Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich ein paar Worte zu dem vorliegenden Gesetzentwurf sagen, auch wenn diese Gesetzesänderung notwendig ist und wir ihr zustimmen werden. Aber es ist nicht uninteressant, einmal darzustellen, was unsauberes Arbeiten einer Landesregierung gerade bei der Veränderung von Gesetzen an zeitlichem Aufwand für die personellen Ressourcen bedeutet.
§ 1 des Gesetzes zum Vollzug von Aufgaben in den Bereichen der Landwirtschaft, der Landschaftspflege, der Dorfund Regionalentwicklung und des ländlichen Tourismus bildet die Rechtsgrundlage für die nähere Regelung des Belegstellenwesens für Honigbienen durch Verordnung, also für Zuchtstationen für Bienen. Ein notwendiger – und in Gesetzen regelmäßig allgemein üblicher – Bestandteil der Regelung des Belegstellenwesens ist die Möglichkeit der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, also von Verstößen gegen die gesetzlichen Grundlagen.
Belegstellen und deren Flugradien sind für die Bienenzucht wichtige und schützenswerte Areale. Ihre Funktion beruht darauf, dass dort nur Völker einer bestimmten Art – der für die Belegstelle vorgesehenen Zuchtrichtung – gehalten werden. Darüber hinaus sind das meist Völker aus einer besonderen Zuchtrichtung.
Bei der Auswahl der Vatervölker für die Zucht spielen z. B Sanftmut, Honigleistung und leichte Völkerpflege eine Rolle. Entsprechend muss die Aufstellung oder Einwanderung anderer Herkünfte verhindert werden, um den Zuchterfolg zu gewährleisten.
Damit die Begattung nicht durch unerwünschte Drohnen erfolgt, muss sich eine Belegstelle in einem von anderen Bienenarten isolierten Gebiet befinden.
Die Regeln für die Belegstellen sind in der „Verordnung über Belegstellen für Honigbienen“ aufgeschrieben. Es besteht die Möglichkeit, Schutzzonen um Belegstellen herum
durch diese Verordnung einzurichten. Dieser Schutzgürtel um die Belegstelle sollte zur Sicherung des Zuchtziels einen Mindestradius von 7 km, eher 10 km aufweisen. Leider ist dies bisher nicht für alle Belegstellen erfolgt – obwohl erst durch die Schutzzone um eine Belegstelle der Artenschutz und Zuchterfolg gewährleistet sind.
Wenn solche Schutzzonen bestehen, gelten strengere Regeln. Wer diese missachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Das „Gesetz zum Vollzug von Aufgaben usw.“ stellt die Ermächtigungsgrundlage der Belegstellenverordnung und damit der Schutzzonen dar. § 1a behandelt Honigbienen und Belegstellen.
Erst im Jahr 2010 wurden im Zuge einer Neuregelung des hessischen Naturschutzrechts die Belegstellen in dieses Gesetz übernommen. Dabei wurde es schlichtweg vergessen, die Regelung zu Ordnungswidrigkeiten ebenfalls zu übernehmen. Dadurch ist die Rechtsgrundlage für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bei Verstößen gegen Schutzzonen um Honigbelegstellen herum entfallen, und fünf Jahre später holen wir dies nun endlich nach.
Hinzu kommt, dass durch diesen Fehler auch bei der Verlängerung der befristeten Bienenbelegstellenverordnung die Regelung zu Ordnungswidrigkeiten mangels Rechtsgrundlage gestrichen werden musste, da diese auf den naturschutzgesetzlichen Grundlagen beruhte. In diesen Jahren bestand kein ausreichender Schutz der Belegstellen für Honigbienen.
In § 1a kommt nun eine Regelung zu Ordnungswidrigkeiten hinzu, die bisher fehlte. Durch die nun angestrebte Änderung wird der in der früheren Regeleung verbriefte bußgeldbewehrte Schutz der Belegstellen in das Gesetz aufgenommen. Es handelt sich dabei schlichtweg um die Korrektur eines Formfehlers, die nun, nach fünf Jahren, durch eine Gesetzesänderung endlich nachgeholt wird.
Erst nach der Gesetzesänderung kann die Bienenbelegstellenverordnung wieder die Regelung zu Ordnungswidrigkeiten aufnehmen, die vor Kurzem gestrichen werden musste. Danach kann es dann endlich auch um inhaltliche Fragen und um eine dringend erforderliche Novellierung der Verordnung über Belegstellen für Honigbienen gehen.
Die Landesregierung ist nun gefordert, einen Entwurf für die Novellierung der Verordnung zeitnah zu erstellen, damit Ordnungswidrigkeiten tatsächlich geahndet werden können; dabei sind die weiteren Vorschläge der Imkerverbände einzuarbeiten.
