(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was ist denn das? – Zuruf der Abg. Petra Fuhrmann (SPD))
Meine Damen und Herren, entscheidend ist, dass es bei diesem Gesetzentwurf im Wesentlichen um die Verlängerung der Geltungsdauer von Gesetzen und um sehr geringfügige, weitestgehend formale Änderungen geht. Zu diesen Passagen Anhörungen durchzuführen, darum geht es Ihnen gar nicht. Ihnen geht es darum, Anhörungen dazu durchzuführen, ob weiter gehende Veränderungen an den Gesetzen vorgenommen werden sollen. Das ist aber nicht Bestandteil dieses Gesetzentwurfs, der Änderungen an verschiedenen Gesetzen zusammenfasst.
Selbstverständlich sind von der Regierung alle Beteiligten angehört worden, und darüber hinaus sind auch Schreiben eingegangen, die wir sicherlich in unsere Arbeit einbeziehen. Nichtsdestotrotz glaube ich, dass Sie versuchen, die Verfahrensweise, die wir schon seit vielen Jahren in solchen Sammelgesetzen anwenden – wo wir gerade dabei sind, zu überlegen, wie wir das etwas vereinfachen können, indem wir Gesetze einer längeren Laufzeit zugänglich machen oder auch nicht mehr befristen, sodass sich das in Zukunft möglicherweise verändern wird –, zu nutzen, um hier eine Auseinandersetzung aufzubauen, die es so gar nicht gibt. Das kann man gut finden, das kann man schlecht finden.
Zu den einzelnen Gesetzen ist von den Vorrednern schon alles gesagt worden. Der einzige Punkt, der besonders angegriffen wurde, war die Ersatzschulfinanzierung. Auch hierzu gibt es eine klare Zusage, dass man sich dieses Themas annehmen wird. Dann macht es auch Sinn, das normale Verfahren anzuwenden, dass eine Verlängerung um fünf Jahre hineingeschrieben wird.
Meine Damen und Herren, ich fasse mich in der Tat sehr kurz, weil wir zeitlich schon sehr überzogen haben und im Anschluss noch die Ausschusssitzungen machen werden. Wir werden es auch dort noch einmal diskutieren. Ich bin gespannt auf die neuen Argumente, die Sie uns offensichtlich vorbringen wollen. Anders kann ich mir nicht erklären, dass Sie die dritte Lesung beantragt haben. Am Donnerstag werden wir sicherlich Zeit haben, noch einmal darüber zu diskutieren. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! In den Ausschüssen des Hessischen Landtags haben umfangreiche Debatten zu diesem Gesetzentwurf stattgefunden, und sie haben in viel ausführlicherer Form stattgefunden, als das bisher geschehen ist. Ich muss die Opposition dieses Hauses, SPD, GRÜNE und DIE LINKE, daran erinnern, dass schon zweimal entsprechende Normprüfungswellen durch dieses Haus gegangen sind, und zwar in den Jahren 1999/2000 und in den Jahren 2005 bis 2007. Da ich jeweils zu diesen Zeitpunkten bereits dem Hessischen Landtag als Mitglied angehört habe, darf ich Ihnen aus eigener Erfahrung und Wissen berichten, dass
Auch der Popanz, den Sie aufbauen, da wolle sich eine Regierung verstecken usw., ist ein bisschen Geklingel und hat offensichtlich etwas mit der Diskussion über irgendwelche Wahlkämpfe in zweieinhalb Jahren in Hessen zu tun, aber nichts mit der Sache.
Es ist Übung in diesem Hause, dass immer dann eine Reihe von Gesetzen von der Regierung zusammengelegt wird, wenn rechtstechnisch die Frage zu erörtern ist: Soll ein Gesetz, das mit einer entsprechenden Befristung versehen ist, in seiner Geltungsdauer verlängert werden, ja oder nein? – Das haben wir hier getan.
Zum Zweiten möchte ich darauf hinweisen: Ich glaube, es war der Kollege Wilken, der gesagt hat, ich als Fachminister wisse nicht, was in dem Fachressort vorgehe. Das ist falsch.
Dann hätten Sie das Wort „Fachminister“ nicht benutzen dürfen. – Ich bin z. B. Fachminister für das Richtergesetz. Jetzt könnte ich sehr schön eine Diskussion mit Frau Kollegin Hofmann und vielleicht auch mit Ihnen über die Frage führen, ob denn die Beteiligung von Richterinnen und Richtern in Hessen gut oder schlecht, mehr oder weniger im Vergleich zu anderen Bundesländern ist. Das können wir gerne tun. Ich will das jetzt um 18:36 Uhr nicht noch durchführen, weil es nichts mit dem Thema zu tun hat.
Nur, meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Wilken, es gibt Unterschiede in diesem Gesetzentwurf. Das hatte ich mit der Formulierung „Notar“ gemeint, wobei mein Staatssekretär mir gerade sagte, ich sollte das Wort „Notar“ nicht benutzen, weil es möglicherweise formalrechtlich falsch sei. Deshalb nehme ich es zurück. „Wie ein Notar“ habe ich mich gefühlt, als ich den Gesetzentwurf eingebracht habe. Das gilt für die Gesetze, die nicht im Hause des Hessischen Ministers der Justiz, für Integration und Europa ausgearbeitet und formuliert worden sind, die nicht in dessen Zuständigkeit fallen.
