Protocol of the Session on April 25, 2001

Es gibt aber natürlich symbolisch überhöhte Punkte, und wir haben in der Vergangenheit erlebt, daß es bei solchen Projekten besonders schwer ist. Und wenn das dann noch besonders zeitkritisch ist, dann kann ich schon verstehen, daß diejenigen, die für die Realisierung Verantwortung tragen, das zu einem für sie ganz wichtigen Punkt gemacht haben.

Wir haben bei diesem Zugeständnis – ich räume durchaus ein, daß es ein Zugeständnis für uns ist – allerdings einen materiellen Fortschritt erreicht, und der ist die Öffnung des Hafenprivilegs. Das Wichtigste, das im Hafen an Naturraum verlorengehen kann, ist die Zuschüttung von Hafenbecken, weil dadurch natürlich wichtige Gewässerlebensräume verlorengehen. Die können wir in Zukunft nach einem wiederum genau dem Gedanken dieses Gesetzes Rechnung tragenden sehr pragmatischen Weg ausgleichen, der langes Gezeter über die Frage, wie groß der Ausgleich sein muß und so weiter von vornherein abschneidet und ein klares einfaches Verfahren definiert. Mit diesem Weg haben wir für den Naturschutz einen wirklich pragmatischen und materiell wichtigen Fortschritt geschaffen.

(Beifall bei der GAL und der SPD)

Dieser komplizierte Verhandlungsprozeß hat in den verschiedenen Ausgangspositionen, die erst einmal zu einem

sachlich gemeinsamen Weg führen mußten, eine gewisse Zeit und auch viele Anstrengungen auf der Vorbereitungsebene gekostet. Dafür sei von dieser Stelle noch einmal Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der verschiedenen Fachbehörden ausgesprochen, die Stunden um Stunden zusammengesessen haben, um den besten Weg für Hamburg zu finden.

(Beifall bei der GAL und der SPD)

Sie haben ein wirklich gutes Ergebnis zustande gebracht, und ich würde Sie ganz herzlich bitten, diesem guten Ergebnis jetzt durch Ihre Zustimmung den letzten Segen zu erteilen.

(Beifall bei der GAL und der SPD)

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Wir kommen zur Abstimmung. Zunächst zum Antrag der Gruppe REGENBOGEN aus der Drucksache 16/3314. Wer sich hier der Ausschußempfehlung anschließt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist die Bürgerschaft der Ausschußempfehlung gefolgt.

Nun zum CDU-Antrag aus der Drucksache 16/3491. Wer möchte dazu der Ausschußempfehlung folgen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Auch hier ist die Bürgerschaft der Ausschußempfehlung gefolgt.

Ich lasse jetzt über den Zusatzantrag 16/5936 der CDU-Fraktion zum Senatsantrag, Drucksache 16/5116, abstimmen. Wer ihn annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Der Antrag ist abgelehnt.

Wer die vom Ausschuß vorgeschlagenen Änderungen zum Senatsantrag, Drucksache 16/5116, beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Die Änderungen sind mit Mehrheit beschlossen.

Wer das Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Naturschutzgesetzes und des Landeswaldgesetzes sowie zur Anpassung anderer naturschutzrechtlicher Vorschriften mit den soeben beschlossenen Änderungen beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das Gesetz ist in erster Lesung mit Mehrheit beschlossen worden.

Es bedarf einer zweiten Lesung. Stimmt der Senat einer sofortigen zweiten Lesung zu? –

(Der Senatsvertreter gibt seine Zustimmung zu er- kennen.)

Gibt es Widerspruch aus dem Haus? – Das ist nicht der Fall. Wer das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz in zweiter Lesung beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist auch in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen worden.

(Beifall bei der GAL)

Im übrigen hat die Bürgerschaft Kenntnis genommen.

Als nächsten Tagesordnungspunkt rufe ich die Punkte 25 und 7 auf, die Drucksachen 16/5824 und 16/5609. Das ist einmal die Senatsmitteilung zum Thema Systemwechsel in der Kinderbetreuung – Einführung des Betreuungsschecksystems „Kita-Card“ – und die Große Anfrage der CDU-Fraktion zur Kindertagesbetreuung in Hamburg zu aktuellen Entwicklungen.

