Protocol of the Session on February 6, 2008

Meine Damen und Herren! Wir setzen bei dieser Änderung auf die Kompetenzen in den Bezirken. Sie können am besten einschätzen, in welchen Gebieten ein Zweckentfremdungsverbot überflüssig ist. Nach dem Sinne des neuen Bezirksverwaltungsgesetzes fällt die Zuständigkeit unter Paragraf 2 Bezirksverwaltungsgesetz, da es sich hier nicht um Fragen von übergeordneter Bedeutung handelt, sondern vielmehr um die Einschätzung von lokalen Begebenheiten. Gerade mit der Schaffung des neuen Bezirksverwaltungsgesetzes wollte die Bürgerschaft verdeutlichen, dass zwischen den übergeordneten ministeriellen und den lokalen bezirklichen Belangen klar differenziert wird. Die Fachbehörden sollen danach in der Regel keine bezirklichen Angelegenheiten wahrnehmen. Wir stärken damit die Bezirke und auch das ist eine gute und sinnvolle Maßnahme.

Das sind neben den gesetzestechnischen Änderungen die wesentlichen Punkte unseres Antrags. Die vorliegenden Anträge der GAL und SPD werden wir ablehnen. Einige Punkte der Anträge sind mit unseren identisch und von daher brauchen wir sie nicht doppelt zu beschließen.

Die anderen Punkte betreffen zum Teil Bundesrecht, bauen bürokratische Hürden auf, sind nachteilig für die Mieter, eröffnen Missbrauchsmöglichkeiten, bieten wenig Flexibilität, gehen an der Lebenswirklichkeit vorbei und erschweren die Durchsetzung des Gesetzes. Das wollen wir nicht und deshalb bekommen Sie auch keine Zustimmung von uns.

Fazit: Wir haben die Chance genutzt, das Wohnungsrecht in Hamburg zu modernisieren und den Herausforderungen der wachsenden Stadt anzupassen. Aspekte des Klimaschutzes werden dabei ebenso deutlich betont wie die Förderung von Familien. Wir halten an den Grundsätzen der sozialen Wohnraumförderung fest und der Mieterschutz in Sozialwohnungen bleibt unangetastet. Es ist ein gutes Gesetz und deswegen bitten wir um breite Zustimmung. - Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Herr Quast, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Lieber Herr Roock, wir teilen Ihre Einschätzung, dass es sich hierbei um ein wichtiges Gesetzesvorhaben handelt. Aber Ihre Einschätzung, dass die Chancen genutzt worden seien, das Wohnungsrecht zu modernisieren, teilen nicht einmal die Sachverständigen, die wir im Ausschuss angehört haben. Alle Sachverständigen machten deutlich, dass dieses Gesetz nicht der große Sprung ist, der erforderlich und wünschenswert wäre.

(Hans-Detlef Roock CDU: Ja, weil Sie nicht sprin- gen wollen!)

Sicherlich war die Einschätzung der Experten auch ein Stück weit ihren eigenen Interessen als Akteuren am Wohnungsmarkt geschuldet und sicherlich ist es Aufgabe der Stadt, die Gemeinwohlinteressen stärker im Blick zu haben als vielleicht die Wohnungswirtschaft oder auch die Mietervertreter, die alle auch Klientelpolitik machen. Trotzdem bin ich dem Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen, dem Mieterverein zu Hamburg, STATTBAU Hamburg und auch SAGA/GWG dankbar, dass sie ihre Vertreter entsandt haben, um uns fachkompetent zu beraten. Aus diesen Beratungen sind auch

einige Forderungen entstanden, die wir in unseren Anträgen formuliert haben.

Meine Damen und Herren! Auch wir hätten uns einen etwas innovativeren Ansatz bei den Gesetzentwürfen gewünscht. Wir hätten erwartet, dass Sie die Chance stärker nutzen, um auf die speziellen Probleme der Großstadt einzugehen und die Möglichkeiten der Wohnungspolitik für die soziale Stadtentwicklung sehr viel stärker zu betonen. Doch daran mangelt es, aber wen wundert das. Von einem Senat, der die soziale Spaltung in Hamburg erst betrieben hat und sie jetzt leugnet, kann man sicherlich nicht erwarten, dass er Maßnahmen formuliert, um die soziale Spaltung in diesen Stadtteilen mithilfe der Wohnungsbaupolitik zu überwinden.

