Protocol of the Session on February 4, 2016

(Heiterkeit des Abg. Norbert Schmitt (SPD))

Ganz genau kann man vieles nicht sagen; denn die Beantwortung dieser Fragen ist leider nicht besonders transparent. Zum Beispiel ist dort von der Herbert Quandt-Stiftung die Rede. Ich habe es nachgelesen, ein tolles Projekt mit Zusammenarbeit/Kooperation: 540.000 € in vier Jahren, von 2014 bis 2018. Ist 2014 schon etwas geflossen? Ist von diesen 540.000 € schon Geld bei diesen 160.000 € dabei, oder fällt in den nächsten Jahren mehr an? Wir wissen es nicht.

Die Verwaltungskosten der Stiftung werden erst seit 2014 ausgewiesen. Früher waren das sonstige Aufwendungen oder sonstige Stiftungsaufwendungen. Das heißt, wenn ich mir überlege, dass die Verwaltungskosten 2013 vielleicht ungefähr genauso hoch waren und 2013 mehr Geld ausgeschüttet wurde, nämlich um die 450.000 €, dann kann man sagen: Selbst da ist für jeden Euro, mit dem etwas getan wurde, ein anderer Euro für etwas anderes ausgegeben worden. Das ist, glaube ich, keine gute Lösung. Da sollte man wirklich überlegen, ob man so etwas nicht sinnvoller über den Haushalt finanziert.

(Lebhafter Beifall bei der SPD)

Um so viel Geld auszugeben, braucht man Personal.

(Norbert Schmitt (SPD): Ah!)

Das ist klar. Jetzt könnte man denken: Das Personal, wo kommt das her? Die Stiftung hat kein eigenes Personal, sondern sie bekommt es gestellt. Das Finanzministerium sagt ordnungsgemäß: Ich möchte das Geld wiederhaben. Es stellt die Ist-Personalkosten in Rechnung. Die anderen Personalkosten werden gestiftet, und zwar vom Umweltministerium und von der Staatskanzlei.

Wir reden bei dieser Stiftung über einen halben Geschäftsführer, einen ganzen Geschäftsführer, zwei Referenten und ein Sekretariat. Zum Vergleich: Die Von-Behring-Röntgen-Stiftung mit einem Stiftungsvolumen von über 100 Millionen € kommt mit zwei Hauptamtlichen aus.

(Heiterkeit bei der SPD)

Der Auslöser dieser Anfrage war die Kritik des Landesrechnungshofes. Interessanterweise hat er nur die VonBehring-Röntgen-Stiftung und die Landesstiftung „Natura 2000“ kritisiert und hat nur Vermutungen über „Miteinander in Hessen“ geäußert. Es wäre interessant, was der Rechnungshof zu „Miteinander in Hessen“ sagen würde.

(Zuruf des Abg. Clemens Reif (CDU))

Ich finde, es geht hier nicht um kleine Summen, auch wenn Sie sagen: „Wenn sie sonst nichts zu tun haben“.

(Beifall bei der SPD)

Es geht hier um Steuergelder, und ich muss Ihnen dazu etwas sagen: Für diese Stiftungen hat der Landtag sein ureigenstes Recht aufgegeben, nämlich das Recht, über die Verwendung der öffentlichen Gelder in Hessen zu bestimmen. Dieses Recht haben wir mit der Stiftung aufgegeben, und da muss auf der anderen Seite ein Wert herauskommen, der das ausgleicht. Wenn der nicht kommt, dann muss etwas gemacht werden.

(Beifall bei der SPD – Clemens Reif (CDU): Ich habe mit Ihnen gar nicht gesprochen!)

Man muss nicht allen Forderungen des Landesrechnungshofs nachkommen. Es gibt manchmal auch andere Gründe. Wir wollen auch, dass in unseren Stiftungen das Geld risikoarm angelegt wird. Wir wollen, dass es ethisch und ökologisch einwandfrei angelegt wird. Wir wissen auch, dass wir jetzt eine Niedrigzinsphase haben und dass man keine großen Gewinne machen kann. Das alles gestehe ich Ihnen zu, auch bei der Stiftung „Natura 2000“, die so kritisiert worden ist. Ich habe mich da belehren lassen, dass das ein langer Abstimmungsprozess zwischen Landesregierung, Kommunalen Spitzenverbänden und Waldbesitzern war und dass jetzt für den Naturschutz eine sinnvolle Sache gemacht wurde. Das ist auch ein Wert. Das muss man auch anerkennen. Deswegen will ich das auch gar nicht kritisieren.

