Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist nicht nur neu, daß der Rechnungshofsbericht zu dieser Jahreszeit diskutiert wird. Es ist auch neu, daß wir die Beratungen darüber schon abgeschlossen haben, das heißt die Stellungnahme des Senats und die Beratung des Rechnungsprüfungsausschusses. Das ist das Ergebnis von gemeinsamen Anstrengungen.
Es ist uns in diesem Jahr zum ersten Mal gelungen, den Jahresbericht so rechtzeitig zu erstellen und zu beraten, daß die Ergebnisse des Unterausschusses „Rechnungsprüfung“ in die Beratungen des Haushaltsausschusses zum Haushaltsplan-Entwurf 2001 einfließen konnten. Dies war nur möglich, weil der Rechnungshof seinen Jahresbericht früher als in den Vorjahren fertiggestellt und auch der Senat seinen Zeitplan sehr gestrafft hat, so daß der Unterausschuß seine Beratungen vorziehen konnte.
Dieses vorgezogene Verfahren hat sich nach meinem Eindruck gut bewährt und sollte deshalb auch im nächsten Jahr wiederholt werden. Daher begrüßt der Senat die Planung des Rechnungshofs, auch im nächsten Jahr so zu verfahren. Ich kann Ihnen versichern, daß der Senat das Seinige dazu beitragen wird, daß wir den Zeitplan einhalten werden.
Der Bericht des Rechnungshofs ist wichtig, denn er enthält viele Anregungen und Verbesserungsvorschläge, um die Verwaltung leistungsfähiger zu machen. In diesem Jahr hat der Rechnungshof den finanziellen Handlungsspielraum der Stadt, die Verwaltungsmodernisierung und die Zusammenarbeit zwischen den Behörden in den Mittelpunkt seiner Betrachtungen gestellt. Als für den Haushalt verantwortliche Senatorin begrüße ich es ausdrücklich, daß sich der Rechnungshof mit dem mittel- und langfristigen finanziellen Handlungsspielraum der Stadt befaßt und auf zentrale finanzpolitische Herausforderungen hinweist.
Wir haben unser finanzpolitisches Ziel für diese Legislaturperiode, den Betriebshaushalt auszugleichen, zwei Jahre früher erreicht, als zu Beginn der Legislaturperiode zu erwarten war.
Wir haben damit die im Konsolidierungsprogramm und in der Finanzplanung angestrebten Ziele übertroffen. Dieses war nur durch konsequente Umsetzung des durch den Senat 1994 eingeleiteten Konsolidierungsprogramms möglich, mittels dessen der Betriebshaushalt um insgesamt 2,35 Milliarden DM dauerhaft entlastet werden wird. Das ist der Teilerfolg einer langen Wegstrecke, die durch die Steuerreform des Bundes und die deutlich gestiegenen Belastungen des Länderfinanzausgleichs nicht kürzer geworden ist.
Unser nächstes Ziel ist es, die Neuverschuldung bis zum Jahre 2004 zu halbieren. Dies wird durch den Haushaltsplan-Entwurf 2001 in Angriff genommen, den wir in zwei Wochen sehr ausführlich diskutieren werden; zumindest haben wir uns alle gemeinsam genug Zeit dafür vorgenommen.
Ein wichtiges Element der Umsetzung unseres Konsolidierungskurses ist die Verwaltungsmodernisierung. Hier
möchte ich dem Rechnungshof in meiner Funktion als „Modernisierungssenatorin“ danken, daß er diesen Prozeß von Anfang an durchaus kritisch und fördernd begleitet hat. Auch wenn wir nicht in allen Detailpunkten übereinstimmen, Herr Dieckmann, ist der Dialog doch immer sehr anregend und fruchtbar.
Der Rechnungshof hat mit Recht darauf hingewiesen, daß der Staat keine Wirtschaftsgüter herstellt, bei denen der Erfolg ohne weiteres monetär bewertet werden kann, sondern Produkte wie Gerechtigkeit, Sicherheit und Fürsorge, bei denen die Kosten nicht immer präzise zuzuordnen sind. Der Rechnungshof hat für mehrere Bereiche die Notwendigkeit verbesserter Zieldefinitionen und die konsequentere Ausrichtung der Produktinformationen auf steuerungsrelevante Daten beschrieben. Der Senat teilt diese Einschätzung. Deshalb haben wir mit dem HaushaltsplanEntwurf 2001 die Produktinformationen vom Beginn an in das Verfahren zur Aufstellung des Haushaltsplan-Entwurfs einbezogen. Parallel zur Weiterentwicklung dieses zentralen Bausteins werden von den Behörden weitere Modernisierungsinstrumente wie zum Beispiel Kosten-LeistungsRechnung ausgebaut und benutzt.
