Wollen Sie wirklich, dass sich der Ordnungsdienst über die Einnahmen von diesen Knöllchen finanziert oder wie stellen Sie sich das vor?
Es klingt zwar ganz toll, was wir aus Frankfurt hören, aber mein Assistent hat vor kurzem noch mit den zuständigen Personen in Frankfurt gesprochen,
die erklärt haben, dass sie mit ihrem Ordnungsdienst nicht hinterherkommen und es auch nicht der Fall ist, dass diese Kampagne dazu geführt hat, dass durch die Verteilung von Bußgeldern es jetzt in Frankfurt noch immer so sauber und prima ist. Ich glaube, dass wir hier in die falsche Richtung laufen.
Daher bin ich der Meinung, dass wir verstärkte Anstrengungen benötigen. Wir müssen den Menschen in Hamburg auch ermöglichen, ihren Müll zeit- und ortsnah zu entsorgen. Hier gibt es beispielsweise von der Hamburger Stadtreinigung die Information, dass an Bushaltestellen Ascheimer mit Aschenbechern vorhanden sind. Das erkennen die Raucher auch und werfen ihre Kippen nicht mehr auf den Boden. Für solche Aktionen oder Kampagnen werben wir und nicht dafür, die Leute nur einfach zu Bußgeldern zu verdonnern. - Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Hesse, wenn Sie vorschlagen, eine solche Kampagne durchführen zu wollen, dann müssen Sie natürlich auch erklären, woher Sie hierfür das Geld nehmen wollen.
Wenn Sie eine vernünftige Kampagne durchführen wollen, die eine ausreichende Anzahl von Menschen erreichen soll, dann müssen Sie hierfür mindestens ein paar Hunderttausend Euro in die Hand nehmen.
- Selbstverständlich, so hoch sind die Kosten, wenn Sie eine Agentur beauftragen und Sie entsprechend Werbung in der Stadt durchführen wollen. Das sind die Erfahrungen aus der Vergangenheit. Dann müssten Sie natürlich auch erklären, woher Sie das Geld nehmen wollen.
Wenn das allein von der Stadtreinigung finanziert werden soll, dann fehlt Ihnen dann am Ende das Geld für andere Aufgaben, die sie erfüllen muss. Das wäre dann in der Tat fatal, wenn am Ende dann das Geld fehlen würde, um den Müll in der Stadt einzusammeln. Daher bin ich der Meinung, dass allein schon aus diesem Grund Ihr Antrag ein bisschen enttäuschend ist und wir uns daher enthalten werden.
Wenn Sie jetzt behaupten, dass Sie diese Kampagne benötigen, dann stellt sich immer noch die Frage, wie Erfolg versprechend es wirklich ist, eine solche Kampagne für eine größere Akzeptanz von Bußgeldern für Müllsünder durchzuführen.
Man muss sich einmal in die Lage dieser Menschen hineinversetzen. Wer Müll achtlos wegwirft, hat entweder kein Unrechtsbewusstsein, weil er sich darüber keine Gedanken macht, oder ihm ist das - und das ist leider auch oftmals der Fall - schlichtweg egal.
Wer nicht auf die Reihe bringt, dass man seinen Müll nicht einfach auf die Straße wirft, ist schlicht ein Ferkel, bei dem in der Erziehung richtig etwas schief gelaufen ist.
Ich stimme mit Ihnen überein, dass man dafür sorgen sollte, dass jeder eine anständige Kinderstube hat und dass man vielleicht über eine Kampagne auch noch Unrechtsbewusstsein herstellen kann. Aber Sie gehen noch weiter. Sie wollen sich um die Leute kümmern, die dann noch nicht einmal einsehen, dass sie unrecht gehandelt haben, wenn sie beim Wegwerfen von Müll angehalten werden und die Konsequenz daraus ein Bußgeld in geringer Höhe von 10 bis 20 Euro ist.
Hierbei habe ich gewisse Hemmungen, für eine solche Klientel ein paar Hunderttausend Euro aus dem Steuersäckel auf den Tisch zu legen und bin der Meinung, dass Sie hier wirklich ein bisschen zu weit gehen.
Herr Hesse, ich bin ehrlich der Auffassung, dass wir das Geld besser für andere Kampagnen und eher in die Richtung, wie es die SPD in ihrem Zusatzantrag beschrieben hat, anlegen sollten, als bei solchen Leuten, die sich nun wirklich dauerhaft als absolut renitent und uneinsichtig gezeigt haben.
Zunächst zum SPD-Antrag aus Drs. 18/6117. Wer möchte diesen annehmen? - Gegenprobe. - Enthaltungen? - Dieser Antrag ist mehrheitlich abgelehnt.
Wer möchte sich dem CDU–Antrag aus Drs. 18/5968 anschließen? - Gegenprobe. - Enthaltungen? - Dieser Antrag ist mehrheitlich angenommen.
Können bitte die Gesprächsgruppen dort hinten aufgelöst werden? Es war im Verlauf der letzten Debatte wieder sehr unruhig und ich hoffe, dass sich das jetzt nicht fortsetzt.
Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 17, Drs. 18/6007, Senatsmitteilung: Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 30. August 2006 - Einheitliche Anwendung des § 31 Betäubungsmittelgesetz.
[Senatsmitteilung: Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 30. August 2006 - Einheitliche Anwendung des § 31 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) - (Drs. 18/4898) - Drs. 18/6007 -]
Ich bitte um Ruhe im Plenarsaal. Wenn Sie Gespräche führen wollen, dann tun Sie das bitte draußen. Ich sage das jetzt zum letzten Mal, ansonsten werde ich noch ein bisschen strenger werden. Es ist hier ein unglaubliches Gerede.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Bundesverfassungsgericht hat seinerzeit in seinem sogenannten Cannabis-Urteil eine einheitliche Einstellungspraxis der Staatsanwaltschaften bei der Anwendung des Paragraphen 31 a Betäubungsmittelgesetz eingefordert.
Das Max-Planck-Institut hat kürzlich in einer Untersuchung festgestellt, dass diese einheitliche Anwendung immer noch im Argen ist und von Landesregierung zu Landesregierung unterschiedliche Freigabegrenzen bestehen.
Hamburg hat lange Zeit mit der Eigenbedarfsgrenze von 10 Gramm gearbeitet. Andere Länder hatten bis zu 30 Gramm Eigenbedarfsgrenze.
Eine Herabsetzung ist aus Sicht der CDU-Fraktion sowohl politisch als auch fachlich dringend geboten. Politisch, weil wir in Bezug auf eine Null-Toleranz-Politik hinsichtlich der Drogenanwendung klipp und klar eine scharfe Kante fahren wollen. Wir wollen nicht länger ein Laisser-faire à la Rot-Grün.
Wir können feststellen, dass die Versprechungen, die wir im Jahre 2001 bei Beginn unserer Regierungstätigkeit gemacht haben, in vielen Dingen umgesetzt worden sind. Die offene Drogenszene ist mittlerweile verschwunden.
Hamburg ist sicherer und auch attraktiver geworden. Die Tourismuszahlen bestätigen uns das täglich. Wir haben also diesbezüglich unsere Versprechungen 1:1 umgesetzt.