Um es Ihnen klarzumachen: Wir haben überhaupt nichts gegen die Projekte von „Miteinander in Hessen“. Wir stellen auch nicht den Wert von Stiftungen im Allgemeinen infrage. Deren Wert möchte ich nicht an schnöden Zahlen festmachen. Darauf verzichten wir. Wir sagen aber: Wir brauchen wieder eine haushaltsfinanzierte Förderung von Projekten. Denn der Landtag hat hier wirklich keinen Zugriff. Das Land hat jedes Jahr 4 Millionen € in die Stiftung gegeben. Von diesen 4 Millionen € hätten jedes Jahr 1.000 Schecks an die Stiftung „Kleine Füchse“ ausgeteilt werden können, das Papier nicht mitgerechnet.

(Beifall bei der SPD)

Auch die Argumentation, über Stiftungen könnten langfristige Projekte unterstützt werden, ohne dass durch Regierungswechsel Schwierigkeiten entstehen, stimmt nicht. Die Projekte, die ich kenne, sind alle zeitlich begrenzt – bei der Herbert Quandt-Stiftung z. B. auf vier Jahre.

Für die schlechte Performance der Stiftungen kann man auch nicht die Niedrigzinsphase verantwortlich machen. Kein Dritter ist bereit, diese Stiftungen finanziell zu unterstützen. Sie werden in ganz Hessen niemanden finden, der gutes Geld schlechtem hinterherwirft.

Es bleiben viele Fragen offen. Ich habe versucht, deutlich zu machen, dass hier vieles intransparent geblieben ist. Ich kann Ihnen nur ankündigen, dass meine Fraktionskollegen aus dem Haushaltsausschuss darauf brennen, hier noch Fragen zu stellen und Weiteres aufzuklären. Erst dann wird man zu einer endgültigen Beurteilung kommen können. Sie kennen die schöne deutsche Steigerung „absurd, grotesk, skandalös“. Dann werden wir feststellen, in welchem Bereich dieser Skala sich die Stiftung „Miteinander in Hessen“ befindet. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN)

Das Wort hat Herr Abg. Willi van Ooyen für die Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vielen Dank an meine Vorrednerin, die schon einiges vorweggenommen hat. Ich will mich auf zwei weitere Stiftungen beziehen, die das Ergebnis noch deutlicher machen werden.

Die Grundlage der Großen Anfrage, die die SPD dankenswerterweise gestellt hat, war ein Bericht des Rechnungshofes aus dem Jahr 2015, der sich auf das Haushaltsjahr 2014 bezieht. Der Rechnungshof hat sich zwei Stiftungen herausgesucht, die faktisch öffentliche Aufgaben des Landes übernehmen. Es ist klar, dass diese Stiftungen nur dazu eingerichtet wurden, dass sie der politischen Kontrolle des Haushaltsgesetzgebers entzogen werden. Es ist also das erklärte Ziel, die öffentlichen Aufgaben dieser Stiftungen dem Budgetrecht des Parlaments zu entziehen.

Ein anderes Ziel von Stiftungen, die Drittmitteleinwerbung, ist hier offensichtlich auch nicht in dem Maße gelungen, wie das für den Erhalt des realen Werts des Stiftungsvermögens erforderlich gewesen wäre.

Konkret geht es zunächst um die Stiftung „Natura 2000“, deren Aufgabe es ist, an private Waldbesitzer Ausgleichszahlungen für die Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen zu leisten. Dafür hat das Land 12,5 Millionen € gestiftet, aus deren Erträgen dann die Ausgleichszahlungen finanziert werden sollten. Das Problem dabei ist aber, dass die Zinsen, die das Land für die 12,5 Millionen € zahlen muss, höher sind als die Erträge, die von der Stiftung erwirtschaftet werden. Noch schlimmer: Das Stiftungsvermögen verringert sich auch noch real. Sprich: Hier wird Steuergeld verschwendet, das man für den eigentlichen Zweck hätte ausgeben können.

