Frau Kollegin Schott, wir sind permanent im Gespräch mit den Menschen im Land und greifen ihre Anregungen auch auf. Das ist doch völlig unbestritten.
Was eben wahrscheinlich nicht hinreichend deutlich geworden ist: Wenn ein Gesetz unbefristet ist und einfach weiterläuft, dann führt der Landtag auch nicht einfach so eine Anhörung durch. Wenn Sie bei einem befristeten Gesetz nun die Frist verlängern wollen, ohne es zu ändern, dann brauchen Sie auch keine Anhörung durchzuführen. Es wird dann doch nur der Rechtszustand fortgesetzt, der schon bisher gegolten hat.
Herr Schaus hat eben das schöne Stichwort Ladenöffnungsgesetz gegeben. Das ist mein Lieblingsthema unter diesen 19 Gesetzen. Schon bei der ersten Lesung haben Sie da ganz schlecht ausgesehen.
Es ist unbestritten, das haben wir schon damals festgestellt: Hessen hat den besten Sonntagsschutz der Republik.
Bei uns gibt es keine Ladenöffnung an Adventssonntagen, es gibt keine Ladenöffnung an hohen kirchlichen Feiertagen – ohne Wenn und Aber.
Ganz anders, ganz schlecht sieht es dagegen in den Ländern aus, in denen Sie mitregieren. Das wissen Sie, das
muss ich jetzt nicht mehr alles aufführen. In Berlin – das haben wir durchgespielt – wurden Sie vom Verfassungsgericht verurteilt und mussten nachbessern. Da braucht sich also die CDU von Ihnen nichts vormachen zu lassen.
Da kann man jetzt trefflich streiten, ob man es um fünf Jahre verlängert, um drei, um zwei, um ein Jahr, um vier oder um sieben Jahre. Fakt ist: Die Kultusministerin hat eine feste Zusage gegeben, dass sie einen Vorschlag erarbeiten wird.
(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das heißt ja nichts! – Gegenruf des Abg. Hans-Jürgen Irmer (CDU))
Das heißt schon etwas. Wenn die Kultusministerin diese Zusage gibt, dann wird sie die auch einhalten.
Daran haben wir keinen Zweifel. Es ist also ein Streit um des Kaisers Bart – ob Sie jetzt ein oder drei Jahre verlängern. Das wird in der Sache nichts ändern.
(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir erinnern Sie in einem Jahr daran! – Dr. Andreas Jürgens (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Dann machen Sie es jetzt doch um ein Jahr!)
Es wird eine Änderung geben, und die wird der Landtag beraten – ohne unsere Beteiligung, Frau Hofmann; das machen dann die Schulpolitiker.
(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Damit hat sich Herr Herr auch schon einmal unglücklich gemacht!)
Herr Abgeordneter, Sie sind weiterhin ein begehrter Kandidat für Zwischenfragen. Gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Schaus?
Sind Sie nicht der Meinung, dass, wenn Änderungswünsche schriftlich vorgetragen werden – wie von der Allianz für den freien Sonntag, der auch die Kirchen und die Gewerkschaften angehören –, das dann auch Bestandteil eines Evaluationsprozesses und damit eine Anhörung sein sollte?
Dazu kann ich Ihnen nur noch einmal sagen: Wir haben mit den besten Sonntagsschutz in Deutschland. Wir haben dieses Thema erst vor Kurzem im Landtag beraten, den Sonn- und Feiertagsschutz, beide Gesetze. Aus meiner Sicht sind wir dort im Sinne des Sonntagsschutzes zu einem exzellenten Ergebnis gekommen.
Liebe Kollegen, mit Blick auf die fortgeschrittene Zeit und die nochmalige Beratung heute Abend im Rechtsausschuss will ich es damit vorerst bewenden lassen. Wir werden am Donnerstag über den gleichen Gesetzentwurf noch einmal sprechen, und heute Abend werden wir es noch einmal im Ausschuss beraten. Aus Sicht der CDUFraktion steht dem Vorschlag der Landesregierung, die Gültigkeit dieser 19 Gesetze zu verlängern, nichts entgegen. In diesem Sinne werden wir – das kann ich schon heute ankündigen – uns hier auch am Donnerstag verhalten, dem Vorschlag zustimmen und damit dieses Verfahren zu einem guten Abschluss bringen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Uns allen ist seit der ersten Lesung klar, dass wir hier zahlreiche Gesetze beraten, die ganz unterschiedliche Lebensbereiche betreffen. Sie sollen mit einem Artikelgesetz im Wesentlichen verlängert werden. – Das ist unstrittig.
