Protocol of the Session on December 15, 2011

hier vorgesehen ist, besser ist, als wenn man es bei dem jetzigen § 121 belassen würde.

(Beifall bei der FDP und der CDU – Günter Ru- dolph (SPD): Quatsch!)

Meine Fraktion hat sich den Weg zur dritten Lesung nicht leicht gemacht. Wir sind nach sehr ausgiebigen Diskussionen diesem Weg gefolgt und haben das als Kompromiss angeboten. Ich persönlich bedauere, dass es nicht so begriffen wird, welchen Schritt die FDP gemacht hat, um auch den Energiegipfel konstruktiv zu begleiten und einen Konsens zu ermöglichen, der letztendlich auch erfolgt ist. Unser Schritt hat dazu beigetragen, dass ein ganz wichtiger Streitpunkt in einer Kompromissformel auf den Punkt gebracht wurde und heute in der HGO-Novelle zur Abstimmung steht.

Wir haben hier vor über einem Jahr die ersten Gesetzentwürfe der LINKEN und der SPD diskutiert. Die HGONovelle steht an.

(Zuruf der Abg. Nancy Faeser (SPD))

Wir hatten die erste Lesung, in der wir uns nur um die Paragrafen von HGO und HKO gekümmert haben, Frau Faeser. In der zweiten Lesung ist schon der Zungenschlag hinsichtlich § 121 hineingekommen, wobei ich mich in der zweiten Lesung bemüht habe, einfach deutlich zu machen, dass die HGO mehr ist als nur der § 121. Dazu erwähne ich als Stichwort nur die Kassenkredite und die Oppositionsfraktionen, die hier eine ganz andere Auffassung haben. Wir denken schon, dass es wichtig ist, bei Kassenkrediten einen Riegel vorzuschieben. Wir stärken aber auch die Ehrenamtlichkeit bzw. die Stadtverordnetenvorsteher.

Im Übrigen nehme ich Bezug auf diverse Punkte, die ich in der zweiten Lesung angeführt habe, weil es mir als Kommunalrechtler und Kommunalpolitiker wichtig ist, hier deutlich zu machen, dass wir heute über mehr reden als nur über § 121. Gleichwohl ist § 121 aktuell.

(Beifall bei der FDP)

Wenn man sich das Gesetz ansieht – und das ist der erste Spruch eines jeden Juristen –, zeigt sich, dass viele Legenden und Horrorszenarien durch das Gesetz einfach nicht gegeben sind. All das, was die Kollegen Arnold und Lenders mit dem Bereich Fulda betrifft, ist im Gesetz selbst geregelt. Ein Blick in das Gesetz zeigt auch, dass das ganze Horrorszenario gewisser interessierter Kreise nicht bestätigt wird, im Übrigen auch, wenn man berücksichtigt, welche neue Fassung dort gegeben ist:

Die Beteiligung der Gemeinden soll dabei einen Anteil von 50 % nicht übersteigen. Die wirtschaftliche Beteiligung der Einwohner soll ermöglicht werden. Ist trotz einer Markterkundung die geforderte Beteiligung privater Dritter und Einwohner nicht zu erreichen, kann die Gemeinde ihren Anteil an der neuen Gesellschaft entsprechend steigern.

Es ist also keinesfalls so, wie Frau Faeser sagt, dass bei 50 % Schluss ist. Vielmehr haben wir auch in der HGO deutlich gemacht – Stichwort „privat vor Staat“ –, dass all das nicht bedeutet, dass Private unbedingt zu beteiligen, sondern gewisse Spielregeln einzuhalten sind. Die kennt im Grunde genommen schon seit Jahren jeder, der sich mit diesem Paragrafen beschäftigt. Die Drittschutzwirkung – auch das hat die Anhörung deutlich gemacht – ist schon längst gegeben,

Herr Kollege, Ihre Redezeit ist zu Ende.

sie wird jetzt nur auf den Punkt gebracht.

