Protocol of the Session on December 13, 2017

Frau Ministerin, liebe GRÜNE, ich weigere mich, zu akzeptieren, dass unser wohlhabendes Bundesland Gewässerschutzentwicklungsland ist und bleiben muss. Denken Sie allein an den Istzustand bei der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Im geforderten guten Zustand befinden sich derzeit nur 21 von insgesamt 421 hessischen Bächen und Flüssen. Das ist beschämend. Bemerkenswert ist, dass Sie sogar selbst betonen, dass Gewässerrandstreifen eine wichtige Funktion bei der Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie haben.

Wir erwarten eine ordentliche Anhörung vor der Verabschiedung des Gesetzentwurfs. Wir sollten uns diesmal auch respektvoll mit den dann eingehenden Stellungnahmen auseinandersetzen. Wir sollten den Anzuhörenden endlich vermitteln, dass Stellungnahmen nicht ungehört verhallen, wie wir es leider oft nach Anhörungen rückgekoppelt bekommen.

(Beifall bei der SPD)

Ich appelliere an Ihre Vernunft. Nun haben wir den Gesetzentwurf endlich auf dem Tisch. Zwei Jahre hat dieser Prozess gedauert. Dann lassen Sie es uns auf zukunfts

trächtige und konfliktfreie Füße stellen, alles andere ist unglaubwürdig. – Danke.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Löber. – Das Wort hat der Abg. Dirk Landau, CDU-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Löber, wir werden noch ganz dicke Freunde, habe ich den Eindruck. Auch hier bleibt mir eigentlich nichts anderes übrig, als das eine oder andere in meinem Redebeitrag noch einmal deutlich herauszustellen und klarzumachen, dass es so, wie Sie es sehen und aufgefasst haben, eben nicht ist.

Das vorangestellt, will ich sagen: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Wassergesetzes gehen wir mehrere Problemstellungen an, kommen aktuellem Bundesrecht nach und nehmen redaktionelle Anpassungen vor. Trotz bereits bestehender enger Vorschriften waren einzelfallweise Probleme mit Pflanzenschutzmitteln und Nitratbelastungen im Wasser feststellbar. Auf Bundesebene wurde kürzlich ein neues Düngerecht verabschiedet, das den Eintrag solcher Stoffe in den Gewässerkörper weiter reduzieren oder ausschließen sollte.

Wir wollen nun auch in Hessen weitere Maßnahmen ergreifen, um unser Wasser noch besser zu schützen. – Wir tun das aber, liebe Frau Löber, abgewogen, mit Sachverstand und orientiert an fachlichen Notwendigkeiten.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nach diesen einleitenden Worten und einem Kommentar möchte ich drei wesentliche Punkte ansprechen. Ich beginne mit dem wichtigsten Punkt, den auch meine Vorrednerinnen in einer größeren Breite angesprochen haben: den Gewässerrandstreifen. Hessen ist hier – das sollten Sie zur Kenntnis nehmen, Frau Löber – mit seiner 10-m-Regelung im Außenbereich seit Jahren Vorreiter. Das kam bei Ihnen gar nicht vor.

Da wir das Potenzial des Gewässerrandstreifens zum Wasserrückhalt bei Hochwasser, seine Funktion als Schutz vor diffusen Stoffeinträgen oder seine Wirkung bei der Minimierung des Abtrags von Oberboden kennen, schützen wir ihn in angemessener Weise. So schränken wir zwar die Landwirtschaft an Gewässerrandstreifen beispielsweise durch das künftige Verbot des Pflügens in einem 4-mStreifen ein, lassen aber Ackerbau nach guter fachlicher Praxis generell zu. Damit können unter Beachtung der Regeln des Wasserschutzes mit Implementierung des neuen Düngerechts über 2.000 ha weiterhin bewirtschaftet werden.

