Das ist der Fall. Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Den sehe ich nicht. Wer will das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz in zweiter Lesung beschließen, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das Gesetz ist damit in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen worden.
Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 51. Antrag der SPD-Fraktion: Ausbildung des gehobenen Polizeivollzugsdienstes.
[Antrag der Fraktion der SPD: Ausbildung des gehobenen Polizeivollzugsdienstes – Drucksache 18/4285 –]
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es war einmal eine Hochschule, und zwar die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, die aus drei Fachbereichen bestand – Allgemeine Verwaltung, Polizei und Finanzen – und zufrieden stellend arbeitete. Vor einigen Jahren mussten Überlegungen angestellt werden, ob sie reformbedürftig sei. Dann begann man, die Überlegungen zu konkretisieren, kam auf den prima Vorschlag, den Fachbereich Allgemeine Verwaltung an die Hochschule für Angewandte Wissenschaften zu verlagern und dort anzubinden. Dann kam man allerdings auf weniger gute weitere Überlegungen, denn das Nächste, was dann geschah, war, aus dem kleinsten Fachbereich – dem für Finanzen – eine sehr kleine Hochschule zu basteln, die Hochschule für Finanzen. Sie besteht aus circa 180 Studierenden – nicht pro Jahr, sondern insgesamt –, aus demnächst noch ganzen drei Professoren und der dazugehörigen Verwaltung. Das ist schon mehr ein Witz, weil alles, was eine Hochschule ausmacht, bei einer solchen Bonsai-Veranstaltung schlicht nicht stattfinden kann.
Jetzt kommt der nächste Schildbürgerstreich: Der verbliebene Fachbereich Polizei der ehemaligen Fachhochschule für Verwaltung soll ebenfalls eine eigene Fachhochschule werden. Dort gab es bislang 13 Professorenstellen, von denen zurzeit sieben besetzt sind. Das soll nun übergehen in eine eigene Hochschule. Dazu liegt ein Referentenentwurf vor, der fast noch Schlimmeres erahnen lässt, als es die Hochschule für Finanzen schon zeigt.
Freiheit von Forschung und Lehre? – Weitgehend Fehlanzeige. Organisation nach demokratischen Grundsätzen? – Schlicht ein Witz.
Der Gründungspräsident, der notgedrungen bei jeder neu zu gründenden Hochschule eingesetzt werden muss, der üblicherweise für ein beziehungsweise eineinhalb Jahre amtiert, um das Ganze aufzubauen und dann in die richtigen Wege zu leiten, soll hier für fünf Jahre eingesetzt werden. Es soll ein Hochschulrat eingesetzt werden, der aus fünf Mitgliedern besteht, von denen eines von der Hochschule selbst bestimmt werden darf. Selbstverwaltung, Selbstbestimmung dieser Hochschule? – Fehlanzeige.
Zu der Frage, wie viele Professorenstellen diese neue Hochschule am Ende haben soll – von 13 Professorenstellen sind, wie gesagt, derzeit nur sieben besetzt –, weiß der Senat heutzutage nichts zu sagen. Auf eine Kleine Anfrage bekam ich die Antwort, die Planungen der zuständigen Behörde seien noch nicht abgeschlossen. Das heißt, der Senat gründet eine neue Hochschule, weiß aber nicht, wie sie aussehen und wie sie ausgestattet werden soll. Gleichzeitig bringt die Polizei eine Imagebroschüre heraus – wunderschön in Bunt – und dort steht, dass die neuen Polizistinnen und Polizisten ab Herbst dieses Jahres präzise nach den Vorgaben dieses Referentenentwurfs studieren sollen.
Der nächste Punkt. Zusammenarbeit mit Nachbarländern? – Fehlanzeige. Es war zwar der Wunsch der Senatskanzlei und der Finanzbehörde zu prüfen, ob und wenn ja, welche Zusammenarbeit mit den Nachbarländern – insbesondere mit Schleswig-Holstein – möglich sei. Nur, zu welchem Ergebnis hat das geführt? – Zu keinem.
