Protocol of the Session on June 22, 2016

Punkt 2 ist aber nicht weniger wichtig; denn zu Recht steht in Ihrem Änderungsentwurf, dass die Fortbildungsangebote nicht ausreichend genutzt werden. Das ist sicherlich auch ein zeitliches Problem, dem mit ausreichend Lehrkräften entgegengetreten werden kann – aber nicht nur ein zeitliches: Es ist auch ein finanzielles Problem. 40 € im Schuljahr stehen pro Lehrerin und Lehrer für die Fortbildung zur Verfügung. Herr Degen ging schon darauf ein. Das ist unseres Erachtens der eigentliche Skandal an der ganzen Sache.

Denn mittlerweile wird gefordert, dass eine Lehrkraft ein Allroundtalent ist. Nicht nur ein fachliches und didaktisches Genie soll sie oder er sein, zudem ein Experte im Bereich Inklusion, pädagogisch bewandert, was die Ganztagsschulanforderungen angeht, psychologisch so geschult, dass in verschiedenen Bereichen Diagnosen gestellt werden können, und den Verwaltungsaufgaben muss er oder sie auch gewachsen sein.

Doch all dies neben der Beherrschung und ständigen Weiterbildung in den rein fachlichen Anforderungen sind keine Fähigkeiten, die einmal so nebenbei erworben werden können. Meine Damen und Herren, allein die schulische Inklusion, die Bestandteil der UN-Behindertenrechtskonvention ist und somit auch von Hessen ratifiziert worden ist, ist ein so weites, so sensibles und so umfassendes Feld, dass es

lächerlich ist, 40 € jährlich zur Verfügung zu stellen, um Lehrkräfte auch nur in diesem Bereich schulen zu können.

Warum fordern Sie also nicht das Recht auf Fort- und Weiterbildung, statt darauf herumzuhacken, das Lehrerinnen und Lehrer es wagen, zu ihren normalen Arbeitszeiten an solchen teilzunehmen? Ihre Prioritätensetzung ist wieder einmal so daneben, dass es mich, ehrlich gesagt, schon nervt, nach zig Diskussionen im Ausschuss und in der Enquetekommission nun wieder einmal einen solchen Änderungsentwurf im Plenum diskutieren zu müssen.

Lassen Sie uns stattdessen über die stetig steigende Belastung hessischer Lehrerinnen und Lehrer reden und darüber, wie wir bessere Rahmenbedingungen schaffen können, damit sie ihre engagierte Arbeit auch weiterhin so gut erfüllen können, auch in ausreichendem Maß an Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen können und dazu motiviert sind.

(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Turgut Yüksel (SPD) und Mürvet Öztürk (fraktionslos))

Lassen Sie mich nur ganz kurz noch über den Ganztag sprechen. Der dringend notwendige Ausbau echter Ganztagsschulen wird die Arbeitsweise, die Zeiteinteilung und den Einsatz der Arbeitsstunden von Lehrerinnen und Lehrern noch einmal grundlegend verändern. Wollen Sie die Lehrerinnen und Lehrer wirklich verpflichten, demnächst immer nur an den Wochenenden an Fortbildungen teilzunehmen? Wann sollen diese Stunden dann eigentlich ausgeglichen werden? In den Ferien, in denen die Hauptvorbereitung auf den Unterricht stattfindet, nachdem dann ganze Wochen lang durchgearbeitet worden ist, ohne freien Tag, da die Fortbildungen an den Wochenenden besucht wurden? Das wollen Sie tatsächlich?

