Protocol of the Session on November 24, 2016

Die Wiedereinführung eines Gesetzes gegen Leerstand und Zweckentfremdung wäre ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer allmählichen Verbesserung der Wohnungssituation. – Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Nächste Wortmeldung, Herr Kollege Lenders für die Fraktion der FDP.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wenn ich mir die letzten Legislaturperioden und den Ruf, den sich der Hessische Landtag erarbeitet hat – nämlich das härteste Parlament in Deutschland zu sein –, anschaue, muss ich sagen: Ich finde, wir sind in dieser Legislaturperiode deutlich besser geworden.

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Stimmt! – Michael Boddenberg (CDU): Wir sind schon toll!)

Ich wüsste nicht, dass wir in dieser Legislaturperiode schon einmal eine Unterbrechung und einen Ältestenrat hatten.

(Zurufe: Doch, einen!)

Einen, okay. – Da kann ich mich an andere Zeiten erinnern.

Natürlich ist es auch eine Frage des Stils und des Umgangs miteinander. Wir haben zwei kleine Fraktionen, die es ohnehin schon schwer genug haben, Gesetzesvorlagen zu erarbeiten – auch wenn DIE LINKE uns jetzt bereits, glaube ich, das fünfte Mal mit einem Gesetzesvorhaben beglückt.

(Zuruf des Abg. Ulrich Caspar (CDU))

Das macht den Inhalt nicht wirklich besser. Wir als FDPFraktion hatten Verständnis dafür, dass die Linksfraktion das Ansinnen hatte, ihren eigenen Gesetzentwurf noch einmal substanziell zu ändern.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Ja, genau!)

Auch wir waren schon einmal in der Situation – Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten –, dass wir einen Änderungsantrag eingebracht haben.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Bei der Regierung soll es auch schon einmal vorgekommen sein!)

Wir haben an der Stelle damit leben können, weil es den Gesetzentwurf nicht substanziell verändert hat. Jedenfalls haben wir in der Sache damit leben können, dass die Mehrheit damals unserem Änderungsantrag nicht zugestimmt hat.

Meine Damen und Herren, ich finde, wir sollten uns jetzt nicht schlechter reden, als wir sind, und uns nicht wieder irgendetwas vorwerfen, wie es Herr Schaus gegenüber Herrn Bellino gemacht hat.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Er hat mir etwas vorgeworfen!)

Ich glaube, dass wir mit der Situation ganz gut umgegangen sind. Ich bin sehr dankbar dafür, dass uns die Landtagsverwaltung einen Auszug gegeben hat, resultierend aus der Frage, die im Ältestenrat diskutiert worden ist: Wie gehen die anderen Parlamente damit um? Ich finde, unsere Großzügigkeit hätte es hergeben können, dass man den Änderungsantrag von den LINKEN freiwillig hätte passieren lassen. Jetzt kommen wir in einen erneuten Kreislauf in Bezug auf das Zweckentfremdungsgesetz. Das wird es auch nicht besser machen. Aber wir befinden uns hierbei wirklich in guter Tradition und gutem Geleit mit anderen deutschen Parlamenten. Von daher haben wir richtig gehandelt. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und des Abg. Holger Bellino (CDU))

Das Wort hat Frau Kollegin Feldmayer von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, der beste Umgang mit einem Gesetzentwurf, einem Änderungsantrag und einem neu eingebrachten Gesetzentwurf ist, dass man hierauf inhaltlich etwas eingeht. Das möchte ich hiermit tun.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Danke!)

Ich glaube, das ist das Wichtigste, was wir machen können. Zu allem anderen, was die Formalien oder die Frage angeht: „Nehmen wir jetzt einen Änderungsantrag an, den wir nicht gut finden, um dann sichtbar zu machen, welche Änderungen eingehen?“, ist das, wie es jetzt gemacht worden ist, eine Möglichkeit, damit umzugehen, ihn also zurückzuziehen und neu einzubringen. Von daher braucht es keine Aufregung zu geben.

