Es geht auch um ein Gebührenaufkommen bis zum Jahre 2020 von immerhin 750 Millionen €. Jetzt kann man sich natürlich hinstellen und sagen: Das interessiert mich erst einmal nicht. – Aber spätestens beim nächsten Beitragsstaatsvertrag, den wir hier diskutieren, wird die Frage zu stellen sein, um wie viele Euro, um wie viele Cent wir diese Beiträge erhöhen müssen. Dann weiß ich schon ganz genau, wie die Debatten hier aussehen werden. Von daher sage ich: Das ist eine Ausnahme, um noch einmal zu schauen und zu evaluieren, ob das Datenmaterial, das man hat, ausreicht. Aber dann ist auch Schluss. Wir wollen auf keinen Fall, dass das zur Regel wird.
Ich will noch einmal sagen, weil das in dieser Debatte leider unterzugehen droht: Wir haben hier einen Staatsvertrag, mit dem wir wirklich viele Sachen zum Abschluss bringen können, die über Jahre diskutiert worden sind. Wir werden bei ARD und ZDF ein Jugendangebot implementieren, das ein wirklicher Schritt nach vorne ist. Über Jahre haben wir darüber gestritten und geredet. In diesem Staatsvertrag ist es hinterlegt. Es ist ein guter Schritt. Wir werden im Bereich des Jugendmedienschutzes eine ganze Menge unternehmen. Ich erinnere einmal daran, dass ein Jugendmedienschutzstaatsvertrag seinerzeit am Veto Nordrhein-Westfalens gescheitert ist, dass wir damals eine riesige Debatte gehabt und gefragt haben: Wie organisieren wir das neu? Ich glaube, wir haben das in diesem Staatsvertrag ganz gut hinterlegt.
Ich komme sofort zum Ende. – Wir sichern hiermit auch jugendschutz.net; dazu werden wir Regelungen treffen. Auch im Bereich der Gebühren haben wir nach der Evaluation Senkungen vorgesehen. Das gilt für die Betriebsstätten; das gilt für privilegierte Einrichtungen wie gemeinnützige Einrichtungen, Behinderteneinrichtungen, für die Feuerwehr, die Polizei und für den Zivil- und Katastrophenschutz. Ich finde, das darf bei der Debatte, die wir hier um den Datenschutz zu Recht geführt haben, nicht untergehen. Ich hinterlege das noch einmal: Im Bereich des Datenschutzes werden wir beim nächsten Mal noch genauer hinschauen. Das soll nicht der Regelfall werden. Aber ich glaube, insgesamt haben wir einen guten Staatsvertrag. Deswegen werden wir zustimmen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Landesregierung hatte Ihnen den Entwurf für ein Zustimmungsgesetz zum Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vorgelegt, der heute in zweiter Lesung zur Abstimmung steht.
Es erstaunt mich schon sehr, dass wir hier in der Debatte nur den einen oder anderen – insofern darf ich Herrn Frömmrich sowie Frau Wolff ausdrücklich erwähnen – Redner haben, der sich mit den positiven Inhalten dieses Rundfunkänderungsstaatsvertrags auseinandersetzt, nämlich dem gemeinsamen Jugendangebot, über das wir jahrelang gestritten haben. Wir haben jahrelang dafür gekämpft, dass es nicht so teuer wird, und dafür, wer es macht, usw. Das ist erledigt, und es wird vor allen Dingen ein Jugendangebot erstellt werden – darauf haben wir Hessen Wert gelegt –, das auch die Kanäle der Jugend nutzt. Wenn ich daran denke, wie wir erstmals über die Frage eines Jugendangebots gesprochen haben, dass dieses nur über den Fernseher zu empfangen gewesen wäre, dann stelle ich fest: Das hätte sich kein Jugendlicher angeschaut. – Das ist geregelt worden, genauso wie die seit Langem fällige Modernisierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags.
Da werden die Altersstufen des Jugendschutzgesetzes des Bundes und des Jugendmedienschutzstaatsvertrags vereinheitlicht und die Anforderungen an die Jugendschutzprogramme präzisiert, um mit den stetig fortschreitenden technischen Entwicklungen Schritt zu halten. Es sollte nicht einfach irgendetwas am Jugendschutz gemacht werden, was aufgrund der modernen Technik innerhalb kürzester Zeit wieder verändert ist. Es handelt sich also insofern um eine moderne Regelung, die wir vorgeschlagen haben. Schließlich finden die Schlussfolgerungen aus der Evaluie
Ich möchte in Kürze noch auf die Bedenken eingehen, die der von mir sehr hoch geschätzte Datenschutzbeauftragte gegen die Verfassungsmäßigkeit einer vollständigen Datenübermittlung im Jahr 2018 geäußert hat. Das hat in der Debatte sehr breiten Raum gehabt. Herr Siebel und Herr Dr. Wilken haben darauf hingewiesen, dass so etwas ohne Protokollerklärung und sonstige Dinge gemacht wird.
