Bezüglich des Stichwortes Flexibilität finde ich es wichtig, dass Büroraum umgenutzt werden kann und möglicherweise wieder rückabgewickelt werden kann. Ich glaube, die Umnutzung – auch wenn manche Immobilienverwalter im Augenblick davon nicht begeistert sind – wird sich ganz sicher einspielen, weil wir in unserer Gesellschaft auch eine Veränderung haben, was Arbeit betrifft. Da müssen wir auch die Flexibilität haben, in unserem Immobilienbestand darauf reagieren zu können. Das ist also ein weiterer Punkt, den ich ganz wichtig finde.
Ebenso finde ich den Brandschutz wichtig und die Erweiterung der Holzbauweise bis zu einer Höhe von 13 m, wenn ich die Zahl richtig in Erinnerung habe. Das ist doch eine stattliche Höhe.
Herr Lenders, ich freue mich auch, dass Sie in diesem Zusammenhang das Stichwort Klima mit eingebracht haben. Denn bis gestern Abend hatte ich den Eindruck, dass der FDP das Klima überhaupt nichts wert ist.
Ich will die Segnungen dieser Gesetzesnovelle jetzt nicht weiter aufzählen, weil ich finde, der Herr Minister hat das eigentlich ausreichend und gut gemacht. Auch ich freue mich auf die Beratungen und die Anhörung.
Ich will nur noch etwas zum Thema serielles Bauen sagen, weil dieser Begriff heute zweimal gefallen ist. Ich habe mir als Neuling – nicht unbedingt in der Branche, aber hier im Haus – die Mühe gemacht, einmal nachzuschauen, was eigentlich die Architektenwelt zum Thema serielles Bauen sagt. Da geht es natürlich auch um die Frage: Was will man damit eigentlich erreichen? Will man das erreichen, was wir aus den Sechziger- und Siebzigerjahren kennen, oder will man eine neue Qualitätsstufe erreichen? Damit komme ich auch zu der Frage: Was bedeutet es eigentlich, billiger zu bauen? Ich habe nichts gegen billiger, aber ich finde, es muss immer ein Mindestmaß an Qualität gegeben sein.
Serieller Wohnungsbau zur Errichtung von bezahlbarem Wohnraum muss aus den Erfahrungen der Vergangenheit lernen und heutige Bedürfnisse berücksichtigen: Innenentwicklung vor Außenentwicklung, kleinteilige innerstädtische Grundstückslagen, Altersgerechtigkeit, Integration in bestehende Infrastrukturen, Akzeptanz in der Bevölkerung.
Die Gesetzesnovelle richtet sich eigentlich genau an diesen Punkten aus, damit am Ende alles zusammenpasst. Wir dürfen aber nicht der Meinung sein, mit seriellem Bauen hätten wir die Möglichkeit, schnell Wohnungen zur Verfügung zu stellen. Beim modernen seriellen Bauen geht es vielmehr darum, mit einfachen Mitteln, mit typisierten Bauelementen möglichst vielfältiges Wohnen und Bauen zu ermöglichen. Das ist der Kernpunkt.
Sehr geehrte Frau Förster-Heldmann, ganz herzlichen Dank und Glückwunsch zum ersten Auftritt in Rekordzeit. Heute Morgen angefangen, jetzt schon die erste Rede: Chapeau.
Dann können wir den Gesetzentwurf der Landesregierung nach der ersten Lesung an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überweisen. – Dem widerspricht keiner. Dann ist so beschlossen.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes in Hessen – Drucks. 19/5412 –
Antrag der Fraktion der FDP betreffend neues Verfassungsschutzgesetz unverzüglich vorlegen – Drucks. 19/4877 –
Vereinbarte Redezeit: 7,5 Minuten pro Fraktion. Herr Kollege Bauer wird für die Fraktionen der CDU und der GRÜNEN den Gesetzentwurf einbringen. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir leben in Zeiten, in denen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung aus vielen Richtungen infrage gestellt wird. Das ist in unserer Republik grundsätzlich nichts Neues. Während des Kalten Krieges haben Kommunisten gegen unseren Staat und seine Verfassung agitiert – lange, aber erfolglos. Heute kommen die Angriffe gleich aus mehreren Richtungen, und ihre Qualität ist eine andere geworden. Gingen die Kommunisten noch subversiv vor, so ging die RAF schon zu tödlichen Angriffen auf Repräsentanten unseres Staates über. Rechtsradikale nahmen und nehmen für ihre feigen Angriffe Migranten ins Visier, und für Islamisten sind ganz normale Bürgerinnen und Bürger Ziel ihrer Anschläge.
