Protocol of the Session on September 24, 2015

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von der SPD, der LINKEN und der FDP)

Also, meine sehr verehrten Damen und Herren –

(Weitere Zurufe)

Offensichtlich habe ich da wieder – –

(Lebhafte Zurufe von allen Fraktionen – Manfred Pentz (CDU): Norbert entschuldigt sich gleich! – Gegenruf des Abg. Norbert Schmitt (SPD): Wir beide sind nicht per Du und werden es auch nicht werden! – Gegenruf des Abg. Manfred Pentz (CDU): Da lege ich auch gar keinen Wert drauf! – Weitere Zurufe)

Ist jetzt der Austausch von liebenswerten Kommentaren beendet?

Es zeigt ein Stück weit, dass sich die Opposition in ihrer Rolle, die Vorlage ablehnen zu müssen, weil sie sie ablehnen will, an der Stelle offensichtlich nicht richtig wohlfühlt.

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Das hat niemand gesagt!)

Vielleicht habe ich die Rede des Kollegen Schmitt anders verstanden, als sie beabsichtigt war.

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Das kann sein! – Timon Gremmels (SPD): Man versteht immer das, was man verstehen will, Herr Schäfer!)

Wir sollten versuchen, uns wechselseitig ausreden zu lassen. Hören Sie mir jetzt einen Augenblick geduldig zu. Dann können Sie nach vorne kommen und Ihr Gegenkonzept auf den Tisch legen.

Lassen Sie mich noch ein paar Anmerkungen im Hinblick auf den Zusammenhang mit dem KFA machen. In der Tat haben wir in den Diskussionen der letzten Jahre gemeinsam die Feststellung getroffen, dass in der Zeit der großen Finanzkrise und in den Jahren ihrer Auswirkungen auf die kommunale Finanzierung Rückgänge in der Investitionstätigkeit der Kommunen zu verzeichnen waren. Das ist unbestritten. Wir haben in Hessen in diesen Jahren zur Bewältigung der großen Krise zwar Investitionsprogramme aufgelegt, insbesondere das Konjunkturprogramm, mit dem Investitionen bewusst vorgezogen werden sollten. So konnte man eine Reihe von Jahren die zurückgehende Investitionstätigkeit durchaus akzeptieren, weil, über einen längeren Zeitraum insgesamt gesehen, sowieso nicht mehr Geld investiert werden sollte.

Trotzdem haben wir – ebenfalls gemeinsam – festgestellt, dass eine ankurbelnde Investitionstätigkeit vernünftig ist. Deshalb hat der Bund im Frühjahr dieses Jahres ein kommunales Investitionsprogramm aufgelegt – mit all den Einschränkungen und Problemen, die ich geschildert habe. Dabei hatte die Großen Koalition ganz sicher nicht die Absicht, CDU und GRÜNEN in Hessen eine Kommunalwahlhilfe zuteilwerden zu lassen.

Jetzt fügen wir den unterschiedlichen Facetten, über die diskutiert worden ist, eine weitere hinzu. Mein Eindruck von den ersten Reaktionen der kommunalen Familie ist, dass es ein hohes Interesse gibt, sich über Details zu unterhalten, um vielleicht manches Problem auf dem Weg bis zum Ende des Gesetzgebungsverfahrens gemeinschaftlich noch aus dem Weg zu räumen. Wir haben mit den Kommunalen Spitzenverbänden verabredet, dass ihre Mitwirkung an einer möglichen weiteren Verbesserung parallel zu dem Prozess hier im Hessischen Landtag sichergestellt wird – so, wie wir es bei den Investitionspaketen und -programmen in den letzten Jahren immer gemacht haben. In einem partnerschaftlichen Dialog mit den hessischen Kom

munen werden wir die Dinge auf den Weg bringen. Ich bin sehr sicher, dass es dann sehr schnell gelingen wird, über Investitionsprojekte zu entscheiden, die vor Ort zwar in den Schubladen liegen, die bisher aber an den Grenzen der Finanzierbarkeit gescheitert sind. Wir wollen Investitionen in die kommunale Infrastruktur vor Ort ermöglichen und fördern. Ich glaube, das wird uns mit diesem Programm eindrucksvoll gelingen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Schäfer. – Das Wort hat der Abg. Schmitt für die Fraktion der SPD.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Minister, Sie haben ein ablehnendes Abstimmungsverhalten der SPD-Fraktion unterstellt. Zum Abstimmungsverhalten der SPD-Fraktion habe ich aber überhaupt noch nichts gesagt. Ich habe vielmehr gesagt, die Kommunen sollen bei dem Programm zugreifen, weil sie es selbst finanzieren. Ich habe darauf hingewiesen, dass seit dem Jahr 2011 jährlich mehr als 344 Millionen € aus dem KFA entnommen werden. Sie haben den Kommunen in den letzten fünf Jahren also fast 2 Milliarden € vorenthalten. Aus dieser Summe finanzieren Sie auch dieses Programm. Deshalb kann ich nur sagen: Die Kommunen wären verhältnismäßig dumm, wenn sie ihre eigenen Mittel jetzt nicht zurückholen würden.

(Beifall bei der SPD)

Anlässlich der Schutzschirmdebatte hat ein Fraktionskollege von mir gesagt – er ist auch Kommunalpolitiker –: Die Landesregierung hat uns eine halbe Sau geklaut und gibt uns jetzt mit dem Schutzschirm ein Pfund Gehacktes zurück. – Meine Damen und Herren, jetzt kommt noch ein Kotelett dazu, aber die halbe Sau ist immer noch nicht da.

(Heiterkeit und Beifall bei der SPD und der FDP)

Herr Minister, zu unserem Abstimmungsverhalten will ich auf Folgendes hinweisen, ohne in eine Sachdebatte einzutreten. Das Präsidium des Hessischen Landkreistages hat einen Beschluss gefasst. In Ziffer 3 des Beschlusses heißt es – ich zitiere –:

Das Präsidium des Hessischen Landkreistages kritisiert, dass bei der Auswahl der finanzschwachen Kommunen zwecks Ermittlung der Antragsberechtigung für die Mittel aus dem kommunalen Investitionsförderungsgesetz (317 Millionen €) Kriterien angelegt werden, welche der bundesweit einmaligen Verschuldungssituation der hessischen Landkreise nicht gerecht werden.

Unter Ziffer 4 heißt es weiter:

Das Präsidium des Hessischen Landkreistags kritisiert mithin, dass von den 21 hessischen Landkreisen durch diese Kriterien im Ergebnis lediglich acht als finanzschwach gelten und berechtigt wären, Mittel aus dem kommunalen Investitionsförderungsgesetz in Anspruch zu nehmen.

Meine Damen und Herren, darüber muss man doch sachlich diskutieren. Die Verschuldungssituation der hessischen Landkreise ist in der Tat bundesweit einmalig – mit großem, großem Abstand. Der Hessische Landkreistag sagt, eigentlich müssten fast alle Landkreise antragsberechtigt sein. Ich nenne, mit Verlaub, als Beispiel den Landkreis Fulda. Herr Minister, darüber muss man reden. Wie Sie von diesem Pferd wieder herunterkommen, um eine Sachdebatte zu führen und eventuell Veränderungen möglich zu machen, nachdem Sie die Liste schon an fast alle Kommunen, Bürgermeister und Landkreise verteilt haben, bleibt mir schleierhaft. Sie müssen bei den Mitteln entweder noch etwas drauflegen, oder Sie müssen an manchen Stelle etwas abziehen, um an anderen Stellen etwas dazuzugeben. Von dem Pferd, das Sie gesattelt haben, kommen Sie doch gar nicht mehr herunter. Sie haben sich schon fast festgelegt. Deshalb ist eine ordentliche Beratung entlang der Kriterien doch gar nicht mehr möglich.

Wir werden über unser Votum, wie das in unserer Fraktion üblich ist, diskutieren. Heute haben wir an dieser Stelle noch gar keine Festlegung getroffen.

Herr Kaufmann, eine Anmerkung gestatte ich mir dann doch. Sie haben behauptet, ich hätte gesagt, es gebe eine Verteilung der Mittel nach Parteibuch. Herr Kaufmann, das ist schlicht die Unwahrheit. Ich habe dazu überhaupt nichts gesagt. Ich habe übrigens noch nicht einmal etwas zur Kommunalwahl gesagt. Das hat der Kollege van Ooyen getan. Herr Kaufmann, Sie sollten, nachdem Sie hier wieder einmal einen großen Popanz aufgebaut haben, Gelegenheit nehmen, sich für diese Äußerung zu entschuldigen.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der FDP)

Interessant war aber, mit welchem Argument Herrn Kaufmann die Berechnung bedacht hat, die ich angestellt habe. Er sagte, aus dem Programm müssten wir den Wohnungsbau herausnehmen, das seien ja immer Darlehen. – Über das Krankenhausbauprogramm hat er an dieser Stelle schon gar nicht mehr geredet, denn da reden wir nicht über Prozentsätze von über 80 % oder 90 %, sondern über ein Verhältnis von 66 % zu 33 %. Es ist immer ganz interessant, wie Herr Kaufmann mit viel Kunst zu relativieren versucht, das eine herausrechnet, das andere nicht hinzunimmt, sodass am Ende das ihm Passende herauskommt.

