quast hat das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren!

(Glocke)

Wir befinden uns nicht im Karneval. Das war ernst gemeint. Die Abgeordneten Dr. Stehr und Hesse bitte ich darum, das sein zu lassen. - Bitte, Herr Quast, fahren Sie fort.

- Ihre Frage ist beantwortet, Herr Ohlsen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Senator, wenn Sie hier die SPD-Wohnungsbaupolitik erwähnen, dann sollten Sie vor allen Dingen eins deutlich machen: Die SPD-Wohnungsbaupolitik hat nicht nur über Jahrzehnte ausreichend Wohnraum in Hamburg zur Verfügung gestellt, sondern in den Neunzigerjahren Wohnraum für Hunderttausend Menschen in kurzer Zeit neu geschaffen, als es nämlich notwendig war. Das schaffen Sie nicht.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der GAL)

Sie propagieren die Wachsende Stadt und wundern sich, wenn es mehr Einwohner in Hamburg gibt. Und dann entschuldigen Sie Ihre schlechten Wohnungsbauzahlen damit, dass im Umland auch nicht mehr gebaut würde. Also wer ist denn nun derjenige, der bauen muss? Das sind doch Sie, Herr Gedaschko.