Wie Sie hier auftreten, wie Sie versuchen, Leute, die eine andere Meinung haben, mundtot zu machen, das zeigt kein demokratisches Selbstverständnis, sondern das ist eine Frechheit.
Das unterstützt die These meines Kollegen Lenders, dass das bei Ihnen schon religiöse Züge angenommen hat.
Liebe Frau Ministerin, warum sind der Klimaschutzplan und die Debatte um den Klimaschutz für uns so wichtig? Warum wollen wir beteiligt werden? Warum wollen wir in dieser Debatte den Finger in die Wunde legen? Wir haben eine Fraktion in diesem Parlament, die nicht mehr von Verstaatlichung, sondern von Demokratisierung spricht. Das hört sich zwar besser an, meint aber dasselbe. Es gibt hier eine Fraktion, die sagt, sie wolle Ökonomie und Ökologie zusammenführen.
Das ist eine Phrase, und wenn Sie von der Union es immer noch nicht kapiert haben, sage ich es Ihnen noch einmal:
Sie werden hier auf den falschen Weg geführt. Warum? Ich mache es am Beispiel des Strompreises fest. Für ein Gut, das an der Börse 3 Milliarden € wert ist, zahlt die deutsche Bevölkerung 30 Milliarden €. Wenn Sie ein Elektroauto kaufen, hat das zwar nur 50 % der Leistungsfähigkeit Ihres herkömmlichen Automobils, aber Sie müssen 50 % mehr dafür bezahlen. Wenn Sie ein Haus bauen, dann haben Sie um 15 % höhere Kosten. Wer zahlt das? Wen beeinflusst das? Wenn Sie dann – als Dank – wegen der hohen Energiekosten auch noch Ihren Job verlieren, wer ist dann der Leidtragende?
All das geschieht unter einem großen Schild mit der Aufschrift Klimawandel. Wir wollen wissen, welche konkreten Maßnahmen Sie vorsehen. Wir wollen über die Maßnahmen hier im Parlament diskutieren; denn wir wollen den Leuten auch sagen, was sie das alles kostet und welchen Nutzen es überhaupt hat. Viele der Projekte haben nämlich überhaupt keinen Nutzen bei der Einsparung von CO2.
Die Debatte würden wir gerne im öffentlichen Raum, am besten hier protokolliert, führen, und zwar anhand dessen, was Sie uns vorlegen. Das ist die Erwartung meiner Fraktion. Ich bin ganz sicher, dass wir alle Auswüchse Ihrer Kampagne und Ihrer Vorhaben hier ins Plenum bringen werden. Es ist sehr schade, dass Sie das nicht selbst machen. Das zeigt Ihr mangelhaftes Demokratieverständnis; das zeigt Ihren fehlenden Respekt vor dem Parlament. Es ist sehr schade, dass wir es erleben müssen, dass Sie uns als Parlament in der Art und Weise übergehen und behaupten, das sei eine wichtige Frage, aber die erste Staatsgewalt nicht angemessen beteiligen. Ein Armutszeugnis.
Vielen Dank, Herr Kollege Rock. – Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt abgehandelt.
Der Antrag Drucks. 19/4106 geht, wie vereinbart, an den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Wir sind jetzt in der Tagesordnung an der Stelle angekommen, wo die vereinbarte Mittagspause von einer Stunde stattfindet. Das heißt, wir machen hier um 16 Uhr weiter. Ich unterbreche die Sitzung.
Meine sehr geehrte Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die Sitzung nach der Mittagspause.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion DIE LINKE für ein Gesetz gegen Leerstand und Zweckentfremdung von Wohnraum – Drucks. 19/4041 –
Das Gesetz soll nach der ersten Lesung an den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz überwiesen werden. Die vereinbarte Redezeit
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir erleben heute eine Premiere in diesem Haus. Wir sahen uns nämlich nach vielem Hin und Her hinter den Kulissen leider dazu gezwungen, unseren ursprünglichen Gesetzentwurf für ein Gesetz gegen Leerstand und Zweckentfremdung von Wohnraum gänzlich zurückzuziehen, um ihn heute erneut in erster Lesung einzubringen.
