Dann lasse ich zunächst über Tagesordnungspunkt 17 abstimmen. Wer ihm seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und der FDP. Wer ist dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Ich lasse über Tagesordnungspunkt 30 abstimmen. Wer ihm seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE.
Tagesordnungspunkt 21. Wer gibt dem Antrag seine Zustimmung? Ich bitte um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der FDP. Gegenstimmen? – Die Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Enthaltungen? – Bei Enthaltung der Fraktion der SPD ist dieser Antrag abgelehnt.
Tagesordnungspunkt 29. Wer ihm seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE.
Gegenstimmen? – Die Fraktion der FDP. Enthaltungen? – Die Fraktion der SPD. Damit ist dieser Antrag angenommen.
Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und der FDP betreffend „Ehe für alle“ endlich umsetzen – Drucks. 19/5066 –
Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Frage der Öffnung der zivilrechtlichen Ehe auch für gleichgeschlechtliche Partnerschaften – Drucks.
Als Redezeit wurden fünf Minuten vereinbart. Als Erster spricht Kollege Schäfer-Gümbel für die SPD-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Debatte um die Ehe für alle als Bekenntnis zur Gleichheit im Recht findet morgen im Deutschen Bundestag ihren vorläufigen Abschluss. Das ist aus unserer Sicht ein Grund zu wirklicher Freude.
(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Janine Wissler (DIE LINKE))
Die Entscheidung des Deutschen Bundestages, die wir erwarten, ist eine wirkliche Richtungsentscheidung. Deshalb haben die Fraktionen von SPD, DIE LINKE und FDP einen gemeinsamen Antrag „‚Ehe für alle‘ endlich umsetzen“ eingebracht.
Die Begründung liegt auf der Hand: Eine breite gesellschaftliche Mehrheit – in aktuellen Umfragen deutlich über 80 % – ist schon lange der Auffassung, dass eine Ehe unabhängig davon, ob sich Mann und Frau, Frau und Frau oder Mann und Mann lieben, möglich sein muss. Darüber haben der Bundestag und der Landtag in den letzten Jahren dutzendfach beraten.
Der Gesetzentwurf aus Rheinland-Pfalz, eingebracht von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, ist eine gute und verfassungskonforme Grundlage. Das Thema ist morgen entscheidungsfähig; entscheidungsreif ist das Thema seit vielen Jahren.
Die Debatte der letzten Tage war teilweise skurril, nachdem die CDU-Vorsitzende und Bundeskanzlerin die Entscheidung für die CDU zu einer Gewissensentscheidung erklärt hat. Dass sie von einer Gewissensentscheidung spricht, während gleichzeitig die CDU/CSU-Bundestagsfraktion über die Geschäftsordnung eine Abstimmung verhindern will, ist entweder Ausdruck einer Meuterei innerhalb der CDU/CSU oder Chaos.
Die Argumente gegen die Ehe für alle, Herr Pentz, sind zudem verwirrend. Niemandem wird bei dieser Entscheidung etwas genommen – außer Vorurteilen. Horst Seehofer erklärt am heutigen Tag, die Ehe zwischen Mann und Frau bleibe das Leitbild der CSU. Ihr MdB Martin Patzelt erklärt:
Wollen wir jetzt ernsthaft Tausende von Ehen in Deutschland trennen, deren Wille das eben nicht war?
(Janine Wissler (DIE LINKE): Klar! Sie können ja auch einen Fruchtbarkeitstest machen! – Präsident Norbert Kartmann übernimmt den Vorsitz.)
Nehmen Sie sich Ole von Beust zum Vorbild, der heute sagte, er verstehe die Aufregung nicht, weil es „nichts Konservativeres als die Ehe“ gebe.
(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Janine Wissler (DIE LINKE): Genau!)
Deswegen wollen wir die Kolleginnen und Kollegen im Deutschen Bundestag mit diesem Entschließungsantrag ausdrücklich unterstützen. Wir bitten Sie in namentlicher Abstimmung, die ich hiermit beantrage, um Ihre Zustimmung.
Lassen Sie mich am Ende meiner kurzen Redezeit einige wenige Bemerkungen zum Antrag der Koalitionsfraktionen machen. Sie begrüßen in Punkt 1 Ihres Antrags, dass die Bundeskanzlerin eine Gewissensentscheidung ausgerufen hat.
zur Kenntnis nehme, kann ich nur sagen, dass das Einheitsdogma der Koalition hier offensichtlich über die Gewissensentscheidung gestellt wird.
(Manfred Pentz (CDU): Das entscheidet nicht der Landtag, Herr Schäfer-Gümbel! Das entscheidet der Bundestag! – Zurufe von der SPD und der Abg. Janine Wissler (DIE LINKE))
Deswegen möchte ich am Ende meinen Freund Frank Stauss zitieren, der in diesen Tagen in einem Blog Folgendes formuliert hat: Der Vorgang – gemeint ist damit das „Brigitte“-Interview von Bundeskanzlerin Merkel –
… ist wahrscheinlich die trostloseste Verkündung einer gesellschaftlichen Reform in der Geschichte der Republik. Nach den Jahrzehnten des Kampfes
Der Antrag von Schwarz-Grün trägt zu der Würde, die Frank Stauss einfordert, ausdrücklich nicht bei. Deswegen appelliere ich am Ende nochmals an Sie, die Abstimmung zu beiden Anträgen am heutigen Tag freizugeben. Das wäre dem Thema und dem Aufruf der Bundeskanzlerin angemessen. – Herzlichen Dank.
(Anhaltender Beifall bei der SPD – Beifall bei Ab- geordneten der LINKEN und des Abg. Jürgen Len- ders (FDP))