Es gibt aber auch Kommunen, die bereits Informationsfreiheitssatzungen haben. Diese können sie selbstverständlich beibehalten, wenn sie damit zufrieden sind und damit gute Erfahrungen gemacht haben. Kommunen können natürlich auch für sich entscheiden, dass sie keine Regelungen zur Informationsfreiheit wollen oder benötigen. Das ist auch eine Option. Viel kommunalfreundlicher kann man eigentlich nicht sein.
Schließlich – das betrifft wieder den von uns allen sehr geschätzten Datenschutzbeauftragten des Landes – soll der Datenschutzbeauftragte künftig zugleich der Informationsfreiheitsbeauftragte werden. Er ist aus unserer Sicht die geeignete unabhängige Stelle, die die Einhaltung überwachen und kontrollieren kann.
Wenn ich das zusammenfasse: Wir schlagen Ihnen auf über 300 Seiten ein umfangreiches Gesetz im Interesse des Datenschutzes vor. Wir wollen den Datenschutz damit weiter stärken.
Erstmals schlagen wir Regelungen zur Informationsfreiheit vor. Wir wollen diese bündeln und ausweiten. Wenn man
es zusammenbindet, ist es ein gutes Gesetz, das wir jetzt in aller Ruhe in den Ausschüssen und im Landtag beraten werden, damit es rechtzeitig vor Mai nächsten Jahres in Kraft treten kann. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Derjenige, der negativ darangeht, würde sagen: „Zu spät“, derjenige, der positiv darangeht, würde sagen: „Was lange währt, wird endlich gut“ – ich will einmal den Mittelweg wählen und für die FDP-Fraktion sagen: Kurz vor knapp, gerade noch geschafft.
Das ist der zeitliche Rahmen, den Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und GRÜNEN, uns gegeben haben. Für diejenigen im Raum, die nicht wissen, worüber wir reden: Wir reden hierüber.
Das ist dick, das hat viele Seiten, und zu allem Ärger – das sage ich als Einziges auch sehr emotional – macht man das nicht, so etwas in der letzten Minute vor Ablauf der Frist vorzulegen. So geht man mit Kollegen nicht um. Das macht man einfach nicht.
Wenn die Rosselstraße am Montagabend noch etwas beschließt, hätte man beispielsweise vorher einmal den Kollegen Fachsprechern sagen können: Hier ist der erste Entwurf, den könnt ihr schon einmal durchlesen, damit ihr ein bisschen wisst, worum es geht. – Das ist hier wieder nicht geschehen, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Schwarzen und von den GRÜNEN, und das müsst ihr euch endlich einmal abgewöhnen, oder es wird euch nächstes Jahr von anderen abgewöhnt. Das ist ein Verfahren, das dieses Hauses und der Kolleginnen und Kollegen nicht würdig ist.
Inhaltlich konnten wir in den verbliebenen sechs Tagen – ich glaube, es waren sechs – noch nicht viel Schlimmes finden. Das können Sie jetzt wieder als Lob empfinden – wie die Diskussion der letzten Tage zur Haushaltsdebatte, nach dem Motto: Nicht viel geschimpft heißt fast gelobt. – Ich kann Ihnen sogar sagen, dass wir als Freie Demokraten in vielen Punkten den in dem Gesetz gewählten Weg mitgehen werden.
Es ist eine Petitesse, aber es macht deutlich, dass Sie auch die Anregungen aus diesem Hause aufgenommen haben. Es war eine Idee, die ich vor eineinhalb Jahren von diesem Pult aus für die Freien Demokraten vortragen konnte, nämlich dass wir davon ausgehen, dass der Datenschutzbeauftragte – unserer heißt derzeit Prof. Ronellenfitsch – auch Informationsbeauftragter werden soll. Das haben Sie auf
Sie haben viele andere Dinge aufgenommen, die immer wieder unter dem Obersatz stehen: Hessen ist beim Datenschutz vorne. – Hessen war das erste Bundesland, das sich 1970 mit dem Datenschutz beschäftigt hat, es war das erste Bundesland – ich würde sogar behaupten wollen: innerhalb der Europäischen Union –, das einen Datenschutzbeauftragten installiert hat. Wir waren immer stolz darauf – egal, wer gerade vom Volke legitimiert die Regierungsverantwortung hatte –, dass wir uns beim Datenschutz darauf konzentriert haben, dass die Daten der Bürgerinnen und Bürger wirklich geschützt werden, anstatt dass wir nur Placebos abliefern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, vieles von dem finden wir in Ihrem Gesetzentwurf wieder. Sie können sicher sein, dass wir ihn kritisch begleiten und vielleicht auch mit dem einen oder anderen Verbesserungsvorschlag kommen werden.