Der nächste Punkt. Es sollen auch Sicherheitsfachleute aus dem Bereich der privaten Sicherheitsunternehmen ausgebildet werden. Kein Mensch weiß heute, welche Bedarfe dort bestehen, kein Mensch weiß heute, welche Lehrinhalte den Studierenden angeboten werden sollen, und kein Mensch weiß heute, wie viele es sein werden. Vermutlich kann man sie an einer Hand abzählen, denn der Bedarf solcher Firmen an Menschen mit Hochschulausbildung ist sehr gering. Das kann jeder beliebige Betriebswirt, der Absolvent einer anderen Fachhochschule ist, genauso gut machen, er braucht nicht diese spezielle Ausbildung, zumal in diesem Referentenentwurf und bei dem, was von Behördenseite zu hören ist, keinerlei Spur einer Ahnung besteht, welche Bedarfe es dort geben könnte und welche Lehrinhalte vermittelt werden sollten. Die sollen aber zusammen mit den Polizeianwärtern ausgebildet werden, sodass zu befürchten steht, dass die Ausbildung der Polizistinnen und Polizisten schlechter wird. Konzept für diese gemeinsame Ausbildung? – Fehlanzeige, aber sie soll, wie gesagt, schon ab Herbst stattfinden.
Es ist nicht nur aus diesem Grunde, sondern vor allem wegen der immer noch offenen Personalstruktur und weil die Anzahl der selbstständig lehrenden Professoren zugunsten der Anzahl von wissenschaftlichen Mitarbeitern beziehungsweise Lehrkräften für besondere Aufgaben zurückgehen könnte, eine Qualitätsminderung der Ausbildung zu befürchten.
Der nächste Punkt. Zu Beginn des Studiums bekommen die Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter acht Monate lang keinerlei Besoldung. Die Folge wird sein, dass diejenigen, die die Möglichkeit haben, in ein anderes Bundesland abzuwandern, um dort ihre Ausbildung zu absolvieren, das auch tun werden. Das heißt also, es wird auch hier zu einer Qualitätsminderung führen.
Der nächste Punkt. Miniaturhochschulen brauchen, wenn man sie als eigenständige Hochschule fährt, jeweils eigene Verwaltungen. Das haben wir im letzten Jahr bei der Gründung der Finanzhochschule schon angeprangert. Es hat nichts genützt, aber jetzt ist etwas geschehen, was aufhorchen lässt und Hoffnungen macht. Drei andere relativ kleine Hochschulen dieser Stadt wurden jetzt, was ihre Verwaltungen anbelangt, weitgehend zusammengelegt.
Die Antwort des Senats auf eine Schriftliche Kleine Anfrage ist ausgesprochen erfreulich. Ich darf Sie Ihnen zitieren:
"Das gemeinsame Dienstleistungszentrum AdHOCH der HafenCity-Universität, der Hochschule für bildende Künste und der Hochschule für Musik und Theater wird vorrangig Verwaltungsaufgaben in den Bereichen Personal, Haushalt und Finanzen sowie Studierenden- und
Prüfungsverwaltung wahrnehmen. In einem größeren personellen Zusammenhang können diese Verwaltungsaufgaben effizienter und professioneller wahrgenommen werden unter anderem durch bessere Vertretungsmöglichkeiten, Spezialisierung innerhalb der Aufgabenbereiche und damit zugleich Abdeckung eines breiteren Kompetenzspektrums. Diese Zielstellung korrespondiert mit gleichgerichteten Empfehlungen des Rechnungshofs anlässlich einzelner Prüfungen im Hochschulbereich."
Wunderbar, stimmt alles. Jetzt werden zwei Miniaturhochschulen gegründet, eine gibt es schon, die andere wird noch gegründet. Die müssen jedoch unterschiedliche Verwaltungen haben und jetzt wird es interessant. Die Antwort, weshalb das so sein müsse, lautet nur wenige Zeilen weiter:
"Ihr Rechtscharakter wird sich insofern von dem Rechtscharakter der Hochschule für Finanzen unterscheiden."
