Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Beuß, wenn der Begriff Arroganz der Macht zu einer billigen Floskel wird, ist es um die Opposition sehr schlecht bestellt; den muß man anders einsetzen, als Sie ihn hier der Senatorin gegenüber gebraucht haben. Das ist unsachlich, und ich weise es zurück. Im übrigen, Herr Beuß, hat bei diesem Thema jeder, der damit beschäftigt war, gemerkt, daß Sie Ihre Oppositionsrolle gar nicht wahrgenommen haben, und das macht Sie nicht sehr glaubwürdig in dieser Sache. Ich will das erläutern.
Am 2. August 2000 ist dieses Gesetz dem Schulausschuß zugeleitet worden. Sie haben für dieses Gesetz bis zum Mai dieses Jahres praktisch nichts getan. Still ruht der See, haben Sie gesagt, das ist wahr. Still ruhte der CDUSee. Sie sind in der Opposition.
Sie haben bis zum Mai – das liegt ja noch nicht lange zurück – noch nicht einmal eine öffentliche Anhörung gefordert. Sie haben hier auch nichts Schriftliches und für die Menschen Verbindliches vorgelegt, ebensowenig wie auch im Ausschuß ein Petitum. Noch nicht einmal heute liegt hier seitens der Opposition irgend etwas vor.
Sie trauen sich offenbar nicht, sich festzulegen und etwas Verbindliches zu formulieren; anders ist das nicht zu erklären, sonst hätten Sie heute etwas vorlegen müssen, damit die Menschen sehen, was Sie eigentlich wollen. Das haben Sie nicht getan.
Ich sage Ihnen noch etwas. Sie haben dieses Gesetz, das Sie zwar inhaltlich verändern möchten – so wie wir auch –, für entscheidungsreif gehalten, waren aber darüber etwas verschnupft, daß die Beschlußfassung zweimal von der Tagesordnung des Schulausschusses heruntergenommen wurde. Sie waren für den üblichen Gang der Dinge. Erst Ende Mai, vor wenigen Wochen, haben Sie sich dann in den Anhänger der Elternschaft gelegt, als Sie merkten, daß die Elternschaft Ihre Rolle als Opposition übernommen hatte. Auch wenn der Begriff heute schon mal gefallen ist, es wirkt schon recht komisch und wenig glaubwürdig,
wenn Sie sich als Robin Hood bei den Schulen in freier Trägerschaft anbieten. Das ist auch den Eltern aufgefallen und nicht nur uns.
Das ist der eine Punkt. Sie haben heute noch nicht einmal die Prozentzahl genannt, die ich aber mal konkretisiere. Wenn Sie jetzt eine achtzigprozentige Bezuschussung fordern, dann muß man wissen, daß Sie im Moment offensichtlich eine Gelddruckmaschine im Keller haben, denn Ihre Forderungen über alle Politikbereiche hinweg belaufen sich mittlerweile auf 1 Milliarde DM. Das ist höchst unseriös, und das nimmt Ihnen auch keiner ab in dieser Stadt.
Man sollte aber auch wissen, was passiert, wenn die CDU ein entsprechendes Gesetz machen könnte. Nehmen wir Berlin. Noch vor wenigen Wochen hat der damalige CDUgeführte Diepgen-Senat einen Entwurf vorgelegt
den Entwurf gibt es immer noch –, der weit weniger Zuschüsse für die Schulen in freier Trägerschaft vorsieht.
Ich möchte Sie nämlich jetzt etwas besser zu Gehör bringen und bitte alle anderen, die nicht das Wort haben, etwas leiser zuzuhören.
Mittlerweile ist die CDU in der Opposition. Haben Sie von der Opposition in Berlin etwas zu dem Entwurf der damaligen CDU-Regierung gehört?
Ich nenne hier den Bericht der CDU-geführten Landesverwaltung Baden-Württemberg vom 27. Dezember 2000, also noch gar nicht so lange her, Zitat:
„Deshalb konnten wegen der notwendigen Konsolidierung des Landeshaushalts die geplanten stufenweisen Anhebungen nicht umgesetzt werden. Vielmehr“
Das ist Baden-Württemberg. Die Förderung der Privatschulen liegt in Baden-Württemberg auch noch deutlich unter der Hamburgs. Herr Beuß, die CDU hat bei diesem Thema ihre Glaubwürdigkeit restlos verspielt. Soviel zur parlamentarischen Opposition.
Jetzt komme ich zum Gesetz selbst. Dieses Gesetz ist durch einen Beschluß des Bundesverfassungsgerichts notwendig geworden. Es liegt nun seit fast einem Jahr im Ausschuß. Wir haben dieses Gesetz intensiver beraten als so manche Gesetze zuvor. Anhörungen, zweimalige Senatsbefragungen, Podiumsdiskussionen, sehr viele Gespräche mit den Trägern und zahlreiche Fraktionsberatungen.