Einiges weniges möchte ich hier noch fragen. Sie wissen, dass ich als Vorsitzender des Unterausschusses Datenschutz in diesem Hause auch ein bisschen Verantwortung dafür sehe, dass die Beratungen durchgeführt werden. Deshalb hatte ich, als ich merkte, dass es dauert – seien wir einmal ehrlich miteinander: Schwarz und Grün haben lange inhaltlich miteinander gerungen, deswegen hat es so lange gedauert, es hatte nichts mit Berlin und Europa zu tun, sondern es war eine inhaltliche Auseinandersetzung, was auch okay ist – –
Aber wenn du schon als parlamentarischer Geschäftsführer gewählt bist, gratuliere ich dir noch einmal persönlich ausdrücklich zu deiner Wahl.
Aber ich habe dann nachgefragt, wie viele Gesetze denn geändert werden müssen. Die Antwort der Landesregierung vom 27. April 2017 lautete: 70. – Okay, jetzt haben wir verglichen, was relativ einfach machbar ist. Einige der Gesetze, die Sie jetzt geändert haben, waren bei diesen 70 nicht dabei, z. B. die Landeshaushaltsordnung. Aber warum sind viele von den 70 nicht bei den jetzt geänderten 28 dabei? Wollen Sie das anders lösen? Wollen Sie das über Verordnungen lösen? Oder wie soll das funktionieren?
Und bedenken Sie bitte das Verfallsdatum, beim hessischen Sonderweg Datenschutz ist es der 25. Mai des nächsten Jahres. Da bekommen Sie auch keine Fristverlängerung oder etwas in der Art. Ich bin lange als Anwalt tätig und weiß, das Liebste, was ein Anwalt macht, ist, am letzten Tag noch eine Fristverlängerung zu beantragen. Aber die Europäische Kommission kann das nicht tun, weil es sowohl in der Verordnung wie auch in dem anderen europäischen Recht festgelegt ist, dass es zwei Jahre nach Inkrafttreten keine Sonderwege mehr geben kann, und das Inkrafttreten war der 25. Mai 2016.
Warum also ist z. B. das Fraktionsgesetz nicht mehr dabei? Warum sind verschiedenste andere Gesetze – ich will Sie
jetzt überhaupt nicht mit Details belasten – nicht dabei? Darauf erwarte ich eine Antwort, und zwar schon vor der Anhörung. Und wenn sie nicht gleich kommt, wird eine Kleine Anfrage Sie dazu motivieren, diese Fragen vorher zu beantworten. Wir möchten das schon genau wissen: Wird hier in irgendeiner Art möglicherweise hessisches Datenschutzrecht doch nicht verfeinert umgesetzt, sondern fallen wir zurück in die Klauseln, die Europa uns vorgeschrieben hat?
Eine letzte Bemerkung, über die wir auf alle Fälle reden müssen, ist das Thema Kostenfreistellung. Man kann es so machen, wie Sie es vorgeschlagen haben. Aber muss man es so machen? Wenn man sich die anderen Bundesländer anschaut, sieht man, fast alle machen es anders. Ich rede jetzt nicht dafür und bitte darum, mich nicht draußen zu zitieren, nach dem Motto: Der Hahn ist dafür, dass überall Kosten erhoben werden. – Aber ich würde schon gerne wissen, warum dieser hessische Sonderweg in diesem Falle gewählt wird oder ob es nur eine politische Entscheidung gewesen ist. Ich als Politiker weiß, dass politische Entscheidungen getroffen werden müssen, aber auch darauf hätten wir ganz gerne eine Antwort.
