Das ist die erste Lesung. Dafür darf ich erst einmal dem Herrn Kollegen Bellino das Wort zur Einbringung erteilen. Bitte schön.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Fraktionsübergreifend haben mich die Kolleginnen und Kollegen gebeten, diesen Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE für ein Achtzehntes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Hessischen Landtags einzubringen. Ich tue dies hiermit.
Trotz der stetig steigenden Komplexität von Themen sowie Termin- und Aufgabenverdichtung, die im Rahmen des Mandats durch die Abgeordneten des Hessischen Landtags zu bewältigen sind, ist die Vergütung für Abgeordnetenmitarbeiter zum letzten Mal mit Gesetz vom 28.06.1999 dem Grunde nach erhöht worden.
Hinzu kommt – und das wissen wir –, dass im Geschäftsbereich des Hessischen Landtags der überwiegende Teil der Beschäftigten berechtigt ist, das Landesticket in Anspruch zu nehmen. Es ist daher beabsichtigt – das ist das Wesen dieser Änderung –, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abgeordneten in den Wahlkreisen mit den gleichen Bedingungen auszustatten, wie dies hier in der Verwaltung der Fall ist.
Ich bitte daher im Namen der Kolleginnen und Kollegen um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf und stelle gemäß unserer gemeinsamen Absprache nach § 14 Abs. 1 un
Für den Fall, dass mein Geschäftsordnungsantrag eine Mehrheit erhält und auch der Gesetzentwurf, den ich hier eingebracht habe, in erster Lesung eine Mehrheit erhält, stelle ich gemäß unserer Absprache zusätzlich nach § 14 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung den Antrag, ohne Ausschussüberweisung in die zweite Lesung überzugehen und auch hier ohne Aussprache über den Gesetzentwurf abzustimmen. – Vielen Dank.
Dann stelle ich den Gesetzentwurf in erster Lesung zur Abstimmung. Wer ihm zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Bei Enthaltung der Freien Demokraten ist das so angenommen.
Damit können wir gemäß dem Antrag des Herrn Bellino nach § 14 Abs. 3 der Geschäftsordnung feststellen, dass wir in der zweiten Lesung sind.
Dann frage ich Sie: Wer in zweiter Lesung diesen Gesetzentwurf annehmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Die FDP. Damit stelle ich fest, dass eine Zweidrittelmehrheit gegeben ist und dass dieser Gesetzentwurf in zweiter Lesung angenommen ist. So ist es, und damit wird er zum Gesetz erhoben. – Das ist dieses.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Hessisches Gesetz zur Bildung eines Gemeinsamen Landesgremiums nach § 90a Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch – Drucks. 19/5618 zu Drucks. 19/5141 –
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Sozial- und Integrationspolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU, GRÜNEN und FDP gegen die Stimme der LINKEN bei Stimmenthaltung der SPD, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung anzunehmen. – Danke.
Meine Damen und Herren, wir kommen zur Aussprache. Das Wort hat zunächst Herr Abg. Bartelt für die CDUFraktion.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das GKV-Versorgungsstrukturgesetz aus dem Jahr 2012 ermöglicht den Ländern, Gremien nach § 90a des SGB V einzurichten. Die Gremien bestehen aus Repräsentanten des Gesundheitswesens. Das Gremium hat die Aufgabe, Konzepte sektorenübergreifender medizinischer Versorgung zu entwickeln und zu begleiten. Das Gesetz war befristet und läuft jetzt aus.
Die Anhörung zeigte, dass der Gesetzentwurf, die Arbeit dieses Gremiums fortzusetzen, einhellig begrüßt worden ist. Dem wollen wir auch nachkommen.
Die Arbeit des Gremiums wird von uns außerordentlich geschätzt, da sektorenübergreifende medizinische Versorgung an Bedeutung gewinnen wird. – Danke.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ob wir die Arbeit des Gremiums schätzen, können wir nicht wirklich beurteilen, weil wir nicht so genau wissen, was das Gremium arbeitet. Wir wissen zwar, dass es getagt hat, aber über seine Inhalte wissen wir nicht so viel. Na ja, es soll irgendwie öffentlich machen, was es da beraten hat. Aber wie das aussieht, weiß man nicht so genau. Wir haben hier gerade vorhin ganz viel über Information und Transparenz geredet. Information und Transparenz wären auch hier deutlich angesagt.
Leider kommt man hier an die Informationen eben nicht so ohne Weiteres heran. Genau das bemängeln wir. Deshalb haben wir gesagt, dass man diesen Satz, dass es in geeigneter Weise öffentlich gemacht werden muss, was da beraten wird, eben dahin gehend ändern sollte, dass es öffentlich gemacht werden muss.
Denn das ist doch kein Geheimgremium, das da tagt, das irgendwelche schwerwiegenden staatstragenden Geheimnisse berät, sondern es geht darum, wie man denn sektorenübergreifend vernünftig für die ärztliche Versorgung in diesem ganzen Land, insbesondere vermutlich im ländlichen Raum, etwas tun kann. Das interessiert viele Menschen, um nicht zu sagen, fast alle.
