Protocol of the Session on November 15, 2006

Drittens – und das ist gravierend, Frau Blömeke hat darauf hingewiesen –: Der Hamburger Senat setzt den auch im Kinderbetreuungsgesetz formulierten individuellen Rechtsanspruch von unter dreijährigen Kindern auf Bildung, Erziehung und Betreuung, der unabhängig von der Berufstätigkeit ihrer Eltern Geltung hat, nicht um. Das hat fatale Folgen.

Es gibt aber auch, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der GAL, mehrere Probleme mit Ihrem Antrag. Ihr Antrag ist angelehnt – Frau Strasburger wies darauf hin – an einen Antrag Ihrer Bundestagsfraktion. Dieser berücksichtigt die länderspezifischen Gegebenheiten nicht in ausreichendem Maße. Hamburg hat – bezogen auf die westdeutschen Bundesländer – immer einen überdurchschnittlichen Versorgungsgrad in der Krippen- und auch Hortbetreuung gehabt, aber Gutes kann ja noch besser werden. Mit dem durch die Volksinitiative "Mehr Zeit für Kinder" durchgesetzten Kinderbetreuungsgesetz ist darüber hinaus mit tatkräftiger Unterstützung der SPD ein weiterer erheblicher Ausbau auch im Krippenbereich angelegt worden. Ihr Lob, Frau Strasburger, für dieses Gesetz nehme ich immer gerne an,

(Beifall bei der SPD)

denn wir haben im Kinderbetreuungsgesetz zwei Rechtsansprüche, die für unter Dreijährige gelten.

Erstens den Rechtsanspruch für berufstätige Eltern. Dieser wird auch für die mit Einführung des Elterngeldes steigende Nachfrage greifen. Hier ergibt sich also kein neuer Regelungsbedarf für Hamburg.

Zweitens haben wir den Rechtsanspruch für alle Kinder auf Förderung nach ihrem individuellen Bedarf. Auch der steht im Kinderbetreuungsgesetz. Die Behörde, Ihr Senat, setzt diesen Rechtsanspruch aber nicht um. Das haben wir hier vielfach diskutiert. Das ist ein zentrales politisches Defizit dieses Senats und speziell dieser Senatorin, insbesondere im Bereich der Stadtteile mit sozialen Problemlagen.

(Beifall bei der SPD)

Dort wird – und das kann man diesem Senat nicht oft genug sagen – eine steigende Anzahl von Kindern von frühkindlicher Bildung ausgeschlossen und die präventive und sozialpolitische Wirkung von Kinderbetreuung sträflich missachtet. Dies ist ein Problem, ein von uns beiden erkanntes Problem, aber auch dieses bedarf keiner zusätzlichen Regelung, sondern einer anderen Politik, einer anderen Umsetzung eines vorhandenen Gesetzes, einer Erfüllung eines verbrieften Rechtsanspruchs. Zudem, liebe Kolleginnen und Kollegen von der GAL, finde ich diese Regelungen mit einem Bundesgutschein unnötig kompliziert und bezweifle auch, dass alle Kinder unter drei Jahren die Verwirklichung eines Ganztagsplatzes brauchen. Sie brauchen – das ist richtig – einen Rechtsanspruch auf Förderung nach ihrem individuellen Bedarf, unabhängig von der Berufstätigkeit der Eltern, und dieser steht im Hamburger Gesetz.

Über die von Ihnen, verehrte Kolleginnen und Kollegen der GAL, und uns immer wieder angesprochenen Versäumnisse des CDU-Senats bei der Umsetzung des

Kinderbetreuungsgesetzes und die von Ihnen angeführte Finanzierungsvariante für Verbesserungen insgesamt und bei der Qualität für den Ausbau der Kinderbetreuung würde ich gerne im Ausschuss reden. Daher stimmen wir einer Überweisung an den Ausschuss zu. In der Sache aber müssen wir Ihren Antrag, so wie er vorliegt, ablehnen.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort erhält die Abgeordnete Blömeke.

(Zuruf von der CDU: Es ist doch alles gesagt!)

– Es ist nie alles gesagt, es gibt immer noch viel mehr zu sagen, aber ich will mich nur auf einige wesentliche Erwiderungen beschränken.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Genau darum, verehrte Kollegin Hilgers, geht es natürlich. Es geht um die beiden Gruppen von Kindern. Frau Strasburger, ich kann es nicht ganz verstehen, warum wir immer aneinander vorbeireden, warum Sie immer sagen, es sei alles so prima hier in Hamburg und wir haben so viel für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf getan. Das haben Sie und das habe ich auch oft genug gelobt und gesagt. Das ist alles wunderbar. Ich denke, wir beide leben vielleicht in Stadtteilen, in denen das Problem nicht so vorherrschend ist, nämlich das Problem von Kindern aus benachteiligten Familien und Migrantenfamilien. Genau um diese beiden Gruppen geht es. Frau Hilgers hatte es eben auch gesagt. Für diese beiden Gruppen von Kindern ist dieser Rechtsanspruch Gold wert.

