Das ist die beste Vorsorge gegen Armut. Wer jedoch keine Arbeit hat oder nur schwer welche findet, dem helfen wir. Wir wissen, dass gerade Frauen durch verschiedene Lebensumstände für längere Zeit nicht aktiv am Erwerbsleben teilnehmen. Sie weisen Unterbrechungen in der Erwerbsbiografie auf, oder sie sind erwerbslos. Das geschieht
Das sollte kein Grund für Altersarmut sein. Das Gegenteil ist der Fall. Es gibt eine Reihe an Angeboten, auch diese Lebensphase zu gestalten. Das Elterngeld unterstützt den Elternteil, der eine Weile die Kinderbetreuung zu Hause übernimmt. Die Mütterrente, die demnächst noch ausgeweitet wird, hilft, die Rentenlücke zu füllen. Die Kinderbetreuungsangebote sind vielfältig und zahlreich geworden. Ab August 2018 sind bei uns in Hessen die Kindertagesstättenplätze für sechs Stunden beitragsfrei.
Ja, das ist toll, ganz genau. – So werden Eltern künftig im Schnitt fast 5.000 € pro Kind in drei Kindergartenjahren sparen. Das ist Geld, das dann auch in die Altersvorsorge gesteckt werden kann.
Ich habe nur davon gesprochen, dass das Geld in die Altersvorsorge gesteckt werden kann. Es ist selbstverständlich, dass das auch Steuern beinhaltet.
Im Jahr 2017 haben wir mit über 500 Millionen € so viel Geld wie nie zuvor für die Kinderbetreuung bereitgestellt. Demnächst werden es sogar über 800 Millionen € sein. Zum Vergleich: Im Jahr 1999 war Ihnen das gerade einmal 65 Millionen € wert.
Mit unserem Ansatz wird ein hervorragender Beitrag zur Verhinderung der Altersarmut geleistet. Wenn jemand nach der Kinderzeit wieder arbeiten gehen möchte, dann unterstützen wir ihn tatkräftig, wieder in einen Beruf zu finden. Da greift z. B. das neu initiierte Förderangebot „Kompetenzen entwickeln – Perspektiven ermöglichen“. Gerade für Langzeitarbeitslose ist das eine sehr effektive Maßnahme, die Menschen wieder einem sicheren Arbeitsplatz zuzuführen.
Hoch motivierte und qualifizierte Frauen finden im „Netzwerk Wiedereinstieg“ eine sehr geeignete Plattform. Sie hilft, Hindernisse zu überwinden, eine bessere Übersicht zu existierenden Angeboten und eine individuelle Förderung zu erhalten. Auch die Arbeitsgemeinschaft Trialog bietet hilfreiche Unterstützung.
Aber auch wer Arbeit hat, braucht eine faire Bezahlung. Das Land Hessen ist hier als Arbeitgeber vorbildlich; denn im öffentlichen Dienst mit dem TV-H gilt der Grundsatz des Equal Pay. In Hessen gilt die Gleichberechtigung. Es verdient also jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin des Landes bei gleicher Qualifikation und Beschäftigung das Gleiche. Für uns ist Gleichberechtigung wichtig und selbstverständlich.
Im Zuge des demografischen Wandels respektive des zunehmenden Fachkräftemangels werden immer mehr Frauen auf dem Arbeitsmarkt profitieren. Menschen, die Menschen pflegen, erhalten Unterstützung durch das Programm „Beruf und Pflege vereinbaren – die hessische Initiative“. Ziel ist es, die Erwerbsfähigkeit zu erhalten, indem zwischen Mitarbeiterinnen und Arbeitgebern tragfähige Pflegearrangements vereinbart werden und so eine spürbare Entlastung erzielt wird.
Darüber hinaus unterstützen wir die Menschen, die Schulden haben. Es ist eine Sache, wenn man Geld verdient, aber eine andere, wenn Schulden dieses direkt auffressen. Die Schuldnerberatung, die auf kommunaler Ebene angesiedelt ist und durch Mittel des Landes Hessen unterstützt wird, ist ein bedeutendes Instrument, Menschen aus der Schuldenspirale zu helfen.
Ein weiterer Punkt ist natürlich die Rente selbst. Hier lobe ich wieder die innovative Kraft Hessens. Mit der Deutschland-Rente unterstützen wir ein Modell, das zukunftsweisend sein wird.
Neben der ersten Säule der gesetzlichen Rentenversicherung und der zweiten Säule der privaten Altersvorsorge kommt als dritte Säule ein Deutschland-Fonds hinzu. Dieser wird durch die Arbeitgeber einfach und unbürokratisch finanziert. Der Fonds selbst arbeitet ohne Gewinninteresse auf Selbstkostenbasis und ist vor politischem Zugriff gesichert. Das ist vor allem für jene Arbeitnehmer und Unternehmen attraktiv, die über keine eigene Betriebsrente verfügen.
Zusammengefasst: Arbeit, Equal Pay, Bildung, staatliche Unterstützung, Kinderbetreuung, Mütterrente, Pflegeunterstützung, Schuldnerberatung, Deutschland-Rente – das sind viele Möglichkeiten und Unterstützungsangebote, um der eigenen Altersarmut entgegenzuwirken.
Sie hingegen bei der LINKEN-Fraktion ignorieren mit Ihrem Forderungskatalog das grundgesetzlich geschützte Gebot der Tarifautonomie. Sie setzen sich über die Inhalte des Tariftreuegesetzes hinweg. Ihre Lösungsansätze scheitern damit bereits an den Grenzen des Machbaren. Ich versichere Ihnen: Wir werden weiterhin auf dem Boden der Realität hart daran arbeiten, dass es allen Menschen in Hessen besser geht – jeden Tag. – Vielen Dank.
Danke, Frau Präsidentin. – Frau Kollegin, Sie haben eben sehr deutlich die große Notwendigkeit von Schuldnerberatung zur Bekämpfung von Armut benannt. Das steht auch in Ihrem Antrag. Können Sie mir bitte erklären, warum die CDU-Regierung im Rahmen der „düsteren Zukunft“ vor mehr als zehn Jahren genau dieses Geld ersatzlos und total gestrichen hat?
(Michael Boddenberg (CDU): Sie haben sich in dem Programm vertan, da kann man nichts machen! – Marjana Schott (DIE LINKE): Antworten haben Sie keine! – Hermann Schaus (DIE LINKE): Keine Antwort ist auch eine Antwort!)
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Kollegin Schott hat eingangs die Vermutung geäußert, man hätte ihren Antrag nicht gelesen. Ich vermute, sie hat den Inhalt des neuen Koalitionsvertrags nicht gelesen. Ich komme darauf noch zu sprechen. Frau Klaff-Isselmann hat eine frauenpolitische Wohlfühlrede gehalten. Jetzt schauen wir uns die ganze Sache einmal der Reihe nach an.
Die Altersarmut wird merklich zunehmen, wenn man hier nicht gegensteuert – Fakt eins. Fakt zwei: Betroffen werden Geringqualifizierte, Langzeitarbeitslose und befristet Beschäftigte sein. Das Loch wird Frauen, vor allem alleinstehende Frauen, treffen. In diesem Punkt sind wir uns durchaus mit dem Antragsteller einig. Ich glaube, dass das weite Teile des Hauses inzwischen auch verstanden haben; man könnte das auch ein wenig aus dem Antrag der CDU und der GRÜNEN herauslesen. Wir sind aber noch nicht ganz sicher, ob sie es in Gänze verstanden haben. Meine Damen und Herren, wir werden sehen, wie es in Hessen weitergeht.
Wenn ich den Antrag der LINKEN allerdings näher betrachte – Frau Kollegin Schott, sehen Sie es mir nach –, dann schwindet die Einigkeit doch hier und da und in etlichen Teilen sogar merklich. In Ihrer Antragsbegründung schreiben Sie:
Die Gleichstellungs- und Frauenministerinnen haben in Weimar am 15.06.2017 einen Beschluss mit dem Titel „Gleichstellung/Geschlechtergerechtigkeit im Erwerbsleben, in der Verteilung der Sorgearbeit und in den Alterssicherungssystemen herstellen“ gefasst.
Stimmt, das haben sie gemacht. Wir haben uns den Beschluss auch in Gänze angeschaut. Das war aber wohl ein Fehler; sonst hätten wir am Ende noch das geglaubt, was Sie in Ihren Antrag alles so hineingeschrieben haben.
Meine Damen und Herren, es ist sehr gut, dass ich mir vor Kurzem eine neue, scharfe Lesebrille gekauft habe.
Was soll ich Ihnen sagen? – Es stimmt so leider nicht. Sie haben sich im problembeschreibenden Teil und auch im Analyseteil Ihres Antrags noch einigermaßen an den Beschlusstext der Konferenz gehalten.
Aber dann geht es los, nämlich wenn es um Ihren Forderungskatalog geht. Selbst wenn man den hessenspezifischen Teil, der durchaus richtig ist, einmal außer Acht lässt, stellt man fest, dass Ihre Forderungen in dem Beschluss dieser Konferenz so gar nicht drinstehen. Sie haben da einfach ein Sammelsurium an Forderungen obendrauf gepfropft. Sie suggerieren uns hier einen Gleichklang mit dem Konferenzbeschluss, der leider Gottes so gar nicht gegeben ist. – Liebe Kolleginnen und Kollegen der LINKEN, so geht das nicht. So können wir mit diesem Thema, mit diesem Problem beim besten Willen nicht umgehen.
Zwei Beispiele. Von einer Forderung nach einem Mindestlohn von 12 € ist im Beschluss kein Wort zu lesen. Damit wir uns an der Stelle aber richtig verstehen: Mit der Einführung des Mindestlohns von 8,50 €, jetzt 8,84 €, waren wir natürlich einverstanden. Wir wollten ihn. Aber wir wussten damals schon: Das ist die unterste Schamgrenze. Da muss es weitergehen. Wir sind da auch ganz bei Olaf Scholz, der kürzlich gesagt hat: Vernünftig wäre ein Mindestlohn von 12 €. – Aber das muss man in einem vernünftigen Prozess gestalten. So wie Sie das im Hauruckverfahren machen, läuft das nicht. Meine Damen und Herren, dann haut das wieder nicht hin.
Dass wir eine Stärkung der Tarifbindung wollen, habe ich in diesem Plenum wohl schon tausendmal gesagt. Das spare ich mir jetzt. Dass die Landesregierung bei Löhnen und vor allem bei der Beseitigung der sachgrundlosen Befristung Vorreiter spielen muss – auch darin besteht Einigkeit. Wir denken an die Lehrer und Lehrerinnen. Sie haben das eben zu Recht angesprochen. Dass Grundschullehrkräfte besser besoldet werden müssen, ist auch klar. Aber, liebe Kollegin, was jetzt eine Beförderung in das Amt nach A 13 mit Altersarmut zu tun haben soll, erschließt sich mir an dieser Stelle nicht ganz direkt.
(Heiterkeit des Abg. Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Dann kommt die Rentenpassage. Dass eine Rente auskömmlich sein muss – darüber sind wir uns einig. Auch das habe ich hier ein ums andere Mal für meine Fraktion deutlich gemacht. Aber mit Ihrer Forderung, dass das Rentenniveau sofort stante pede auf 53 % anzuheben ist, gehen Sie noch erheblich über das hinaus, was der DGB fordert. Er sagt nämlich vernünftigerweise: zunächst stabilisieren und dann in einem weiteren Schritt anheben. Dann schauen wir einmal, wie weit das geht. Sie fordern eine solidarische Mindestrente von 1.050 €. Meine Damen und Herren, das ist alles schön und gut. Aber Sie sagen leider kein Wort darüber, wie das in der Praxis funktionieren soll, geschweige denn, wie wir das finanzieren wollen. Selbst bei einer Vollbeschäftigung und einer wesentlichen Ausweitung der Tarifbindung wird es keine einfache Nummer, das dann in dieser Weise darstellen zu können.
Welche konkrete Wirkung soll die Streichung der staatlichen Förderung zur privaten Altersversorgung haben, die Sie dann in die Verbesserung der Altersversorgung stecken wollen? – Ich weiß nicht, welche Wirkung das entfalten soll. Aber das werden Sie uns sagen. Das Ganze klingt ein wenig unausgegoren.
Ich habe noch eine herzliche Bitte. Falls es eine zweite Runde geben sollte, wollte ich Sie jetzt schon herzlich darum bitten: Kommen Sie jetzt bitte nicht wieder mit der Schließung von Calden, dass wir damit das Finanzloch in der Rente füllen könnten, und auch nicht mit dem Stopp von allen Rüstungsexporten – nur um es einmal erwähnt zu haben.