Ein weiteres Thema war die Zusammenarbeit von Behörden und Ämtern. Dieses ist ein ständiges Anliegen der Organisationsentwicklung. Nicht zuletzt durch den voranschreitenden Einsatz der IuK-Technik in der Hamburger Verwaltung kommt es zu Veränderungen in der Organisationsstruktur, die den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt unmittelbar in Form von steigender Effizienz und Effektivität zugute kommen.
Es entspricht der Akzeptanz der Beraterfunktion des Rechnungshofs, daß der Senat nicht erst auf die Vorlage dieses Berichts wartet, sondern daß wir uns in einem ständigen Dialog befinden und die einzelnen Punkte aufgreifen und diskutieren. So sind auch in den Haushaltsplan-Entwurf 2001 die relevanten Punkte eingeflossen. Für die geleistete Arbeit und für diesen konstruktiven Dialog möchte ich mich für den Senat beim Rechnungshof, aber auch bei Ihnen und insbesondere bei den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses recht herzlich bedanken. – Danke schön.
Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann lasse ich über die Empfehlungen des Haushaltsausschusses getrennt abstimmen und beginne mit dem Teil A IV. Im Buchstaben A wird eine Kenntnisnahme empfohlen, diese ist erfolgt.
Wer gemäß Buchstabe B die Überschreitung genehmigen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist diese mehrheitlich beschlossen.
Ich komme zu Buchstabe C. Wer will dem Senat für das Haushaltsjahr 1998 Entlastung erteilen? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist dieses mehrheitlich beschlossen.
Wer stimmt den Empfehlungen gemäß Buchstabe D zu? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist dieses bei einer Stimmenthaltung einstimmig beschlossen.
In Teil B des Haushaltsausschußberichtes wird empfohlen, dem Rechnungshof für dessen Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 1998 Entlastung zu ertei
len. Wer will so beschließen? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist dieses einstimmig beschlossen und dem Rechnungshof damit Entlastung erteilt.
Ich möchte dem Rechnungshof und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die geleistete Arbeit ausdrücklich unseren Dank aussprechen.
Ich rufe sodann die Tagesordnungspunkte 71, 19 und 51 auf, Drucksachen 16/5079, 16/4943 und 16/4930, gemeinsamer Antrag der SPD- und der GAL-Fraktion zur Jugenddelinquenz in Hamburg – Perspektiven für das politische Handeln; Bericht des Jugend- und Sportausschusses über den Bericht der Enquete-Kommission „Jugendkriminalität und ihre gesellschaftlichen Ursachen“; Antrag der CDU-Fraktion zu Konsequenzen aus der EnqueteKommission „Jugendkriminalität und ihre gesellschaftlichen Ursachen“: Stärkung von Familie und Prävention.
[Antrag der Fraktionen der SPD und der GAL: Jugenddelinquenz in Hamburg – Perspektiven für das politische Handeln hier: Empfehlungen der Enquete-Kommission „Jugendkriminalität“ (Drucksache 16/4000) – Drucksache 16/5079 –]
[Bericht des Jugend- und Sportausschusses über die Drucksache 16/4000: Bericht der Enquete-Kommission „Jugendkriminalität und ihre gesellschaftlichen Ursachen“ – Drucksache 16/4943 –]
[Antrag der Fraktion der CDU: Konsequenzen aus der Enquete-Kommission „Jugendkriminalität und ihre gesellschaftlichen Ursachen“: Stärkung von Familie und Prävention – Drucksache 16/4930 –]
Den Antrag 16/5079 möchte die CDU-Fraktion an den Jugend- und Sportausschuß überweisen. Wird das Wort gewünscht? – Das ist der Fall, die Abgeordnete RogalskiBeeck bekommt es.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Anläßlich der Übergabe des Abschlußberichts der Enquete-Kommission „Jugendkriminalität“ am 30. Mai dieses Jahres habe ich angekündigt, daß die zentralen Ergebnisse und Empfehlungen der Kommission in der SPD-Fraktion weiter diskutiert und ausgewertet werden.
Meine Damen und Herren, mit diesem Leitantrag liegt Ihnen heute ein umfassendes Papier vor, mit dem wir die für uns zentralen Empfehlungen der Enquete-Kommission umsetzen. Wir haben, wie ich finde, ein Paket geschnürt, mit dem wir deutliche Zeichen setzen. Es ist ein Paket, das sowohl präventive wie auch repressive Instrumentarien als Reaktion auf jugendliche Delinquenz enthält. Wir machen deutlich, daß diese Stadt es nicht hinnehmen wird, daß Jugendliche vor allem andere Jugendliche bedrohen und ausrauben. Diese Stadt wird nicht akzeptieren, daß Gewalt unter Jugendlichen weiter steigt.