(Beifall bei der SPD und bei Claudius Lieven GAL)

Wir legen eine Reihe von Änderungsvorschlägen vor, um die Chancen, die in der Föderalismusreform liegen, vollständig zu nutzen, nämlich die Wohnungsgesetze zu regionalisieren und sie damit den Bedarfen der Metropole Hamburg anzupassen. Dazu werden auch weitere Veränderungen über das hinaus, was wir heute beantragen, notwendig sein. Deswegen gehe ich davon aus, dass wir uns in der nächsten Legislaturperiode nach der Wahl durchaus dem Thema, insbesondere der Stärkung der Quartiere mithilfe der Wohnungspolitik, noch einmal widmen werden müssen.

Zentrale Aufgabe der Wohnungsbauförderung war immer die Unterstützung von Haushalten mit Wohnraum, die sich am Markt nicht angemessen selbst versorgen können. Diese Formulierung sagt eigentlich alles. Der Senat schränkt diese Zielsetzung im Gesetzentwurf jetzt ein auf Familien und Haushalte mit Kindern, Menschen mit Behinderungen, Ältere und Studierende. Wir wollen aber an den allgemeinen Formulierungen festhalten, weil sie im Zweifel genau die genannten Gruppen beinhalten, aber eben nicht nur diese unsere Unterstützung benötigen. Ich glaube, das ist allen bewusst.

(Beifall bei der SPD)

Die CDU hingegen will sich aus der Förderung des Mietwohnungsbaus für breite Schichten der Bevölkerung ganz verabschieden, Herr Roock, und dazu haben Sie nichts gesagt. In Ihrem Wahlprogramm kündigen Sie an, die Wohnungsbauförderung komplett auf Familie, Eigentum und Klimaschutz umzustellen. Also das, was faktisch in den letzten Jahren bereits passiert ist, wird jetzt offizielles CDU-Programm:

(Beifall bei der SPD)

kein sozialer Wohnungsbau, Eigentumsförderung statt Wohnungsbau, keine Förderung von seniorengerechten Wohnungen. Das alles ist schlimmer als das, was der Senat jemals gemacht hat.

(Beifall bei der SPD - Uwe Grund SPD: Schwere Sünde!)

Wir haben uns nach langen Diskussionen entschieden, dem Wunsch, der von den Experten geäußert wurde, nämlich die Einkommensgrenzen zum Bezug einer Sozialwohnung auf 60 Prozent über der Bundesregelung zu erhöhen, nicht zu folgen. Bereits heute haben 45 Prozent der Haushalte in Hamburg Anspruch auf eine Sozialwohnung, bei Familienhaushalten sind es sogar 50 Prozent. Wir können verstehen, dass gerade die Wohnungswirtschaft bei der Vermietung von Sozialwohnungen eine

Auswahl aus möglichst vielen Mietinteressenten treffen möchte und auch der Mieterverein möglichst viele günstige Wohnungen für seine Klientel schaffen will. Aber in einer Zeit, in der jährlich 7.000 Wohnungen aus der Sozialbindung fallen und gerade einmal 400 bis 500 Sozialwohnungen neu entstehen, wäre es verhängnisvoll, den Markt noch weiter einzuengen zulasten der wirklich Bedürftigen.

(Beifall bei der SPD und bei Antje Möller GAL)

Heute kann gerade mal einem Drittel - Herr Ohlsen, das sollten Sie sich einmal bewusst machen - der Dringlichkeitsscheininhaber auch eine Sozialwohnung vermittelt werden. Deswegen müssen wir Abhilfe schaffen, indem wir mehr günstige Wohnungen bauen, indem der Sozialwohnungsbau wieder angekurbelt wird, bevor wir uns überlegen können, ob noch mehr Menschen in Hamburg berechtigt werden. Das sind die Versäumnisse Ihrer Regierungszeit, die wir jetzt aufarbeiten müssen.

(Beifall bei der SPD - Wolfhard Ploog CDU: Sie sind ja fanatisch!)

Wenn Sie von Verwaltungsvereinfachung sprechen, habe ich auch noch ein paar Punkte für Sie, Herr Roock. Wir setzen uns dafür ein - ich weiß wirklich nicht, warum Sie nicht mitmachen, die Einkommensgrenzen nicht weiter im Gesetz zu fixieren, sondern sie, um sie leichter zu dynamisieren, an die Einkommensentwicklung anzupassen -, dass dies künftig in einer Verordnung geregelt wird. Das wäre wirklich ein Schritt zur Vereinfachung.