Das hätte man alles vorher wissen können, wenn man sich an die haushaltsrechtlichen Vorschriften gehalten und eine sogenannte Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt hätte. Der Rechnungshof geht in seinem Bericht so weit, dass er fordert, die Stiftung wieder aufzulösen und das Stiftungsvermögen zweckgebunden dem Landeshaushalt zuzuführen. Er merkt an – ich zitiere: „Nach heutigem Stand könnten hieraus die Vertragszahlungen für ungefähr 70 Jahre geleistet werden.“ Dabei geht es hier nicht um die Bewertung der Aufgabe, die von „Natura 2000“ übernommen werden soll, und es geht schon gar nicht darum, die beteiligten Verbände auszuschließen. Nur hat sich das Stiftungsmodell eindeutig nicht bewährt. Die Beteiligung der Verbände im Vertragsschutz ist auch weiterhin zu gewährleisten. Über Anhörungen und Beiräte kann und muss man sicher nachdenken.

Das zweite Beispiel, um das es in der Großen Anfrage geht, ist die Von-Behring-Röntgen-Stiftung. Das ist ein ganz besonderes Kind schwarz-gelber Zeiten. Denn die 100 Millionen € Stiftungsvermögen stammen aus den Privatisierungserlösen der Universitätskliniken Gießen und Marburg. Die Aufgabe dieser Stiftung ist die Förderung der Forschung und Lehre in der Hochschulmedizin in Gießen und Marburg. Auch hier hat die Landesregierung darauf verzichtet, die vorgeschriebene Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchzuführen, bevor man die Stiftung einrichtete.

Auch bei dieser Stiftung reichen die Erträge nicht aus, um den Realwert der Stiftung und des Stiftungsvermögens zu erhalten, und die erwarteten Zustiftungen gab es ebenfalls nicht. Die Landesregierung erklärt sogar in ihrer Antwort auf die Große Anfrage, schon der Aufwand zur Gewinnung von Zustiftungen sei derzeit höher als der zu erwartende Ertrag. Kurz gesagt: Die Stiftung blieb hinter den Versprechungen zurück. Es wurde aber erreicht, dass 100 Millionen € dem Landeshaushalt dauerhaft entzogen wurden und dass das Land höhere Zinsen zahlt.

Genau hier liegt aus unserer Sicht das grundsätzliche Problem dieser Stiftungslösungen. Sie dienen dazu, das Haushaltsrecht des Parlaments zu beschneiden. Wir können als Landtag nicht mehr darüber entscheiden, was mit diesem Geld passiert. Dabei wird es in diesen beiden Fällen möglicherweise gar keinen so großen Dissens geben, was die inhaltliche Ausgestaltung angeht. Allein: Die Debatte darüber, wofür dieses Geld ausgegeben wird, können wir nicht führen.

Es kommt ein verschärfendes Moment hinzu. Hier werden Steuergelder verschwendet, weil die Landesregierung der Meinung ist, dass sie bestimmte Aufgaben in Stiftungen auslagern will, um sie dem Haushaltsrecht des Parlaments zu entziehen. Möglicherweise tut sie das auch, um organisatorische und personelle Angelegenheiten außerhalb der parlamentarischen Zugriffsmöglichkeiten zu entscheiden.

Wir als LINKE lehnen das grundsätzlich ab. Wir sind überhaupt nicht gegen die Förderung von Forschung und Lehre. Aber wir sind dagegen, dass öffentliche Aufgaben von Stiftungen übernommen werden, einzig und allein mit dem Ziel, die demokratische Kontrolle über das Budget zu beschneiden.

(Beifall bei der LINKEN)

Genau das hat man aber getan. Nun ist es auch noch dem Rechnungshof aufgefallen, dass das deutlich teurer ist als eine reine Verwaltungslösung. Die Landesregierung redet immer gern davon, sparen zu wollen. Hier wäre es sicherlich angebracht. – Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Es liegen mir aus dem Parlament keine Wortmeldungen mehr vor.

(Zurufe)

Doch? Liebe Leute, da müsst ihr euch schon ein bisschen beeilen. Ich bitte jetzt darum, alle Wortmeldungen abzugeben, damit ich weiß, wie groß die Zahl ist. – Herr Kasseckert, Herr Hahn und Herr Kaufmann.

