Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben uns natürlich bei der gesamten Debatte gefragt, wer eigentlich auf die Idee gekommen ist – das Ministerium kann es eigentlich nicht gewesen sein –, den Kommunen aufzuerlegen, dass das Rechnungsprüfungsamt direkte Aufträge von der Aufsichtsbehörde bekommen kann. Wir als Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker bestätigen in der Regel die Spitzen, um sie gegenüber dem Bürgermeister, dem Landrat, dem Oberbürgermeister in eine besondere Positi
on zu bringen, die sich durch eine besondere Unabhängigkeit, durch eine besondere Position gegenüber dem Parlament und dadurch auszeichnet, keine Weisungen zu empfangen. Und Sie sagen: Nein, da haben wir noch eine andere Institution, die von oben hineinwirken kann.
Das wurde von den Kommunalen Spitzenverbänden scharf kritisiert, und – oh Wunder – Sie haben das geändert. Das wusste vorher jeder, sodass ich frage: Warum haben Sie das geändert? War das ein weiteres Druckmittel, um den Kommunen zu sagen: „Freunde der Sonne, wir zeigen euch mal die Knute, und wir sind auch bereit, euch so deutlich zu signalisieren, dass das so nicht geht“?
Oder war das ein Punkt, bei dem Sie sagen: „Wir als Fraktion haben das gemacht und nicht gewusst, was wir da machen“?
Wir wissen auch bis heute nicht, wie Sie zu einer Vereinbarung kommen, die nicht allein die Hessenkasse berührt, sondern auch noch die Kita-Gesetzgebung einbezieht, in der beispielsweise steht, dass die Vereinbarung gegenüber der ersten Gewalt abgeschlossen wurde – allerdings nur in Teilen. Übrigens machen Sie das in der zweiten Gewalt nicht – dass Sie z. B. eine Vereinbarung mit dem Finanzministerium schließen und dann sagen: Der Rest der Landesregierung kann für eine andere Position stehen. – So weit gehen die Spielchen noch nicht.
Mit der ersten Gewalt haben Sie dann mit zwei Fraktionen eine entsprechende Vereinbarung geschlossen.
Ich weiß nicht, warum Sie das gemacht haben. Das war doch völlig unnötig, weil der Landesgesetzgeber normalerweise Gesetze beschließt und die Exekutive diese Gesetze auszuführen hat.
Wenn die Exekutive mit den Kommunalen Spitzenverbänden anschließend über die Interpretation und dergleichen mehr entsprechende Entscheidungen trifft, ist das eine andere Qualität. Warum Sie das gemacht haben, wissen wir bis heute nicht – außer natürlich die Frage im Hintergrund, dass Sie das eine oder andere den Oppositionsfraktionen, denen übrigens ein Teil Ihrer Daten nicht vorliegt, vorenthalten wollten.
Herr Kollege Warnecke, vielen Dank. – Ich möchte zu der Bemerkung, dass zwei Fraktionen, die beiden die Regierung tragenden Fraktionen, diese Vereinbarung unterschrieben haben, bemerken, dass in dieser Vereinbarung Äußerungen, Feststellungen und Punkte enthalten waren, die Teil dieses Gesetzentwurfs sind.
Dieses Gesetz ist aber noch nicht beschlossen worden. Damit war es ein klarer Ausdruck der beiden regierungstragenden Fraktionen,
dass diese Vereinbarung unterschrieben werden kann, weil die beiden Fraktionsvorsitzenden für ihre Fraktionen erklärt haben, dass sie das entsprechend in einem Gesetz umsetzen.
(Zuruf von der FDP: „Sehen Sie das auch so, Herr Warnecke?“ – Zuruf: „Oder?“ – Zuruf von der SPD: Frage!)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, da Sie schon angesprochen haben, worum es geht, entgegne ich: Der Hessische Landkreistag hat eine deutliche Position. Er ist der Überzeugung, dass diese Inhalte Diskussionsgrundlage für weitere Gespräche sein können, da insbesondere durch die Entnahme aus dem KFA unter Inanspruchnahme kommunaler Mittel – Beitragsfreistellung im Kita-Bereich, Hessenkasse – nach wie vor in erheblichem Umfang ein Eingriff in die kommunalen Finanzen vorgesehen ist. Diese Entnahmen wie auch die vorgesehenen Regelungen zur Neufassung der HGO und die nicht hinreichende Möglichkeit der Flexibilisierung der kommunalen Tilgungsbeiträge berücksichtigen zurzeit jedoch noch nicht die besonderen Belastungen der hessischen Landkreise.
Der letzte Punkt ist in der Tat ein wenig geändert worden, aber ansonsten kann ich dem nur zustimmen. Die SPDFraktion kann dem auch nur zustimmen.
Die Frage, weshalb Kommunale Spitzenverbände solche Positionen, die eigentlich auch für sie gelten, abgeschlossen haben – – Das wurde übrigens einstimmig beschlossen; nicht, dass Sie jetzt die Diskussion mit uns führen wollen, dass wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten mit der Kritik allein sind. Ganz im Gegenteil: Der Hessische Landkreistag hat das einstimmig beschlossen.
Unser Landkreis wird selbstverständlich teilnehmen; das sagte ich bereits. Aber was ist das für eine Positionierung, wenn man so über die Kommunen hinweggeht?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist nicht so, als ob die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister das einfach so hinnähmen. Es gibt Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die einen Brandbrief schicken und darin deutlich machen, dass das mit den entsprechenden Regelungen zur Kita so alles nicht perfekt ist, wie Sie es darstellen. Sie sagen vor allen Dingen: Uns fehlt Geld.
Wie fehlt dieses Geld? Das haben Sie leider selbst belegt – insofern ist es schwierig, anderen etwas vorzuhalten –, indem Sie bei der Hessenkasse eine Grafik mitgeschickt hatten, in der Sie aufgezeigt haben, wie die Kassenkreditentschuldung der Kommunalen Schutzschirme über 1,8 Milliarden € aussieht.
So sieht die Tabelle aus. Sie haben den Kommunen zeitgleich 2 Milliarden € weggenommen und wundern sich, warum die Kommunen nicht bei ungefähr 4,25 Milliarden €, sondern bei 6,52 Milliarden € liegen. Das ist deren Geld. Die Kommunen haben dafür Kassenkredite aufgenommen.
Die Kommunen haben, um dieses Landesgeld zu bekommen – wir haben nachgefragt: 379 Millionen € waren es –, Kassenkredite aufgenommen.
(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der LIN- KEN – Dr. Walter Arnold (CDU): Na klar! Das ist der entscheidende Punkt! – Michael Boddenberg (CDU): Wo bleiben denn Ihre Haushaltsanträge dazu?)
Unsere Haushaltsanträge haben Sie, lieber Herr Boddenberg, doch immer diskreditiert mit dem Satz, das sei zu viel.