Unserer Meinung nach ist es richtig, gegen Leerstand und Zweckentfremdung vorzugehen – das haben wir auch das letzte Mal in der Plenardebatte zu diesem Thema gesagt –, und zwar dort, wo es problematisch ist, wo Zweckentfremdung und Leerstand vorherrschen. Unserer Meinung nach ist es aber nicht zielführend, dies in ein Gesetz zu bringen, das sozusagen das Kind mit dem Bade ausschüttet. Die Kommunen haben in der Anhörung gesagt, dass es vielfältige Möglichkeiten gebe, gegen Leerstand und Zweckentfremdung vorzugehen. Zum Beispiel haben wir in Frankfurt Probleme mit einem Anbieter von Ferienwohnungen, wie ich es jetzt einmal nenne, und folglich sind diese Ferienwohnungen dem Wohnungsmarkt entzogen. Es gibt aber Möglichkeiten; dort hat man wieder sehr viele Wohnungen zum Zwecke des Wohnens zurückgewonnen, indem man dagegen vorgegangen ist. Diesen Spielraum gibt es also.

Die Anhörung hat auch gezeigt, dass das Problem des Leerstands, das Sie in Ihrem Gesetzentwurf benennen, gar nicht vorherrscht. In den Ballungsräumen, vor allen Dingen in Frankfurt, gibt es dieses Problem gar nicht. Beim Thema der Zweckentfremdung – Stichwort: Umwandlung von Wohnungen in Gewerbe – ist es eher umgekehrt: Wir haben sehr viel Leerstand bei Gewerbeflächen; und im Moment sind wir dabei und haben hierfür Förderprogramme entwickelt, diese Gewerbeflächen in Wohnraum umzuwandeln. Von daher geht das Gesetz an der Intention vorbei.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

In der Anhörung wurde von den wohlwollenden Stimmen gesagt – Sie haben gerade von einem wichtigen Schritt gesprochen, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen; auch unsere Intention ist es, mehr bezahlbaren Wohnraum in Hessen für alle zu schaffen –, es sei ein kleiner Schritt. Einige haben auch gesagt: Der Gesetzentwurf hilft nicht, aber er schadet auch nicht. – Von daher sollten wir unsere Anstrengungen in eine ganz andere Richtung lenken.

(Willi van Ooyen (DIE LINKE): Und jetzt?)

Der Gesetzentwurf hat uns also nicht überzeugt. Auch die Änderungen, die Sie jetzt mit dem neuen Entwurf eingebracht haben, sind nicht zielführend. Ich glaube, sie gehen

so weit, dass sie nicht mehr dazu führen, mehr bezahlbaren Wohnraum bereitzustellen. Ich glaube, das mit der Dreimonatsfrist wird auch sehr schwierig. Sie haben zuerst gesagt, es werde nach sechs Monaten festgestellt, dass eine Wohnung unrechtmäßig leer steht. Jetzt sind es drei Monate. Ich glaube, diese Dreimonatsfrist ist sehr schwierig. Das könnte den einen oder anderen Hausbesitzer unbeabsichtigterweise in eine Notlage bringen. Das wollen wir nicht.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Außerdem haben Sie anfangs, in Ihrem alten Gesetzentwurf, das Thema der Kappungsgrenzenverordnung gehabt. Sie hatten es den Kommunen freigestellt, ob sie von dieser Möglichkeit des Gesetzes Gebrauch machen oder nicht. Das haben Sie jetzt noch einmal verschärft. Doch das geht in eine falsche Richtung. Auch deshalb überzeugt uns dieser Gesetzentwurf nicht.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Stattdessen – das haben wir schon mehrfach dargelegt – müssen wir darauf setzen, was gute, wichtige und richtige Instrumente sind, um schnell bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Wir haben z. B. das Kommunalinvestitionsprogramm für bezahlbaren Wohnraum. Das verschafft den Kommunen großen Spielraum, z. B. um das Problem der vielfach leer stehenden Gewerbeflächen anzugehen, von denen ich gerade gesprochen habe, indem man nämlich den Kommunen die Möglichkeit gibt, diese Gewerbeflächen umzubauen in bezahlbaren Wohnraum, in Sozialwohnungen. Ich glaube, was wir an dieser Stelle tun, geht in die richtige Richtung.

Gestern hatten wir in den Haushaltsberatungen noch einmal dargelegt, dass bis 2019 1,2 Milliarden € für bezahlbaren Wohnraum bereitgestellt werden. Das ist eine riesige Summe. So viel Geld ist noch nie da gewesen, um Sozialwohnungen zu schaffen, um Wohnungen für mittlere Einkommen sowie Studierendenwohnungen zu schaffen. Ich glaube, damit ist die Landesregierung auf einem richtigen Weg. Es ist in diesen zweieinhalb Jahren schon viel geschafft worden, und in diese Richtung werden wir auch weiterhin gehen. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat Herr Abg. Siebel für die Fraktion der SPD.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem DIE LINKE über Formalismen und die FDP am Anfang über die Frage gesprochen hat, ob das Parlament hart oder nicht hart sei, will ich einmal ein bisschen über die Sache reden.

