Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Umweltinformationsgesetzes, Drucks. 19/2072: Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt dem Plenum einstimmig, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.
Vielen Dank für die Berichterstattung, Herr Kollege Gremmels. – Sie haben sich auch als erster Redner zu Wort gemeldet. Die vereinbarte Redezeit beträgt fünf Minuten. Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Hier geht es um das Umweltinformationsgesetz, ein Gesetz, das es den Bürgerinnen und Bürgern, aber auch den
Abgeordneten ermöglicht, im Bereich der Umwelt in Vorgänge der Verwaltung und der Ministerien Einblick zu nehmen. Wir haben davon in den letzten Jahren Gebrauch gemacht, nicht nur wir als Abgeordnete, sondern auch z. B. die Deutsche Umwelthilfe, als es um die Abgaswerte des Dienstwagens des Ministerpräsidenten ging – Klammer auf: das musste eingeklagt werden, Klammer zu –, aber auch bezüglich Biblis, bezüglich Woolrec ist dies genutzt worden. Ich finde, es ist das gute Recht der Menschen, dies zu nutzen und Einblick zu erhalten.
Wenn das eine gute Möglichkeit ist, verstehen wir als Sozialdemokraten nicht, warum Sie das ausschließlich auf den Umweltbereich konzentrieren.
Gerade wenn Sie heute dieses Gesetz – auch mit den Stimmen der CDU – ergänzen, fragen wir, warum Sie sich ausschließlich auf den Umweltbereich fokussieren. Wenn Sie heute Ihre Hand für den Umweltbereich heben, warum erweitern Sie das nicht zu einem echten Informationsfreiheitsgesetz?
Haben Sie den Mumm dazu. Wenn Sie es im Umweltbereich können, können Sie es auch in anderen Bereichen.
Ich spreche insbesondere die Kolleginnen und Kollegen von der CDU an, die sich diesbezüglich verweigern. Aber ich habe kein sachliches Argument gehört, auch gestern nicht, als ich Herrn Bauer hierzu habe reden hören – ihn sehe ich jetzt gerade nicht –, der uns gesagt hat, welche Kostenlawine auf die Verwaltung zukommt, welche Arbeitsbelastungen dazukommen. Aber gerade das Umweltinformationsgesetz zeigt doch, dass das alles handelbar ist, dass die Ministerien, die Regierungspräsidien und andere natürlich nicht überrannt werden, sondern dass von den Bürgerinnen und Bürgern sehr verantwortungsvoll damit umgegangen wird. Die Bürgerinnen und Bürger können Einblick nehmen; die Verwaltungen überfordert dies in der Tat nicht. Gerade das Umweltinformationsgesetz ist der Beleg dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger verantwortungsvoll mit einem solchen Instrument umgehen und nicht immense Zusatzkosten oder weitere Belastungen für die Verwaltungen verursachen.
Deswegen sage ich Ihnen von der CDU: Demokratie kostet halt Geld, und Transparenz kostet auch Geld. Wenn wir es im Bereich Umwelt wollen, was ja der Fall ist, dann sollten wir es auch in anderen Bereichen wollen, dann sollte uns die Demokratie auch den einen oder anderen Euro wert sein, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Wir stimmen heute dieser Änderung zu. Im Wesentlich geht es ja darum, dass künftig die Verordnungen im Umweltbereich auch während ihrer Erstellung eingesehen werden können. Im Nachgang zur gestrigen Diskussion finde ich, für die Verordnung zum Jagdrecht wäre das auch eine gute Möglichkeit gewesen. Wir werden als Opposition in
Zukunft die Gelegenheit nutzen, schon während des Erstellens von Verordnungen im Umweltbereich Einblick zu nehmen und mitzusprechen. Das wird manche Diskussion hier erleichtern.
In diesem Sinne werden wir zustimmen. Wir bitten insbesondere die Kollegen von der CDU, zur Vernunft zu kommen und diese Möglichkeit auf alle anderen Ressorts und Bereiche zu übertragen. Dann haben wir ein echtes Informationsfreiheitsgesetz. Hierfür ist das Umweltinformationsgesetz eine gute Vorlage.
Vielen Dank, Herr Kollege Gremmels. – Als nächster Redner spricht nun Kollege Stephan von der Fraktion der CDU. Bitte sehr, Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das heute vorliegende Hessische Umweltinformationsgesetz garantiert allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern den Zugriff auf alle umweltrelevanten Informationen, die in der öffentlichen Verwaltung, ihr nachgeordneten Stellen oder in Stellen, die von der öffentlichen Hand kontrolliert werden, erhoben oder verbreitet werden. Es gibt eine umfassende Auskunftspflicht aller staatlichen Stellen in Fragen des Umweltbereichs wie Boden, Wasser, Luft, Landschaft, Artenvielfalt, gentechnisch veränderte Lebensmittel, Energie, Strahlung, Wärme sowie die Wechselwirkung zwischen diesen Bereichen.
Das hessische Gesetz muss aufgrund der europäischen Rechtsprechung angepasst werden. Das wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf auch gemacht, und das wollen wir heute auch in diesem Sinne beschließen.
Kolleginnen und Kollegen, ich will jetzt nicht vertiefend auf diesen Gesetzentwurf eingehen. Wir haben das schon in der ersten Lesung getan. Ich will nur darauf hinweisen, dass die Änderungen im Wesentlichen Umsetzungen gerichtlicher Entscheidungen sind bzw. in dem Fall der Auskunftspflicht von kontrollierten Unternehmen eigentlich wenig Relevanz haben. Uns ist kein Fall in Hessen bekannt, in dem wir Probleme gehabt hätten.