(Senator Alexander Porschke)

[Senatsmitteilung: Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 11./12./13. Dezember 2000 (Drucksache 16/5299) – Systemwechsel in der Kinderbetreuung – Einführung des Betreuungsschecksystems „Kita-Card“ – – Drucksache 16/5824 –]

[Große Anfrage der Fraktion der CDU: Kindertagesbetreuung in Hamburg – aktuelle Entwicklungen – Drucksache 16/5609 –]

Von wem wird das Wort gewünscht? – Herr Harlinghausen, Sie haben es.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Was wir heute debattieren, hat die Präsidentin eben genannt. Wie war die Ausgangslage? Die Finanzierung des bereitgestellten Angebots ging in zu vielen Fällen an den Bedürfnissen der Eltern vorbei. Kitas hatten Plätze für eine ganztägige Betreuung, die die Eltern nicht beanspruchten. Die Stadt verschwendete allein in 1999 mehr als 5 Millionen DM an Steuergeldern für Ganztagsplätze, die in diesem Umfang niemand haben wollte. So mußte der Senat eingestehen, daß ein Viertel aller Kinder auf sogenannten Ganztagsplätzen schon ab 14 Uhr nicht mehr betreut wurden.

Wie sieht es mit der Kooperation mit Verbänden und Trägern von Kitas aus? Der Senat wurde aufgefordert, mit ihnen die konzeptionellen und systematischen Mißstände in der Kinderbetreuung zu beheben. Im September 1999 wurde das Konzept Kita-Card der Bürgerschaft vorgelegt. Doch von einem gemeinsam entwickelten Konzept konnte keine Rede sein, wie in 1999 die Stellungnahmen der Verbände und Träger bewiesen. Ein einziges Mal konnte der Senat einen echten Konsens mit den Verbänden und Trägern über die Kita-Card erzielen, nämlich als die Einführung der Kita-Card auf das Jahr 2003 verschoben wurde.

(Dr. Andrea Hilgers SPD: Der Konsens geht weiter!)

Daß die Trägerverbände an der Entwicklung der Kita-Card beteiligt gewesen seien, stellte sich als Täuschungsmanöver dar.

Nach der Lektüre über den aktuellen Stand der Beratungen wird klar, daß außer abstrakten und im Grundsätzlichen liegenden Gemeinsamkeiten noch immer kein Konsens in den zentralen, die Träger und Kitas betreffenden Bereichen vorliegt. Es besteht kein Einvernehmen über die Leistungsvereinbarungen wie zum Beispiel den Personalschlüssel mit Erzieherinnen und Leitungskräften und darüber, welche Auswirkungen im einzelnen die sogenannten Zeitschichtmodelle haben werden. Die Behörde will hier weiter Gutachten vergeben. Wieso müssen in Hamburg Gutachter als neutrale Schiedsrichter herhalten? Gibt es keine gemeinsamen Gesprächsgrundlagen zwischen Behörde und Trägerverbänden? Es besteht ebenfalls über die Frage, wie zwischen der Behörde und den Trägern abgerechnet werden soll, kein Einvernehmen. Welche Kostenanteile für alle Einrichtungen mit einer Pauschale gehalten werden und welche nicht, ist weiter offen.

Die Verhandlungen über Fragen der Qualität wurden sogar ganz ausgesetzt. Weitere Verhandlungen zwischen Behörde und Trägerverbänden sind über die Bewilligungskriterien erforderlich. Auch über die Bestimmung der bezirklichen Budgets und die Berechnungen ihrer Höhe muß

weiter verhandelt werden. Noch nicht einmal eine Globalrichtlinie wurde entwickelt, die ein einheitliches Vorgehen in den Bezirken bewirken soll. Was hat die Behörde eigentlich seit dem September 1999 gemacht? Alle wichtigen konkreten Fragen sind weiter unbeantwortet.

Lassen Sie mich nur zwei Fragen stellen, die mir hier einfallen. Was geschieht eigentlich, wenn eine Kita belegt ist und 20 weitere Kinder angemeldet werden, weil das pädagogische Konzept dieser Kita die Eltern überzeugt hat? Und dürfen künftig Betriebs-Kitas die Kita-Card entgegennehmen und mit der Behörde, wie die anderen Träger auch, abrechnen?

Kommen wir zur Umsetzung des Konsolidierungsprogramms der Jahre 1999 bis 2001. In 1998 wurden von der SPD und der GAL im Bereich der Kinderbetreuung für diese Jahre Einsparungen in Höhe von 27 Millionen DM beschlossen.

Die negativen Auswirkungen auf die Qualität der Kinderbetreuung und die zusätzlichen Belastungen der Erzieherinnen und Erzieher haben wir im Ausschuß besprochen. Mich interessiert die Frage, wie in diesem Jahr der noch nicht eingesparte Betrag in Höhe von 12,27 Millionen DM umgesetzt werden soll. Denn bislang wurden in den beiden Vorjahren insgesamt erst 14,73 Millionen DM erbracht, das sind circa 55 Prozent des von Ihnen beschlossenen Betrages.

Der Senat verkündet – und die ihn tragenden Fraktionen werden nicht müde, es zu wiederholen –, die Nachfragemacht der Eltern würde mit der Kita-Card gestärkt. Eltern könnten zwischen den Trägern auswählen und nach ihrem Bedarf eine maßgeschneiderte Betreuung erhalten.