Jedermann kann heute Opfer von Feinden unseres Staates werden. Unsere Gesellschaft und unsere Art zu leben ist in Gefahr. Das ist eine neue Qualität der Bedrohung, meine Damen und Herren. Dagegen müssen wir uns wappnen und vorgehen.
Die Bürgerinnen und Bürger sind dementsprechend verunsichert. Das lässt sich am Ergebnis der jährlichen Erhebung der RMV-Versicherung über die größten Ängste der Deutschen ablesen. Die zwei größten Sorgen der Bürgerinnen und Bürger sind der Terrorismus, von 71 % der Befragten genannt, und der politische Extremismus, von 62 % der
Befragten genannt. Terrorismus und politischer Extremismus sind verantwortlich für genau die Probleme, für deren Bekämpfung wir unseren Verfassungsschutz haben und das Verfassungsschutzamt brauchen. Dessen Arbeit zu stärken ist das Gebot der Stunde.
Unsere Nachrichtendienste haben dazu beigetragen, dass zahlreiche islamistische Anschläge in den letzten Jahren verhindert werden konnten. Im März 2016 veröffentlichte das BKA eine Liste mit bis dahin elf vereitelten Anschlägen. Heute haben wir den Nachrichten entnehmen können, dass rund 500 Polizeibeamte in Kassel und in drei anderen Städten Durchsuchungen vorgenommen und sechs verdächtige Syrer festgenommen haben, die einen Anschlag auf den Essener Weihnachtsmarkt vorbereitet haben sollen.
Meine Damen und Herren, diese Erfolge unserer Sicherheitsbehörden fallen nicht vom Himmel, sondern sie sind das Ergebnis intensiver Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denen ich meinen Dank aussprechen möchte.
Sie sind aber auch das Ergebnis einer bedarfsgerechten politischen Weichenstellung der Hessischen Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen. Wir machen Hessen sicherer, und wir geben die richtigen Antworten auf die aktuellen Herausforderungen.
Materiell hat die Hessische Landesregierung das Amt bereits deutlich gestärkt. Für den Verfassungsschutz ist im Haushalt dieses Jahres 30 % mehr Personal eingeplant. Im Doppelhaushalt 2018/2019 werden rund 370 Planstellen vorgesehen sein – im Vergleich zum Jahr 2000 eine Verdoppelung der Personalressourcen. Das zeigt: Wir investieren in mehr Sicherheit und stärken das Amt mit mehr Personal.
Zweitens. Das LfV hat die Notwendigkeit von Reformen bereits vor dem Bekanntwerden der sogenannten NSUMorde erkannt. Mit der Aufarbeitung der Notwendigkeiten wurde bereits begonnen; als Beispiel dafür nenne ich die Gründung des Kompetenzzentrums KOREX innerhalb des LfV im Jahre 2008. Im Dezember 2012 wurde die Projektgruppe „Neuausrichtung des Verfassungsschutzes“ ins Leben gerufen. Sie hatte den Auftrag, die Strukturen und Arbeitsweisen zu untersuchen sowie Optimierungsvorschläge zu erarbeiten, die letztendlich auch umgesetzt worden sind. Ich fasse zusammen: Das Amt sorgt für mehr Sicherheit. Es hat sich reformiert und organisatorisch neu aufgestellt.
Drittens. Der heute von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachte Gesetzentwurf zur Neuausrichtung des Amtes und zur Erweiterung seiner Befugnisse ist ein wichtiger Schritt zu mehr Sicherheit; denn auch hier stärken wir das Amt, schaffen mehr Sicherheit durch klare neue Kompetenzen, aber auch durch das Setzen entsprechender Grenzen. Konkret soll das LfV zur sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung und zur Onlinedurchsuchung ermächtigt werden. Das ist nicht unumstritten und stellt uns vor einen Interessenkonflikt. Auf der einen Seite benötigen unsere Sicherheitsorgane diese technischen Möglichkeiten, um uns alle wirksam vor Terror zu schützen. Auf der anderen Seite haben die Bürgerinnen und Bürger ein Recht auf Privatsphäre; dazu zählt auch eine sichere und vertrauliche Kommunikation. Gerade deshalb haben wir hohe Hürden im Gesetz hinterlegt, die deutlich machen, dass das keine Bagatelle ist. Wir nehmen das schon sehr, sehr ernst.
Der umfangreiche Zugriff auf Endgeräte durch Hacking ist laut Entscheidung des Verfassungsgerichts nur dann erlaubt, wenn überragend wichtige Rechtsgüter in konkreter Gefahr sind. Eine verdeckte Überwachung soll nach dem vorliegenden Gesetzentwurf daher nur beim Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte einer bereits konkreten Gefahr möglich sein – und auch dann erst nach einer richterlichen Anordnung. Meine Damen und Herren, die gewonnenen Daten bedürfen eines weiteren richterlichen Beschlusses, bevor sie verwertet werden können. Dieser sogenannte doppelte Richtervorbehalt macht klar, dass es nicht um eine Überwachung unbescholtener Bürger, sondern um die Überwachung hochgefährlicher krimineller Terroristen geht. Wir brauchen dieses Instrument, und wir fordern es auch nachdrücklich ein.