Natürlich ist es richtig, dass wir einen sozialen pädagogischen Bedarf in Hamburg haben und dass dieser Bedarf nicht ausreichend ausgeschöpft wird, ist auch richtig. Aber es gibt jenseits dieser Kinder mit diesem Bedarf noch eine Menge Kinder, zum Beispiel Migrantenkinder, die nicht unter diese Regelung fallen, die schlichtweg zu Hause sind, weil ein Elternteil zu Hause ist. Wenn in einer Einwandererfamilie zu Hause nicht Deutsch gesprochen wird, dann ist es auch sehr schwierig, dass dieses Kind frühzeitig Deutsch als Zweitsprache lernt. Alles in allem denke ich, dass dieser Rechtsanspruch natürlich genau für diese Gruppen ideal wäre.

(Beifall bei der GAL)

Dann ist es völlig richtig, dass das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) und auch unser Gesetz die Jugendhilfeträger – verpflichtet ist das falsche Wort – anregt, Betreuungsplätze unter drei Jahren auszubauen. Solange damit aber kein Rechtsanspruch verbunden ist, passiert dieser Ausbau nicht so wie wir ihn für genau diese Gruppen brauchen, die wir eben aufgezählt haben. Es ist völlig unbestritten, dass die Kindererziehung auch weiterhin Aufgabe der Eltern bleibt. Aber als Familienpolitiker wollen wir eben alle Kinder ins Boot holen und allen Kindern frühzeitig einen Zugang zur Bildung verschaffen. Sie müssen auch endlich akzeptieren, dass es Elternhäuser gibt, in denen das nicht so geschieht, sei es, weil die Sprache nicht gesprochen wird oder weil die Eltern durch ihre eigenen Sorgen so belastet sind, dass da der Staat beziehungsweise eine Kita die Aufgabe übernehmen muss.

(Beifall bei Gudrun Köncke GAL)

Ich kann eines immer nicht verstehen. Natürlich ist es richtig, dass es ein Modell der Bündnis 90/Die Grünen ist. Das habe ich auch nie verhehlt. Es ist aber sinnvoll, aus den Ländern eine Initiative einzubringen. Warum wehren Sie sich so dagegen, wenn hier mit einer guten Initiative, mit einer Veränderung eines längst veralteten Steuermodells, notwendige Gelder für die Kindertagesbetreuung nach Hamburg kommen? Sie sagen nur, wir gucken auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und das ist uns alles suspekt, wenn hier mehr Gelder kommen. Das braucht Ihnen nicht suspekt zu sein. Verfassungsrechtlich ist dieses Geldleistungsgesetz geprüft und durch den übertragbaren Höchstbetrag ist es auch verfassungsrechtlich in Ordnung. Sie brauchen hier weder den Zuhörern noch sonst wem einzureden, da gebe es verfassungsrechtliche Bedenken. Das ist es nicht. Vielleicht ist es Ihre Scheu davor, das Ehegattensplitting abzuschaffen, weil es eine lange Tradition ist. Für Hamburg und auch für die übrigen Bundesländer, die natürlich auf diese Gelder angewiesen wären, hätte es ganz viele Vorteile.

(Beifall bei der GAL)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Dann kommen wir zur Abstimmung.

Wer stimmt einer Überweisung der Drucksache 18/5073 an den Familien-, Kinder- und Jugendausschuss zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit abgelehnt.

Dann lasse ich in der Sache abstimmen. Wer möchte den GAL-Antrag aus der Drucksache 18/5073 annehmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 38, Drucksache 18/5135, Bericht des Wissenschaftsausschusses: Neuregelung der Förderung der Evangelischen Hochschule für soziale Arbeit und Diakonie, hier: Abschluss eines Vertrages mit der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche und der Stiftung Das Rauhe Haus.

[Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Drucksache 18/4737: Neuregelung der Förderung der Evangelischen Hochschule für soziale Arbeit und Diakonie hier: Abschluss eines Vertrages mit der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche und der Stiftung Das Rauhe Haus (Senatsantrag) – Drucksache 18/5135 –]

Wer wünscht das Wort? – Herr Beuß.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In Bezug auf die Drucksache, den Bericht des Wissenschaftsausschusses, den wir heute diskutieren, möchte ich einmal darauf verweisen, dass das Verfahren ein relativ ungewöhnliches gewesen ist und sich eigentlich über Jahre hingezogen hat.

