Protocol of the Session on December 7, 2022

Woran das liegt, erkennt man vielleicht daran, wer wo in den Kommunen auf die Bremse tritt. Meine Kollegin Christiane B|hm hat es hier am Beispiel des Kreistages Gro‰-Gerau schon im Juni aufgezeigt. Gegen einen KitaEltern-Kreisbeirat stimmte in Gro‰-Gerau ausgerechnet die CDU-Fraktion.

(Torsten Felstehausen (DIE LINKE): H|rt, h|rt! ± Jan Schalauske (DIE LINKE): Das ist aber nicht so sch|n!)

Mit dabei war die Landtagsabgeordnete Bächle-Scholz, die hier der Stärkung der Elternmitbestimmung das Wort redet und im Kreis genau das zu verhindern sucht. Nur gut, dass

sich das rot-rot-grn regierte Gro‰-Gerau dennoch auf den Weg gemacht hat. Danke an Christiane B|hm, die sich fr eine gute L|sung vor Ort starkmacht.

(Beifall DIE LINKE)

Ein weiterer Kritikpunkt der LAG ist die Abschaffung der Servicestelle, die Eltern dabei untersttzen soll, sich vor Ort fr kommunale Elternvertretungen starkzumachen. Spätestens in der Anh|rung hätte Ihnen allen auffallen mssen, dass die Kommunalen Spitzenverbände leider keinerlei Interesse an einer wirklichen Elternmitwirkung haben. Selbst Ihre butterweiche Kannregelung ist auf massive Gegenwehr gesto‰en. Das hei‰t doch aber in der Konsequenz, dass die Aufgabe der Servicestelle mit der Einrichtung der Landeselternvertretung eben nicht erledigt ist. Warum streichen Sie diese also? Die neu einzurichtende Geschäftsstelle der Landeselternvertretung kann diese zusätzliche Aufgabe unm|glich bernehmen. Dafr ist sie viel zu knapp bemessen.

Kommen wir zu den nicht vorhandenen Mitbestimmungsrechten der Landes-Kita-Elternvertretung. Sie wollen der neu geschaffenen Landeselternvertretung fr die Kitas ausschlie‰lich Informations- und Anh|rungsrechte geben. Frau Anders, wenn Sie sich in Ihrer Presseerklärung vom 13. September mit den Worten ÄPartizipation von Eltern ist unabdingbar³ zitieren lassen, dann lassen Sie Ihren Worten doch auch Taten folgen, und erm|glichen Sie Mitbestimmungsrechte.

(Beifall DIE LINKE)

Eine wirksame Beteiligungskultur sieht wirklich anders aus als in Ihrem Gesetzentwurf. Schauen wir auf die Ausgestaltung des Wahlverfahrens und die von Ihnen angekndigte Zeitschiene. Sie wollen das Wahlverfahren in eine Rechtsverordnung auslagern. Dazu gibt es auch Zustimmung von einigen Anzuh|renden.

(Kathrin Anders (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ach?)

Ich bezweifele nur sehr, dass damit Ihr versprochener Zeitplan irgendwie gehalten werden kann. Sie beschlie‰en heute Ihr Gesetz. Dann braucht es eine Rechtsverordnung.

(Marcus Bocklet (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das braucht jedes Gesetz!)

Zumindest vor drei Wochen zur mndlichen Anh|rung konnten die Anzuh|renden noch nicht berichten, dass sie einen Entwurf dieser Verordnung schon einmal zu Gesicht bekommen hätten. Es ist aber dringend erforderlich, dass auch diese Details mit den davon Betroffenen beraten werden, damit es zu einer funktionierenden Umsetzung kommen kann. Sie hätten das ganz einfach machen k|nnen. Sie hätten einen Entwurf der Verordnung zusammen mit dem Gesetzentwurf in die Anh|rung geben k|nnen. Dann hätte man das zusammen diskutiert, und Verbesserungen hätten gleichzeitig eingearbeitet werden k|nnen. Ich sage mit Blick auf die sonstige Arbeit des Ministeriums: Ich bezweifele sehr, dass eine Verordnung zum neuen Jahr vorliegen wird.

Dann haben Sie angekndigt, ein digitales Wahlverfahren durchzufhren zu wollen.

(René Rock (Freie Demokraten): Ja, schauen wir mal!)

Das klingt erst einmal gut. Leider schweigen Sie sich bisher aus, wie das funktionieren soll. Beginnen wir mit einer Grundvoraussetzung: Gibt es beim Land Hessen ein Gesamtregister aller Erziehungsberechtigter, die ihre Kinder einer Kita oder einer Tagespflegeperson zur Betreuung gegeben haben? ± Ich vermute einmal: nein.