Unsere Schwerpunkte sind erstens: Schnelle und konsequente Reaktionen auf delinquentes Verhalten Jugendlicher. Die bereits guten Erfahrungen mit dem Antiraubkonzept zeigen, daß ein rechtzeitiges Stoppsignal durch normverdeutlichende Gespräche der Polizei mit Jugendlichen und ihren Erziehungsverantwortlichen wichtig und richtig sind. Mit weiteren 15 Stellen bei der Polizei wollen wir deshalb das Antiraubkonzept stärken und weiter ausbauen.
Eine noch schnellere und bessere Reaktion wollen wir auch in der Justiz erreichen. Die Justizbehörde hat in den letzten beiden Jahren bereits Verbesserungen auf der Umsetzungsebene auf den Weg gebracht. Durch die insgesamt verbesserte Ausstattung der Jugendstaatsanwaltschaft ist es jetzt weit besser möglich, angemessener und differenzierter auf jugendliches Fehlverhalten zu reagieren. Die Nullachtfünfzehnschreiben zur Verfahrenseinstellung gehören der Vergangenheit an. Heute wird die staatliche Reaktion in allen Belangen sehr viel stärker auf die individuellen Sachverhalte abgestimmt. Diese positive Entwicklung, die ich an dieser Stelle ganz bewußt hervorhebe, werden wir durch die Einrichtung einer weiteren Stelle für die Jugendstaatsanwaltschaft stärken. Wir erwarten eine Verstärkung erzieherischer Maßnahmen im Rahmen des Hamburger Diversionsmodells und daß staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren in der Regel nicht länger als sechs Wochen dauern. Gegen die sogenannten Intensivtäter soll spätestens drei Monate nach der Tat Anklage erhoben werden. Für die Zukunft erwarten wir auch einen weiteren Ausbau des Täter-Opfer-Ausgleichs, obwohl sich diese Zahlen erfreulicherweise inzwischen schon mehr als verdoppelt haben.
Meine Damen und Herren, an dieser Stelle möchte ich ganz ausdrücklich begrüßen, daß die Jugendarrestanstalt wieder durchgängig geöffnet ist. Wir wollen, daß Jugendliche dort nicht nur verwahrt werden, sondern daß mit ihnen
eine sinnvolle Arbeit geleistet werden kann. Deshalb werden wir in der Jugendarrestanstalt zwei Sozialpädagogenstellen einrichten. Damit kann nun eine intensive pädagogische und sozialtherapeutische Betreuung realisiert und sichergestellt werden.
Zweitens: Kinder- und Familienhilfe und Jugendhilfeplanung. Unser zweiter und zentraler Ansatz in unserem Leitantrag ist die Stärkung und Neuorientierung der Jugendhilfe. Seit wenigen Jahren gibt es die erfolgreichen Kinderund Familienhilfezentren, die die unterschiedlichsten Hilfen für Familien unter einem Dach vereinigen. Diese Konzeption war ein erster Schritt zur besseren und strukturellen Vernetzung von Angeboten der Jugendhilfe. Auf dieser Grundlage hat die Bürgerschaft verschiedene stadtteilorientierte Konzepte entwickelt und entsprechende Projekte initiiert.
Als ein weiterer Schritt soll nun, vor allem aufbauend auf den Kinder- und Familienhilfezentren, ein starkes, auf den Sozialraum ausgerichtetes System integrierter Kinder- und Familienhilfe entstehen. Die Leistungsbereiche der Ju
Dabei kommt natürlich der Jugendhilfeplanung eine besondere Verantwortung zu. Bisher gibt es bei der Jugendhilfeplanung qualitativ sehr unterschiedlich gute Ergebnisse. Wir erwarten, daß sich die Bezirke diesem Bereich verstärkt zuwenden und die bedarfsorientierte sozialräumliche Jugendhilfeplanung weiter forcieren.
Neben der Kinder- und Familienhilfe ist ein zentraler Bereich der Jugendhilfe nicht zu vernachlässigen, die offene Kinder- und Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit. Diese Angebote bieten nicht nur sinnvolle Freizeitmöglichkeiten, sondern haben auch eine wichtige Funktion für das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen. Es ist uns gelungen, diesen kleinen, aber wichtigen Leistungsbereich in den letzten Jahren aus der Konsolidierung herauszunehmen.
Gleichwohl konnten Einsparungen beispielsweise in kommunalen Einrichtungen nicht verhindert werden. Um künftig Belastungen für die offene Kinder- und Jugendarbeit zu vermeiden, wollen wir, daß ein Großteil der sogenannten Entlastungsfonds für bezirkliche Aufgaben der Kinder- und Jugendarbeit bereits vorab zugute kommt. Darüber hinaus fordern wir den Senat auf, sicherzustellen, daß der Leistungsbereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit nicht überproportional für Bewirtschaftungsmaßnahmen herangezogen wird.