Für klug halte ich es – das letzte Detailthema –, dass Sie eine Regel für die Dauer der Amtszeit des Datenschutzbeauftragten schaffen, und zwar in abweichender Haltung gegenüber bisher. Es ergibt keinen Sinn, dass der Datenschutzbeauftragte an eine Legislaturperiode dieses Hauses gebunden ist. Nun sind wir nicht so sehr geübt in Neuwahlen, aber ich persönlich habe zwei erlebt – bei der ersten bin ich erstmals reingekommen, nach der zweiten bin ich zum stellvertretenden Ministerpräsidenten gewählt worden, also eigentlich eine gute Sache – –
Ich dementiere auch sämtliche Wünsche, noch irgendetwas davon zu werden, bitte nicht falsch verstehen. – Jedenfalls ist es klug, dass es von der Legislatur abgelöst wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von Union und GRÜNEN, wir müssen uns aber auch darüber unterhalten, ob wir eine Wiederwahl oder mehrere Wiederwahlen zulassen oder nicht. In vielen anderen Bundesländern gibt es nur eine Wiederwahl oder aber einen langen Zeitraum, und dann ist Ende Gelände. – Sie merken, wir haben uns in der kurzen Zeit innerhalb der Fraktion der Freien Demokraten doch schon mit dem einen oder anderen Thema intensiv beschäftigen können. Wir möchten, dass das hessische Datenschutzrecht auch nach Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung ein modernes Datenschutzrecht bleibt und, in aller Bescheidenheit, dass das Hessische Datenschutzgesetz auch zukünftig zu den besten Datenschutzgesetzen – im Manuskript steht „in Deutschland“, ich ergänze aber – in Europa zählt. – Vielen herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Weihnachten ist die Zeit,
in der man sich auf Geschenke und Überraschungen freut, die einem die Lieben zum Fest machen. Da herrscht eine Vorfreude, eine Spannung: Was wird es geben, was hat sich der oder die einfallen lassen? Garniert wird es im Vorfeld mit kleinen Hinweisen und Ankündigungen, um die Erwartung auch so richtig zu steigern. Dann kommt der große Tag, an dem der Beschenkte die Überraschung voller Begeisterung in Empfang nimmt, und: wieder Socken.
Genau das war es, was wir mit dem Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und GRÜNEN zur Anpassung des hessischen Datenschutzrechts in unseren Fächern vorfanden.
Die Vorgabe, zeitlich und vom Umfang her, wurde von der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung und der Richtlinie zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Bereich von Strafverfolgung und Strafvollstreckung vorgegeben.
Am 25. Mai 2018 wird die Verordnung unmittelbares Recht in der EU. Es war uns allen klar, dass damit umfangreiche Regelungen auch in unserem Länderrecht betroffen sein werden. Die Richtlinie muss bis Mai umgesetzt werden. Herr Dr. Hahn hat darauf eindringlich hingewiesen.
Die Datenschutz-Grundverordnung ist ein Regelwerk, das die Grundlagen in der EU auf einen gleichen Nenner bringen soll. Ich möchte mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ministerien bedanken, die das in großer Fleißarbeit in den letzten Monaten umgesetzt haben; denn die Fraktionen der GRÜNEN und der CDU waren mit Sicherheit an diesem Vorschlag am wenigsten beteiligt.
Ich denke, wir werden uns die Umsetzung in der ausstehenden Anhörung zu den Änderungen ausgiebig anschauen. Vieles wird sich auch erst im Laufe der Anwendung zeigen. Ich bitte eindrücklich darum, dass wir eine frühzeitige Evaluierung der Änderung der 28 betroffenen Gesetze bekommen. Denn wir werden sie sehr dringend und notwendig brauchen.
Meine Damen und Herren, auf den ersten Blick – Herr Hahn hat darauf hingewiesen; wir hatten wirklich nur knapp eine Woche Zeit, uns das umfangreiche Werk zu Gemüte zu führen – erscheinen die Auskunftsrechte von Betroffenen im Vergleich zur Datenschutz-Grundverordnung und auch zur Richtlinie sehr eingeschränkt, vielleicht schon zu sehr eingeschränkt. Ich frage mich, ob hier nicht schon die Grenzen des europäischen Rechts überschritten werden.