Wie Sie sich erinnern können, fand zu unserem Gesetzentwurf bereits im Juni dieses Jahres eine Expertenanhörung im Umweltausschuss statt. Dort fand unser Gesetzentwurf unter den Anzuhörenden breite Zustimmung. Es gab aber auch einige wichtige Anmerkungen, die wir mit einem Änderungsantrag zu unserem eigenen Gesetzentwurf aufgreifen wollten. Leider wurde uns das ohne eine nachvollziehbare Begründung von den Koalitionsfraktionen verweigert.
denn wir als Fraktion haben uns bisher auch nicht dagegen gesträubt, nach Fraktionen abzustimmen, wenn Sie das vorgeschlagen haben. Sie hätten an dieser Stelle sonst keine Mehrheit gehabt. Das ist ein durchaus vergleichbares Verfahren.
Sie hätten die Größe haben können – aber die haben Sie leider nicht gehabt –, zu sagen: Natürlich lassen wir den Änderungsantrag der LINKEN zu ihrem eigenen Gesetzentwurf passieren. – Dann könnten Sie den Entwurf in geänderter Form endgültig ablehnen. Aber diese Größe haben Sie leider nicht gehabt.
(Holger Bellino (CDU): Wir können ihn auch jetzt ablehnen, wenn Sie wollen! Sie sind nicht in der Lage, eine anständige Vorlage zu machen! – Gegenruf der Abg. Janine Wissler (DIE LINKE))
Ja, Sie können ihn auch jetzt ablehnen. Wenn Sie mir zeigen wollen, wie kleinkariert Sie hier Politik machen, dann beweisen Sie das an dieser Stelle. Dazu fordere ich Sie auf. Machen Sie das gleich.
(Beifall bei der LINKEN – Holger Bellino (CDU): Sie können es nicht! Sie haben ihn deshalb zurückgezogen, weil es Unsinn ist, was Sie geschrieben haben! – Unruhe – Glockenzeichen des Präsidenten)
Herr Bellino, für uns sind Anhörungen von Experten keine lästige Pflicht, sondern ein demokratischer Dialog.
Wir haben uns zu diesem Schritt leider entscheiden müssen, da uns mit der Koalitionsmehrheit verwehrt wurde, unseren bereits guten Gesetzentwurf durch die Anregungen der Experten noch weiter zu verbessern.
(Zuruf des Abg. Holger Bellino (CDU) – Gegenruf der Abg. Janine Wissler (DIE LINKE): Versprechen Sie nicht, was Sie nicht halten können!)
Eine Anmerkung: Herr Bellino, wir wären mit dem Entwurf bereits durch, wenn Sie ihn nicht blockiert hätten. Wir hätten z. B. heute in zweiter Lesung endgültig entscheiden können.
Ich möchte die wesentlichen Argumente unseres Gesetzentwurfs heute nicht wiederholen, da ich diese bereits in der Plenarwoche im Februar vorgestellt habe. Ich empfehle Ihnen also, meine damalige Rede noch einmal zu lesen.
Ich beschränke mich auf die vorgenommenen Änderungen. Wir haben aus der Anhörung im Juni drei Anregungen zum neuen Gesetzentwurf mitgenommen. So haben wir in § 1 einen Halbsatz herausgestrichen, bei dem der Hessische Städtetag Bedenken hatte, weil er ein dauerhaftes Rechtsstreitrisiko sah.
Einer Anregung der Kommunalen Spitzenverbände folgend, wollen wir in § 5 die Einführung einer Satzung zur Beschränkung der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen nun für alle hessischen Kommunen ermöglichen. Wir wollen auch denen eine Möglichkeit geben, die nicht unter die Kappungsgrenzenverordnung fallen.
Ebenfalls wurde von uns in § 4 die Dauer des Zeitraums geändert, in dem ein Leerstand sanktionsfrei ist. Der Mieterbund hat auf die Vielzahl der Ausnahmetatbestände im Gesetzentwurf hingewiesen und deshalb angeregt, den Zeitraum von sechs auf drei Monate zu verkürzen.
Meine Damen und Herren, unser gesamter Gesetzentwurf orientiert sich im Wesentlichen an den bestehenden Regelungen in Bayern und beinhaltet zudem Elemente aus den Regelungen in Berlin. Wir müssen das Rad also gar nicht neu erfinden, sondern können auf bestehende gesetzliche Regelungen in anderen Bundesländern zurückgreifen.
Wir möchten mit unserem Gesetzentwurf – wie schon beim Wohnraumfördergesetz und der Fehlbelegungsabgabe – einen weiteren Schritt in Richtung einer ausreichenden Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum in ganz Hessen gehen.
Die Wiedereinführung eines Gesetzes gegen Leerstand und Zweckentfremdung wäre ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer allmählichen Verbesserung der Wohnungssituation. – Vielen Dank.