Aber Sie hatten in diesem Hohen Hause die Möglichkeit und haben sie auch genutzt, das in den Fachausschüssen zu diskutieren. Sie haben z. B. auch eine verbindliche Erklärung der Kultusministerin vom 24. Juni 2011 zum Thema Ersatzschulfinanzierungsgesetz bekommen. Ich verstehe also den politischen Vorwurf nicht. Sie haben sich inhaltlich nicht auseinandergesetzt. Frau Hofmann hat das ein bisschen getan, mit dem einen oder anderen Gesetz. Aber die anderen haben sich nicht inhaltlich auseinandergesetzt, sondern nur ein bisschen polemisch, locker vom Hocker gesagt, was sie zu diesem Gesetzgebungsvorgang meinen.
Ich glaube, der Hessische Landtag ist klug beraten, sich einmal der Frage zu widmen, wie wir mit Evaluierungen umgehen. Das ist aber Ihre Aufgabe, es ist nicht Aufgabe der Landesregierung. Die Aufgabe der Landesregierung ist, nachzufragen, ob in diesem Punkt eine Evaluierung gemacht werden soll oder nicht. Es ist bereits vorgetragen worden – ich glaube, Kollege Müller war es; auch Dr. Jürgens hat darauf hingewiesen –, dass in der Landesregierung und den sie tragenden Fraktionen die Diskussion gerade sehr intensiv geführt wird, ob wir eine so starre Befristung, wie wir sie bisher als Landesregierung in den
Wir haben als Landesregierung eine entsprechende Evaluierung durchgeführt, und ich habe das Gefühl – einige haben sich in ihren Redebeiträgen auf das Sonntagsruhegesetz bezogen,
vielen Dank, auf das Ladenöffnungsgesetz bezogen –, das hat dieses Haus auch getan. Sie haben es doch an den Redebeiträgen gemerkt, z. B. des CDU-Fraktionskollegen Heinz – ich sehe ihn gerade nicht; da ist er –, dass er sich sehr intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt hat und dass die Regierungsfraktionen offensichtlich zu dem Ergebnis gelangt sind, die Evaluierung hat ergeben, dass der jetzige Gesetzeszustand der richtige ist, weil man schon eine besonders weitgehende Ruhe für die Sonntagszeit vorgenommen hat.
Es fällt also in sich zusammen, wenn Sie hier vortragen, dass keine Evaluierung stattgefunden hat. Ebenso fällt Ihre Argumentation in sich zusammen, dass die Landesregierung oder die sie tragenden Fraktionen mauern würden. Ich wiederhole es: Wir haben eine Übung in den Jahren 1999/2000 einmal und in den Jahren 2005 bis 2007 an drei oder vier Gesetzen durchgeführt. Diese haben wir jetzt wieder aufgenommen.
Ich bedanke mich sehr, dass CDU und FDP mit den Vorschlägen der Landesregierung übereingehen, und freue mich auf die Debatte zur dritten Lesung am Donnerstag.
Dann stelle ich fest, dass die zweite Lesung durchgeführt worden ist. Wir überweisen den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der dritten Lesung an die zuständigen Ausschüsse. – Dem widerspricht niemand. Dann ist es so beschlossen.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung gerichtsorganisatorischer Regelungen – Drucks. 18/4435 neu zu Drucks. 18/4009 –
Herr Präsident! Der Rechts- und Integrationsausschuss hat am 6. September 2011 getagt und empfiehlt dem Ple
num mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, GRÜNEN und LINKEN, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 18/4381 in zweiter Lesung anzunehmen.
Vielen Dank, Herr Berichterstatter. – Meine Damen und Herren, ich eröffne die Aussprache und erteile Frau Kollegin Hofmann für die Fraktion der SPD das Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Erst jüngst, am 2. September, hat Herr Justizminister Hahn in Hünfeld wie bei eigentlich allen Gerichtsbesuchen, die er absolviert, die Leistungsfähigkeit und Effizienz der hessischen Justiz ausdrücklich gelobt.
Eigentlich zu Recht kann man der „Fuldaer Zeitung“ zu diesem Termin entnehmen – ich darf mit Genehmigung des Präsidenten zitieren –: „Die Zeit der Ärmelschoner... ist längst vorbei“.
Meine Damen und Herren, in dieser Formulierung zeigt sich bereits, wie wenig Sie sich als Fachminister mit der Justiz auseinandersetzen. Herr Hahn, ich weiß – das wissen auch die Kolleginnen und Kollegen aus diesem Hause –, dass Sie sich eigentlich viel lieber im Bereich der Integrations- und Europapolitik tummeln
und die Justiz sozusagen nebenbei mitmachen. „Die Zeit der Ärmelschoner... ist längst vorbei“, das zeigt, dass Sie ein falsches Verständnis von der Justiz haben; denn die Justiz ist keine nachgeordnete Behörde des Ministeriums mit Ärmelschoner tragenden Beamten. Nein, sie ist die dritte Gewalt und das Rückgrat unseres funktionierenden Rechtsstaates.
Wir wissen, in den Sonntagsreden wird von Ihnen, Herr Hahn, die Justiz landauf, landab gelobt. Als Dank dafür steht der Justiz nicht nur mit diesem Gesetz zu Gerichtsschließungen ein neuer, schmerzhafter Aderlass bevor.
Sie legen Hand an die Gewährung der verfassungsrechtlich verbürgten Rechtsweggarantie und damit an einen Grundpfeiler unseres Rechtsstaates.
In ihrem Koalitionsvertrag sind FDP und CDU noch für eine bürgernahe Justiz eingetreten. Mit den geplanten Gerichtsschließungen machen Sie das Gegenteil. Sie ziehen sich mit der Justiz aus der Fläche zurück.