Ich hoffe, die Novellierung erfolgt zeitnah – zum Schutz der Belegstellen und damit der Honigbienen. Auch sollten für weitere Belegstellen Schutzzonen für gute Zuchterfolge neuer Bienenvölker eingerichtet werden. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich will meine Rede etwas kürzer halten als die Vorrednerin. Ich beziehe mich ein bisschen auf den Herrn Ronellenfitsch, der seine Reden gerne mit Songs garniert. Ich habe einen ausgewählt: „Let me tell you about the birds and the bees and the flowers and the trees”. Das war vor 50 Jahren einmal die politisch korrekte Umschreibung für Sexualität zwischen Menschen. Das hatte sich zehn Jahre später gewandelt. Da hat die Tochter geantwortet: Mutter, was willst du denn wissen?
Ich komme zum Treiben auf dem Drohnenplatz. Das ist ein Vorgang, der – frei nach Hans Albers – als ein „großer Bums“ zu bezeichnen ist. Die Züchter sagen: Wenn man einen Stein von unten senkrecht nach oben zwischen die Drohnen wirft, dann stürzen sich viele auf diesen Stein in der Erwartung, er sei eine Bienenkönigin. Wie das die Königin selbst erlebt, entzieht sich meiner Kenntnis.
Die Meinung der CDU-Fraktion hat sich seit November nicht geändert. Wir sind nach wie vor der Meinung: Künstliche Besamung nur dann, wenn sie zwingend erforderlich ist. Ansonsten sind wir für den freudvollen Natursprung oder, besser gesagt, für den Naturluftsprung. Wir stimmen zu, summ summ.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich schließe mich nahtlos und uneingeschränkt der Rede von Frau Löber an.
Ansonsten finde ich es immer schön, wenn wir uns zum Gedankenaustausch hier am Mikrofon oder im Ausschuss treffen und uns gegenseitig Freundlichkeiten an den Kopf werfen.
Meine Damen und Herren, ich wünsche allen Mitgliedern in diesem Haus von dieser Stelle aus ein gesegnetes Weihnachtsfest.
(Heiterkeit und Beifall bei der FDP sowie bei Abge- ordneten der CDU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist selten, dass die GRÜNEN sagen, dass sie gegen die freie Liebe sind. Bei den Bienen muss man das leider sein, denn wenn sich die falschen Bienenstämme kreuzen, haben ihre Nachkommen eine größere Anfälligkeit für Krankheiten.
Ich habe keine weiteren Wortmeldungen von den Fraktionen. – Dann spricht Frau Staatsministerin Hinz für die Landesregierung.
In dem Fall muss die Landesregierung das tun. – Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich freue mich sehr, dass Sie alle für den Fortbestand der hessischen Bienenvölker sorgen wollen – und für ihr ungestörtes Liebesleben, was ja eine Qualität an sich ist.
Wir kommen in zweiter Lesung zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Haus. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen und zum Gesetz erhoben.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes – Drucks. 19/2887 zu Drucks. 19/1196 –
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich trage die Beschlussempfehlung des Sozial- und Integrationspolitischen Ausschusses zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes vor. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Sozial- und Integrationspolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE gegen die Stimme der Fraktion der FDP, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich hatte schon das Gefühl, dass ich auch das Ladenschlussgesetz mit Frau Hinz diskutieren muss, aber der Herr Sozialminister hat sich ja noch eingefunden. Aber das hätten wir beiden sicherlich auch noch hinbekommen, Frau Hinz.
Die Situation im hessischen Einzelhandel ist nicht einfach. Das ist in Hessen sicherlich nicht anders als in ganz Deutschland. Ein Beispiel: Darmstadt hatte einmal vier verkaufsoffene Sonntage pro Jahr. Davon waren drei in der Innenstadt, und einer davon, der sogenannte Stadtteilsonntag, war den Stadtteilen vorbehalten. Meine Damen und Herren, in Darmstadt gibt es jetzt noch zwei verkaufsoffene Sonntage im Jahr.
und Vertreter der Kirchen gibt, die einfach nicht einsehen wollen – meine Damen und Herren von den LINKEN, die Sie so fleißig geklatscht haben –, dass es zu erheblichen Umsatzverlusten kommt, dass es zu einer Schwächung des innerstädtischen Einzelhandels kommt, dass damit am Ende auch ein Arbeitsplatzverlust einhergeht. Das beklatschen die LINKEN. Das ist bemerkenswert. Am Ende steht natürlich eine Schwächung des mittelständischen Einzelhandels insgesamt.