Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte um etwas mehr Ruhe, damit Herr Greilich seine Rede zu Ende bringen kann. – Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Sie, Herr Minister, und Sie, meine Damen und Herren von der schwarz-grünen Koalition, haben auch in anderen Bereichen, insbesondere aber im Bereich der inneren Sicherheit Ihrer Aufgaben nicht erfüllt. Offensichtlich sind Sie überfordert. Dafür haben Sie anderes getan. Das werden wir in einem anderen Zusammenhang in dieser Wahlperiode noch aufklären.
An einem Punkt bin ich anderer Auffassung als die Kollegin Faeser. Sie haben eine dritte Lesung beantragt. Ich habe keine dritte Lesung beantragt. Ich halte das auch für sinnlos, weil die das ohnehin mit ihrer Mehrheit durchprügeln werden. Insofern hätten wir uns die Zeit sparen können. In der Sache müssen wir das politisch austragen.
Vielen Dank. – Als Nächster spricht Kollege Schaus für die Fraktion DIE LINKE. Bitte schön, Sie haben das Wort.
(Michael Boddenberg (CDU): Nicht so schreien! – Gegenruf der Abg. Marjana Schott (DIE LINKE): Damit Sie besser schlafen können da drüben, oder warum? – Zuruf von der CDU: Sie sind ja auch noch wach!)
Frau Präsidenten, meine sehr geehrten Damen und Herren! Weil Herr Frömmrich es vorhin nicht wahrhaben wollte – offensichtlich haben Sie Ihren eigenen Gesetzentwurf nicht gelesen –, will ich es noch einmal vortragen. Im Verfassungsschutzgesetz
ist in § 8 das Verfahren bei Maßnahmen nach § 7 geregelt. In § 7 ist der verdeckte Einsatz technischer Mittel zur Wohnraumüberwachung geregelt.
Nein. Was Sie in der Öffentlichkeit immer fälschlicherweise behaupten, werde ich Ihnen jetzt widerlegen.
Der Einsatz technischer Mittel nach § 7 bedarf einer richterlichen Anordnung. Die Anordnung ergeht schriftlich. Bei Gefahr im Verzug kann die Behördenleitung
oder ihre Vertretung die Anordnung treffen; eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen.
Was ist das anderes als die Aussetzung eines richterlichen Vorbehalts, auch wenn es nur auf Zeit passiert?
Wo ist da die doppelte richterliche Entscheidung im Vorfeld? – Sie belügen die Öffentlichkeit schon seit Wochen.
Das gilt auch für Sie, Herr Schaus. Ich möchte Sie bitten, sich zu mäßigen und in einem ruhigen Ton vorzutragen. Es muss ja noch ein parlamentarischer Ablauf möglich sein. Momentan hören wir leider nur eine große Lautstärke ohne Inhalte.
Wir können gerne im Ältestenrat besprechen, wie wir weiter in der Plenarsitzung vorgehen. Ich denke, wir sollten geordnet voranschreiten.
Frau Präsidentin! Der Redner hat mehrfach behauptet – insofern war das keine rhetorische Entgleisung, sondern bewusst gesagt;
er bestätigt das jetzt noch einmal –, dass hier gelogen werde, dass er diese Lügen nach draußen tragen werde, und Ähnliches. Das ist unparlamentarisch.
Frau Präsidentin! Wenn ich es eben richtig mitbekommen habe, hat der Abg. Reif in Richtung des Abg. Schaus gerufen: „Der hat sie nicht mehr alle!“ Auch das bitte ich dann zu überprüfen.
Herr Kollege Rudolph, wir haben es nicht gehört. Wir werden uns das Protokoll kommen lassen. – Vielen Dank.
(Janine Wissler (DIE LINKE): Er hat es doch gerade zugegeben! Er hat gerade gesagt: „Das ist doch so“! – Gegenrufe von der CDU – Zuruf: Wer die Präsidentin anmacht, hat am Rednerpult nichts verloren! – Anhaltende Unruhe)
Hallo! So können wir nicht fortfahren. Wir alle sind erwachsene Menschen, Donnerwetter noch einmal. Wir befinden uns in einer Plenarsitzung. – Jetzt hat Herr Kollege Schaus das Wort. Ich bitte Sie, auf die Redezeit zu achten. Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte noch etwas zu dem Beitrag des Herrn Innenministers sagen. Hier davon zu reden, dass es der Opposition doch wohl nur darum gehe, einige Kommas in dem Änderungsantrag zu kritisieren, ist eine bodenlose Verharmlosung des tatsächlichen Sachverhalts, die Eingriffe in Grundrechte negiert und marginalisiert. Das steht einem Innenminister nicht zu.