(Beifall bei der SPD)

Sie stellen als neue Errungenschaft mehrfach das genossenschaftliche Wohnen heraus, aber eine konkrete Förderung des genossenschaftlichen Wohnens bleiben Sie dem Gesetz schuldig. Wir wollen das ganz konkret machen und deswegen soll der 2002 weggefallene Mehrwohnraumanspruch für Genossenschaftsmitglieder wieder eingeführt werden, denn Genossenschaftsmitglieder leisten einen eigenen Finanzierungsbeitrag für ihre Wohnungen und das muss auch unterstützt werden, denn die Wohnungsbaugenossenschaften und SAGA/GWG sind immer das Rückgrat des Wohnungsbaus in Hamburg gewesen. Das wollen wir anerkennen, insbesondere nachdem Sie das 2002 zulasten der Genossenschaften abgeschafft haben, indem Sie das Genossenschaftsmodell gestrichen haben.

(Beifall bei der SPD)

Ihr Höchstgebotverfahren hat dazu geführt, dass die Genossenschaften über lange Jahre kaum noch auf städtischem Grund gebaut haben. Nun haben Sie Ihre Fehler erkannt und zwei sogenannte Wohnungsbauoffensiven gestartet und städtische Grundstücke mit Preisnachlass abgegeben. Zwar steht auch anderthalb Jahre nach dem Start der ersten Offensive noch keine einzige Wohnung am Markt zur Verfügung - das hat Senator Freytag damals sehr großherzig angekündigt -, aber wir haben heute gelernt, dass Senator Freytag viel ankündigt, aber nicht das passiert, was er angekündigt hat. Aber immerhin haben Sie Ihren Kurs geändert, das muss man zumindest anerkennen. Schade nur, dass wir fünf Jahre Zeit verloren haben, weil Sie mit dem Wohnungsmarkt experimentiert haben; das werden Ihnen die Hamburger nicht vergessen.

(Beifall bei der SPD)

Dank Ihrer Politik sind in Hamburg statt der 5.500 neuen Wohnungen gerade einmal 4.000 pro Jahr entstanden. Damit muss Schluss sein. Mit den wohnungsbaupolitischen Experimenten dieses und des Vorgänger-CDUSenats muss Schluss sein, denn dies hat dazu geführt, dass die Mieten in Hamburg seit 2002 um 11 Prozent gestiegen sind und das ist für Hamburg nicht gut.

(Beifall bei der SPD und bei Antje Möller GAL)

Wir haben uns immer dafür ausgesprochen, die städtischen Grundstücke zur Quartiersentwicklung einzusetzen, indem derjenige Investor ein städtisches Grundstück erhält, der das beste Konzept hat, und nicht derjenige, der das dickste Scheckbuch zückt. Sie aber glauben, Quartiersentwicklung mit der Aushöhlung der Zweckentfremdungsverordnung betreiben zu können.

(Dirk Kienscherf SPD: Unglaublich!)

Die Zweckentfremdungsverordnung, die heute Wohnungen vor der Umwandlung in Gewerberäume schützt, wollen Sie aufgeben. Ganze Stadtteile sollen ausgenommen werden von der Zweckentfremdungsverordnung und womit begründen Sie das? Sie wollen damit die Mischung von Wohnen und Gewerbe in den Quartieren fördern. Sie haben im Stadtentwicklungsausschuss dargelegt, eine Quartiersentwicklung betreiben zu wollen. Jeder, der in Hamburg Wohnungsbaupolitik macht, der in den Bezirken Politik gemacht hat, weiß, dass in den vergangenen Jahren die Umwandlung von Wohn- in Gewerberäume mit Augenmaß betrieben wurde und mit der Genehmigung des zuständigen Bezirksamts. Keine Stelle hat die Umwandlung versagt, wenn sie sinnvoll war und schon gar nicht, wenn sie der Quartiersentwicklung diente. Dies wurde übrigens auch von den Senatsvertretern nie bezweifelt. Aber jetzt, wo Wohnungen knapp sind, ist es falsch, diese Verordnung auszuhöhlen, weil sie dazu führt, dass Wohnungen vom Markt verschwinden werden und das lehnen wir ab.