Ganz abgesehen davon ist im Hessischen Lehrerbildungsgesetz – Herr Greilich, das haben Sie selbst gesagt – in § 66 Abs. 4 bereits geregelt, dass die Fortbildungen in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden sollen. Ich weiß also gar nicht, wohin der von Ihnen ebenfalls schwammig formulierte Antrag eigentlich führen soll – Herr Greilich, im schlimmsten Fall dazu, dass Teilnahmen an Fortbildungen in der regulären Arbeitszeit sanktioniert werden sollen, nehme ich an. Das lehnen wir ab und hoffen, dass Sie Sinn und Konsequenz Ihres Anliegens noch einmal überdenken und vielleicht aus anderen Richtungen zu besseren Lösungsvorschlägen kommen. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Turgut Yüksel (SPD) und Mürvet Öztürk (fraktionslos))

Vielen Dank, Frau Kollegin Cárdenas. – Als nächster Redner spricht nun Kollege May vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Fort- und Weiterbildungen sind ein wichtiges Instrument zur Förderung von Lehrerinnen und Lehrern, zur Förderung der Unterrichtsqualität. Wenn man sich die großen Metaanalysen anschaut, stellt man fest, dass mittlere bis starke Effekte der Lehrerfort- und -weiterbildung auf die Unterrichtsqualität erzielt werden. Es ist daher meine Überzeugung, dass wir uns dem Thema im Lauf der Wahl

periode gerade wegen dieser großen Effektstärke noch einmal grundständig widmen sollten.

Die FDP hat sich hingegen einen – ich sage einmal – etwas singulären Aspekt des Fortbildungswesens zur Brust genommen, nämlich den zeitlichen Standort. Ob das der Wichtigkeit des Themas der Fortbildung gerecht wird, sei einmal dahingestellt. Aber ich will hier gleich klarmachen, dass natürlich für alle hier im Raum klar sein muss, der Unterrichtsausfall durch Fortbildungsveranstaltungen muss so gering wie möglich gehalten werden.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Sicherlich muss man schauen, wie man es noch weiter optimieren kann, dass Fortbildung gut in den schulischen Kontext eingepasst wird. Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf der FDP stützt sich in der Problembeschreibung allerdings auf eine Hochrechnung, die man so, glaube ich, nicht machen kann. Ich meine, dass die eben dargestellte Berechnung des Kollegen Greilich eher gezeigt hat: Ihm selbst ist bewusst geworden, dass man das so einfach nicht machen kann und dass er dort versucht hat, die Öffentlichkeit an der Nase herumzuführen.

Denn wenn wir uns die Antwort auf Ihre Kleine Anfrage anschauen, stellen wir fest, es gibt dort die Definition, dass eine Fortbildung dann außerhalb der Unterrichtszeit stattfindet, wenn sie nach 14 Uhr stattfindet. Dann aber davon auszugehen, dass das bei allen Fortbildungsveranstaltungen, die vor 14 Uhr beginnen und auch nach dieser Definition teilweise in der Unterrichtszeit lägen, gleichzeitig bedeutet würde, dadurch würden immer ganze Unterrichtstage zerschossen, kann niemand erwarten. Das kauft Ihnen auch niemand ab. Von daher zeigt sich an dieser Stelle schon, dass Ihre Berechnung fehlerhaft ist.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Von daher ist die von Ihnen postulierte Zahl von 350.000 Unterrichtsstunden als wesentlich zu hoch gegriffen zu werten. Das Einzige, was man zu Ihren Gunsten noch einwenden kann, ist, dass es keine bessere Statistik gibt. Das will ich gerne einräumen. Trotzdem rechtfertigt das nicht, dass Sie so ein Problem erzeugen, das in dieser Art und Weise wahrscheinlich gar nicht existiert.

Es ist vor allen Dingen abzulehnen, weil Sie mit dieser Zahl natürlich etwas suggerieren wollen. Das war auch sehr deutlich bei Ihrem Redebeitrag, in dem Sie sagen, eigentlich sei das für Lehrerinnen und Lehrer gedacht. Das zeigt schon, Sie fühlen sich ein bisschen dabei ertappt, dass Sie den Eindruck erreichen wollen, dass Lehrerinnen und Lehrer massenhaft Unterrichtsausfall produzieren würden, um sich fortzubilden.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Armin Schwarz (CDU))

Ich weiß, dass das für Eltern zunächst einmal unverständlich wirkt, wenn Unterricht aufgrund von Fortbildung ausfällt. Ich verstehe den Ärger im Einzelnen, wenn es nicht zu Vertretungen kommen kann, was eigentlich gewährleistet sein sollte. Aber dann ist es doch unsere Aufgabe als Politiker, aufzuklären, warum Fortbildung im Einzelfall auch während des Unterrichts stattfinden muss, anstatt hier Klischees zu bedienen.

