Es ist die Aufgabe der Parteien, jüngere Bürgerinnen und Bürger an der demokratischen Ordnung teilhaben zu lassen.
Wenn die Oppositionsparteien dies nicht leisten wollen oder auch nicht leisten können, dann kann der Staat hierfür nicht einspringen. Demokratie kommt eben stets von der Basis und es wäre ungesund, sie von oben zu verordnen.
Die CDU steht auch nicht im Verdacht, eine Regelung nicht zu wollen, die uns schaden würde, denn in der Gruppe der Sechzehn- bis Achtzehnjährigen wären wir die stärkste Partei, wie wir es übrigens auch bei den Erstwählern sind.
Ich fordere die Opposition auf, sich dem Weg der CDUFraktion und der CDU anzuschließen und eine demokratische Teilhabe über zugewählte junge Menschen in den Bezirksausschüssen zu fördern. Insbesondere fordere ich die Opposition auf, ihrer Pflicht gerecht zu werden, in ihren Parteien Jugendorganisationen aufzubauen, in denen man Demokratie erlernen kann. Hier hat insbesondere die GAL Nachholbedarf. Von einer grünen Jugend hört man dort jedenfalls gar nichts.
Junge Menschen sind jederzeit in der Schülerunion und in der Jungen Union willkommen, um sich an der Politik zu beteiligen.
Frau Präsidentin! Herr Dr. Langhein, die altersbedingte Auftrennung von Rechten und Pflichten gibt es im deutschen Rechtskreis auch anderweitig. So hat sich beispielsweise Ihr bis noch vor wenigen Wochen amtierender Justizsenator damit hervorgetan, die Strafmündigkeit möglicherweise von 21 Jahren herabsetzen zu wollen. Auch den Führerschein Klasse 2 kann man erst mit 21 Jahren erwerben. Jugendliche werden 14 Jahren religionsmündig, mit 16 Jahren werden ihnen Eidesfähigkeit und Ehefähigkeit zugesprochen und sie übernehmen Verantwortung für ihre schulische und/oder berufliche Karriere.
Kann man also Sechszehnjährigen, die Entscheidungen für ihr zukünftiges Leben treffen, das Wahlrecht verweigern? Das im Grundgesetz postulierte gleiche und allgemeine Wahlrecht findet in der Realität einige Grenzen. Das ist wahr. Eine davon ist das Lebensalter mit einer recht willkürlich festgesetzten Grenze.
Vertreter von "Jugend im Parlament" haben im vergangenen Jahr bei der Diskussion über das Wahlalter durchaus Bedenken gegenüber einer Altersenkung geäußert und als Ausweg eine Wahlmündigkeitsprüfung vorgeschlagen. Die hielten sie für sinnvoll, denn sie waren auch der Meinung, dass ein erheblicher Teil der erwachsenen Wähler so desinformiert sei, dass er dabei durchfallen würde.
Die CDU hat ausdrücklich erklärt, dass sie den GALAntrag heute ablehnen wird und sich auch der weiteren Beratung – offenbar auch ihrer eigenen Vorschläge im Ausschuss – verweigern will. Das ist schade, aber es ist typisch für die Arroganz, mit der Sie hier Ihre absolute Mehrheit ausleben.
Übrigens erhöhen sich die Wahlchancen bei Sechzehn- und Siebzehnjährigen nicht unbedingt, wenn man ihnen politische Unreife unterstellt. Ich hoffe, dass sich die jungen Leute Ihr Votum gut merken, und wenn sie es tun, liebe Kolleginnen und Kollegen von der GAL, dann freue ich mich darauf, das Thema hier nach 2008 erneut zu debattieren.
Schon 2003 gab es im Bundestag fraktionsübergreifend den Versuch, ein Wahlrecht von Geburt an einzuführen. Das Protokoll der Anhörung dazu ist sehr lesenswert, denn es zeigt, dass es eigentlich keine rechtlichen Bedenken gibt, die nicht leicht zu widerlegen wären. Abhängigkeit und Betroffenheit durch bezirkliche Belange sind für Einzelpersonen und Familien sehr unterschiedlich. Wer nicht nur für sich, sondern auch für noch zwei, drei minderjährige Kinder Verantwortung trägt, sollte vielleicht auch bei der Entscheidung über seine direkte Umgebung mehr Gewicht haben. Wir sollten vielleicht einmal darüber nachdenken. Die Einführung eines Familienwahlrechts in den Bezirken, bei dem die Eltern natürlich bis zum sechzehnten Lebensjahr das Wahlrecht für ihre Kinder ausüben, halten wir daher zumindest für diskussionswürdig. Schließlich wollen wir alle eine kinderfreundlichere Gesellschaft und eine kinderfreundlichere Politik und wir wollen die zahlreichen Probleme und Nachteile für Familien mit Kindern und Jugendlichen abbauen.