(Beifall bei der SPD)

Die Änderungen im Gesetz zur Zweckentfremdungsverordnung begründen Sie auch mit Verwaltungsmodernisierung, die Sie betreiben wollen. Aber auf dem Gebiet, wo Sie die wirklich betreiben könnten, wo es zu Vereinfachungen käme, wenn Verwaltungsabläufe und Doppelarbeit reduziert würden, nämlich bei den Wohnberechtigungsscheinen, lehnen Sie dies ab. Es gibt Prüfungen aufgrund des SGB II und SGB XII, auch beim Anspruch auf Unterhaltskosten, und genau diese Voraussetzungen müssen geprüft werden, um einen Wohnberechtigungsschein zu erhalten, und das versagen Sie. Dort, wo es um Verwaltungsvereinfachung geht, lehnen Sie sie ab. Was wollen Sie eigentlich in Hamburg modernisieren, wenn Sie die kleinen Schritte nicht einmal bereit sind zu gehen?

(Beifall bei der SPD und bei Claudius Lieven GAL)

Sie haben zum Schluss der Legislaturperiode diesen Gesetzentwurf vorgelegt, sodass wir auch Bilanz ziehen können über die Wohnungspolitik des Senats. Mein Fazit ist: Die CDU-Politik steht für vier Jahre steigende Mieten statt des Baus mietgünstiger Wohnungen, für vier Jahre planloser Vergeudung städtischer Wohnungsbauflächen statt gezielter Quartiersentwicklung und für vier Jahre jämmerliche Wohnungsbauzahlen statt der Förderung von Wohnungsbau in Hamburg. Und das ist einfach zu wenig für unsere Stadt, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD und der GAL)

Herr Lieven hat das Wort.

Vorher möchte ich aus gegebenem Anlass kurz darauf hinweisen, dass das Benutzen von Blitzlichtern im Saal nicht zulässig ist.

Bitte, Herr Lieven.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Konsens in diesem Hause herrscht, dass diese drei Gesetze - das Wohnraumförderungsgesetz, das Wohnungsbindungsgesetz und das Wohnraumschutzgesetz - wichtige Gesetze für Hamburg sind und die Bilanz der Wohnungspolitik, die Herr Quast eben gerade aufgemacht hat, zeigt auch, warum das so ist.

Wir haben - das ist unstrittig hier - viel zu wenig Wohnungsneubau in Hamburg. Insgesamt entstehen zu wenige Mietwohnungen, zu wenig preiswerter Wohnraum. Im Gegenteil, die Mieten steigen drastisch an und gleichzeitig wird ein Großteil der Wohnraumförderung für die Eigenheimförderung ausgegeben. Das ist die Bilanz der CDU-Wohnungspolitik und das ist eine Bilanz des Scheiterns.

(Beifall bei der GAL und der SPD)

Diese schlechte Bilanz macht deutlich, warum es so wichtig ist, ein neues, modernes und auch wohnungsbauförderndes Hamburger Gesetz auf den Weg zu bringen. Deswegen haben wir es auch begrüßt, dass der Senat die Möglichkeiten der Föderalismusreform ergreift und da herrschte auch Konsens zwischen den drei Fraktionen. In einer Reihe von Ersuchen wurden Forderungen an den Senat gestellt, nicht allen Ersuchen wurde zugestimmt. Aber selbst den Ersuchen, denen zugestimmt wurde, hat der Senat kaum Folge geleistet. Es ist sehr wenig davon aufgegriffen worden, was hier eingebracht worden ist. Es ist im Wesentlichen alles beim Alten geblieben, bei der Übertragung des Bundesrechts auf das Landesrecht.

Interessant wurde es, als wir im Dezember die Expertenanhörung zu diesem Gesetzesvorhaben durchgeführt haben, denn dort gab es massive Kritik der eingeladenen Verbände, ellenlange Listen mit Änderungswünschen. Man hat diesen Gesetzentwurf insgesamt ziemlich zerpflückt. Es hatte anscheinend vorher an der Kommunikation mit den relevanten Verbänden gemangelt. Den einen gingen die Änderungen zu weit, den anderen nicht weit genug. Manche sprachen von einer vertanen Chance, andere sahen die Wohnungspolitik in Gefahr. Offensichtlich war das ganze Vorhaben von der Behörde ziemlich übers Knie gebrochen worden. Innerhalb weniger Monate wurde dieser Gesetzentwurf zusammengeschustert.

Meine Damen und Herren! Ablesbar ist das auch an den ellenlangen Änderungsanträgen von SPD und GAL und auch der CDU. Ich will nicht jeden einzelnen Punkt durchgehen, aber kurz die wichtigsten Punkte nennen, die unseres Erachtens fehlen oder falsch sind. Es fehlt ein klarer Anreiz für genossenschaftliche und baugemeinschaftliche Wohnformen; deswegen haben wir so einen Punkt in unserem Antrag aufgenommen.