Noch ein Letztes. Ihr Gesetzentwurf ist auch inkonsequent. Sie müssen sich schon die Frage gefallen lassen, was Sie

eigentlich damit bewirken wollen. Wenn Sie sich hier wiederholt darüber echauffieren, dass 350.000 Stunden ausfallen würden, frage ich Sie: Was wollen Sie denn neu regeln? Da haben Sie in Ihrer Rede – etwas blumig – gesagt, es wäre die Verstärkung des Gesetzesbefehls. Jetzt haben Sie uns mehrfach erklärt, „sollen“ heiße „müssen“.

Trotzdem wollen Sie es nicht so neu regeln, dass in Zukunft eine Fortbildungsveranstaltung während der Unterrichtszeit verboten wäre. Diesen Schritt gehen Sie gar nicht; eigentlich räumen Sie ein, dass „sollen“ in diesem Fall heißt, wer soll, kann auch anders. Sie gehen – wie ich finde, richtigerweise – eben nicht den Schritt, zu sagen, dass in der Unterrichtszeit keine Fortbildungsveranstaltungen stattfinden dürfen.

Ich glaube, wir sollten uns in dieser Debatte etwas freischwimmen. Die Vorstellung, dass nach 14 Uhr unterrichtsfrei wäre, ist überkommen. In Zeiten der Entwicklung von Ganztagsschulen gibt es die unterrichtsfreie Zeit am Nachmittag ohnehin nicht. Daher wird man den Nachmittag nach gängiger Definition nicht per se als unterrichtsfreie Zeit benennen können. Von daher wird es sehr spannend sein, wo denn Fortbildungen in Zukunft zeitlich eingepasst werden können und sollten. Dabei sollten auch pädagogische, auf die Wirkung von Fortbildung abzielende Überlegungen nicht außen vor gelassen werden, dass nämlich Fortbildung sinnvollerweise mit Unterricht verknüpft werden sollte. Theorie und Praxis, also Unterricht und Fortbildung, miteinander zu verknüpfen und einmal eine Stunde lang gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen – auch lange nach dem Referendariat – zu überlegen und zu analysieren, wie man etwas besser machen und das Gelernte anwenden kann, geht doch nur in der Unterrichtszeit. Von daher ist das, was Sie hier vorgeschlagen haben, auch konzeptionell sehr ungeeignet.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Ihr Gesetzentwurf basiert offensichtlich auf falschen Berechnungen, welche die Fortbildungspraxis der Lehrerinnen und Lehrer skandalisieren sollen. Sie geht an der Lebenswelt der Schulen vorbei. Sie ignoriert die Erkenntnisse der Bildungsforschung, und sie atmet ein gewisses Misstrauen gegenüber Lehrerinnen und Lehrern. Wir haben Vertrauen in die Lehrerinnen und Lehrer; wir vertrauen darauf, dass sie sehr verantwortungsvoll mit ihren Fortbildungstätigkeiten umgehen. Dieser Gesetzentwurf ändert zudem überhaupt nichts. Es ist also alles in allem eine Verschwendung von Zeit und Energie. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege May. – Für die Landesregierung spricht nun Staatsminister Lorz. Bitte schön, Herr Minister, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf der FDP ist ein sogenannter Recyclingfall. Er ist den Mitgliedern des Kulturpolitischen Ausschusses, Sie werden sich erinnern, bekannt, denn er ist aus einer Petition entstanden – aus einer Petition; es ist kein Massenphä

nomen –, die der FDP eben besonders gut gefallen hat aus Gründen, die hier schon erörtert und die im Ausschuss wirklich vollumfänglich und in mehreren Schleifen, über eine Kleine Anfrage etc., evaluiert und behandelt worden sind.

