Vielen Dank. – Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die antragstellende Fraktion der Kollege Greilich für die FDP.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der freudsche Versprecher des Kollegen Klein macht deutlich: Irgendwo hat er schon gemerkt, dass die Beschlussempfehlung nicht das Richtige wiedergibt, sondern dass die richtige Entscheidung eine andere wäre.
Nach gut zwei anstrengenden Plenartagen kommen wir jetzt in der Tat noch einmal zu einem wichtigen Thema, nämlich zu den zwei wesentlichen Punkten, die Regelungsinhalt unseres Gesetzentwurfes sind. Das Erste ist das wichtige Thema der Verbesserung der Fortbildungsangebote für unsere Lehrerinnen und Lehrer. Das andere ist die Verminderung des Unterrichtsausfalls im Land Hessen. Das ist unser Anliegen. Fast 350.000 Unterrichtsstunden fallen jedes Jahr weitgehend unnötigerweise aus. Das ist zu viel.
Wir haben das aufgegriffen, nachdem es entsprechende Beschwerden aus der Elternschaft gab. Wir waren im Kulturpolitischen Ausschuss mit entsprechenden Petitionen befasst. Wir haben die Zahlen abgefragt. 350.000 Unterrichtsstunden – diese Zahl hat uns das Kultusministerium nicht genannt. Nein, man hat uns andere Zahlen genannt. Da haben wir relativ einfach gerechnet. Ich höre hier schon wieder wie in den vergangenen Diskussionen, das stimme alles nicht. Herr Minister, ich kann nur sagen: Das sind Ihre Zahlen, mit denen ich gerechnet habe. Mir hat noch keiner dargelegt, dass diese Rechnung falsch sei.
Sie haben uns mitgeteilt: Es gibt 89.759 Teilnehmer pro Jahr an Fortbildungsveranstaltungen, die durchschnittlich 1,3 Tage dauern. Bei einer angenommenen Unterrichtsverpflichtung von nur fünf Stunden pro Tag – tatsächlich sind es im Schnitt mehr als fünf Stunden – und der von dem Kultusministerium angegebenen Quote von 59,5 % der
Veranstaltungen in der Unterrichtszeit rechnet man das ganz zwanglos aus, wenn man einfach nur die Regeln von Adam Riese und Eva Zwerg anwendet. Dann kommt man auf 347.143 Stunden.
Wenn vom Kollegen Schwarz und aus dem Kultusministerium immer wieder der Hinweis kommt, das stimme alles gar nicht, man müsse noch dies und jenes berücksichtigen, sage ich: Das sind natürlich Durchschnittswerte.
Herr Minister, eines sage ich Ihnen auch: Es ist den Menschen und den Eltern in diesem Land letztlich völlig egal, ob 350.000 Stunden ausfallen oder ob es nur 300.000 Stunden sind. Jedenfalls sind es zu viele, die unseren Schülerinnen und Schülern genommen werden.
Ansonsten war schon bei der Einbringung des Gesetzentwurfs absehbar, dass es gewisse pawlowsche Reflexe geben würde. Wir haben genau die bekommen; wir haben auch eine umfangreiche Anhörung durchgeführt. Die Verbände haben mit unterschiedlicher Intensität im Wesentlichen gesagt, sie wollen das so nicht. Manche haben etwas differenzierter Stellung genommen und gesagt, es liege auch an den Fortbildungsangeboten des Kultusministeriums und seiner Institutionen, dass man unzufrieden sei.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann Ihnen nur sagen: Gehen Sie einmal heraus aus diesem Elfenbeinturm Hessischer Landtag, gehen Sie einmal in die Schulen, gehen Sie einmal zu den Eltern. Reden Sie einmal mit den Menschen draußen im Land und nicht nur mit den Verbänden, die eben auch eine Tendenz haben, sich ein wenig von der Realität zu entfernen. Dann hören Sie andere Aussagen. Dann hören Sie auch von Lehrerinnen und Lehrern andere Aussagen, die nämlich genau wollen, dass sie Angebote außerhalb der Unterrichtszeit bekommen, und die eine andere Auffassung vertreten als die Lehrerverbände in wesentlichem Umfang.
Meine Damen und Herren, als pawlowscher Reflex – ich habe es schon genannt – kam der Vorwurf, wir würden Lehrer-Bashing betreiben, wir wollten die Lehrer quälen, oder was auch immer. – Nichts liegt mir ferner. Ich weiß zu schätzen, welche Leistungen unsere Lehrerinnen und Lehrer jeden Tag wieder, wenn ich es einmal so nennen darf, an der Schulfront erbringen. Das kann überhaupt nicht hoch genug geschätzt werden.