Schade ist, dass Sie von der CDU mit der Ablehnung des Antrags auch den GAL-Vorschlag für mehr Jugendparlamente abwürgen. In Horn gibt es so etwas seit über sieben Jahren und es funktioniert so hervorragend, dass es beispielgebend sein könnte.
Man muss dazu allerdings auch wissen, dass dieses Jugendparlament jährlich mit 12 500 Euro aus Bezirksmitteln finanziert wird. Insofern ist der Kostenansatz aus dem Antrag der GAL wohl etwas kurz geraten.
Ich komme zum Schluss. Meine Damen und Herren von der CDU, Sie würgen einmal mehr eine gute Idee ab und wollen sie nicht einmal diskutieren. Das ist schade, aber es wundert uns inzwischen nicht mehr. Wir werden zustimmen und freuen uns auf die Neubefassung in der nächsten Legislatur.
Natürlich kann Interesse, Verständnis und Engagement für die Politik nicht durch den Akt der Wahlrechtsverleihung verordnet werden. Deshalb werden wir bis dahin einen guten Einstieg für mehr Politikinteresse bei Jugendlichen schaffen. Der erste Schritt dahin wird die "Nacht der Jugend" sein, die am 9. November in unserem Rathaus stattfinden wird. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Langhein, ich weiß nicht, was ich falsch gemacht habe, aber ich bin zumindest noch und das wird auch nicht so schnell passieren, nicht in der CDUFraktion. Wenn Sie sich in der CDU-Fraktion Sachen überlegen und dann – glücklicherweise – etwas beschließen, was die GAL-Fraktion im Sonderausschuss Verwaltungsreform vorgeschlagen hat, dann ist das wunderbar.
Machen Sie das in Zukunft mit allen meinen Vorschlägen. Wenn Sie alle übernehmen, dann müssen Sie auch gar nicht sagen, dass sie von uns kommen, aber wenn Sie nur einen übernehmen und den groß aufblasen, dann sagen Sie bitte beim nächsten Mal, dass er von uns kommt.
Sie ziehen Vergleiche zwischen den Jugendparteien und haben einen Vorschlag als CDU-Highlight gepriesen, den die grüne Jugend – von der man ja nichts hört, wie Sie sagen – schon vor zwei Jahren beschlossen hat.
Ich bin kein Jurist und auch noch sehr jung, 24 Jahre alt; die grüne Jugend sieht man gar nicht, aber wieso: Ich bin Mitglied im erweiterten Landesvorstand. Ich möchte noch einmal etwas aus dem Grundgesetz zitieren. Dort steht nämlich auch etwas von freien Wahlen. Man kann also keine Pflichten ansetzen. Oder welche Pflichten würden Sie gegenüber freien Wahlen oder der Unverletzlichkeit des Körpers oder Ähnliches ansetzen? Ich weiß nicht, was Sie damit meinen.
Ich möchte Folgendes festhalten: Auf das wesentliche Argument, dass Menschen von der Wahl ausgeschlossen werden, obwohl sie die erwiesenermaßen notwendige Reife dazu besitzen, eine Entscheidung zu fällen, sind Sie kein bisschen eingegangen. Das zeigt vielleicht auch, dass Sie es ein bisschen kapiert haben. – Danke.
Wer einer Überweisung der Drucksache 18/4282 federführend an den Verfassungsausschuss und mitberatend an den Familien-, Kinder- und Jugendausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das Überweisungsbegehren ist abgelehnt worden.
Ich lasse in der Sache abstimmen. Wer den GAL-Antrag aus der Drucksache 18/4282 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit abgelehnt worden.
Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 34. Bericht des Stadtentwicklungsausschusses über das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Hafenentwicklungsgesetzes und die Beantwortung des Ersuchens der Bürgerschaft vom 14. September 2005.
[Bericht des Stadtentwicklungsausschusses über die Drucksache 18/3778: 1. Zwölftes Gesetz zur Änderung des Hafenentwicklungsgesetzes (HafenEG), der Änderungen der Hafengebietsgrenze und der Gebietsbeschreibung am nördlichen Hafenrand in Altona im Bereich zwischen Kaistraße/Neumühlen – Große Elbstraße und dem Nordufer der Norderelbe und Beschreibung der Leitlinien für die künftige Gebietsentwicklung 2. Beantwortung des Ersuchens der Bürgerschaft vom 14. September 2005 "Änderung der Hafengebietsgrenze am Altonaer Hafennordrand für eine arrondierende städtebauliche Entwicklung" – Drucksache 18/2791 – (Senatsvorlage) – Drucksache 18/4227 –]
Die Fraktionen sind übereingekommen, auf eine Debatte zu verzichten. Deshalb kommen wir zur Abstimmung.
Wer der Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses folgen und das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Hafenentwicklungsgesetzes aus Drucksache 18/3778 beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist einstimmig angenommen.