Deshalb sollte auch das, was dieses Gremium berät, den Menschen zugänglich sein. Das sollte natürlich insbesondere denen zugänglich sein, die mittelbar und unmittelbar davon betroffen sind. Das heißt auch, dass es den Menschen zugänglich sein muss, die in diesem gesamten Bereich arbeiten.
Das heißt auch, dass sich die, die in diesem Bereich arbeiten und deswegen auch einen guten Einblick in diesen Bereich haben und beurteilen können, was dort sinnvollerweise passiert oder passieren sollte, oder nicht passiert oder nicht passieren sollte, auch in dieses Gremium einbringen
können. Deshalb sollten auch Vertreter und Vertreterinnen der dort beschäftigten Menschen in diesem Gremium sein.
Das Gremium ist so groß, dass man darüber streiten kann, ob es zielführend ist, dass man es beliebig groß macht. Das sollte man nicht machen. Aber es wird nicht beliebig groß dadurch, dass man einen wichtigen Player in diesem Gesamtzusammenhang mit aufnimmt, nämlich die, die dort arbeiten.
Das ist das, was wir hier beantragen. Das sind die zwei wesentlichen Punkte unseres Änderungsantrags. Weil genau das nicht erfüllt ist, stimmen wir dem Gesetzentwurf nicht zu. Wir sind der Meinung, dass es überhaupt nicht angehen kann, dass über ärztliche Versorgung, die sektorenübergreifende Zusammenarbeit usw. geredet wird, ohne dass man diejenigen, die dort arbeiten, einbezieht. Das ist für uns ein No-Go.
Man braucht die Öffentlichkeit und auch die Möglichkeit, dass die Menschen, die davon betroffen sind, auch davon erfahren. Das nicht zu gewährleisten, ist für uns auch ein No-Go. Genau deshalb stimmen wir diesem Gesetzentwurf nicht zu. Stimmen Sie unseren Änderungsanträgen zu, dann werden wir auch dem Gesetzentwurf zustimmen. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich sagen: Dieses Gesetz reiht sich in viele Einbringungen zum Schluss des Jahres ein, weil viele Gesetze bis zum 31. Dezember befristet sind und jetzt noch schnell etwas hinterhergeschoben werden muss. Wir hätten uns ein bisschen mehr Zeit gewünscht,
Die Anhörung hat gezeigt – darauf ist Kollegin Schott schon eingegangen –, dass jeder gern ein Stimmrecht haben möchte. Auf der anderen Seite fordert man, dass das Gremium nicht allzu groß wird. Das ist natürlich ein Spannungsfeld bzw. ein Dualismus. Dazu müssen konkrete Vorschläge von den Experten kommen. Dennoch halten wir den Vorschlag der LINKEN, die Pflegeexperten einzubinden, für sehr sinnvoll.
Nun ist eine paritätische Besetzung von Leistungsträgern und Leistungserbringern vorgesehen. Das ist richtig so. Deswegen wollen wir dem Gesetz nicht im Wege stehen. Wir werden uns der Stimme enthalten.
Ich möchte aber noch einmal auf das Ziel bzw. auf die Inhalte eingehen, nämlich auf die sektorenübergreifende Versorgung. Diesbezüglich soll das Gemeinsame Landesgremium Empfehlungen erarbeiten. Die Gesundheitsversorgung ist eine gesellschaftliche Herausforderung. Es ist ein sehr wichtiges und auch sehr spannendes Themenfeld, das das Gemeinsame Landesgremium bearbeitet. Gleiches gilt
Wir wünschen uns ebenso wie die Linksfraktion, dass dort mehr Transparenz herrscht. Wegen der großen Bedeutung wäre es für uns als SPD wichtig, zu erfahren, was die Empfehlungen des Landesgremiums beinhalten. Was beinhalten die Konzepte konkret? Darüber haben wir keine Informationen.
Der Kollege Rüdiger Holschuh hat in seiner Rede vorhin bereits erwähnt: Transparenz ist der natürliche Feind der CDU. – Deswegen bin ich dankbar für den Antrag der Fraktion DIE LINKE. Auch wir wünschen uns mehr Transparenz. Wir wünschen uns, dass das Landesgremium oder der Minister im Sozial- und Integrationspolitischen Ausschuss über diese Empfehlungen oder Tätigkeiten berichtet.
Das Landesgremium – da sind wir uns sicherlich einig – kann die Herausforderungen und Anforderungen, die durch den demografischen Wandel, bezogen auf die gesundheitliche Versorgung, auf uns zukommen, gut begleiten. Wichtig ist dabei aber, wie es das macht. Welche Ideen werden entwickelt? Was wird umgesetzt, um die Versorgung in Hessen zukunftsfähig zu machen? Wir wünschen uns, dass Sie uns zukünftig darüber informieren. Ich glaube, es ist ein Anliegen von uns allen, dass wir hier gesund leben und gesund alt werden können. – Herzlichen Dank.