Vor rund drei Jahren hat der Wissenschaftsausschuss im Rahmen einer Beschäftigung mit einer anderen Situation erfahren, dass die Zukunft der Fachhochschule des Rauhen Hauses gefährdet sei. Uns Abgeordneten war das parteiübergreifend allen neu. Wir haben dann angefangen zu recherchieren. Als wir merkten, dass da etwas dran ist,

haben wir die Sache in Eigenbefassung im Ausschuss an uns gezogen.

Wir haben dann sogar etwas ganz Ungewöhnliches gemacht und die Bischöfin Maria Jepsen in eine Ausschusssitzung eingeladen, um uns aus erster Hand darüber informieren zu lassen, welche Probleme an dieser Hochschule bestehen.

(Vizepräsidentin Dr. Verena Lappe übernimmt den Vorsitz.)

Es stellte sich heraus, dass große Teile der Nordelbischen Kirche dieser Hamburger Institution – ich will es einmal freundlich sagen – relativ skeptisch gegenüber standen, und zwar aus dem einfachen Grunde, dass Flensburg andere Interessen als Husum hat und Hamburg für die weit weg ist. Da wir alle wissen, wie die finanzielle Situation in dieser Nordelbischen Kirche ist, war man auf die Idee gekommen, diese Fachhochschule "auf dem Altar" zu opfern. Dabei ist für uns Hamburger die Fachhochschule des Rauhen Hauses eine ganz bedeutende Lehranstalt mit langer Tradition, die über 200 Jahre zurückgeht.

Johann Hinrich Wichern hat dort auf dem Gelände des Rauhen Hauses quasi die Wiege der Inneren Mission geschaffen, und zwar Mitte des 19. Jahrhunderts. Aus dieser Arbeit, die er dort geleistet hat, entstand ungefähr im Jahre 1850 eine Schule, die das Ziel hatte, die Brüder des Rauhen Hauses, wie sie damals genannt wurden und die in dieser Kinderanstalt des Rauhen Hauses arbeiteten, für ihre Arbeit entsprechend zu qualifizieren. Aber es war nicht nur Kinder- und Jugendarbeit, die dort von den Brüdern des Rauhen Hauses geleistet wurde, sondern es war sogenannte Felddiakonie im Krieg, es war die Begleitung von Auswanderern und zum Beispiel die Betreuung von Eisenbahnbauarbeitern und – ganz wichtig – hier ist auch die Wiege der Stadtmission zu finden, die bis zum heutigen Zeitpunkt in unserer Stadt eine ganz wichtige Institution ist.

Heute ist die Hochschule des Rauhen Hauses eine moderne Hochschule für Sozialpädagogik mit 220 Studenten und einer sehr großen Nachfrage. Auf einen Studienplatz kommen ungefähr sechs Bewerber und, meine Damen und Herren, sie hat im Gegensatz zur Hochschule im staatlichen Bereich auch ein besonders ausgeprägtes Profil, nämlich die Verbindung von Sozialwissenschaften auf der einen Seite und auf der anderen Seite die Theologie.

Gleichzeitig gibt es auch viele Angebote im Bereich der Fort- und Weiterbildung in diesem Haus. Das alles zusammen war, glaube ich, parteiübergreifend Konsens und wir haben gesagt, dass wir uns für den Erhalt dieser Einrichtung einsetzen müssen. Die Bischöfin war bei uns im Ausschuss zu Gast und wir haben dann fraktionsübergreifend einen Beschluss gefasst, in dem wir die Nordelbische Kirchenleitung aufforderten, noch einmal über eine erneute Finanzierungsüberbrückung für diese Fachhochschule nachzudenken. Aber viel Erfolg hatten wir mit diesen Bemühungen nicht. Erschwerend kam dazu, dass es eine besondere Rechtskonstruktion in der Finanzierung dieser Einrichtung der Nordelbischen Kirche gibt, und zwar basiert die auf einem Vertrag von 1985. Der sagt, auf der einen Seite finanziert die Kirche, aber auf der anderen Seite finanziert der Staat. 50 Prozent Kirchenanteil, 50 Prozent Anteil durch den Staat. Gleichzeitig ist auch verbrieft, dass, wenn einer der Beteiligten sich

aus der Finanzierung weiter zurückzieht, es erforderlich macht, dass der andere sich auch weiter zurückziehen kann, sodass wir in einem enormen Dilemma waren. Die Nordelbische Kirche hat gesagt, mehr als 200 000 Euro können wir nicht zahlen von einem Anteil, der bis dato bei über 600 000 Euro gelegen hat. Dies hätte vertraglich zur Folge gehabt, dass sich die staatliche Seite dann auch auf diese 200 000 Euro hätte reduzieren müssen und das wäre das Aus dieser Hochschule gewesen.

Es haben dann sehr langwierige weitere Verhandlungen eingesetzt und der Vorstand des Rauhen Hauses und die damalige Präsidentin, Frau Professor Rose, kamen dann mit dem Vorstoß, wir werden die Zukunft unserer Fachhochschule dadurch finanzieren, dass wir den kirchlichen Anteil, der reduziert wird, durch die Einführung von Studiengebühren abfedern und ausgleichen werden und das zu einer Zeit, als hier im Haus überhaupt noch nicht über Studiengebühren geredet wurde. Das war eine Entscheidung, die nicht von staatlicher Seite empfohlen wurde, sondern es war quasi ein Konstrukt der Kirche und des Rauhen Hauses, um eine Überlebenschance für diese Einrichtung zu gewährleisten.

Der Kompromiss, der auf dieser Grundlage gefunden wurde, sicherte aus Sicht der Kirche die Zukunft ihrer Einrichtung. Geplant war, den bisherigen Anteil von 706 000 Euro auf 387 000 Euro herunterzufahren und gleichzeitig durch die Einführung von Studiengebühren von 500 Euro pro Semester zu einer Lösung zu kommen, die ungefähr ein Finanzvolumen für jede Seite in Höhe von 600 000 Euro bedeutete. Diese Summe ist auskömmlich, um in Zukunft auch die Fachhochschule des Rauhen Hauses an dieser Stelle existieren und weiterarbeiten zu lassen.

Gleichzeitig hat die Hochschulleitung der sozialpädagogischen Einrichtung des Rauhen Hauses durch die Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen eine Reform auf den Weg gebracht. Sie hat ihre Verwaltung verkleinert und will den kostenpflichtigen Anteil von Fort- und Weiterbildung für andere sozialtätige Unternehmen in ihrem Einzugsgebiet erweitern, um so zusätzliche Einnahmen zu erzielen.

Insgesamt finde ich, dass wir hier eine gute Lösung gefunden haben, die inzwischen sowohl von der Kirchenleitung als auch von Senatsseite unterschrieben worden ist und mit einem positiven Beschluss heute Abend hier im Parlament dann endgültig die Zukunft des Rauhen Hauses besiegelt.

Ein bisschen enttäuscht bin ich darüber und finde es schade, dass SPD und GAL bei den abschließenden Ausschussberatungen diesem erzielten Kompromiss wegen der Studiengebühren nicht zustimmen wollten, sodass die Mehrheit für diesen Beschluss nur durch die CDU-Mehrheit im Ausschuss zustande gekommen ist. Vielleicht ermöglicht die Debatte, die wir heute zu diesem Thema miteinander führen, doch noch eine Veränderung Ihrer Haltung zugunsten einer wirklich wichtigen Hochschule in dieser Stadt mit ihrem kirchlichen Träger, die echte Zukunft garantiert. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Herr Lein hat das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zunächst einmal müssen und können wir Sozialdemokraten an dieser Stelle feststellen, dass wir mit dem Ergebnis der Verhandlungen von Staat und Kirche sehr zufrieden sind, nämlich dem Ergebnis, dass uns diese renommierte und mit Hamburgs Geschichte eng verbundene Hochschule mit ihren Praxiseinrichtungen erhalten bleibt.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU)

Auf Messers Schneide stand es, als die evangelische Kirche ihren Anteil mit dem schon genannten Fünfzigfünfzig-Vertrag um 60 Prozent absenkte und damit den Staat in Handlungszwang brachte. Verhandlungsgeschick und Flexibilität ausdrücklich auf beiden Seiten haben dann eine Lösung erbracht, die sich sehen lassen kann. Hierfür sei den Beteiligten namens der SPD gedankt.

(Beifall bei der SPD)

Vielleicht haben ja in dieser Zeit auch die Verhandlungen zum Staatskirchenvertrag ihren Teil dazu beigetragen, diesen erfreulichen Nebeneffekt zu generieren. Ausbildungsgänge werden modernisiert und optimiert. Das ist gut für Hamburgs Studierwillige. Ich will alles dieses, was mein Vorredner, Herr Beuß, als Historie dieser Entwicklung dargestellt hat, mit meinen Worten nicht wiederholen. Das ist ein Positivum der Entwicklung dieser Fachhochschule.