Das Wort hat Herr Kasseckert für die CDU-Fraktion.

Herr Präsident! Vielen Dank. Ich bitte um Verzeihung, dass ich mit der Wortmeldung etwas zögerlich war. Ich wollte erst einmal die Beiträge der Kolleginnen und Kollegen hören. Es war interessant, ihnen zuzuhören, denn wir haben im Zusammenhang mit den Stiftungen wohl keinen grundsätzlichen Dissens in der Frage, was Sinn und Zweck von Stiftungen sind.

In Anlehnung an den Bericht des Landesrechnungshofes für das Jahr 2014 – das war die Ausgangslage dieser Großen Anfrage – haben Sie einige Punkte kritisch angemerkt. Dazu zählt der Verwaltungsaufwand, und dazu zählt auch, dass der Landesrechnungshof grundsätzlich die Auslagerung des Kapitals des Landes in Stiftungen kritisch sieht.

Das ist aber alles nichts Neues. Gerade jetzt, in dieser momentanen finanzwirtschaftlichen Situation – wir haben niedrige Zinsen, und dadurch schlagen natürlich in den Stiftungen weniger Erträge auf – ist das sicherlich ein An

lass für den Landesrechnungshof und auch für die Kolleginnen und Kollegen, dieses Thema nochmals aufzugreifen und zu hinterfragen: Sind Stiftungen denn das richtige Mittel, um in der Gesellschaft wirken zu können?

Ich will es vorwegschicken: Wir sind nach wie vor davon überzeugt, Stiftungen sind die richtige Art und Weise, bürgerschaftliches Engagement zu akquirieren.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Stiftungen sind auf Dauer angelegt. Auch im Wortbeitrag von Frau Alex haben wir gehört, dass wir die Arbeit, das Wirken von Stiftungen über die Legislaturperioden hinaus betrachten sollten. Das kann ich nur ausdrücklich unterstreichen.

Natürlich ist es so – da brauchen wir uns nicht gläubiger zu machen, als wir sind –, dass Regierungen, wenn sie wechseln, unterschiedliche Schwerpunkte setzen. Deswegen meine ich, es soll jenseits von Legislaturperioden möglich sein, in Themenfeldern des gesellschaftlichen Engagements, dort, wo wir versuchen, Bürgerinnen und Bürger für die Gesellschaft zu stärken, das Gemeinwohl zu stärken und Ergänzungen aus der Gesellschaft für Hilfen Dritter zu erfragen. Die Stiftung gibt dafür den Rahmen, die Hülle – besser als jedes Regierungshandeln.

(Willi van Ooyen (DIE LINKE): Das glauben Sie!)

Deshalb bleiben wir dabei: Stiftungen sind das richtige Mittel, um private Initiativen und bürgerschaftliches Engagement zu initiieren.

Frau Alex, obwohl das im Bericht des Rechnungshofs nicht geprüft wurde, haben Sie die Stiftung „Miteinander in Hessen“ angesprochen. Sie haben auch „Natura 2000“ angesprochen, die in diesem Bericht sehr kritisch bewertet wird – bis hin zu der Aufforderung oder Anregung, diese Stiftung aufzulösen. Frau Alex, trotzdem haben Sie gesagt, dass „Natura 2000“ ihren Stiftungszweck erfüllt hat, dass das eine gute Stiftung ist und dass sich Sinn und Zweck dieser Stiftung, im Nachhinein betrachtet, auch haben umsetzen lassen.

Deshalb werbe ich auch für die Stiftung „Miteinander in Hessen“, auf die Sie sich dann im nächsten Schritt eingeschossen haben. Angesichts der Zahlen will ich gar nicht dementieren, dass es dort Verbesserungsbedarf gibt. Darüber müssen wir auch nicht reden. Dass wir das Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag, zwischen dem Aufwand und dem, was wir ausschütten wollen, umkehren wollen, auch darüber brauchen wir nicht zu reden. Aber wie bei „Natura 2000“ bitte ich darum, dass wir dem Erfolg auch hier etwas Zeit lassen. Ich bin sicher, dass wir am Ende eines längeren Zeitraums zu dem Ergebnis kommen