deswegen haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, die Wohungssicherung zu effektivieren. Was der Hamburger Senat in dieser Hinsicht bewerkstelligen will, konnte die CDU bereits in den Antworten zu den in ihrem Antrag genannten Fragen entnehmen. Die SAGA plant zum Beispiel, bei Mietern, bei denen Zahlungsschwierigkeiten auftauchen, einen Ansprechpartner vor Ort zu stellen, und die Mieterschuldnerberatung soll weiter ausgeweitet werden.
Wie wir durch die Beantwortung der Fragen wissen, plant der Senat die Umstrukturierung der Wohnungslosenhilfe. Die Ergebnisse der sogenannten GISS-Studie, die sich mit der Effektivierung der Wohnungslosenhilfe beschäftigt hat, sollen ab April 2000 in einem Modellprojekt umgesetzt werden. Wir sind auf einem guten Weg, die Wohnungssicherung voranzutreiben.
(Antje Blumenthal CDU: Seitdem Sie dabei sind, läuft alles wunderbar. Wie vorhin beim Koalitions- vertrag!)
Genau, so ist das. Weil dies im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, werden wir auf die Umsetzung pochen.
An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, daß diesbezüglich aus der Presse zu entnehmen war, daß die ÖTV im Interesse der Behördenbeschäftigten an den Plänen der BAGS Kritik geübt hat. Da man erst eine Einigung mit der ÖTV erreichen mußte – was ich auch für selbstverständlich halte –, kam es vermutlich aus diesem Grund bei der behör
deninternen Lenkungsgruppe der BAGS zu Arbeitsverzögerungen. Ich möchte darum den Senat bitten, darauf zu achten, daß der Zeitplan eingehalten wird und daß wir so schnell wie möglich mit der Umstrukturierung des Wohnungslosenhilfesystems beginnen können.
Da die CDU in ihrem heutigen Antrag überhaupt keine Lösungen zur Vermeidung von Mietrückständen und Zwangsräumungen anbietet, gehe ich davon aus, daß sie eigentlich mit der rotgrünen Politik einverstanden ist; dies freut mich. Wir bekommen heute nur einen einzigen Vorschlag, und zwar wie Mietdoppelzahlungen für Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger vermieden werden könnten. Der Vorschlag der CDU, die Mieten der Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger direkt an die Vermieter zu zahlen, lehnt die GAL ab. Wir wollen auf jeden Fall, daß an der bisherigen Praxis gerade im Hinblick auf das Selbstbestimmungsrecht der Hilfeempfänger festgehalten wird. Bereits heute kann – das haben wir schon gehört – das Sozialamt in den Fällen, in denen es zu Mietrückständen kommt, die Mieten direkt an den Vermieter – allerdings nur mit Zustimmung der Hilfeempfänger – überweisen. Diese Zustimmung macht Sinn, da es um Vertraulichkeit der eigenen Daten geht, denn niemand muß unbedingt dulden, daß der Vermieter den Sozialhilfebezug erfährt. Sozialhilfebezug wird in unserer Gesellschaft nicht unbedingt als positiv angesehen, die Menschen können dadurch auch Benachteiligungen erfahren. Von daher ist es richtig, daß Menschen nicht wollen, wenn ihr Vermieter davon Kenntnis erhält.
Es sollte auf jeden Fall dabei bleiben, Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger als mündige Bürger und Bürgerinnen zu sehen, die ihre Rechtsgeschäfte auch in Zukunft selbst wahrnehmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben vorhin von Herrn Wrocklage den Versuch erlebt, die Gruppe REGENBOGEN politisch umzuprogrammieren. Jetzt habe ich den Eindruck, daß die CDU versucht, die Sozialhilfeempfänger so zu programmieren, daß sie ihr Leben vernünftig organisiert bekommen.
Es ist richtig, diese Voraussetzungen auch für die Empfänger von Sozialhilfe zu erreichen. Frau Bestmann hat es klar und deutlich beschrieben, warum dieser Schritt richtig ist. Ich kann mich dem nur anschließen. Ich kenne schon den nächsten Vorschlag der CDU: Die Sozialhilfeempfänger bekommen anstatt Geld für Essen ein Abonnement für McDonalds, weil sie auch das nicht richtig auf die Reihe bekommen. So wird es sich weiter fortsetzen. Die Sozialhilfeempfänger werden programmiert; das ist nicht das, was wir uns unter einem normalen Leben vorstellen. Auch Sozialhilfeempfänger sollen selbständig leben können. – Danke.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe die Debatte sehr sorgfältig verfolgt und feststellen müssen, daß weder die SPD noch die GAL sowie die Gruppe REGENBOGEN das Problem aufgenommen haben oder einfach stur nicht begreifen wollen.
Meine Vermutung, daß Sie in dieser Debatte auf den Paragraphen 1 Bundessozialhilfegesetz abheben, hat sich ebenfalls bestätigt.
Ich kenne die Interpretation des Senats, die im Grundsatz darauf abzielt, daß direkte Abrechnungen von Mieten und Nebenkosten zwischen Vermietern und den Sozialämtern nur in begründeten Einzelfällen oder auf Wunsch der Hilfeempfänger vorgenommen werden können. Ich halte diese Interpretation für falsch. Wenn wir gemeinsam etwas ändern wollen, dann können wir das auch.
