Protocol of the Session on May 23, 2018

(Zuruf von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Fra- ge! – Zuruf: Was ist die Frage? – Weitere Zurufe)

Herr Kollege Boddenberg, zur Geschäftsordnung.

Frau Präsidentin, würden Sie bitte noch einmal sagen, worüber wir jetzt abstimmen?

(Janine Wissler (DIE LINKE): Über das, was beantragt worden ist! – Weitere Zurufe)

Das tue ich gerne, Herr Kollege Boddenberg. Wir stimmen nach § 14 Abs. 1 der Geschäftsordnung ab, dass dieser Gesetzentwurf nicht an den Ausschuss überwiesen wird, sondern heute gleich in erster Lesung darüber entschieden wird, ob der Gesetzentwurf angenommen wird oder nicht. Darüber lasse ich jetzt abstimmen. Wir beginnen dann mit der namentlichen Abstimmung.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Sie wissen nicht, wie sie abstimmen sollen! – Zuruf des Abg. Holger Bellino (CDU))

Herr Kollege Bellino, wir haben den Antrag des Kollegen Rudolph gehört, der beantragt hat, eine namentliche Abstimmung durchzuführen. Dies ist laut Geschäftsordnung auch so möglich. Wir können also eine namentliche Abstimmung über diese Entscheidung treffen. Ich möchte jetzt nicht über den Geschäftsordnungsantrag abstimmen lassen, weil er machbar ist. Wenn Sie es aber möchten, dann lasse ich darüber abstimmen.

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Über den Geschäftsordnungsantrag abstimmen! – Weitere Zurufe)

Dann lasse ich über den Geschäftsordnungsantrag abstimmen, ob wir eine namentliche Abstimmung durchführen.

(Zurufe: Nein! – Janine Wissler (DIE LINKE): Herr Bellino weiß nicht, wie er abstimmen muss!)

Einen kleinen Moment, bitte. Wir müssen noch etwas abklären.

Ich hoffe, dass wir eine Klärung herbeiführen konnten. Ich lasse zunächst über den Geschäftsordnungsantrag des Kollegen Frömmrich abstimmen. Er hat nach § 14 Abs. 1 der Geschäftsordnung beantragt, dass dieser Gesetzentwurf nicht in den Ausschuss gehen soll und damit auch später über ihn abgestimmt werden soll. Darüber lasse ich jetzt abstimmen.

(Günter Rudolph (SPD): Namentlich!)

Dazu möchten Sie eine namentliche Abstimmung haben? – In Ordnung. Wir sind flexibel. Dann stimmen wir namentlich darüber ab. Dann beginnen wir jetzt mit der Abstimmung.

(Namensaufruf – Abstimmungsliste siehe Anlage)

Hat jemand seine Stimme noch nicht abgegeben? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann unterbrechen wir kurz und schauen nach, was wir an Ergebnissen haben. – Danke.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Ihnen das Abstimmungsergebnis verkünden. Für den Geschäftsordnungsantrag sind 60 Jastimmen, 42 Neinstimmen und fünf Enthaltungen abgegeben worden. Somit ist dieser Geschäftsordnungsantrag angenommen worden.

Ich wurde gebeten, über den Gesetzentwurf noch einmal abstimmen zu lassen. Ich lasse in erster Lesung über den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD, Drucks. 19/6410, abstimmen. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Frau Kollegin Öztürk. Wer stimmt dagegen? – Die Fraktionen der CDU, der GRÜNEN und der FDP. Somit ist dieser Gesetzentwurf in erster Lesung abgelehnt worden.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Mobilitätsfördergesetz – Drucks. 19/6397 zu Drucks. 19/6071 –

Berichterstatter ist Herr Abg. Caspar. Ich bitte den Kollegen Caspar um die Berichterstattung.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und GRÜNEN bei Enthaltung von SPD, LINKEN und FDP, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 19/6380 in zweiter Lesung anzunehmen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Caspar, für die Berichterstattung. – Ich eröffne die Aussprache. Die vereinbarte Redezeit beträgt zehn Minuten je Fraktion. Die erste Wortmeldung ist von Frau Kollegin Müller, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Sie haben das Wort.