(Dr. Andrea Hilgers SPD: So ist es!)

Der Senat will – ich zitiere –:

„... eine elternfreundliche Nachfrageorientierung bei der Entwicklung des Leistungsangebots“.

Was heißt Nachfrageorientierung? Eltern entscheiden, wo und wie lange sie ihr Kind betreut haben wollen. Diese Entscheidung treffen sie nach ihrem Betreuungsbedarf, den Kosten und dem Angebot der Kitas. In Hamburg entscheidet die Bewilligungsbehörde den Bedarf der Eltern.

(Dr. Andrea Hilgers SPD: Yes!)

Am Ende steht ein Bewilligungsschein, auf dem die Eltern ablesen können, welcher Bedarf ihnen zusteht und vor allem wie teuer dies wird. Hinter jeder Bewilligung steht schließlich auch, ob es sich um das Teilbudget I oder Teilbudget II handelt. Je nach den zur Verfügung stehenden Mitteln wird ein Bedarf bestimmt. Den Eltern wird vollmundig versprochen, daß es künftig nur noch auf ihre Nachfragemacht ankomme. Aber weder Senat noch Fraktionen von SPD und GAL sind gewillt, dieses Versprechen zu halten. Es wäre redlicher, von einer behördlichen Bewilligungsmacht zu sprechen, die über den Bedarf der Eltern entscheidet.

Nicht einmal die Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat bei diesem Senat eine Priorität. Schrittweise will der Senat die Betreuung von Kindern berufstätiger Eltern sichern. Kein Wunder, daß Behördenmitarbeiter den Eltern in Hamburg empfehlen müssen, ihre Berufstätigkeit einzustellen, da für ihr Kind kein Platz zur Verfügung steht. Was bleibt diesen Mitarbeitern anderes übrig, wenn die politisch Verantwortlichen dieser Stadt untätig sind? Wie konnte auch Frau Sager als Gleichstellungssenatorin diese Senatsmit

(Präsidentin Dr. Dorothee Stapelfeldt)

teilung mitbeschließen? Damit wird doch allen ihren Verlautbarungen, was die Vereinbarkeit von Familie anbelangt, hohngesprochen.

Nun zu dem, was die Eltern in Hamburg am meisten beschäftigt. Das haben wir gestern erst wieder gesehen. Parallel mit der Kita-Card legte der Senat den Gesetzentwurf über die neuen Elternbeiträge für die Kinderbetreuung vor, der auf den Namen „Kindertagesbetreuungsförderungsgesetz“ hört. Der Senat wollte den Eindruck erwecken, daß diese Neuregelung der Elternbeiträge eine Vorbereitung auf die Kita-Card sei.

Mit den Begriffen der Beitragsgerechtigkeit, dem Äquivalenzprinzip, dem Zukauf von Leistungen und ähnlichem schien auf den ersten Blick der Entwurf der Kita-Card zu den neuen Elternbeiträgen zu passen. Sehr bald erhoben sich aber Zweifel. Die neuen Elternbeiträge wurden – trotz des erheblichen Protestes von Eltern, Trägern und von der CDU – von den Sozialdemokraten und den Grünen durchgepaukt.

Die Verbände und Träger wurden – wie vom Senat inzwischen wiederholt bestätigt – weder an der Entwicklung der Kita-Card noch an den neuen Elternbeiträgen beteiligt. Der rotgrüne Senat legt bei der Berechnung der Elternbeiträge den Einkommensbegriff aus dem Sozialhilfegesetz zugrunde. Das Sozialhilfegesetz gewährleistet den persönlichen Rechtsanspruch auf Sicherstellung des Existenzminimums. Wie in diese Systematik die Kindertagesbetreuung paßt, bleibt ein Geheimnis des Senats.

Kinderbetreuung ist eben keine Leistung zur Deckung des notwendigen Lebensunterhalts. Nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz haben die Einrichtungen den Auftrag, Kinder zu betreuen, zu erziehen und zu bilden. Es ist unverständlich, wieso die Eltern in Hamburg nicht – je nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit – an den KitaKosten beteiligt werden.

Die rotgrüne Koalition läßt das Kindergeld anrechnen. Auch der Senat weiß, daß das Kindergeld nicht die Funktion hat, die den Eltern entstehenden Kosten zu decken. Hierfür reicht es auch gar nicht. Das ist Konsens. Statt dessen bedient sich der Senat schamlos am Kindergeld.

Sollte die rotgrüne Bundesregierung das Kindergeld erhöhen, so wird in Hamburg nur der Senat, Frau Dr. Hilgers, einen Nutzen haben.