Wie wollen Sie dann zeitnah den Kreis der Wahlberechtigten feststellen? Wer soll das digitale Wahlverfahren durchfhren? Wird das extern vergeben? Muss da keine EU-weite Ausschreibung erfolgen? Wie soll eine zeitnahe datenschutzrechtliche Überprfung des Systems erfolgen? ± Daran hängen viele Fragen, auf die Sie bisher eine Antwort noch nicht einmal angedeutet haben. Meine Prognose ist, dass es ein digitales Verfahren zur Wahl der Landeselternvertretung bei Kitas vermutlich im Frhjahr geben wird ± allerdings nicht 2023, sondern eher 2024.

Kurzum, Sie haben uns nach vielen Jahren des bewussten Verz|gerns leider einen wirklich schlechten Gesetzentwurf zur Landeselternvertretung bei Kitas vorgelegt. Ich bedauere das sehr.

Leider kann ich auch zum zweiten heute vorliegenden Gesetzentwurf, dem Gesetzentwurf der FDP, keine vollumfängliche Zustimmung signalisieren. Sie haben insbesondere die Tagespflege vergessen. Da hätte ich doch auf Nachbesserungen gehofft. Auch wenn Sie immerhin eine Sollregelung fr die kommunale Ebene vorschlagen, ist das fr uns noch nicht weitreichend genug. Dennoch halte ich fest: Der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion ist deutlich besser als der Entwurf der Regierungsfraktionen

(Beifall Freie Demokraten)

und vor allem deutlich näher an dem, was die Elternvertretungen selbst als Anspruch an eine Landesvertretung formuliert haben.

Den Änderungsanträgen der FDP-Fraktion sowohl zu ihrem eigenen Gesetzentwurf als auch zu dem der Koalition werden wir unbenommen davon zustimmen.

Lassen Sie mich noch auf einen zweiten Missgriff des Gesetzentwurfs der Regierungsfraktionen zu sprechen kommen. Ich meine damit die Aussetzung des verbesserten Fachkräftestandards fr weitere zwei Jahre.

Ich denke schon, dass Ihnen das ausgesprochen unangenehm ist. Zumindest war Herr Martin während der |ffentlichen Anh|rung sichtlich darum bemht, dass sich die Anzuh|renden m|glichst nur zum Landes-Kita-Elternbeirat äu‰ern und nicht zur Fachkraftfrage. Aber genau so, wie sich die Anzuh|renden nicht haben irritieren lassen, will ich hier noch einmal klar und deutlich sagen: Die Senkung der Standards l|st kein Problem in der frhkindlichen Bildung.

(Beifall DIE LINKE)

Im Gegenteil, wenn die Arbeitsbedingungen in den Kitas nicht deutlich besser werden, wird die Zahl der Berufsaussteigerinnen und Berufsaussteiger weiter zunehmen. Umgekehrt gilt: Wenn wir die frhkindliche Bildung endlich angemessen ausstatten, besteht die Chance, dass ehemalige Kolleginnen und Kollegen in den Beruf zurckkommen und mehr Teilzeitkräfte ihre Stundenzahl erh|hen. Das gilt in der Pflege wie auch in den Kitas. Die langen Ma‰nahmenkataloge, die uns in der Anh|rung präsentiert wurden, zeigen, wie viel Spielraum es fr positive Veränderungen noch gibt, ohne die Qualitätsstandards anzugreifen.

Eine Verschiebung bis zum Jahr 2024 ist keine L|sung fr das Problem, sondern ein Vertagen hinter die Landtagswahl, damit nicht allzu viele Eltern keinen Kita-Platz bekommen und den Rechtsanspruch einklagen mssen. Das wrde nämlich fr schlechte Stimmung sorgen und sich wahrscheinlich auch auf die Wahlergebnisse niederschlagen. Damit werden Sie Ihrer Verantwortung als Regierung aber leider nicht gerecht.

(Beifall DIE LINKE)

Danke sehr, Frau Heimer. ± Herr Enners von der AfDFraktion hat mitgeteilt, dass er seine Rede zu Protokoll gibt.

(siehe Anlage 1)

Ich rufe jetzt fr die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Anders ans Mikrofon.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass wir heute unseren Gesetzentwurf zur Einrichtung einer Landeselternvertretung von Kita- und Tagespflegeeltern in zweiter Lesung beraten und heute Abend abstimmen; denn die Anh|rung hat gezeigt, dass wir mit diesem Gesetzentwurf einen guten Kompromiss vorgelegt haben und somit die Mitsprache von KitaEltern auf der Landesebene gut etablieren k|nnen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

Die Einrichtung einer Landeselternvertretung ist erklärtes Ziel dieser Koalition, und es ist gut, dass dieses Gesetz zum 1. Januar 2023 in Kraft treten kann. Somit kann dann auch das Wahlverfahren im nächsten Jahr eingeleitet werden. Da muss ich Herrn Rock und meiner Vorrednerin einmal erklären, wie das bei demokratischen legitimierten Wahlen vor sich geht.

