Die Maßnahme ist durch den Präsidenten des Amtes für Verfassungsschutz oder seinen Stellvertreter anzuordnen, wenn eine richterliche Entscheidung nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann.
Exakt die gleiche Regelung wie in Hessen, exakt die Regelung anderer Bundesländer. Sie haben sich entlarvt, Herr Kollege Schaus.
(Lebhafter Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und der CDU – Widerspruch des Abg. Her- mann Schaus (DIE LINKE))
Sie wollen mit Halbwahrheiten ein Bild stellen. Dabei gerät Ihnen völlig aus dem Blick, worum es in dieser Debatte eigentlich geht. Es geht um sehr schwerwiegende Abwägungen,
Wir diskutieren in diesem Landtag, welche Mittel wir zulassen wollen und welche nicht. Darüber lohnt eine ernsthafte Debatte.
In einer solchen Debatte kann es auch sein, dass eine Fraktion ihre Meinung ändert. Es kann in diesen schwerwiegenden Fragen auch sein, dass es Unterschiede gibt zwischen dem, was eine Partei beschließt, und dem, was eine Fraktion vertritt. Darüber können wir uns hier doch sachlich austauschen.
(Janine Wissler (DIE LINKE): Dann hätten wir ja eine Anhörung machen können, um uns darüber auszutauschen!)
Frau Wissler, das ist jetzt Ihr Niveau. Ich wollte gerade ein bisschen über die Sache reden. Darüber können und müssen wir uns doch austauschen
(Hermann Schaus (DIE LINKE): Herr Minister, Sie haben sich extra auf Ihren Abgeordnetenplatz gesetzt!)
Herr Kollege Schaus, ist, Kollegen aus diesem Hause der Lüge zu bezichtigen, weil man sich davon eine schnelle Schlagzeile verspricht. Wir sollten nicht so tun, als stünde im Hessischen Verfassungsschutzgesetz etwas, was nicht auch in anderen Bundesländern so geregelt ist.
Was wir nicht tun sollten, Herr Kollege Schaus, ist, hier zu kritisieren, dass es künftig in Hessen im Polizeirecht die Quellen-TKÜ gibt. Die gibt es nämlich in Thüringen schon sehr lange. Man muss sich auch in der Sache positionieren
und darf den Ärger über das parlamentarische Verfahren, den ich zum Teil verstehen kann – um das ausdrücklich zu sagen – –
Auch wir waren einmal in der Opposition. Wir wissen, wie das ist, wenn man kurzfristig umfangreiche Änderungen an einem Gesetzentwurf vorgelegt bekommt. Das ärgert. Das ist hier zum Ausdruck gebracht worden, und das muss hier auch zum Ausdruck gebracht werden. Das ist legitim. Das darf aber nicht die Erwartung ersetzen, dass sich die Oppositionsfraktionen in diesem Hause auch einmal zur Sache positionieren.
Frau Kollegin Faeser, an einem Tag, an dem Sie sich für Höheres berufen fühlen, hätte ich mir gewünscht, dass Sie sich in der hessischen Sicherheitspolitik zur Sache äußern würden.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Zweites Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (2. DRÄndG) – Drucks. 19/6529 zu Drucks. 19/6076 –
Redezeit: fünf Minuten pro Fraktion. Berichterstatter ist Herr Abg. Frömmrich. Ich bitte Sie um die Berichterstattung, Herr Kollege.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Beschlussempfehlung des Innenausschusses: Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung von SPD, DIE LINKE und FDP, den Gesetzentwurf unter Be
Vielen Dank für die Berichterstattung, Herr Kollege Frömmrich. – Als erster Redner spricht Kollege Heinz für die CDU-Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Berichterstatter hat es vorgetragen: Der Ausschuss empfiehlt einstimmig – bei Enthaltung der drei Oppositionsfraktionen –, den Gesetzentwurf anzunehmen.
Vielleicht geben sich die drei anderen Fraktionen einen Ruck und stimmen heute im Plenum dem Gesetzentwurf zu; denn es ist ein guter Gesetzentwurf. Sein Schwerpunkt liegt auf der Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege. Das hat für das Land Hessen und seine Beamtinnen und Beamten höchste Priorität. Wir wollen Regelungen schaffen, die flexibel und familienfreundlich sind und den betroffenen Beamtinnen und Beamten das ermöglichen, was auch den Tarifbeschäftigten schon möglich ist. Wir wollen damit als Land Hessen ein attraktiver Arbeitgeber bleiben, der in Situationen besonderer Belastung besondere Möglichkeiten schafft, wenn es für Beamtinnen und Beamte finanziell eng zu werden droht, weil sie ihre Tätigkeit unterbrechen oder den Umfang ihrer Tätigkeit verringern müssen, um Angehörige zu pflegen, den Betroffenen zinsfrei einen Vorschuss zu gewähren, damit sie über diese schwierige Zeit etwas leichter hinwegkommen. Die Familienpflegezeit soll also ein Baustein sein, der es ermöglicht, die dienstlichen Belange mit den familiären Belangen, die in solchen Sondersituationen entstehen können, in Einklang zu bringen.
Wir haben nach der Anhörung weitere Aspekte in den Gesetzentwurf aufgenommen. Ein Ergebnis der Anhörung war die Erkenntnis, dass im Falle einer kurzzeitigen Unterbrechung der Tätigkeit oder einer Beurlaubung zum Zweck der Pflege in manchen Fällen der Wegfall des Beihilfeanspruchs droht. Diese Regelungslücke wollen wir durch eine entsprechende Änderung im Gesetzentwurf schließen.