(Wortmeldung des Abg. Wolfgang Greilich (FDP))

Wenn ich das richtig sehe, will Abg. Greilich gerade die nächste Schleife vorbereiten. Aber auch dem sehen wir frohgemut entgegen. – In Ermangelung anderer Themen, mit denen die Opposition in die Zeitungen kommen könnte, verstehe ich ja, dass Sie dies jetzt noch in einer öffentlichkeitswirksameren Form tun wollen. Ihre Zeitungsartikel haben Sie ja auch bekommen. Ich bin dankbar dafür, dass uns dies die Gelegenheit gibt, ein paar Dinge klarzustellen und vor allem mit ein paar Vorurteilen aufzuräumen sowie auf die gute Arbeit hinzuweisen, die unsere neue Lehrkräfteakademie im Bereich der Fortbildung unserer Lehrerinnen und Lehrer leistet.

(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Deutlich besser als das Schulamt!)

Diese wird noch besser, wenn sie ihr neues Gesamtkonzept vorlegen wird. Das werden Sie erleben, meine Damen und Herren. Den Vergleich mit der Lehrerfortbildung von 1999 will ich mir und Ihnen ersparen. Ich glaube, die spontane Lachreaktion all derer hier im Saal, die aus eigener Erfahrung noch kennengelernt haben, wie das damalige HeLP gearbeitet hat, sprach für sich.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Fangen wir am besten gleich noch einmal mit dem Märchen von den 350.000 Unterrichtsstunden an, die in Hessen angeblich wegen Fortbildungen ausfallen. Einmal abgesehen davon, dass Ihnen der Hessische Philologenverband bereits öffentlich vorgerechnet hat, dass selbst dann, wenn diese scheinbar so große Zahl stimmen würde, dies nur hieße, dass jede Lehrkraft gerade mal einen Tag im Jahr wegen einer Fortbildung fehlen würde, ist diese Zahl aus verschiedenen Gründen schlicht falsch. Das ist hier zwar schon von verschiedenen Rednern angesprochen worden, aber man kann, wenn solche Geschichten durch die Landschaft wabern, nicht oft genug wiederholen, warum es falsch ist, warum man sich darauf nicht verlassen kann.

Es ist eine Frage der Statistik. Auch das ist hier schon angesprochen worden. Die statistische Grenze zwischen Unterrichtszeit und unterrichtsfreier Zeit wird bei 14 Uhr gezogen. Das ist nicht zwingend; man könnte sie auch bei 13 oder 15 Uhr ziehen, aber irgendwo muss Statistik eine Grenze ziehen; denn sonst ist es keine Statistik mehr. Sonst müssten Sie sich unsere 60.000 Lehrerinnen und Lehrer, deren Stundenpläne und Fortbildungen einzeln vornehmen und Stunde für Stunde nachrechnen, was tatsächliche Unterrichtszeit, also keine statistische Unterrichtszeit, und andererseits unterrichtsfreie Zeit war.

Das ist schlicht und ergreifend nicht zu leisten, sodass man entweder sagen muss: „Es gibt dazu überhaupt keine Daten“, oder man muss halt eine statistische Grenze ziehen, damit man wenigstens eine ungefähre Orientierung bekommt. Das haben wir im Ausschuss intensivst erörtert, und ich stelle immerhin vergnügt fest: Die Wiederholung hat doch einen messbaren pädagogischen Effekt; denn diese 14-Uhr-Grenze ist, glaube ich, hier in jeder Rede aufgetaucht. Bedauerlicherweise reicht der pädagogische Effekt

nicht so weit, dass er die FDP vor Fehlinterpretationen der Statistik bewahrt hätte.

Meine Damen und Herren, so wie es im Schulalltag gang und gäbe ist, dass Lehrkräfte auch nach 14 Uhr Unterricht halten – das kann man vielleicht ab und zu noch einmal betonen, dass die Zeiten, als Schule eben um 14 Uhr definitiv zu Ende war, lange vorbei sind –, so kommt es natürlich auch vor, und das sind zwei Seiten derselben Medaille, dass Lehrerinnen und Lehrer an bestimmten Tagen nicht durchgängig von 8 bis 14 Uhr am Vormittag unterrichten und dann in dieser Zeit völlig unproblematisch zu Fortbildungen gehen können. Das muss ich nicht näher ausführen; das könnte niemand besser tun, als es Abg. Degen aus seiner eigenen Erfahrung heraus beschrieben hat.