(Widerspruch René Rock (Freie Demokraten))

± Doch, das glaube ich schon; denn ein wichtiger Bestandteil demokratischer Wahlen ist, dass es dazu einen Prozess gibt, dass es Kandidierende gibt, die sich bewerben, und dass sie dann, demokratisch legitimiert, gewählt werden. Dieser Prozess kann im Frhjahr nächsten Jahres eingeleitet werden, und das ist auch gut so.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

Ich glaube, dass die Bedeutung dieses Prozesses nicht unterschätzt werden darf; denn wir wissen, dass die Eltern von Kindern in 4.000 Kitas dann in der Lage sind, eine solche Landeselternvertretung zu wählen. Daher macht es schon Sinn, dass dieser Prozess ernst genommen wird, damit die Landeselternvertretung zum nächsten Kita-Jahr mit ihrer Arbeit beginnen kann.

Damit sind wir auch schon beim ersten Unterschied zwischen dem Gesetzentwurf der FDP-Fraktion und unserem Gesetzentwurf. Unser Gesetzentwurf wird zum 1. Januar 2023 in Kraft treten, und dann beginnt der Prozess des Wahlverfahrens. Ihr Gesetzentwurf sieht vor, dass die Wahlen erst im Herbst durchgefhrt werden. Dazu kann ich nur sagen: Wir sind wieder einmal ein bisschen schneller als Sie.

(Heiterkeit und Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und CDU ± Zurufe Freie Demokraten)

Wenn Sie von der FDP- und der SPD-Fraktion an diesem Pult sagen, dass Sie nach der nächsten Wahl, wenn Sie in Verantwortung kommen sollten, dieses Gesetz ändern werden, bin ich wirklich gespannt, was Sie ändern wollen. Das ist die gro‰e Frage; denn, wie wir in der Anh|rung geh|rt haben, war die kommunale Familie ber Ihren Gesetzentwurf berhaupt nicht amsiert. Die kommunale Familie hat berhaupt kein Interesse daran gezeigt, dass eine Partizipation von Eltern auf der Kreis- und der Stadtebene tatsächlich umgesetzt wird.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

Da fragt man sich, was die Kommunalpartei SPD tun wird, wenn Sie sagen, dass Sie das Gesetz nach der nächsten Wahl ändern wollen. Ich bin gespannt, wie Sie das Ihren Brgermeisterinnen und Brgermeistern erklären und in Ihren Kreistagsfraktionen entscheiden. Beispielsweise steht im Kreistag des Wetteraukreises eine Entscheidung ber den Antrag an, einen Kreis-Kita-Elternbeirat in der Wetterau zu etablieren. Soweit ich wei‰, wird die SPD diesem Antrag nicht zustimmen. Das finde ich sehr bedauerlich.

(Lisa Gnadl (SPD): Woher wissen Sie das? ± Weitere Zurufe SPD)

Frau Anders, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Nein, ich lasse keine Zwischenfrage zu.

(Lisa Gnadl (SPD): Aber einfach Behauptungen aufstellen! ± Weitere Zurufe SPD)

Wenn wir schon beim Thema Behauptungen sind: Hier wurde eben behauptet, dass der Unterbau fehle und dass wir das deshalb nicht aufsetzen k|nnen. Dazu m|chte ich sagen, dass wir mit unserem digitalen Wahlverfahren, das vom Ministerium eng begleitet wird und im nächsten Quartal starten wird, sehr wohl alle Eltern vor Ort einbinden k|nnen und wir damit eine direkte Wahl erm|glichen, wie wir es von Anfang an gesagt haben. Das ist, glaube ich, ein wichtiger Schritt dahin, alle Eltern in den Kitas vor Ort und in der Kindertagespflege einzubinden.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU ± Zurufe Freie Demokraten)

Wir haben au‰erdem die Behauptung geh|rt, dass wir die Servicestelle streichen wrden. Hierzu muss ich sagen: Das k|nnen wir dem Haushaltsentwurf, ber den wir gerade abgestimmt haben, nicht entnehmen. Wir stellen mit diesem Haushalt 200.000 ¼ pro Jahr zur Verfgung, damit eine Geschäftsstelle fr die Landes-Kita-Elternvertretung eingerichtet werden kann. Das ist ein wichtiger Schritt; denn diese Elternvertretung wird gerade am Anfang besonders viel Untersttzung brauchen. Deshalb hat das Ministerium in allen Bereichen, wie auch bei dem digitalen Wahlverfahren, seine Untersttzung zugesagt.

Wir wollen, dass dieser Prozess gelingt; das zeigt auch unser sehr ambitionierter Zeitplan. Ich bin trotzdem sehr optimistisch, dass uns mit diesem Gesetz mehr Partizipation, mehr Mitsprache auf Landesebene gelingt; denn genau