(Vizepräsident Frank Lortz übernimmt den Vorsitz.)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Heute ist wieder einmal ein guter Tag für die Kommunen.

(Lachen bei der SPD und der LINKEN – Zurufe von der SPD)

Darf ich bitte ausreden? – Heute ist ein guter Tag für die Kommunen, und ich hoffe, sie sehen das auch so;

(Lebhafte Zurufe von der SPD)

denn mit dem vorgelegten Gesetzentwurf, den wir heute in zweiter Lesung verabschieden werden, bekommen die Kommunen Planungssicherheit für den kommunalen Straßenbau, für den Radwegebau und für den öffentlichen Personennahverkehr.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Ich finde, das ist ein guter Tag für die Kommunen; denn wir tun mit diesem Gesetzentwurf gleichzeitig etwas für den Klimaschutz, da wir Maßnahmen fördern, die zur Emissionsminderung beitragen. Es ist also ein guter Tag für die Kommunen und für das Klima. Ich hoffe, das ist auch gut für das Klima hier im Saal.

Die Anhörung zu dem Gesetzentwurf hat ein sehr positives Ergebnis erbracht. Es gab drei wesentliche Änderungsvorschläge: die Forderung nach mehr Geld, die Anregung auf mehr Technologieoffenheit, und auf den dritten Punkt komme ich später zu sprechen.

Die Anregungen betreffend mehr Technologieoffenheit haben wir aufgegriffen. Der Herr Minister hat im Ausschuss erklärt, dass mit der Formulierung „elektrische Antriebe“ nicht nur die Elektromobilität, rein batteriebetrieben, gemeint ist, sondern auch die Brennstoffzellentechnik. Das haben wir mit unserem Änderungsantrag aber noch einmal klargestellt. Somit sind jetzt alle ein Stück weit zufriedener.

Die Forderung nach mehr Mitteln hat auch die SPD-Fraktion erhoben. Sie fordert 200 Millionen €. Das hat der Kollege Wagner in seiner Aufzählung vergessen; ich möchte jetzt hinzufügen, dass die SPD-Fraktion zusätzlich 200 Millionen € gefordert hat. In unserem Gesetzentwurf steht der Betrag von 100 Millionen €. Die Anzuhörenden haben

150 Millionen € gefordert. Ich denke, wir werden in künftigen Haushaltsberatungen darüber reden, ob an der Stelle etwas getan werden kann.

Jetzt bleibt erst einmal abzuwarten, ob der Bund seiner Verantwortung nachkommt, die GVFG-Mittel deutlich erhöht und auch Maßnahmen ab einem Volumen von 20 Millionen € fördert. Alles, was man bisher über den Haushalt des Verkehrsministeriums hört, lässt da wenig Hoffnung aufkommen. Ich habe aber gehört, dass es Verhandlungen gibt. Dabei setze ich auf die SPD, dass sie – zusammen mit der CDU – beim Finanzminister kräftig dafür wirbt, dass die GVFG-Mittel hochgesetzt und auch Maßnahmen ab 20 Millionen € gefördert werden.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Heute machen wir aber erst einmal unsere eigenen Hausaufgaben und befinden über den sehr guten Gesetzentwurf, der Ihnen vorliegt. Die Kommunen werden mit den Fördermitteln zugleich einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten können. Die aktuelle Debatte zu den Themen Stickoxide und Feinstäube zeigt ja, wie wichtig gerade diese Maßnahmen auf kommunaler Ebene sind, um auch dort die Luft zu verbessern.