Meine Damen und Herren, wir haben Ihnen als Landesregierung die Anhörungsunterlagen der Ministerpräsidentenkonferenz – Rundfunkkommission – zugeleitet, aus denen Sie sicherlich, wenn Sie sie gelesen haben, das unterstelle ich, herauslesen können, dass natürlich eine Abwägung bezüglich dieses Datenabgleichs gemacht worden ist. Wir wussten um diese Probleme und haben zwischen Datenschutz und Beitragsgerechtigkeit abgewogen. Diese Abwägung ist relativ eindeutig ausgefallen. Neben Hessen haben noch 15 andere Bundesländer diesem Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zugestimmt.
Die Ansicht unseres Datenschutzbeauftragten teile ich explizit nicht. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, kurz darauf hinzuweisen, worum es bei der Durchführung eines weiteren Datenabgleichs im Jahr 2018 geht.
Erstens. Die Länder haben in dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag lediglich vereinbart, im Januar 2018 einen – das muss man betonen: einen – weiteren Datenabgleich durchzuführen, der anschließend evaluiert wird. Erst am Ende dieser Evaluation soll im Länderkreis entschieden werden, ob – das betone ich auch noch einmal – und wie ein regelmäßiger Datenabgleich im Staatsvertrag verankert werden soll. Das müsste Ihnen wieder vorgelegt werden. Wir beschließen hier keinen dauerhaften Datenabgleich.
Zweitens. Ohne die Durchführung eines weiteren Datenabgleichs im Jahr 2018 besteht die Gefahr, dass durch den ersten Datenabgleich gewonnene Datenbestände erodieren. Die Rundfunkanstalten gehen bei ihrer Schätzung davon aus, dass im Jahr 200.000 beitragspflichtige Wohnungen trotz der regelmäßigen Datenübermittlung durch die Einwohnermeldeämter aus dem Teilnehmerbestand herausfallen, sodass sich ein Beitragsausfall von immerhin 750 Millionen €, das ist eine Dreiviertelmilliarde Euro, ergeben könnte. Ob es tatsächlich dazu kommt, kann man nur mit Gewissheit feststellen, wenn nochmals ein vollständiger Datenabgleich vorgenommen wird.
Drittens. Die von den Meldeämtern im Datenabgleich übermittelten Daten decken sich im Wesentlichen mit den Angaben, die der Beitragsschuldner ohnehin nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gegenüber den Rundfunkanstalten zu machen hat. Darauf haben wir auch den Datenschutzbeauftragten hingewiesen. Außerdem werden im Rahmen des vorgesehenen Datenabgleichs weniger Daten übermittelt, als dies bei der seit Jahren stattfindenden regelmäßigen Datenübermittlung durch die Einwohnermeldeämter der Fall ist.
Viertens. Die Durchführung eines weiteren Meldedatenabgleichs im Jahr 2018 ist nach dem Dafürhalten aller 16 Bundesländer auch verhältnismäßig. Im Regelfall dürften die übermittelten Datensätze Beitragsschuldner betreffen, die bereits im Teilnehmerbestand erfasst sind und ihren Anzeigepflichten nachgekommen sind. Diese Daten werden nach dem maschinellen Abgleich im Übrigen sofort gelöscht.
Meine Damen und Herren, nach alledem bitte ich Sie um Zustimmung zu dem Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, dem bereits mehrere Landesparlamente zugestimmt haben, nämlich Baden-Württemberg, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz – also Länder unterschiedlicher politischer Couleur. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Dann kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung. Wer ihm seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Die Fraktionen der FDP und DIE LINKE. Enthaltungen? – Das ist die Fraktion der SPD. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen und zum Gesetz erhoben.
Zweite Lesung des Dringlichen Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Hessischen Landtags – Drucks. 19/3493 zu Drucks.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gebe den Bericht und teile Ihnen die Beschlussempfehlung im Hinblick auf den Gesetzentwurf für ein Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Hessischen Landtags mit.