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs muss das nationale Recht, das nicht europarechtskonform ausgelegt werden kann, so schnell wie möglich angepasst werden. Wir tun dies mit diesem Entwurf.
Ich möchte abschließend festhalten, dass die Anhörung zur Novellierung ergab, dass weder der Landesagrarausschuss noch beispielsweise der Hessische Städte- und Gemeindebund, der Städtetag, der Hessische Landkreistag oder der Hessische Bauernverband Bedenken geäußert hat, sondern dass sie der Novelle in der vorliegenden Form ohne Anmerkungen zugestimmt haben. Ich habe gehört, dass die SPD dies auch tun will, und selbstverständlich wird auch die CDU der Vorlage zustimmen und sich diesem Votum der Verbände anschließen. – Danke.
Vielen Dank, Herr Kollege Stephan. – Als nächster Redner spricht nun Kollege Lenders von der FDP-Fraktion. Bitte sehr, Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Kollege Gremmels hat die Gelegenheit genutzt, darauf hinzuweisen, dass wir eine ganze Reihe von Gesetzen haben, bei denen man sich in Bezug darauf, was hätte darin stehen können, vieles hätte vorstellen können, wenn etwas mehr Substanz von der Landesregierung gekommen wäre. Alleine, das ist alles gar nicht Grundlage dessen, was wir heute diskutieren. Ja, es stimmt. Es mag auch Ausdruck dieser Koalition sein, dass seitens der Landesregierung keine Gesetzesvorlagen kommen, die etwas mehr Substanz haben.
Wir sind eigentlich um Aussprache bemüht. Aber worüber reden wir heute eigentlich? Man hätte dieses Gesetz auch ohne Aussprache verabschieden können. Das wäre kein Problem gewesen.
Aber, Frau Kollegin Dorn, diese Koalition beschreitet nun einmal dort, wo es wirklich spannend wird, wo substanziell wirklich etwas geändert wird, eher den Weg der Verordnung, meidet also lieber das Parlament. Diese Strategie lassen wir Ihnen allerdings nicht durchgehen.
Ich glaube, bei allem Regelungsbedarf wird es jetzt für die Frau Staatssekretärin schwierig werden, auf den substanziellen Inhalt dieses Gesetzentwurfs der Landesregierung einzugehen; denn so groß ist der Regelungsbedarf nicht. Es besteht auch überhaupt kein Dissens hier im Hause. Dem Gesetzentwurf können wir zustimmen.
Vielen Dank, Herr Kollege Lenders. – Als nächste Rednerin spricht nun Frau Kollegin Dorn von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte sehr, Frau Kollegin, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Sie haben recht, Herr Kollege Gremmels. Das Umweltinformationsgesetz ist vorbildlich, wenn es darum geht, wirklich Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger herzustellen. Ich bin auch sicher, dass dieses Gesetz Grundlage für andere Gesetze sein kann, um dort insgesamt mehr Transparenz hineinzubringen.
Ich verstehe ja, dass Sie darauf brennen, dass der Hessische Landtag ein Informationsfreiheitsgesetz auf den Weg bringt. Darüber haben wir gestern schon sehr ausführlich gesprochen. Ich verstehe auch, dass für Sie die verbleibende Zeit der Legislaturperiode viel zu lang ist. Für uns ist sie genau richtig. So haben wir ausreichend Zeit, um auch insoweit ein gutes Gesetz vorzulegen. Denn ein solches
Gesetz braucht auch eine Weile, um es zu beraten. Bleiben Sie einfach gespannt. Wir werden diesbezüglich sicherlich noch auf gute Wege kommen.
Herr Kollege Lenders, ich hätte auch keine Aussprache dazu gebraucht. Wir haben auch versucht, dies im Ältestenrat zu signalisieren.
(Günter Rudolph (SPD): Ihr wolltet den Haushalt auch nicht beraten! – Timon Gremmels (SPD): Das ist das Recht der Opposition!)
Das ist absolut ihr Recht. Aber Herr Lenders hat das kritisiert, und es ist mein Recht, darauf zu antworten. So einfach ist das.
Ansonsten ist der Gesetzentwurf eine sinnvolle Anpassung, nicht mehr und nicht weniger. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Dorn. – Für die Landesregierung spricht Frau Staatssekretärin Tappeser. Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete! Ich werde es kurz machen, weil das Wesentliche schon gesagt ist.
Der Gesetzentwurf dient der Anpassung des Hessischen Umweltinformationsgesetzes an die aktuellen europarechtlichen Vorgaben. Ich würde sagen, die Substanz ist bereits gut, und sie wird jetzt noch verbessert. Im Kern geht es, wie bei der Einbringung bereits ausgeführt, um Änderungen im bestehenden Gesetz, die die Informationspflichten der Behörden ein wenig ausweiten. Das beruht auf europarechtlichen Vorgaben, wie auch Herr Stephan schon ausgeführt hat, und es geht um einige redaktionelle Anpassungen.
Der Gesetzentwurf wurde am 10. September im Fachausschuss beraten. Dort wurde ihm ohne Nachfragen einstimmig zugestimmt. Insofern hoffe ich und gehe davon aus, dass der Gesetzentwurf auch in diesem Haus eine große Mehrheit findet. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. – Danke schön.