Aber das ändert überhaupt nichts an der Tatsache – und die Lehrerinnen und Lehrer in Hessen wissen das –, dass sich ihre Arbeitszeit nicht auf die Unterrichtszeit beschränkt, sondern dass sie natürlich mehr Arbeitszeit haben. Dass sie die mit Korrekturen, mit Unterrichtsvorbereitungen und mit zahlreichen anderen Aufgaben ausfüllen, das wissen wir. Nur einzelne der Anzuhörenden kennen diesen Unterschied anscheinend nicht. Sie meinen, dass die Unterrichtszeit plus ein bisschen was dazu die Arbeitszeit sei. Ich habe hier das Protokoll mitgebracht. Frau Gergen von der GEW war es, die auf meine Frage, ob ihr der Unterschied zwischen unterrichtsfreier Zeit, Arbeitszeit und Freizeit bekannt sei, erklärte:
Zur Arbeitszeit kann ich sagen, die Arbeitszeit ist bei Lehrkräften nicht genau definiert. Soweit ich informiert bin, kann man auch nicht sagen, dass sie bis zu drei Stunden zusätzlich zur unterrichtsfreien Zeit beträgt, sondern es sind alle anfallenden Dienstver
pflichtungen … Alles, was darüber hinaus nicht von Arbeitszeit oder unterrichtsfreier Zeit besetzt ist, fällt unter Freizeit.
Meine Damen und Herren, das zeugt davon, dass man sich offensichtlich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen nicht so richtig beschäftigt hat. Es ist eine ganz einfache Geschichte: Lehrer im Land Hessen sind ganz überwiegend Beamte, und für die gilt die Arbeitszeitverordnung. Darin steht, wie die Arbeitszeit ist. Sie ist 42 Stunden pro Woche, und es gibt 30 Tage Urlaub im Jahr. Alles andere ist Arbeitszeit. Wenn sie nicht durch die Unterrichtsverpflichtung abgedeckt wird, ist sie für die anderen Tätigkeiten da. Insofern sollte man immer im Blick haben, dass es hier Unterschiede gibt, und sich nicht so verkürzt auf die Situation einlassen.
Meine Damen und Herren, ich habe es eben schon einmal gesagt: Sie sollten nicht nur mit Verbänden reden, sondern auch mit den Betroffenen, mit Lehrerinnen und Lehrern. Es gibt Leute, die tun das. Es gibt sogar Leute, die tun das professionell und fragen ab, was dort ist. Es gibt z. B. das „ifo Bildungsbarometer“, das neueste aus dem Jahr 2016. Ich habe es einmal mitgebracht, weil es anscheinend den meisten nicht bekannt ist. Was ist denn das Ergebnis? Dort hat man Menschen im Lande befragt, dort hat man auch zahlreiche Lehrer befragt und ihnen z. B. eine Frage gestellt, die man sich wirklich wörtlich vor Augen führen sollte, damit man die Antworten bewerten kann. Ich lese sie Ihnen einmal vor. Die Frage lautete:
Sind Sie dafür oder dagegen, dass Lehrerinnen und Lehrer verpflichtet werden, fünf Tage pro Jahr an Fortbildungen teilzunehmen, die von den Schulen finanziert werden
Das war die Fragestellung: außerhalb der Unterrichtszeit, und zwar in einem Umfang, der weit über das hinausgeht, was üblicherweise von Lehrerinnen und Lehrern in Anspruch genommen wird. Wissen Sie, wie die überraschende Antwort war? Das Erste wird Sie vielleicht nicht so sehr überraschen. 83 % der befragten Bürgerinnen und Bürger haben geantwortet, sie sind dafür, dass in der unterrichtsfreien Zeit eine solche Fortbildungsverpflichtung besteht. Aber haben Sie eine Vorstellung davon, was die Lehrerinnen und Lehrer gesagt haben? 68 % der befragten Lehrerinnen und Lehrer haben auf diese Frage geantwortet: Ja, wir wollen verpflichtende Fortbildungen im Umfang von bis zu fünf Tagen pro Jahr.
Meine Damen und Herren, die Lehrerinnen und Lehrer sind weiter als Sie, sie sind auch weiter als die Verbände. Deswegen sollte man das entsprechend regeln.
Frau Kollegin Ravensburg, es ist in der Tat schade, dass wir hier eine Gesetzesinitiative machen müssen, weil es ansonsten nicht funktioniert, weil insbesondere die Kultusverwaltung im Lande Hessen nicht in der Lage ist, das umzusetzen.