Meine Damen und Herren, noch ein Wort zum Abschluss. Ich vertrete die Auffassung, ebenso wie meine Fraktion und die Koalition, dass der Weg des § 121 der richtige Weg ist. Er stellt einen Kompromiss dar. Das, was von den kommunalen Verbänden als Horrorszenario gezeichnet und von der Opposition fixiert wird, wird heute auf den Punkt gebracht. Das nächste Jahr wird zeigen, dass man mit diesem § 121 arbeiten kann, dass der Kompromiss mit Leben gefüllt werden kann und dass auch die hohen Ziele der Energiewende von den kommunalen Verbänden mitgetragen werden,

Herr Kollege.

allerdings gemeinsam mit den Privaten und den Bürgern. Damit will ich auch den Punkt machen, Herr Präsident. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Das Wort hat Herr Innenminister Rhein.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Hessische Landesregierung begrüßt den Gesetzentwurf und den Änderungsantrag von CDU und FDP zur Änderung der Hessischen Gemeindeordnung ausdrücklich.

(Zuruf des Abg. Günter Rudolph (SPD))

Ich will es jetzt nicht wiederholen, Herr Kollege Rudolph. Wir sind sehr gern bereit, Ihnen Gesetze zu schreiben, wenn Sie Unterstützung oder Hilfe brauchen. Wir schreiben sie gerne für Sie.

(Günter Rudolph (SPD): So weit kommts noch!)

Das führt zu einer enormen Qualitätssteigerung. Darauf können Sie sich auf alle Fälle verlassen.

(Beifall bei der CDU)

Ich habe mich schon des Öfteren, nämlich in zwei Lesungen, zu den Inhalten der Kommunalrechtsnovelle geäußert. Ich will es uns auch mit Blick auf die Uhr ersparen. Ich möchte aber trotzdem deutlich sagen, dass ich sehr dankbar bin, dass wir nach dem sehr erfolgreichen Abschluss des Energiegipfels unter der Führung unseres Ministerpräsidenten dazu gekommen sind, jetzt einen Änderungsantrag zur wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen im Bereich der Energiegewinnung zu haben,

(Zuruf der Abg. Ursula Hammann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN))

weil es ziemlich offensichtlich ist, dass es eine Energiewende nur dann geben wird, wenn wir die Kommunen stärker einbinden. Den Kommunen eine echte Teilhabe an diesem Prozess zu ermöglichen wird nicht funktionieren, ohne den § 121 zu ändern.

Aber – das unterscheidet uns eben von Ihnen – das heißt nicht, dass man deswegen alle Grundsätze der Marktwirtschaft und alle Grundsätze, mit denen wir bisher verdammt gut gefahren sind, über Bord wirft. Deswegen kann man die wirtschaftliche Betätigung nicht vollständig freistellen, wie Sie sich das vorstellen. Das ist auch nichts anderes als Symbolpolitik. Darüber haben wir am heutigen Tag schon des Öfteren mit Ihnen diskutiert. Das war bei der NPD so. Das ist bei der Revision so. Deswegen wundert es uns nicht, dass es bei der Hessischen Gemeindeordnung ähnlich ist.

(Präsident Norbert Kartmann übernimmt den Vor- sitz.)

Ich will unterstreichen, dass die Hessische Landesregierung die Bestrebungen der Regierungsfraktionen unterstützt, weil sie einen vernünftigen Weg gehen und einen ausgewogenen Mittelweg vorlegen. Dieser Mittelweg hat sich im Wesentlichen in der Anhörung sehr deutlich bestätigt.

Erstens wird den Gemeinden bei der Neuaufnahme von Energieprojekten ein begrenztes wirtschaftliches Engagement ermöglicht.

Zweitens wird auf die zwingende Subsidiaritätsprüfung unter bestimmten Voraussetzungen verzichtet.

Drittens wird den Kommunen ohne Nachprüfung der Nachrangigkeit ermöglicht, alle Arten erneuerbarer Energien zu erzeugen und zu speichern.

Viertens wird die prüfungsfreie Betätigung auf den örtlichen Wirkungskreis – das freut mich besonders – für die interkommunale Zusammenarbeit beschränkt, weil nach wie vor gilt: Kommunen haben sich auf die Kernaufgaben vor Ort zu beschränken.