Trotzdem zählt jede Fortbildung von durchschnittlich 1,3 Tagen, die vor 14 Uhr beginnt, also auch jede, die etwa um 13 Uhr beginnt und den ganzen Nachmittag und Abend andauert, und jede, die vielleicht am Freitagmittag um 13 Uhr beginnt und noch den Samstag einnimmt, statistisch, weil es eben nicht anders geht, als Fortbildung während der Unterrichtszeit, und zwar zu 100 %. Auf dieser Basis errechnet die FDP dann ihre Mondzahlen. Meine Damen und Herren, das wird in Deutschland in grober Missachtung eines ehrbaren Berufsstandes üblicherweise als Milchmädchenrechnung bezeichnet.

(Beifall bei der CDU – René Rock (FDP): Das sind doch Ihre Zahlen! Dann sind es doch Ihre Mondzahlen!)

Nein, wir haben Ihnen die korrekten Zahlen geliefert. Ihre Interpretationen sind falsch. Das ist der entscheidende Punkt.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Erstens. Ich kann es nicht ändern, dass man Zahlen interpretieren muss. Genau deshalb müssen wir darüber reden, wie sie richtig zu interpretieren sind.

Zweitens. Auch dann, wenn es sich im Einzelfall nicht vermeiden lässt, dass eine Lehrkraft während ihrer persönlichen Unterrichtszeit, also nicht während der statistischen, sondern während ihrer tatsächlichen Unterrichtszeit, an einer Fortbildungsveranstaltung teilnimmt, fällt der Unterricht nicht aus. Deswegen ist die Rechnung auch verkehrt. Warum das so ist – das ist hier schon mehrfach angesprochen worden –, liegt daran, dass es Vertretungsregelungen gibt, z. B. das Programm „Verlässliche Schule“, die Teilzeitbeschäftigten sind zu berücksichtigen, usw. Ich glaube, das muss ich hier nicht weiter ausführen.

Was ich noch einmal betonen möchte, weil mir das wirklich wichtig ist: Die rege Teilnahme von Lehrkräften an Fortbildungsveranstaltungen liegt zutiefst im allgemeinen bildungspolitischen Interesse; denn wir wollen und müssen dies wollen, dass unsere Lehrerinnen und Lehrer mit Leidenschaft und Engagement an der Weiterentwicklung ihres Unterrichts, an ihrem eigenen Professionalisierungsprozess arbeiten, dass sie ihr pädagogisches, didaktisches und fachliches Wissen und Können permanent weiter ausbauen. Das stützen auch die Ergebnisse der Hattie-Studie: „Auf den Lehrer kommt es an“. Das stützen die Erkenntnisse unserer eigenen Schulinspektion; denn dort, wo Lehrkräfte dies tun, wo die Fortbildungsaktivitäten rege sind, steigt auch die Unterrichtsqualität. Das kann man nachweisen.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Deswegen ist Fortbildung so wichtig; deswegen ist auch viel Fortbildung so wichtig. Dabei ist es eine Selbstverständlichkeit, dass Fortbildungen nach Möglichkeit außerhalb der Unterrichtszeit angeboten werden sollen. Deswegen steht das schon heute in § 66 Abs. 4 des Lehrerbildungsgesetzes. Aber das geht eben nicht immer; das geht allein schon mit Blick auf externe Anbieter – wir sind froh, dass es sie gibt – nicht immer. Und vor allen Dingen ist es nicht immer sinnvoll. Wem das nicht einleuchtet, der muss noch ein ziemlich archaisches Verständnis von Fortbildungen haben, nach dem Motto: „Da trifft man sich am Wochenende in irgendeinem Seminarraum, und dann erzählt einer etwas“. Aber moderne Lehrerfortbildung findet zunehmend prozessbegleitend in der Schule statt, weil direkt am und im Unterricht gearbeitet wird. In dieser Form kann sie dann definitionsgemäß nur innerhalb der Unterrichtszeit stattfinden.