Beim St. Pauli-Stadion haben wir eine andere Situation. Dieses Stadion gehört dem Verein. Insofern können wir hier nur in Analogieschlüssen verfahren.
Frau Präsidentin! Ich frage den Senat im Hinblick auf den sich abzeichnenden Schwebezustand hinsichtlich der zeitlichen Realisierung eines Neubaus.
Wie beurteilt der Senat den gegenwärtigen baulichen Zustand des vorhandenen Stadions im Hinblick der Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung?
Das Stadion befindet sich im Eigentum des FC St. Pauli. Insofern ist der Eigentümer für die notwendige Verkehrssicherungspflicht und die Erhaltung des Stadions verantwortlich.
Frau Präsidentin! Dann stelle ich die Zusatzfrage: Droht aus Sicht des Senats gegebenenfalls eine Sperrung des Stadions zur Durchführung von Veranstaltungen, falls baulich nicht aktuell nachgebessert wird?
Herr Abgeordneter, es ist müßig, über hypothetische Fragen zu diskutieren. Sie haben eine Wenn-Frage gestellt. Wenn sich ein verkehrssicherheitsgefährdender Zustand ergeben sollte und Untersuchungen dieses auch belegen, dann müssen die jeweiligen notwendigen Konsequenzen für den Einzelfall gezogen werden.
Der Senat unterstützt nachdrücklich die Bemühungen des HSV, möglichst an die Spitze der Ersten Bundesliga zu gelangen, und daß der FC St. Pauli dort hineinkommt.
Die Baubehörde hat unter anderem den Bauämtern der Bezirksämter mit Schreiben vom 30. Juni 2000 folgende Mitteilung gemacht:
„Die seit 1989 bestehende Wertgrenze für Beschränkte Ausschreibungen von zur Zeit 250 000 DM wird auf 500 000 DM angehoben.“
Erstens: Mit welcher Begründung und aufgrund welchen Umstandes hat die Baubehörde sich dazu veranlaßt gesehen, die damalige Wertgrenze für Beschränkte Ausschreibungen von 250 000 DM auf 500 000 DM zu verdoppeln?
Zweitens: Wie sollen nach Ansicht des Senats die nach VOB/A eigentlich grundsätzlich anzuwendende öffentliche Ausschreibung von Bauaufträgen der Freien und Hansestadt Hamburg und die mit ihr erwünschten Wirkungen wie Wettbewerb, Chancengleichheit unter den Betrieben, Wirtschaftlichkeit und vor allem auch Prävention vor Korruptionsfällen sichergestellt werden, wenn durch die Verdoppelung der Wertgrenze noch mehr als bisher die Möglichkeit eröffnet wird, Beschränkte Ausschreibungen vorzunehmen?
Auch bei Beschränkten Ausschreibungen müssen Angebote von mehreren Firmen eingeholt werden. Die seit 1989 bestehende Wertgrenze für Beschränkte Ausschreibungen wurde im Jahre 2000 – das haben Sie schon gesagt – unter anderem unter Berücksichtigung der Kostensteigerungen in unterschiedlichen Gewerken von 250 000 auf 500 000 DM angehoben.
Da die Beschränkte Ausschreibung ein Instrument ist, das die Verdingungsordnung für Bauleistungen – VOB – ausdrücklich vorsieht – wobei die in der VOB festgesetzten Voraussetzungen vorliegen müssen –, erhöht diese Anhebung nach unserer Ansicht nicht die Korruptionsgefahr.
Wenn ich von Kostensteigerungen rede, rede ich nicht nur von Preiserhöhungen im Sinne der Inflation, sondern es gibt bei den unterschiedlichen Gewerken auch Umstände, die zu berücksichtigen sind und die dazu führen, daß die Erstellung von gewissen Leistungen teurer wird.
Wer hat und welches Interesse besteht nach Ansicht des Senats an der Verdoppelung dieses Satzes? An einer Verdoppelung im Sinne der Transparenz kann es ja wohl nicht liegen.
Ich kann nicht nachvollziehen, was das mit Transparenz zu tun hat. Ich hatte ausgeführt, daß die letzte Festsetzung von 250 000 DM im Jahre 1989 vorgenommen wurde und daß wir die Wertgrenzen aufgrund der Kostensteigerungen bis zum Jahr 2000 erhöht haben.
Ich würde gerne wissen, was andere Behörden, zum Beispiel das Dezernat für interne Ermittlungen – das DIE – der Innenbehörde, zu dieser Verdoppelung der Wertgrenzen gesagt haben.
Da Sie das vorher nicht schriftlich gefragt haben, kann ich Ihnen diese Frage heute nicht beantworten.
Das ist nicht notwendig. Nach unserer Geschäftsordnung können mündliche Zusatzfragen gestellt werden, die sich auf die Antwort beziehen.
Ungeheuerlich. Ich würde gern wissen – falls Sie das aus dem Stand beantworten können, was eine gute Vorbereitung ja mit sich bringen würde –, welches Ergebnis die Gespräche des Senats mit der Handwerkskammer über die Anhebung der Wertgrenzen gehabt haben.
Kammern. Natürlich reden wir auch über solche Dinge. Aber der Grund der Anhebung der Wertgrenzen ist – das wiederhole ich noch einmal –, daß wir von 1989 bis 2000 Kostensteigerungen erfahren haben.
Wann und wie wurde sichergestellt, daß die Haushaltsausschüsse der Bezirke, der Haushaltsausschuß der Bürgerschaft, die Deputation und die Fachbehörden über die Verdoppelung der Wertgrenzen informiert wurden?