Ich habe das Programm in seiner Gesamtheit bewertet, um eine Berechnung vornehmen zu können. Wir werden uns dazu Punkt für Punkt, über jeden einzelnen Cent austauschen. Ich werde Ihnen beweisen, dass ich recht habe. Die hessischen Kommunen zahlen mehr als die Hälfte des Programms.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Schmitt. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Damit ist der Gesetzentwurf in erster Lesung beraten und wird zur weiteren Beratung an den Haushaltsausschuss überwiesen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 18 auf:

Vorlage der Landesregierung betreffend den Fünften Bericht der Landesregierung an den Hessischen Landtag zur Umsetzung des Hessischen Gleichberechti

gungsgesetzes nach § 6 Abs. 7 HGlG – Drucks. 19/2330 –

Für die Landesregierung spricht Herr Staatsminister Grüttner.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bringe für die Landesregierung den Fünften Bericht zur Umsetzung des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes nach § 6 Abs. 7 dieses Gesetzes ein.

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 1994 wird dem Hessischen Landtag in regelmäßigen Abständen Auskunft über die Umsetzung des Gesetzes gegeben. Dies geschieht anhand der drei Leitziele, nämlich Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern, Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie Beseitigung bestehender Unterrepräsentanzen von Frauen.

Der nun vorliegende Fünfte Bericht schreibt die Ergebnisse fort und bezieht sich auf den Berichtszeitraum 2008 bis 2012. Das ist zwar schon lange her, aber Sie wissen, dass wegen der Personalstandsdaten eine zeitnähere Berichterstattung nicht möglich ist.

Der Bericht dokumentiert die Resultate der bislang durchgeführten Frauenförder- und Chancengleichheitsmaßnahmen innerhalb der Landesverwaltung und in den hessischen Gemeinden und Gemeindeverbänden. Dabei können wir, wie schon bei den vorangegangenen Berichten, wiederum auf eine ganze Reihe von Fortschritten in Bezug auf die Beschäftigungsund Beteiligungsverhältnisse der weiblichen Beschäftigten im öffentlichen Dienst blicken, die in dieser Form ohne die Existenz des Gleichberechtigungsgesetzes nur schwerlich denkbar wären.

Der Fünfte Bericht belegt aber auch, dass trotz der positiven Entwicklungen der Prozess der Gleichstellung in unseren Verwaltungen noch nicht als abgeschlossen gelten kann, sondern dass das für die kommenden Jahre eine ambitionierte Daueraufgabe, und zwar auf gesetzlicher Grundlage, darstellen wird. Eine entsprechende Novellierung des Gesetzes ist zurzeit in der parlamentarischen Beratung.

2012 arbeiteten im öffentlichen Dienst des Landes Hessen mehr Frauen als Männer. Der Frauenanteil an den Vollzeitbeschäftigten nahm auch in der Langzeitbetrachtung stetig zu – für uns ein deutlicher Beleg für das Bedürfnis der Frauen nach einer eigenständigen Sicherung des Lebensunterhalts und nach einer eigenständigen Altersvorsorge.

Die weiblichen Beschäftigten nehmen in einem deutlich überproportionalen Maß an den von den Dienststellen angebotenen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen teil. Der Frauenanteil bei den Auszubildenden liegt seit geraumer Zeit stabil um die 60 % und damit weiterhin deutlich über der Parität.

Was uns besonders freut: Es gibt in etlichen Bereichen der Landesverwaltung – gerade in denjenigen, die eine ganzheitliche Personalentwicklung betreiben – überaus erfreuliche, messbare Zuwächse bei der Repräsentanz von Frauen in den höheren Besoldungs- und Entgeltgruppen.

Exemplarisch sei hier der Anteil der Richterinnen innerhalb der Gerichtsbarkeit der hessischen Justiz, z. B. 50 %

bei den Sozialgerichten, erwähnt. Der Berichtszeitraum reicht bis zum Jahr 2012. Das hat sich inzwischen sehr deutlich verstetigt. Zu nennen ist auch das Beförderungswesen im richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Dienst, in dem sich der Frauenanteil in der R-Besoldung innerhalb von nur vier Jahren um 20,4 % auf 50 % im Jahr 2012 erhöht hat.

Gleichermaßen positive Entwicklungen finden Sie bei den Beamtinnen im höheren Dienst der hessischen Polizeiverwaltung, deren Anteil sich zwischen 2008 und 2012 auf nunmehr 41,1 % gesteigert hat.

Auch bei den leitenden Funktionsstellen im Schuldienst an Haupt- und Realschulen, an den Gesamtschulen, an den Berufsschulen und an den Gymnasien sind die Zuwächse bei den Frauenanteilen prägnant und bemerkbar.

Die bereits vorhandene umfangreiche Angebotspalette zur Vereinbarkeit von Familienaufgaben und Beruf wurde im aktuellen Berichtszeitraum auf einem qualitativ und quantitativ hohen Niveau weiter ausgebaut. In dem vorliegenden Bericht werden die zur Teilzeitbeschäftigung erhobenen Daten erstmals in die sogenannte reguläre Teilzeittätigkeit und in die Altersteilzeit aufgeschlüsselt. Dieses Vorgehen ermöglicht präzisere Ergebnisse gerade auch im Hinblick auf die Frauenanteile in den höheren Besoldungsund Entgeltgruppen.