Bei dieser Vorgehensweise, die Übergangsfristen vorsieht, schaffen wir einen fairen Ausgleich, wenn Flächen der Landwirtschaft eben nicht entzogen werden, aber das Wasser auf der anderen Seite noch besser geschützt wird. Meine Damen und Herren, so geht interessenausgleichende Politik.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Wir haben uns aus guten Gründen dafür entschieden, den Gewässerrandstreifen nun auch für den Innenbereich innerhalb des Geltungsbereichs von Bebauungsplänen bzw. bebauter Ortsteile einzuführen. Er soll dort 5 m betragen und dazu beitragen, den Hochwasserschutz zu stärken, bauliche Abflusshindernisse zu vermeiden und innerörtliche Retentionsräume zu schaffen.

Wenn wir die Fluss- und Bachufer im Innenbereich weitestgehend freihalten wollen, dann soll dies aber unter Berücksichtigung von Anliegerrechten geschehen. Deshalb schaffen wir Ausnahmen für bebaute Flächen und kleingärtnerische Nutzung. Deshalb sehen wir ein Abweichungsrecht und/oder einen Entschädigungsanspruch vor, wenn es notwendig ist. Deshalb achten wir Bestandsschutzregelungen. – So geht verantwortungsvolle Politik, Frau Löber.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ein weiterer Regelungsgegenstand des Gesetzentwurfs, den ich herausgreifen möchte, betrifft die Wasserentnahme an Oberflächengewässern. Gerne wird das Wasser gerade in warmen und trockenen Sommermonaten von Eigentümern, Anliegern und auch Hinterliegern entnommen, um die eigenen Blumen, das eigene Gemüse zu wässern. Aber diese Entnahme kann gerade für die Gewässerökologie kleiner Bäche und Gräben schnell zum Problem werden, vor allen Dingen dann, wenn der Wasserstand ohnehin niedrig ist und dem Wasserstrom jetzt noch weiteres Wasser entzogen wird.

Hinterliegern wird daher künftig lediglich ein sogenannter Gemeinbrauch in geringen Wassermengen zugestanden. Eigentümer und Anlieger müssen mit Einschränkungen ihrer Nutznießung angrenzender Gewässer rechnen, insbesondere dann, wenn dies die Witterung und andere Einflüsse auf Wasserstände notwendig machen.

Im Kern – damit kann ich angesichts der Zeit auch schon zum Schluss kommen – weiten wir mit diesem Gesetzentwurf den Gewässerschutz mit Augenmaß und unter Abwägung aller Sachverhalte aus. Genau diese Vorgehensweise findet die Unterstützung der CDU-Fraktion. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Kollege Landau. – Das Wort hat die Frau Abg. Schott, Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die letzte substanzielle Änderung des Wassergesetzes hatten wir im Jahr 2010. Danach gab es nur noch Kleinigkeiten, wie Sie, Frau Ministerin, selbst gesagt haben. Damals wurde das Wassergesetz an das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes angepasst.

Damals kritisierte der Abg. Daniel May von den GRÜNEN zu Recht, dass die Hessische Landesregierung, die damals von CDU und FDP gestellt wurde, in weiten Teilen das schlechte Wasserrecht des Bundes übernehmen würde. Über das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes sagte er, dass

dieses Gesetz den Interessen der Industrie entspreche, aber nicht den Anforderungen an ein modernes Wassergesetz.

Weder das Hessische Wassergesetz noch das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes sind in dieser Zeit besser geworden. Auch jetzt ist einer der Gründe, warum das Hessische Wassergesetz geändert werden soll, die Anpassung an das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes. Vielleicht erinnert sich noch jemand daran, was Anfang dieses Jahres geändert wurde. Die Kritik des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz am Wasserhaushaltsgesetz vom Februar dieses Jahres bringt es auf den Punkt: Das Wasserhaushaltsgesetz ist ein Freibrief für Fracking. Mit diesem Gesetz wird das Schiefergasfracking ab 2021 für ganz Deutschland vorbereitet.

(Zuruf von der CDU: Jetzt wird es aber abenteuer- lich!)

Kein Wort dazu heute. – Das ist nicht meine Aussage. Das hat unwidersprochen der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz gesagt. Dazu habe ich hier nichts gehört. Es gab auch keine Kritik mehr an dem, was auf Bundesebene gemacht worden ist.