Diese Interpretation widerspricht im übrigen auch der gängigen Praxis privater Wohnungsgesellschaften. Jeder neue Mieter, der Sozialhilfe empfängt, muß dort eine Abtretungserklärung unterschreiben, die die Sozialbehörde ermächtigt, die Miete direkt an den Vermieter zu zahlen. Ansonsten bekommt der Sozialhilfeempfänger schlicht und ergreifend die Wohnung nicht.
Die Probleme der privaten Wohnungsunternehmen liegen insbesondere bei den bestehenden Mietverhältnissen, denn dort haben sie logischerweise das analoge Steuerungselement der Neuverträge nicht. Es bleibt den privaten Wohnungsgesellschaften bei Mietschulden also nur der Klageweg offen; auch hier verweise ich noch einmal auf die enormen Kosten, die dem Wohnungsunternehmen und dem Staat zufallen. Deshalb ist es auch sinnvoll, die Miete von den Sozialämtern direkt an die Vermieter zu überweisen, um volkswirtschaftlichen Schaden zu vermeiden.
Weiterhin wurden die Bezirksstellen zur Wohnungssicherung angesprochen. Dazu möchte ich bemerken, daß nach meinen Informationen diese Bezirksstellen hoffnungslos überfordert sind und erst tätig werden, wenn die Räumungsklage vorliegt; der Justizapparat ist dann also bereits in Gang gesetzt. Der Argumentation, Frau Bestmann und Frau Franken, daß Sozialhilfeempfänger nicht entmündigt werden und ihr Leben mit der Sozialhilfe selbst gestalten sollen, kann ich nur schwer folgen. Ich fühle mich auch nicht entmündigt, wenn mein Arbeitgeber meine Steuer einbehält und dem Finanzamt direkt überweist;
ich empfinde es auch nicht als unanständig. Mit den abgeführten Steuern leistet im übrigen jeder Arbeitnehmer seinen Solidaritätsbeitrag für die sozial Schwachen in unserer Gesellschaft.
Das Recht auf sichere Unterkunft – sprich eigene Wohnung – ist ein elementares Menschenrecht. Bei drohender Obdachlosigkeit ist deshalb die Fürsorgepflicht des Staates gefordert. Insofern ist der Ansatzpunkt richtig, die Miete der Sozialhilfeempfänger von den Sozialdienststellen direkt an den Vermieter zu überweisen, um drohende Obdachlosigkeit abzuwenden. Sie helfen damit den Menschen.
Ich habe in meinem ersten Beitrag insbesondere die deprimierenden und unwürdigen Umstände bei Familien mit Kin
dern angesprochen. Was tut man eigentlich den betroffenen Kindern an? Sie werden durch ein solches Ereignis ihr Leben lang traumatisiert sein. Hinzu kommt, daß aufgrund solcher Umstände möglicherweise Kinder von Eltern getrennt werden und ins Heim müssen. Insofern, meine Damen und Herren von der SPD, der GAL und der Gruppe REGENBOGEN, setzen Sie bitte Ihre ideologische Brille ab und stimmen Sie unserem Antrag zu.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Roock, ich frage mich, ob Sie überhaupt Sozialhilfeempfänger kennen,
denn das Bild, das Sie von Sozialhilfeempfängern haben, ist sehr einfach. Wenn Sie davon ausgehen, daß derjenige, der Sozialhilfe bezieht, wirklich nur Sozialhilfemittel als Einkommen hat, dann wäre das einfach. So ist die Welt aber nicht, sondern die Welt ist so, daß die meisten Sozialhilfeempfänger inzwischen einer Arbeit nachgehen, einer Teilzeitbeschäftigung oder aber auch einer Beschäftigung, die leider nicht sozialversichungspflichtig abgesichert ist, und daß sie ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt bekommen. Das ist die überwiegende Zahl, Herr Roock.
Wie wollen Sie denn von einem Sozialhilfezuschuß von 300 DM monatlich eine Miete von 1100 DM überweisen? Das müssen Sie mir einmal vorrechnen. Das geht schlicht und einfach nicht. Wenn dann bei diesem immerhin arbeitenden Menschen oder diesem Familienvater wirklich Mietrückstände entstehen, dann wird ihm das doch nicht mal eben zusätzlich gegeben als Liebesgabe, sondern es wird doch selbstverständlich mit dieser Familie darüber gesprochen, wie sie denn gedenkt, diese Mietschulden langsam wieder abtragen zu können. Wie denken Sie sich die Welt von Sozialhilfeempfängern eigentlich? Es geht völlig an der Wirklichkeit vorbei. Vielleicht sollten Sie einmal mit mir und einigen Sozialhilfeempfängern ein Treffen machen, und dann sprechen wir mal mit diesen, wie das so abgeht im Leben. – Danke.
Wer möchte denselben annehmen? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Ich rufe nunmehr Tagesordnungspunkt 9 auf: Drucksache 16/3862: Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten.
[Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte: 17.Tätigkeitsbericht des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten – Drucksache 16/3862 –]