Protocol of the Session on December 14, 2017

als Land das bezahlen, was die Kommunen da ausgeben. Wir wissen doch, wie das läuft.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und der CDU)

Ich sage es noch einmal: Wir haben ein hohes Interesse daran, die Informationsfreiheit gut zu regeln. Ich glaube, das ist ein guter Schritt. Sie wissen, dass wir Koalitionspartner bei dieser Frage unterschiedliche Auffassungen haben. Ich glaube, dass wir Ihnen am Ende einen Gesetzentwurf vorgelegt haben, der auch hinsichtlich der Informationsfreiheit trägt.

Herr Präsident, ich komme zum Schluss meiner Rede. – Ich glaube, dass es unsere Aufgabe ist, im Unterausschuss Datenschutz zusammen mit dem Innenausschuss eine große Anhörung zu diesem Themenkomplex durchzuführen. Wir sollten uns dafür Zeit nehmen, weil das sehr komplex ist. Im Übrigen werden auch 28 Spezialgesetze geändert werden. Wir sollten uns da Zeit nehmen und den Sachverstand heranholen. Ich glaube, am Ende werden wir eine gute Reform des Datenschutzgesetzes in Hessen haben. Es wird auch eine gute Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung und der Richtlinie geben. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Eine Kurzintervention erbittet Herr Abg. Dr. Wilken. Bitte schön.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Frömmrich, als Erstes bitte ich Sie, zur Kenntnis zu nehmen, dass sowohl Herr Holschuh als auch ich zu dem Teil Datenschutz, dem größten Teil, geredet haben. Ich bitte, das zur Kenntnis zu nehmen.

Zweitens. Ich bin nicht wirklich überrascht, dass Sie wiederum nicht wissen, was in dem Gesetzentwurf steht, den Sie einbringen.

(Beifall des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))

Das, was Sie gerade hier zur Bedeutung der Informationsfreiheit gesagt haben, steht eben nicht in dem Gesetzentwurf.

(Beifall der Abg. Janine Wissler und Jan Schalauske (DIE LINKE) sowie bei Abgeordneten der SPD)

Dritte Bemerkung. Die zuletzt gegebene Begründung, warum Sie die Kommunen mit diesem Gesetz nicht verpflichten, fand ich schon entlarvend. Es ist Ihnen zu teuer. Es ist Ihnen schlicht und ergreifend zu teuer. Wie passt das mit Ihrem flammenden Plädoyer für Informationsfreiheit und mündige Bürgerinnen und Bürger zusammen?

(Beifall der Abg. Janine Wissler (DIE LINKE) und bei Abgeordneten der SPD)

Das Wort hat Herr Minister Beuth. Bitte schön.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Aufregung der Abgeordneten der Fraktionen der LINKEN und der SPD kann eigentlich nur über einen Umstand erklärt werden. Ich habe den Eindruck, Sie ärgern sich vor allem, weil Sie nicht erwartet haben, dass wir hinsichtlich des Informationsfreiheitsgesetzes einen solch guten Kompromiss erreichen. Ich glaube, das ist der wahre Grund, warum Sie sich so ärgern.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN)

Sie haben uns das offensichtlich nicht zugetraut. Es ist uns aber gelungen. Das Ergebnis ist sehr ordentlich und sehr respektabel. Damit sind wir bei den Begriffen respektabel und Respekt.

Trotz allen Streits bin ich Herrn Abg. Hahn sehr dankbar, der das sehr ausgewogen gemacht hat. Bei allem Streit über fünf, sechs oder sieben Paragrafen in diesem Gesetzentwurf wollen wir doch eines nicht verkennen: Das ist wirklich eine Mammutaufgabe gewesen, an der alle Ressorts beteiligt waren.

Bei den Zuschauern sitzen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem hessischen Innenministerium, die das ganze Gesetzgebungsverfahren vorbereiten mussten und die dafür Sorge tragen mussten, dass an alles gedacht wird, was uns in der Datenschutz-Grundverordnung und mit der JI-Richtlinie an Änderungen im Datenschutz aufgegeben wurde. Die Art und Weise, wie Sie mit diesem Gesetzentwurf umgegangen sind, ist alles andere als ein respektvoller Umgang mit der Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses Landes.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN)

Das ist ungehörig. Das will ich hier auch so sagen.

(Janine Wissler (DIE LINKE): So viel Respekt vor unseren Mitarbeitern würde ich mir einmal wünschen!)

Mit Ihrer maßlosen Kritik, die Sie hier an den Tag gelegt haben, haben Sie nicht nur die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesregierung bzw. der Ministerien angegriffen, sondern Sie haben darüber hinaus auch den Hessischen Datenschutzbeauftragten mit angegriffen.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Was?)