Zunächst der Bericht: Der Dringliche Gesetzentwurf war dem Ältestenrat in der 72. Plenarsitzung am 17. Mai 2016 zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden. Der Ältestenrat hat den Dringlichen Gesetzentwurf in seiner 27. Sitzung am 14. Juni 2016 beraten und die folgende Beschlussempfehlung an das Plenum ausgesprochen. Diese lautet wie folgt: Der Ältestenrat empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und der FDP, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen. – Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf auf das verweisen, was ich in der letzten Plenarwoche dazu ausgeführt habe. Insofern wird es Sie nicht
Ich verweise kurz auf die Mitteilung des Hessischen Statistischen Landesamts, die uns über den Landtagspräsidenten zugeleitet wurde, dass uns 2,2 % aufgrund eines guten Systems, an dem wir auch festhalten wollen, zustünden. Das System bedeutet, dass die Abgeordneten das nachvollziehen, was die hessische Bevölkerung bereits ein Jahr vorher als Einkommenssteigerung hatte. Aus den Ihnen bekannten Gründen – Herr Kollege Rudolph schmunzelt schon –
geht das in diesem Jahr nicht. Wir schließen uns dem an, was wir bei den Beamtinnen und Beamten machen. Das ist die von Ihnen schon oft besprochene 1-prozentige Erhöhung. Dazu stehen wir nach wie vor. Nach unserer Auffassung können wir deswegen nicht hergehen und sagen, auch wenn es uns laut Statistischem Landesamt zusteht, geben wir uns 2,2 %. Nein, das halten wir nicht für angemessen und für richtig.
Deshalb bleiben wir bei unserem Votum: 1 % Erhöhung in diesem Jahr. – Ansonsten verweise ich auf das, was ich in der vergangenen Plenardebatte gesagt habe.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Da sich zwischen der ersten und zweiten Lesung kein neuer Erkenntnisstand ergeben hat, ist es für mich nicht sinnstiftend, alle Argumente zu wiederholen. An unserem damals schon dargelegten Abstimmungsverhalten ändert sich nichts. Es ist schade, wenn eine Situation entsteht, in der ein lange verabredetes Vorgehen situativ verändert wird. Das ist eben so.
Wir werden den Gesetzentwurf komplett ablehnen. Das würde zu einer obligatorischen Nullrunde führen – nicht, dass wieder versucht wird, durch die Hintertür solche Argumente einzuführen, es ginge uns hier um Geld. Es geht uns vielmehr um Verfahrenswege, um den Umgang mit dem Parlament, dass man Dinge in Koalitionsverträgen regelt, die man früher unter den Fraktionen geregelt hat.
Aber darüber haben wir in der ersten Lesung schon ausführlich gesprochen. Darauf möchte ich nicht weiter eingehen. Wir werden den Gesetzentwurf ablehnen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, die Zettel waren offenbar durcheinandergekommen. – Herr Kollege Bellino, es war wenigstens eine etwas humorvolle Begründung: die „bekannten Gründe“. Sie wollen die Abgeordnetenentschädigung mit dem Beamtenrecht verknüpfen. Sie wissen, das ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ausdrücklich nicht zulässig.
Ein kleiner verfahrensleitender Hinweis. Deswegen hatten wir im Jahr 2008 gemeinschaftlich verabredet, einen unabhängigen Parameter zu finden, indem das Statistische Landesamt diese Zahl ermittelt. Dieses Verfahren – ich sage das für die SPD-Fraktion – hat sich bewährt. Wir haben diese Zahlen auch nie überschritten, sondern sind, ganz im Gegenteil, immer darunter geblieben. Sie verknüpfen unzulässigerweise Beamtenbesoldung und Abgeordnetenentschädigung. Obwohl Sie jedes Mal sagen, das sei einmalig und die Ausnahme, machen Sie das zum wiederholten Mal. Das ist bedauerlich.
Das, was im Deutschen Bundestag, was in fast allen Länderparlamenten möglich ist, dass wir verantwortungsvoll mit der Höhe der Diäten der Abgeordneten umgehen, wird von Ihnen gebrochen. Das bedauern wir ausdrücklich. Es hilft auch dem Sekretär in der Besoldungsgruppe A 6 nicht, wenn er auch nur 1 % mehr bekommt wie die Abgeordneten. Denn das hilft ihm, wenn er die Mieterhöhung zu zahlen hat, eher weniger. Deswegen ist die Verknüpfung falsch. Sie haben auch nicht den Mut, das klar voneinander zu trennen. Deswegen gibt es nur eine logische Konsequenz: Die SPD-Fraktion wird gegen Ihren Beschlussvorschlag stimmen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die Abgeordnetenentschädigung ist ein sensibles Thema, gerade für die Öffentlichkeit, aber auch in diesem Raum. Das kann ich durchaus verstehen.