Die Hochschule der Polizei soll eine Körperschaft öffentlichen Rechts werden, was die Hochschule für Finanzen vor eineinhalb Jahren merkwürdigerweise gerade nicht werden durfte. Dieser Rechtscharakter wird sich also unterscheiden. Dann heißt es weiter:
"Die unterschiedliche Aufgabenstellung dieser beiden Hochschulen haben zur Folge, dass die zum Einsatz kommenden und durch die Hochschulverwaltung zu verplanenden Ressourcen (Lehrkräfte, Lehrsäle, Me- dien, IuK-Technik) nicht deckungsgleich sind."
Es gibt weltweit keine einzige Hochschule, die nicht in der Lage gewesen wäre oder ist, unterschiedliche Fachbereiche mit unterschiedlichen Studiengängen gleichzeitig zu verwalten. Insbesondere ist die Hörsaalverwaltung nicht weiter kompliziert, wenn es darum geht, nicht zeitgleich, sondern zeitlich nacheinander das eine Rechtsfach zu vermitteln und anschließend das andere. Das ist überhaupt kein Problem, aber hier ist es plötzlich eines und das unter der Überschrift, dass der Finanzsenator sagt, es sei keinerlei weiterer Euro für irgendwelche Ausgaben vorhanden. Aber hier schmeißen Sie das Geld schlicht zum Fenster raus,
um weniger Qualität zu liefern, um Hochschulen zu gründen, die diesen Namen wirklich nicht verdienen, um die Ausbildungsqualität im Ergebnis zu vermindern. Es stimmt an diesem Referentenentwurf schlicht nichts. Daher unser Antrag mit der Bitte und der Aufforderung, entlang dieser Linien noch kräftig nachzubessern.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Um mit etwas Positivem zu beginnen, meine Damen und Herren von der SPD: Dem Einleitungssatz Ihres Antrages können wir vorbehaltlos zustimmen.
"Das große Vertrauen der Menschen und der Politik in die Arbeit der Polizei fußt auf der Kompetenz unserer Polizeibeamten. Nur fundiert und sorgfältig aus- und fortgebildete Polizistinnen und Polizisten sind in der Lage, ihren Job gut zu machen."
(Vereinzelter Beifall bei der CDU – Michael Neumann SPD: Das muss man mit Inbrunst machen! Sie sind doch nicht authentisch!)
Ich freue mich, dass diese Erkenntnis nunmehr auch bei Ihnen gereift ist. Besser spät als nie. Aber Sie müssen sich schon die Gretchenfrage gefallen lassen, wie Sie das denn in der Vergangenheit mit diesem Vertrauen gehalten haben.
Ich will hier nicht wieder mit den 44 Jahren anfangen, Herr Neumann, aber zumindest kann ich Ihnen den Hinweis auf die letzten vier Jahre von Rotgrün in dieser Stadt nicht ersparen. Sie waren es doch, die Hamburg zur Hauptstadt des Verbrechens hat werden lassen.
Sie waren es doch, auf die sich unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten politisch gerade nicht verlassen konnten.
(Ingo Egloff SPD: Ich habe immer gedacht, Sie seien halbwegs intelligent, aber das war ein Irr- tum!)
Auch wenn die ersten zwei Sätze Ihres Antrages richtig sind und deshalb noch einmal von mir zitiert wurden, ist der Rest des Antrages wenig überzeugend. Sie verkennen, dass Einspareffekte gerade nicht das Ziel der Reformen sind. Elementares Ziel ist die Qualitätsverbesserung der Ausbildung durch Stärkung des Praxisbezugs in der Lehre und, meine sehr verehrten Damen und Herren, dieses Ziel werden wir erreichen.
Wenig nachvollziehbar sind Ihre Ausführungen unter Punkt 1 Ihres Antrags. Offensichtlich haben Sie den Gesetzentwurf hier nicht richtig gelesen. Die demokratischen Grundsätze, die Sie fordern, sind selbstverständlich verwirklicht. Der Gesetzentwurf trägt den Regeln der akademischen Selbstverwaltung Rechnung