In der Einbringung – das wurde hier heute schon zitiert – hat Herr Minister Hahn deutlich gemacht, dass er als zuständiger Fachminister fachlich nicht in der Lage ist, zu beurteilen, was sich in den einzelnen Artikeln versteckt.
Auch das haben wir in den letzten Wochen schon mehrmals thematisiert: Bei einigen Gesetzen in diesem Sammelgesetzentwurf gibt es – offensichtlich nicht nur hier im Haus, sondern draußen in der Gesellschaft, bei denjenigen, die nicht nur uns wählen, sondern die auch Sie wählen – erheblichen Diskussions- und Änderungsbedarf. Deswegen haben wir in der ersten Lesung darauf gedrängt, dass weitere Fachausschüsse mitberaten sollen.
Meine Damen und Herren, ich gestehe hier ein: Das hätten wir uns auch schenken können. Denn die Anhörungen, die zu einer vernünftigen Beratung notwendig gewesen wären, haben Sie mit Ihrer Mehrheit aus der Regierungskoalition konsequent verweigert, indem entsprechende Anträge auf Durchführung einer Anhörung von Ihnen schlicht und ergreifend weggestimmt worden sind. Das ist das Problem.
Herr Kollege Jürgens hat beklagt, dass die Regierung nicht an einer ordentlichen parlamentarischen Arbeit interessiert ist.
Das ist nichts Neues. Leider ist es auch nichts Hessen-Spezifisches: Ein parlamentarischer Diskurs, in dem mit der Opposition um Lösungen gerungen wird, findet nicht mehr statt. Ich zitiere aus der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ vom letzten Sonntag mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, einen Kollegen aus dem Deutschen Bundestag:
Stattdessen wird nach einem Prinzip verfahren, das so einfach ist, dass ihm auch dressierte Meerschweinchen gerecht werden würden. Abgeordnete der Regierungsfraktionen nehmen Regierungsvorlagen an, Oppositionsabgeordnete lehnen sie ab. Das ist einer parlamentarischen Beratung so nicht würdig.
Meine Damen und Herren, ich verstehe ja, dass Ihnen das eine oder andere hochnotpeinlich ist, was im Umfeld und zum Zeitpunkt der Beratungen insbesondere des Art. 13 – hier geht es um das Hessische Ladenöffnungsgesetz – in Hessen und in der Regierung passiert ist. Ich habe schon mehrmals ausgeführt – und nicht nur ich –, dass wir dort erheblichen Änderungsbedarf sehen. Aber es ist in den letzten Wochen deutlich geworden, dass die Hessische Landesregierung jegliche öffentliche Debatte um die Sonntagsarbeit vermeiden und verweigern will.
Herr Schaus hat eben in einer Zwischenfrage bereits auf die Allianz für den freien Sonntag in Hessen hingewiesen, die das Ansinnen, die Sonntagsarbeit in Hessen – ob durch die Hintertür oder offen – zu erweitern, eindeutig ablehnt. So weit, so gut. Dort sind wieder die Gewerkschaften dabei und auch die Kirchen.
Aber, meine Damen und Herren insbesondere von der CDU, gibt es Ihnen nicht zu denken, dass auch die CDA dabei ist und Bedenken gegen den Entwurf, in diesem Fall der Bedarfsgewerbeverordnung, äußert? Kommen Sie doch endlich zur Besinnung, a) indem Sie wieder eine ordentliche öffentliche Beratung in diesem Parlament ermöglichen und b) indem Sie sich nicht hinter Artikelgesetzen verstecken, sondern öffentlich dazu stehen, was Sie wollen. Dann wird hoffentlich auch deutlich, dass die Mehrheit in diesem Land nicht das will, was Sie wollen. – Danke sehr.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist der späten Uhrzeit geschuldet, dass ich jetzt ganz ruhig und entspannt den Vorwurf an 66 Abgeordnete in diesem Hause, sie seien dressierte Meerschweinchen, zurückweise und es dabei belassen will,
zumal eine solche Äußerung von Ihnen, Herr Wilken, selbstverständlich nicht ernst genommen werden kann, weil man Sie in vielen Ihrer Äußerungen nicht ernst nehmen kann.
(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was ist denn das? – Zuruf der Abg. Petra Fuhrmann (SPD))