Ich wiederhole das: Wir betreiben kein Lehrer-Bashing. Ein führender Sozialdemokrat hat einmal gemeint, alle Lehrer seien faule Säcke. Das halte ich für eine grobe Beleidigung und für völlig falsch.
Ich weiß auch ganz genau, dass Lehrer nicht, wie ein weit verbreitetes Vorurteil lautet, vormittags recht und nachmittags frei haben. Aber meint denn jemand ernsthaft, bei ca. 15 Stunden unterrichtsfreier Zeit in jeder Unterrichtswoche, 52 Wochenenden, zwölf Wochen Schulferien und drei beweglichen Ferientagen pro Jahr sei es nicht möglich, einen oder auch zwei Tage für die Fortbildung herauszuschneiden, ohne dass dafür Unterricht ausfallen muss? – Meine sehr verehrten Damen und Herren, das können Sie nicht ernsthaft behaupten.
Ich will noch über ein Gespräch aus der letzten Woche berichten, in dem mir Funktionäre eines nicht unwichtigen Lehrerverbandes gesagt haben: Na ja, freitagnachmittags und samstags könnte man so etwas schon mal machen. – Das ist ein Ansatz, der auch belegt: Die sind weiter als Sie.
Zum Abschluss will ich eines versöhnlich sagen. Wir haben auch darüber debattiert, ob man ein Gesetz braucht, um das zu verstärken, was heute schon im Gesetz steht,
nämlich dass Fortbildung außerhalb der Unterrichtszeit stattfinden soll. Wir haben die Debatte hier angeschoben, weil wir den Eindruck haben, dieser Gesetzesbefehl ist offensichtlich in den Köpfen nicht angekommen, er wird nicht entsprechend umgesetzt.
Deswegen sage ich abschließend: Wenn die Beratung dieses Gesetzes – auch wenn Sie es jetzt wider besseres Wissen ablehnen werden – dazu geführt hat, dass sich in den Köpfen etwas verändert hat, dass entgegen der bisherigen Praxis entsprechende Angebote von der Lehrkräfteakademie und anderen gemacht werden, dann hat sich die Debatte gelohnt. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin ein klein wenig irritiert. Ich habe gerade auf dem Weg zum Rednerpult dem Minister gesagt, ich darf ihn schon wieder unterstützen und ihm den Rücken freihalten, wie schon kürzlich beim Lehrplan Sexualerziehung. Ich will sagen: Wir Sozialdemokraten lehnen diesen FDP-Gesetzentwurf ab.
Herr Kollege Greilich, ich weiß nicht, an welchen Schulen Sie sind und mit wem Sie sonst alles reden. Aber die Probleme, die Schulen derzeit haben oder die mir Kolleginnen und Kollegen schildern, sind andere. Herr Kollege Greilich, ich finde es unredlich, dass Sie hier so tun, als würden Fortbildungen generell nicht freitags, samstags oder in den
Ferien stattfinden. Auch solche Fortbildungszeiten gibt es. Das hier anders darzustellen, finde ich nicht richtig.
Der eine ist: Ich weiß nicht, wem die FDP in der Anhörung zugehört hat. Aber da wurde mehrfach dargelegt, warum Ihre empirische Grundlage und die Zahlen, mit denen Sie skandalisieren – das machen Sie, Sie skandalisieren –, falsch sind. Da muss ich doch sagen, da hat das Kultusministerium nicht ganz ordentlich gearbeitet. Die rein willkürliche Grenze von 14 Uhr, mit der definiert wird, ob eine Fortbildung während der unterrichtsfreien Zeit stattfindet oder nicht, ist so nicht richtig. Erstens gibt es zahlreiche Fortbildungen, die man vormittags machen kann; aber nur weil ich sie vormittags mache, heißt das nicht, dass Unterricht ausfällt.
Zweitens. Wir haben erst gestern über das Thema Ganztag gesprochen. Inzwischen sind wir doch viel weiter. Es gibt viele Schulen, die viel länger arbeiten als 14 Uhr, sodass selbst eine Fortbildung, die am Nachmittag stattfindet, trotzdem zu Unterrichtsausfall führen kann. Wann soll man dann die Fortbildung machen? – Ihrer Meinung nach abends um 20 Uhr. Das ist gar nicht praktikabel.
Wir lehnen diesen Gesetzentwurf auch ab, weil es schwer vorstellbar ist – auch das wurde in der Anhörung deutlich: wir haben leider eine Fortbildungsindustrie, das Land hat sich in großen Teilen verabschiedet –, eine Fortbildung zu organisieren, die nur in den Ferien oder nur abends stattfindet. Finden Sie Räume, finden Sie ausreichend Leute dafür? Auch das ist nicht praktikabel.