(Zurufe von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Die Beleuchtung im Plenarsaal verdunkelt sich. – René Rock (FDP): Das Windrad steht still!)

Auch an anderen inhaltlichen Punkten, die der Abg. May im Jahr 2010 kritisiert hat, hat sich substanziell nicht viel geändert. Das betrifft die Grundwassernutzung, die vor dem Jahr 2010 besser geregelt war als nach der Novelle. Das betrifft auch die Bestimmungen zur sogenannten kleinen Wasserkraft.

Geändert haben sich allerdings die hessischen GRÜNEN, die versuchen, relativ kleine Fortschritte – Uferrandstreifen mit großen Rückschritten – beim Fracking als Erfolg zu verkaufen.

Einen Moment bitte, Frau Kollegin. – Meine Damen und Herren, schlafen Sie nicht ein. Wir bemühen uns, das Problem so bald wie möglich zu lösen. Dann sehen wir weiter.

(Günter Rudolph (SPD): Wir sind nicht im Präsidium, Her Präsident!)

Sie erkennen, zumindest wir hier oben haben Licht. Es geht jetzt also weiter.

Kommen wir zu den Erfolgen. Die gesetzliche Grundlage für breitere Uferrandstreifen und die Erleichterungen bei der Renaturierung der Fließgewässer sind eine Verbesserung. Das war es aber auch schon. Dass Uferrandstreifen, gemessen an ihrer Funktion für den Artenschutz und das Überschwemmungsgebiet, immer zu klein sein werden, wird in landwirtschaftlich genutzten Tallagen per Gesetz auch keine Auenwälder mehr schaffen können. Das ist allen Beteiligten klar. Dass aber in den 10 m breiten Uferrandstreifen zukünftig auf 5 m noch gepflügt werden darf, führt die Idee der Uferrandstreifen ad absurdum.

(Beifall bei der LINKEN)

Das Pflügen muss dringend im gesamten Uferrandstreifen untersagt werden. Das ist allein schon aufgrund der regel

mäßigen Überschwemmungen geboten. Ackerbau in Überschwemmungsgebieten entspricht in keiner Weise einer guten fachlichen Praxis. Dessen Verbot darf deshalb auch nicht entschädigt werden, wie es die Landesregierung vorschlägt.

Warum das Verbot des Pflügens auf 5 m erst ab 2022 greifen soll, ist völlig unklar. Wenn ein Landwirt längerfristige Lieferverträge haben sollte, zu deren Erfüllung auch der zu schützende Uferrandstreifen erforderlich ist, kann das über die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen geregelt werden.

Ab dem Jahr 2019 muss das Pflugverbot gelten. In einer Übergangszeit bis zum Jahr 2022 könnten Ausnahmen beantragt werden. So wäre das lösbar.

Ebenfalls sind wir gegen Ausnahmen von Kleingartenanlagen, die oftmals einen größeren negativen Einfluss auf die Gewässer haben als die Landwirtschaft. Die Uferrandstreifen gehören in die Raumordnungspläne. Die Neuanlage von Gärten direkt an Gewässern sollte man einfach nicht weiter genehmigen.

Das ist allein schon unsere Kritik. Wir sind sehr gespannt auf die Stellungnahmen der Verbände. Ich mache damit jetzt schon einmal deutlich, dass wir auf jeden Fall eine Anhörung dazu durchführen wollen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren, wir bemühen uns, dass das Lichtproblem gelöst wird. Trotzdem sollten wir jetzt weitermachen.

(Günter Rudolph (SPD): Ungern!)

Der eine sieht gut, der andere sieht schlecht. Der Nächste sieht gar nichts. Insgesamt sehen wir schon etwas. – Nun hat Frau Kollegin Knell von der FDP-Fraktion das Wort.

(Die Beleuchtung im Plenarsaal erhellt sich wieder.)

Na also.

(Unruhe)

Das war für Sie ein besonderes Entree, Frau Kollegin.