Von daher muß dann auch ein Parlament entscheiden. Wir haben dieses Gesetz in dieser Form eingebracht, Herr Beuß, als deutlich wurde, daß Sie dieses Gesetz blockieren wollten, und Blockadepolitik ist unsachlich und wird von uns nicht akzeptiert. Das ist die Begründung. Deswegen kann dieses Parlament jetzt auch entscheiden.
Von daher muß man folgendes sehen: Wir brauchen eine gesicherte und kalkulierbare Grundlage für alle Beteiligten, für das Bundesland Hamburg und auch für die Schulen in freier Trägerschaft.
Ich möchte an dieser Stelle, meine Damen und Herren, die schulisch-pädagogische Arbeit der Schulen in freier Trägerschaft ausdrücklich würdigen. Sie erfüllen ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag nach Maßgabe des Hamburgischen Schulgesetzes, und sie erfüllen ihn gut. Es gibt keine geteilte Verantwortung. Sowohl die Schulen in freier Trägerschaft als auch die Schulbehörde als auch die Politik sind für die Schülerinnen und Schüler gleichermaßen verantwortlich. Daran gibt es für uns keinen Zweifel. Wir haben mit diesem Gesetz in vielen Bereichen Zustimmung gefunden.
Ja, das werde ich Ihnen sofort sagen. Ihre Bemerkung, die Anhörung sei eine Katastrophe gewesen, ist in Teilen völlig falsch. In vielen Punkten sind die Positionen der Schulen gestärkt worden, zum Beispiel in der Frage des
Stellenwerts und der Rolle von Schulen in freier Trägerschaft, in der Bildungspolitik oder in Fragen der Mitwirkung von Eltern und Schülern oder der Erziehungspartnerschaft. In der Anhörung wurde auch die besondere finanzielle Förderung von innovativen Organisationsformen, wie Ganztagsschule, Integration oder Zweisprachigkeit, anerkannt. Anerkannt wurde auch die zusätzliche Förderung von Kindern aus sozial schwächeren Familien.
Einen Dissens gibt es allerdings in der zentralen Frage – das will ich einräumen – der staatlichen Förderung, die im Moment bei rund 130 Millionen DM liegt. Dazu möchte ich folgendes sagen: Die CDU bezieht sich immer gerne auf Rechnungshofsberichte. Frau Ahrons hat sich heute in einer Debatte noch einmal ausdrücklich auf den Rechnungshof bezogen und energisch etwas angemahnt. Das ist auch in Ordnung so. Ich empfehle der CDU, sich die Berichte zu den Privatschulen einmal anzuschauen. Natürlich waren die vom Rechnungshof in aller Deutlichkeit vorgetragenen Empfehlungen mit einzubeziehen. Zum Rechnungshofsbericht, Herr Beuß, habe ich hier überhaupt nichts gehört. Dazu schweigen Sie interessanterweise. Wenn es paßt, fordern Sie die Empfehlungen ein, und wenn es nicht paßt, schweigen Sie. Sie müssen sich einmal entscheiden, wie Sie mit dem Rechnungshof in Zukunft umgehen wollen. So geht das doch nicht.
Zum anderen hat sich die Novellierung des Privatschulgesetzes – und da bitte ich um Verständnis –, insbesondere auch vor dem Hintergrund einer notwendigen Haushaltskonsolidierung, an der bisherigen Fördersumme orientiert. Von Kostenneutralität kann allerdings heute nicht mehr die Rede sein.
Herr Beuß, Sie haben die Zuwendungsseite völlig verzerrt dargestellt. Die gesamte Fördersumme wird in Zukunft nicht kleiner, sondern sie wird größer, aber ich erläutere das noch im einzelnen. Die Koalitionsfraktionen haben einmalig 2 Millionen DM für Bauinvestitionen draufgelegt. Das ist viel Geld. Darüber hinaus werden die zusätzlichen Zuschüsse für die Bereiche Integration, Ganztagsschule, Zweisprachigkeit und soziale Bedürftigkeit in den nächsten Jahren mit Sicherheit steigen. Das ist ein Finanzierungsmodell mit steigender Förderungssumme. Mit dem Zusatzantrag der Koalitionsfraktionen stellen wir die Förderung der Ganztagsschulen sicher, und zwar unabhängig davon, um welche Formen es sich handelt. Wir haben damit berechtigten Einwendungen in der Anhörung Rechnung getragen.
Meine Damen und Herren! Ich habe mir noch einmal eingehend die Vergleichszahlen angeschaut, die von der KMK, der Kultusministerkonferenz, vorgelegt worden sind. Hamburg ist mit seiner finanziellen Förderung von durchschnittlich und gutachterlich abgesicherten 68 Prozent – und alle anderen Zahlen sind falsch, Herr Beuß, das wissen Sie im übrigen auch – in mehreren Schulformen ganz vorne.
Das kann jeder nachlesen. Ich stelle Ihnen die Unterlagen gerne zur Verfügung. Ich habe den Eindruck, Sie haben sie gar nicht gelesen. Im Schnitt ist Hamburg mit Sicherheit im oberen Drittel der Bundesrepublik Deutschland.