(Zuruf der Abg. Martina Feldmayer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Ja, Martina, du hast auch über Wohnungsbau und Zweckentfremdung gesprochen.

Wir befassen uns erneut mit dieser Initiative der LINKEN zum Thema Leerstand und Zweckentfremdung. Das will ich nur für unsere Gäste noch einmal sagen. Bis 2004 gab

es ein Gesetz, das die Zweckentfremdung von Wohnraum, beispielsweise die Umwandlung von Wohnungen in Büroflächen, untersagt hat. Wir haben ein Problem mit leer stehenden Wohnungen. Es gibt ein paar Menschen, die Wohnungen leer stehen lassen, und daher stehen sie dem Wohnungsmarkt nicht zur Verfügung. Unser Problem ist jetzt, wie wir damit gesetzlich umgehen.

Die SPD hatte ihrerseits Anfang des Jahres eine Initiative eingebracht und die Landesregierung aufgefordert, eine Milieuschutzsatzung einzubringen. Ich will noch einmal kurz beschreiben, worum es bei dieser Verordnung gegangen ist. Unsere Idee dazu war, diese Verordnung sollte auf den Regelungen zur Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten, also einer Umwandlungsverordnung nach § 172 des Baugesetzbuchs, gründen – für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten und damit für Orte, in denen die Mieten überdurchschnittlich hoch sind. Diese Situation wird durch die Umwandlung von Wohnraum in Eigentum zusätzlich verschärft. Wir haben mittlerweile die Mietpreisbremse, die vom Ministerium auch umgesetzt worden ist. Eine Milieuschutzsatzung könnte zusätzlich dämpfend auf die Entwicklung der Mieten wirken.

Diesem Vorschlag wollten die regierungstragenden Fraktionen nicht folgen, obwohl dieses Mittel sowohl in Berlin als auch in Hamburg erfolgreich angewandt wird. Es wundert mich auch deshalb, dass Sie dieser Idee nicht nähergetreten sind, weil die Fachleute aus dem Amt für Wohnungswesen der Stadt Frankfurt es auch für eine durchaus praktikable Idee gehalten haben.

Jetzt geht es um die Frage und den Streit in der Sache: Brauchen wir in den Gebieten, in denen wir prekäre Wohnungsmärkte haben, ein solches zusätzliches Mittel, oder brauchen wir es nicht?

Frau Feldmayer, Sie haben noch einmal ausgeführt, wir hätten ausreichende Regelungen im Baugesetzbuch, mit denen wir entsprechend agieren könnten.

(Beifall des Abg. Günter Rudolph (SPD))

Ich möchte Ihnen das entgegenhalten, was Frau Meier-Sienel in der Anhörung am 9. Juni, bezogen auf Frankfurt, zu diesem Thema gesagt hat. Sie kommen aus Frankfurt, Sie kennen sich dort gut aus. Sie sagte:

Die Außerkraftsetzung des Gesetzes zum Verbot der Wohnraumzweckentfremdung erfolgte 2004 mit der Begründung, dass sich der Wohnungsmarkt entspannt habe und sich weiter entspannen werde. Zwölf Jahre danach wissen wir, dass das im RheinMain-Gebiet nicht der Fall ist. Das ist so nicht eingetroffen. Für Frankfurt am Main kann ich sagen: Wir haben eigentlich alle möglichen gesetzlichen Regelungen, die untermauern, dass Frankfurt ein Gebiet mit erhöhtem Wohnungsbedarf, ein Bereich mit verlängerter Kündigungsbeschränkung und ein Gebiet mit reduzierter Kappungsgrenze ist. Deswegen liegt eine besondere Gefährdung der Versorgung der Bevölkerung mit ausreichendem Wohnraum vor.

Sie sagt dann weiter:

Als es das Verbot der Wohnraumzweckentfremdung noch gab, haben wir innerhalb von ungefähr 30 Jahren fast 9.000 Wohnungen aus einer zweckfremden Nutzung zurückgewonnen und wieder für das Wohnen nutzen können.