Wir haben einen ähnlichen Gesetzentwurf bereits 2011 eingebracht. Wir wollten damit Rechtssicherheit für die Zweckbindung der Mittel schaffen, die noch bis 2019 laufen. Damals gab es einen Kabinettsbeschluss. Uns wäre ein Gesetzentwurf lieber gewesen. Es hat jetzt zwar ein bisschen gedauert, aber nicht deshalb, weil die Landesregierung so lange gebraucht hätte, um diesen Gesetzentwurf zu schreiben, sondern weil es auf der Bundesebene Verhandlungen über die Bund-Länder-Finanzbeziehungen gab und erst einmal verhandelt werden musste, wie es mit den sogenannten Entflechtungsmitteln weitergeht. Diese Mittel sollen ja komplett wegfallen. Das tun sie zwar auch, aber sie werden durch Mittel aus der Umsatzsteuer in Höhe von 500 Millionen € kompensiert. Davon binden wir 100 Millionen € für den kommunalen Straßenbau, für den ÖPNV und für die Radwege. Ich finde, das ist ein gutes Signal.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Die Summe ist auf 100 Millionen € festgelegt. Das sind immerhin 3,5 Millionen € mehr als bisher. Es handelt sich dabei um Landesmittel. Auch wenn Frau Wissler heute Geburtstag hat, nehme ich ihre Argumentation vorweg; denn sie sagt ja immer gerne, das seien keine Landesmittel. Es sind aber sehr wohl Landesmittel; denn jedes Land ist frei, mit den genannten 500 Millionen € zu tun, was es will – ob es weiter in den kommunalen Straßenbau, in den ÖPNV, in den Ausbau der Radwege, in den Wohnungsbau, in die Hochschulen investiert oder ob es das Geld für gebührenfreie Kindertagesstätten ausgibt, was auch immer.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Es gibt aber schon eine Vereinbarung!)

Das ist dem Land freigestellt. Von daher sind es eigene Landesmittel, und deswegen dürfen wir bei dem, was wir fördern, selbstständig die Kriterien festlegen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die SPD-Verkehrsministerin des Landes Brandenburg z. B. hat erklärt – um das ein bisschen zu unterfüttern –, dass die Entflechtungsmittel ab dem Jahr 2019 durch Lan

desmittel kompensiert werden. Leider ist das bisher ohne gesetzliche Bindung; aber sie redet explizit von „Landesmitteln“. Das ist noch ein Beleg dafür, dass wir Landesmittel in die Hand nehmen und kein Geld, das wir für diese Zwecke sowieso bekommen hätten. Das zeigt, die Landesregierung steht auf der Seite der Kommunen und gewährleistet Planungssicherheit für die Maßnahmen im ÖPNV, im kommunalen Straßenbau und im Radwegebau.

Zusätzlich gibt es keine Befristung des Gesetzes. Die Landesregierung berichtet aber nach sieben Jahren über die Maßnahmen. Das schafft zusätzliche Planungssicherheit, auch für größere Vorhaben, die über mehrere Jahre hinweg geplant werden können und eine längere Laufzeit haben. Eine Befristung würde Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufen, nämlich die nachhaltige Mobilitätsentwicklung in den Gemeinden zu fördern.

Wir legen mit dem Gesetz auch fest, was wir schon im Koalitionsvertrag verankert und bis jetzt auch praktiziert haben, nämlich dass die Mittel zwischen ÖPNV und kommunalem Straßenbau weiterhin in einem Verhältnis von 50 : 50 aufgeteilt werden. Auch dazu gab es in der Anhörung unterschiedliche Meinungen. Die einen wollten 30 % für den ÖPNV und 70 % für den Straßenbau, die anderen wollten 70 % für den ÖPNV und 30 % für den Straßenbau. Von daher denke ich, eine Aufteilung von 50 : 50 ist eine gute Entscheidung und ein ordentlicher Kompromiss.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Ich habe schon gesagt, da es eigene Landesmittel sind, konnte der Förderkatalog maßgeblich erweitert werden. Die bisherigen Maßnahmen bleiben weiterhin förderfähig. Aber zukünftig kann z. B. auch die grundhafte Erneuerung von Schienenstrecken gefördert werden. Das war den Kommunen sehr wichtig, genauso wie der Bau und der Ausbau von nicht bundeseigenen Schienenstrecken. Die Beschaffung von Elektrobussen kann gefördert werden, ebenso die Anschaffung von effizienzsteigernden oder emissionsmindernden Antrieben bei Fahrzeugen für den Schienenpersonenverkehr, die Nachrüstung von Betriebshöfen und zentralen Werkstätten sowie Verleihsysteme von Fahrzeugen und Fahrrädern. Sie sehen also, das ist ein breiter Strauß von Maßnahmen, durch die das Klima in der Kommune verbessert wird.