Fünftens – das ist ein wichtiger Punkt – sind private Dritte zu beteiligen, eben nicht, weil wir irgendjemanden ausschließen oder irgendetwas verhindern wollen, sondern weil es darum geht, das finanzielle Risiko zu begrenzen. Das hat etwas mit Leistungsfähigkeit und finanziellem Risiko zu tun. Deswegen ist es richtig, diesen Weg so zu gehen. In diesem Sinn ist es auch richtig, nicht nur die Bürger zu beteiligen – das finde ich eine ganz ausgezeichnete Idee von CDU und FDP, die Bürger an diesem Prozess zu beteiligen, und einen ganz großartigen Weg –,

(Beifall bei der CDU und der FDP)

sondern auch dafür zu sorgen, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen nicht aus dem Blick gerät. Wir haben es nicht überall mit Kommunen zu tun, die das möglicherweise können. Deswegen ist es richtig, wenn wir hier eine solche kleine Schleife einziehen. Insgesamt weist der Gesetzentwurf von CDU und FDP den richtigen Weg mit Augenmaß und ist sehr ausgewogen. Das ist ein Gesetzentwurf, dem man mit gutem Gewissen zustimmen kann. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Günter Ru- dolph (SPD): Gegen die Interessen der Kommunen! – Gegenruf des Abg. Dr. Frank Blechschmidt (FDP): Nein, mit den Kommunen!)

Vielen Dank. – Die Aussprache ist beendet, weil keiner mehr will.

(Günter Rudolph (SPD): Ich habe ja heute Zeit!)

Das habe ich schon gemerkt. – Meine Damen und Herren, ich komme zur Abstimmung.

Ich rufe zuerst die Abstimmung zu Punkt 9 a auf, die dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Stärkung der hessischen Kommunen und der Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene. Wer diesem Gesetzentwurf in dritter Lesung die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Dann stelle ich fest, dass dieser Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktionen der CDU und der FDP bei Gegenstimmen von den Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE abgelehnt worden ist.

Dann rufe ich die Abstimmung zu Punkt 9 b auf, die dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion DIE LINKE für ein Gesetz zur Änderung der Hessischen Gemeindeordnung. Wer diesem Entwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Dann stelle ich fest, dass dieser Gesetzentwurf bei Zustimmung durch die Fraktion DIE LINKE und Ablehnung durch alle anderen Fraktionen des Hauses abgelehnt worden ist.

Ich rufe Punkt 9 c mit der Abstimmung in dritter Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion DIE LINKE für ein Gesetz zur Änderung der Hessischen Landkreisordnung auf. Wer diesem Gesetzentwurf die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Ist jemand dagegen? – Enthaltungen? – Dann stelle ich fest, dass dieser Gesetzentwurf bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und Ablehnung aller anderen Fraktionen des Hauses abgelehnt worden ist.

Ich rufe Punkt 9 d mit der Abstimmung in dritter Lesung zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Änderung der Hessischen Gemeindeordnung und anderer Gesetze auf. Wer diesem Gesetzentwurf in dritter Lesung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Ist jemand dagegen? – Enthält sich jemand der Stimme? – Dann stelle ich fest, dass dieser Gesetzentwurf bei Zustimmung durch die Fraktionen von CDU und FDP und Ablehnung durch SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE angenommen und zum Gesetz erhoben worden ist.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Meine Damen und Herren, ich rufe jetzt die verabredeten, noch zu behandelnden Punkte auf, zunächst Tagesordnungspunkt 63 – das Abräumen machen wir nachher –:

Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD betreffend angekündigtes 80-Millionen-€-Programm der Landesregierung für 2012 für erneuerbare Energien – Drucks. 18/5078 –

Vereinbarte Redezeit: fünf Minuten. Das Wort hat der Abg. Gremmels für die Fraktion der SPD.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Wort für Wort abgelesen, ohne rednerischen Esprit und mit vielen Sprechblasen: Ministerin Puttrich