Er hat an diesem Werk mitgearbeitet. Ohne ihn wäre es gar nicht gegangen. Ich bin sehr dankbar dafür, dass der Hessische Datenschutzbeauftragte und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Datenschutzbeauftragten engagiert mitgearbeitet haben.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN – Janine Wissler (DIE LINKE): Wer hat denn den Gesetzentwurf jetzt geschrieben?)

Herr Kollege Dr. Hahn, ja, Sie haben recht: Das war kurz vor knapp. Wir haben es in der Tat gerade so geschafft. Sie wissen das. Die Kolleginnen und Kollegen im Plenarsaal wissen es auch. Die Zuschauerinnen und Zuschauer können das aber wahrscheinlich gar nicht wissen. Ja, es ist so: Wir haben von Europa die Datenschutz-Grundverordnung, die JI-Richtlinie aufgegeben bekommen. Daraufhin musste

der Deutsche Bundestag ein eigenes Bundesdatenschutzgesetz – –

(Zuruf des Abg. Marius Weiß (SPD))

Ja, Herr Kollege Weiß, Sie haben wirklich gar keine Ahnung von diesen Themen. Deswegen halten Sie doch vielleicht einmal ganz kurz den Rand, damit man hier einmal einen Gedanken entwickeln kann.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN – Holger Bellino (CDU): Man darf doch wohl die Wahrheit sagen! – Wortmeldung des Abg. Günter Rudolph (SPD))

Moment mal, Herr Minister. Ich habe einen Geschäftsordnungsantrag. – Bitte schön, Herr Rudolph.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Minister hat eben zu dem Kollegen Weiß von der SPD-Fraktion gesagt, er soll seinen „Rand“ halten. Ich halte das nicht für parlamentarisch, Herr Präsident.

Ich wollte nur sagen, ich schaue mir das erst an. – Aber der Herr Minister hat das Wort. Bitte schön.

Ich entschuldige mich dafür, dass ich „Rand“ gesagt habe. „Vorlautes Mundwerk“ wäre sicherlich richtiger gewesen. Entschuldigung.

(Janine Wissler (DIE LINKE): „Vorlautes Mundwerk“, wie reden Sie eigentlich mit Abgeordneten? – Günter Rudolph (SPD): Herr Minister, was erlauben Sie sich eigentlich? Das ist eine Frechheit!)

Meine Damen und Herren, Frau Kollegin Wissler, es sind schon bedeutend schlimmere Dinge gesagt worden als dieses eben. – Jetzt will ich etwas anderes sagen: Wir nähern uns jetzt der 24-Uhr-Grenze.

(Zurufe)

Eben rede ich und sonst niemand.

(Weitere Zurufe)

Ganz ruhig bleiben. Ich höre das alles, sofern die Akustik es zu mir bringt, und deswegen wäge ich ab. Die Abwägung heißt immer, dass ich zwischen den beiden Meinungen bin. – Ich habe Sie doch gesehen, Herr Kollege Rudolph. Ich rufe Sie auch gleich auf zur Geschäftsordnung.

Deswegen habe ich festgestellt: Jawohl, es ist grenzwertig, aber nicht eines Ordnungsrufs würdig. Das ist der erste Punkt. – Jetzt kommt Herr Kollege Rudolph zur Geschäftsordnung.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Herr Präsident, man hört Sie kaum!)

Entschuldigung. Okay? Danke. – Bitte schön, Herr Rudolph.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir erbitten dann von der Rede des Herrn Ministers den Protokollauszug. Wenn der Protokollauszug vorliegt, bitten wir um Unterbrechung und Einberufung des Ältestenrats.

(Zurufe)

Es ist ein ganz normales Recht, das Herr Kollege Rudolph in Anspruch nimmt.

(Weitere Zurufe)

Darf ich weitermachen? – Herr Minister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist also ein Mammutwerk, das hier in kürzester Zeit geleistet worden ist. Ich war bei dem Gedanken, den ich von Herrn Kollegen Dr. Hahn aufnehmen wollte – kurz vor knapp, gerade so geschafft. In der Tat: Wir mussten den europäischen Rechtsrahmen umsetzen, aber wir mussten das auch so machen, dass wir am Ende noch mit den Regelungen und dem Recht des Bundes im Bereich des Datenschutzes synchron liefen. Das heißt, wir mussten erst abwarten, bis der Deutsche Bundestag im vergangenen Jahr in der ausgehenden Wahlperiode das Bundesdatenschutzgesetz geändert hatte. Um in der Gesetzgebung synchron zu laufen, mussten wir dann darauf basierend die Regelung für den hessischen Datenschutz aufbauen. Insofern waren wir unter großem Zeitdruck. Wenn ich das richtig einzuschätzen weiß und wenn ich das richtig mitgeteilt bekommen habe, ist es so, dass ein so umfassendes Datenschutzwerk, wie wir es dem Hessischen Landtag vorlegen, in keinem anderen Bundesland zusammengestellt worden ist.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)