Außerdem sind einige weitere kleine Änderungen des Beamtenrechts in dem Gesetzentwurf enthalten. Zum einen soll auch im Beihilferecht die Möglichkeit installiert werden, Anträge auf elektronischem Weg einzureichen. Da die Beihilfebearbeitung in Hessen im Wesentlichen zentralisiert in Hünfeld erfolgt, macht es Sinn, Antragsformulare nicht mehr zwingend per Post dorthin schicken zu lassen, sondern sie auf elektronischem Weg einreichen zu können. Das beschleunigt und vereinfacht die Bearbeitung.
Darüber hinaus erfolgen weitere zeitgemäße Anpassungen. Schriftformerfordernisse werden dort, wo sie nicht zwingend sind, durch die Möglichkeit einer elektronischen Mitteilung erweitert.
Nach der Anhörung wurde durch den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen ein ganz wichtiger Punkt aufgegriffen. Sie wissen, uns als Regierungskoalition ist es wichtig, dass wir Angriffen auf Einsatzkräfte entschieden entgegenwirken. Wenn es im Dienst zu Verletzungen kommt, was insbesondere Polizeibeamte und Feuerwehrkräfte treffen
kann, wollen wir in diesen Fällen die einmalig auszuzahlende Unfallentschädigungssumme zur Absicherung der Einsatzkräfte und ihrer Hinterbliebenen verdoppeln, dass also neben der dauerhaft gewährten Versorgung nach dem Beamtenrecht künftig doppelt so hohe Beträge als Einmalentschädigung gewährt werden. Das ist für diese Beamtinnen und Beamten quasi eine gesetzliche Unfallversicherung mit Summen – als Einmalzahlung – bis zu 160.000 €, die künftig gezahlt werden können, um die Verbindlichkeiten einer Familie, die in der ersten Phase nach einem Geschehen eventuell bestehen, abzudecken.
Ich will einen letzten Punkt nennen. Das ist kein originär innenpolitisches Thema, sondern es gehört in den Schulbereich, weshalb der Kulturpolitische Ausschuss mitberatend tätig war. Wir wollen eine deutliche Steigerung der Attraktivität von Leitungsfunktionen an den Grundschulen. Daher soll auch die Besoldung der Grundschulkonrektoren um eine Stufe angehoben werden, nachdem die Besoldung der Grundschulrektoren in einem ersten Schritt angehoben worden ist. Auch das trägt zur Attraktivität des öffentlichen Dienstes bei, insbesondere bei denen, die herausgehobene Funktionen ausüben.
Um es zusammenzubinden: Das ist ein sehr gut gelungener Gesetzentwurf. Wir können ihn heute in zweiter Lesung gemeinsam beschließen und zum Gesetz erheben. Ein guter Zwischenschritt war das Votum des Ausschusses; ein noch besseres Signal an die Beamtinnen und Beamten wäre es, wenn heute alle Fraktionen positiv votieren würden. Das würde dem öffentlichen Dienst Rückenwind geben. Er hätte es verdient. Die Koalitionsfraktionen sind entschlossen, das zu tun, damit das Land Hessen als Arbeitgeber noch attraktiver wird.
Vielen Dank, Herr Kollege Heinz. – Als nächster Redner spricht nun Kollege Rudolph für die SPD-Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege Rudolph, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf – in dem Fall: die Pflege von Angehörigen – bedarf einer gesetzlichen Regelung. Seit 2015 besteht die Möglichkeit, diese Vereinbarkeit im Beamtenrecht zu verankern. Das erfolgt jetzt in Hessen. Insofern ist das keine Ruhmestat, sondern etwas, was andere Länder schon machen. Jetzt wollen auch wir das machen. Dass wir Menschen damit helfen wollen, die anderen helfen, ist, denke ich, nachvollziehbar.
Ich will ausdrücklich sagen: Wir begrüßen die Erhöhung der Entschädigungsbeträge für Opfer unter den Beamtinnen und Beamten. Das ist ein sinnvoller Ansatz – darüber haben wir schon öfter diskutiert –; denn im Einzelfall kann es zu extremen Belastungen kommen. Ich will auch daran erinnern, dass wir im Rahmen der Haushaltsberatungen die Einrichtung eines Opferhilfefonds angeregt und uns dafür eingesetzt haben. Auch das wäre ein Instrument, um Opfern zu helfen. Das wäre übrigens auch ein schönes Signal. Es gibt in dem Gesetzentwurf also Elemente, die vernünftig sind; denen kann man zustimmen.
Warum Sie dem Antrag der FDP-Fraktion hinsichtlich des Einsatzes von Fahrrädern als Dienstmittel nicht zustimmen, bleibt ein Geheimnis. Ihre Begründung, das sei auch im Tarifvertrag nicht geregelt, steht auf dünnem Eis; denn Beamte und Tarifbeschäftigte haben unterschiedlich lange Arbeitszeiten, und in den letzten Jahren fielen die Besoldungs- und Tariferhöhungen unterschiedlich hoch aus. Ich finde, wenn Beamte ein Fahrrad nutzen wollen, dann sollte man ihnen das ermöglichen. Das braucht man als Dienstherr nicht zu blockieren. Von daher kann ich Ihre Ablehnung inhaltlich überhaupt nicht nachvollziehen. Sie haben das wahrscheinlich deshalb abgelehnt, weil der Vorschlag von einer Oppositionsfraktion kam. Deshalb hatte der Vorschlag keine Chance. So ist das manchmal im Leben, wenn man klein-klein argumentiert.