Meine Damen und Herren, da wir es bei der Arbeit des Amts mit Eingriffen in Grundrechte zu tun haben, ist im Gesetzentwurf auch eine verstärkte parlamentarische Kontrolle vorgesehen.
Die Zahl der Mitglieder und die Zusammensetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission sollen künftig vom Landesamt bestimmt werden.
Vom Landtag, Entschuldigung. – Jedes Mitglied der PKV soll zudem ein Akteneinsichtsrecht besitzen. Die Berichtspflichten der Landesregierung sollen erweitert werden und z. B. auch die genannte Onlinedurchsuchung und den Einsatz verdeckter Mitarbeiter erfassen. Ebenso ist eine Pflicht zur Berichterstattung über die Kontrolltätigkeit der PKV gegenüber dem Landtag vorgesehen. All das sind neue und wichtige Schritte für ein Mehr an Kontrolle, und das ist gut so.
Neben den technischen Überwachungsmitteln wird auch die Arbeit der verdeckten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Vertrauensleute im vorliegenden Gesetzentwurf neu geregelt. Des Weiteren wird auch der Informationsaustausch zwischen den einzelnen Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern durch eine Überarbeitung der entsprechenden Übermittlungsvorschriften neu geregelt.
Meine Damen und Herren, der Verfassungsschutz ist ein wichtiger Baustein der vernetzten Sicherheitsarchitektur in Hessen. Seine Bedeutung für den Schutz unserer Verfassung und für unsere Bürgerinnen und Bürger sollte eigentlich unumstritten sein. In Zeiten extremer sicherheitspolitischer Herausforderungen sollten wir auch alle an eine Stärkung des Verfassungsschutzes denken und dessen Notwendigkeit bejahen. Der hier vorliegende Gesetzentwurf hat gedauert; das gebe ich gerne zu. Aber er ist in der Zeit auch gereift und besser geworden. Er ist eine grundlegende Revision und Neustrukturierung. Er ist, auch bedingt durch die fortschreibende Rechtsprechung, ein neuer zeitgemäßer gesetzlicher Rahmen.
Ich würde mich darüber freuen, wenn wir im weiteren Verfahren intensiv und hoffentlich auch konstruktiv miteinander darüber diskutieren. – Ich danke für die Aufmerksamkeit und freue mich auf die weiteren Beratungen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist ja schön, dass wir jetzt endlich einmal über das Verfassungsschutzgesetz hier diskutieren können, nachdem es doch eine lange Vorgeschichte gibt, die ich kurz in Erinnerung rufen will.
Wir hatten einen NSU-Untersuchungsausschuss im Bundestag. Wir hatten dort zahlreiche Vorschläge zur Verbesserung der Situation des Verfassungsschutzes.
Im Juli 2014 hat diese Landesregierung die richtige Entscheidung getroffen, eine unabhängige Expertenkommission einzusetzen, um dies auszuwerten und Empfehlungen zu erarbeiten. Das ist jetzt über drei Jahre her. Wir haben allerdings nicht verstanden, dass man dann gemeint hat, im Herbst 2014 dieser Expertenkommission erst einmal etwas um die Ohren hauen und einen unausgereiften Gesetzentwurf vorlegen zu müssen.
Das war eine Brüskierung der Expertenkommission, der man umso mehr danken muss, dass sie trotzdem anschließend sehr engagiert und gründlich gearbeitet hat. Deswegen bedanke ich mich ausdrücklich sowohl bei dem Leiter der Kommission, Herrn Prof. Jentsch, wie auch bei den weiteren Mitgliedern, Herrn Staatssekretär a. D. Dr. Kriszeleit, Herrn Wieland und Frau Prof. Däubler-Gmelin, die hervorragend gearbeitet haben und ihren Abschlussbericht im September 2015 vorgelegt haben, obwohl diese Koalition, nachdem die Regierung die Kommission eingesetzt hatte, ihr erst einmal ein paar Watschen verteilt hat.
Meine Damen und Herren, es hat dann wieder ein Jahr gedauert, nämlich bis zum 1. September 2016, bis die Kommission ihren Abschlussbericht auch im Innenausschuss vorstellen konnte. Da gab es dann noch einmal richtig auf die Ohren für die Koalition. Ich darf einmal aus dem Protokoll der öffentlichen Sitzung des Ausschusses zitieren: