Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Aus der Sicht meiner Fraktion zwei Dinge: Erstens waren wir, Herr Nagel, etwas irritiert, dass Sie auf unser einstimmiges Votum, die Tochter und die Mutter hierzubehalten, gesagt haben, das würde nur für die Tochter gelten, also die Tochter darf hierbleiben, die Mutter nicht.
Zum Zweiten sind wir allerdings froh, dass eine Lösung gefunden worden ist. Ich denke, damit kann die Familie erst einmal leben. Ich hoffe, dass in Zukunft unsere einstimmigen Voten, zu denen wir uns wirklich durchringen, beachtet werden. Es ist ja nicht so, dass die Härtefallkommission heute so und morgen so entscheidet, sondern wir machen uns wirklich ernsthafte Gedanken. Ich hoffe, dass das das einzige Mal, dass Sie unserem Wunsch nicht folgen. Wenn es aber dann zu einer Lösung kommt, ist es in Ordnung und damit sind wir für heute zufrieden. – Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal herzlichen Dank an den Senat, dass er es ermöglicht hat,
Es ist auch ein Zeichen von Stärke, dass wir am Ende gemeinsam eine Lösung gefunden haben. Der Fall ist in der Tat sehr schwierig und kompliziert. Der Persönlichkeitsschutz verbietet es, im Einzelnen dazu vorzutragen, aber deswegen ist die Sache auch so lange und so kompliziert gewesen. Es war gar nicht so einfach, in der Härtefallkommission überhaupt zu einem gemeinsamen Votum zu kommen. Das lässt einiges vermuten, aber ich will das nicht weiter ausführen. Wir haben es gemacht. Dass die Sache dann natürlich vom Senat nicht so einfach nachzuvollziehen ist, kann ich verstehen. Ich hätte es mir natürlich auch etwas schlanker gewünscht. Das ist klar. Wir hatten auch unsere Vorstellungen. Nun hat es geklappt und deswegen finde ich das toll. Warten wir zunächst einmal die Zeit ab. Vielleicht ergeben sich auch noch andere Möglichkeiten. In dem Sinne herzlichen Dank. Für uns alle ist das eine schöne Sache gewesen, das erfahren zu haben, und ich glaube, für das Kind und die Mutter auch.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann verstehen, wenn man sich vonseiten der Regierungsfraktion schützend vor den Senat stellt, aber das Verfahren, so wie es in diesem Fall gelaufen ist, ist in hohem Maße unbefriedigend. Wir haben im Eingabenausschuss sehr lange über diesen Fall gesprochen. Herr Ploog hat noch einmal bestätigt, dass auch die Beratungen in der Härtefallkommission sehr lange gedauert haben. Dann haben wir einstimmig beschlossen, dass wir sowohl für die Mutter als auch für die vierzehnjährige Tochter ein gemeinsames Bleiberecht, ein richtiges Aufenthaltsrecht haben wollen. Das Problem ist jetzt, dass der Senat aus diesem Votum ein Junktim gebastelt hat unter dem Motto: Die Tochter nur darf hierbleiben, wenn die Mutter geht – und das finde ich zynisch!
Ich kann auch nicht ganz die Haltung teilen zu sagen, jetzt sei alles gut. Ehrlich gesagt, ist es nur dadurch einigermaßen gut geworden, dass die Tochter die Gelegenheit gehabt und genutzt hat, den Bürgermeister persönlich anzusprechen, und zwar in einer Situation, in der auch die Presse dabei war.
Wenn es diesen glücklichen Umstand nicht gegeben hätte, hätten wir heute wahrscheinlich ganz andere Beiträge gehört.
Wir müssen anerkennen, dass es hier einer Intervention des Bürgermeisters bedurfte, um diesen Innensenator zur Humanität zurückzuführen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Auch von meiner Seite ganz kurz. Ich möchte das, was Herr Lühmann gesagt hat, noch einmal sehr unterstreichen. Eines ist hier besonders hervorzuheben. Herr Innensenator Nagel hat angekündigt, er würde jedem Härtefallersuchen, das einstimmig gefällt wird, auch folgen. Er hat dies in diesem Fall nicht getan. Er hat sein eigenes Wort gebrochen. Das muss man einfach einmal festhalten.
In diesem Fall ist eine ganz besondere Leistung erfolgt. Alle haben zusammengehalten, die Bürger in dieser Stadt und die Bürgerinnen, die sich schon aufgemacht und erneut Unterschriftenkampagnen gestartet hatten, die Medien und wir im Parlament. Das ist schon eine besondere Leistung. Wir haben alle zusammengehalten und gesagt: Diese letzte Tür wollen wir nutzen, die wollen wir abwarten, vielleicht klappt es noch. Es gebührt wirklich allen ein großer Dank, dass das so geklappt hat, denn sonst hätte es nicht funktioniert. Das wissen wir alle. Diese Aussicht – Herr Lühmann sagte es und das kann man gar nicht oft genug wiederholen –, zu sagen, die Tochter kann gerne bleiben, die ist hier groß geworden, eine Minderjährige, der Vater lebt getrennt, woanders und ist mit einer anderen verheiratet und die Mutter soll doch bitte gehen. Das geht nicht. Deswegen sind wir froh über das Ergebnis, das dabei herausgekommen ist und ich stelle fest, dass die Familie auch recht froh dabei ist. Deswegen kann ich nur sagen, dass dieser Zusammenhalt zwischen allen funktioniert hat, aber Herr Nagel muss in Zukunft darauf achten, was er uns verspricht und ob er dem dann auch folgt.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben damals bei der Einrichtung der Härtefallkommission darüber diskutiert, wie wir sie einrichten wollen, in welchem Verfahren sie arbeiten soll und wie sie zusammengesetzt sein soll. Hintergrund war, dass ein Härtefall kaum zu definieren ist. Was sind die Kriterien, aus denen man einen Härtefall ableiten kann. Das kann man kaum definieren. Man kann kaum aufschreiben, weil Härtefälle gerade daraus bestehen, dass sie Einzelfälle sind und man jeweils dem individuellen Anspruch gerecht werden muss. Deswegen haben wir dann in einem Streit eine Kommission eingerichtet, die so eingerichtet wurde wie der Senat es wollte und nicht so, wie wir es wollten, die so eingerichtet wurde, dass der Senat weitreichende Möglichkeiten hat, die Arbeit in der Kommission zu beeinflussen. Die Kommission beschließt einstimmig, ohne die CDU geht nichts.
Wenn man jetzt feststellen kann, dass es der erste Fall ist, in dem der Senat dem Ersuchen dieser Härtefallkommission nicht stattgegeben hat, dann sollten wir uns dieses Datum merken. Nicht die Härtefallkommission hat dazu geführt, dass am Ende eine Lösung zustande ge
kommen ist, sondern das Gespräch, das Herr Lühmann angesprochen hat, in der Schule des Mädchens selber.
Dann möchte ich Sie vonseiten des Senats fragen: Wenn wir eine Härtefallkommission für diesen Job einrichten, zu bewerten, was ist Humanität und Ihre Kollegen in der Härtefallkommission – das kann man wirklich sagen – sich auch Mühe dabei geben und dort wirklich eine Arbeit machen, mit der wir zwar oft nicht übereinstimmen, die man aber aus fachlicher Sicht oft auch schätzen muss, dann frage ich mich, wieso Sie Ihren eigenen Kollegen in der Härtefallkommission diesen geringen Spielraum, den Sie versuchen auszufüllen, auch noch wegnehmen und sich zunächst über die einstimmige Entscheidung der Härtefallkommission hinwegsetzen.
Wenn das noch öfter passiert, dann werden wir irgendwann hier stehen und uns fragen, ob wir eine Härtefallkommission oder mehr Schulbesuche des Bürgermeisters in der Stadt brauchen. – Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es wurde heute wiederum vieles aufgegriffen, was schon im Hinblick auf die Debatte der Einrichtung der Härtefallkommission et cetera pp. erörtert wurde. Dazu müssen wir klipp und klar feststellen – wir haben das schon bei der vorhergehenden Debatte erörtert –, dass die Härtefallkommission leider nur Vorschläge machen kann. So ist es im Zuwanderungsgesetz festgeschrieben. Die Härtefallkommission kann gegenüber dem Senat nur Vorschläge machen.
Diese Vorschläge sind einstimmig erfolgt. Das ist völlig richtig. Der Senat hat – das unterstelle ich jetzt einmal – unter Abwägung seines pflichtgemäßen Ermessens festgestellt, dass er in diesem Fall keinen Härtefall sah. Das bedauere ich mit Sicherheit genauso wie der Vorsitzende der Härtefallkommission und auch alle Mitglieder der Härtefallkommission, denn wir haben ja ein einstimmiges Votum abgegeben. Nur, vor dem Hintergrund des Zuwanderungsgesetzes muss man auch ganz klar sagen, dass die Kommission nur Vorschläge machen kann. Die Entscheidung liegt beim Senat. Nicht umsonst hat der Eingabenausschuss, wenn wir heute in die Abstimmung eingetreten wären, auch ein einstimmiges Votum zur Berücksichtigung gefällt. Ich bin in der Summe ausgesprochen dankbar, dass der Senat jetzt der Mutter und dem Kind ein Aufenthaltsrecht zubilligt. Dieses Aufenthaltsrecht ist erst einmal für vier Jahre temporär begrenzt. Trotzdem, denke ich, können wir in der Summe feststellen, dass unsere Bemühungen Erfolg gehabt haben und darauf können wir einigermaßen stolz sein. – Ich danke Ihnen.
Wer möchte den Empfehlungen folgen, die der Eingabenausschuss zu den Eingaben 798/06 und 13/07 abgegeben hat? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit so beschlossen.
Wer schließt sich den Empfehlungen an, die der Eingabenausschuss zu der Eingabe 800/06 abgegeben hat? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist bei einigen Enthaltungen mehrheitlich so beschlossen.
Wer schließt sich den Empfehlungen zu den übrigen Eingaben an? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist einstimmig.
Wir kommen zum Bericht 18/5581. Hierin sind nur einstimmige Empfehlungen enthalten. Wer möchte diesen folgen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist einstimmig so beschlossen.
Ich stelle fest, dass die Bürgerschaft die unter A aufgeführten Drucksachen zur Kenntnis genommen hat.