Protocol of the Session on June 8, 2011

Der Herr Minister hat es deutlich gesagt: Es ist doch nicht so, dass wir in Hessen nicht das Ansinnen vieler Menschen hätten, die gerne verbeamtet werden wollen. Ich komme aus dem Schulbereich. Ich kann das bestätigen. Wir stellen in Hessen in den Schulen noch Beamte bis zum 40. Lebensjahr ein. Andere Bundesländer sind schon längst davon abgekommen. In Berlin wird kein Mensch verbeamtet.

Es ist doch so: Man kann sich einmal die Tabellen der GEW vornehmen. Der Grundschullehrer der Besoldungsstufe A 12, der mit 27 Jahren in den Schuldienst einsteigt, erhält in keinem anderen Bundesland ein höheres Grundgehalt als in Hessen. Auch Studienräte, die mit A 13 mit 27 Jahren einsteigen, erhalten in keinem anderen Bundesland als in Hessen ein höheres Bruttogehalt.

Wir haben bei den Polizisten in Hessen die Laufbahn geändert. Wir haben jetzt die zweigeteilte Laufbahn. Wir haben die bestbezahlten Polizisten der gesamten Bundesrepublik.

(Beifall der Abg. Astrid Wallmann (CDU))

Ich komme aus dem Dreiländereck. Die Polizeistation Lampertheim-Viernheim liegt im südlichsten Zipfel Hessens. Beamte aus dem Saarland pendeln in diese Polizeistation, weil sie in Hessen zwar mehr arbeiten müssen, aber auch deutlich besser bezahlt werden. Das ist doch die Wahrheit.

(Beifall bei der CDU)

Ich habe gesagt: Das sind keine Wohltaten. Das ist eine angemessene Entlohnung. Die Entscheidung über die Frage, was angemessen ist, liegt natürlich im Auge des Betrachters.

Herr Kollege Bauer, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Kollegen Wagner?

Herr Kollege Wagner darf sich noch zu Wort melden. Oder haben die GRÜNEN schon gesprochen? – Herr Wagner, was wollen Sie denn wissen?

(Jürgen Lenders (FDP): Und warum?)

Herr Kollege Bauer, vielen Dank. – Ich wollte von Ihnen wissen, ob Sie uns sagen können, welche Regierungskonstellation die zweigeteilte Laufbahn bei der Polizei in Hessen eingeführt hat.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Ich könnte mich herausreden und sagen: Das war vor meiner Zeit. – Aber das war wahrscheinlich eine gute Entscheidung. Die Polizisten danken dafür. Denn wir konnten in Hessen damit dafür sorgen, dass die Polizeibeamten besser als in anderen Bundesländern bezahlt werden.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN)

Ich habe gesagt, dass die Beamtinnen und Beamten in Hessen ordentlich arbeiten und dafür auch ordentlich bezahlt werden sollen. Das ist ein vertretbarer Kompromiss, den es auch in anderen Bundesländern gibt. Je nachdem, welche Brille man aufhat, die der Opposition oder die der Regierung, sieht man das anders. Der Kompromiss ist durchaus vertretbar. – Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Herr Kollege Bauer, vielen Dank. – Nun hat sich Herr Kollege Dr. Blechschmidt auch noch einmal zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Wir hatten für die Debatte eine halbe Stunde veranschlagt. Ich glaube, wir sind über der Zeit. Gleichwohl will ich einmal eine Frage in Richtung der Opposition, insbesondere in Richtung der SPD, aber auch in Richtung der LINKEN, stellen: Was wollen Sie eigentlich?

Sie müssen doch Ihre Argumente einmal konsequent weiterführen. Herr Rudolph sagt, das sei ein schnell gemachter Gesetzentwurf. Wenn der eine der billige Boris ist, dann ist der andere der schnelle Rudolph, der das noch schneller haben will. Vielleicht ist es auch der langsame Rudolph, je nachdem.

Auf der anderen Seite kritisieren Sie, dass die zweite Stufe der Dienstrechtsmodernisierung erst im Herbst kommen wird. Denn sie befindet sich jetzt in der Regierungsanhörung.

Sie halten uns vor, dass das Ganze, was jetzt auf den Prüfstand gestellt wird und noch kommt, jetzt hätte geregelt werden müssen – dabei kommt es mit dem Verfahren, was Sie jetzt als idealiter ansehen. Auf der anderen Seite ma

chen Sie Alternativen zum Regierungsentwurf, und wir haben uns entschieden. Wir haben uns entschieden, hier – im Gegensatz zu anderen Regierungen – etwas an die Beamten auszuschütten, ihnen etwas zu geben, und nicht etwa eine Nullrunde zu machen; Sie kritisieren das gleichwohl. Auf der anderen Seite sagen Sie, man hätte in der Konsequenz auch alles einsparen können oder es 1 : 1 übertragen müssen. Das ist ein typisches Oppositionsverhalten.

Sie sind bis heute die Antwort schuldig geblieben, wie der Änderungsantrag der LINKEN mit 450 Millionen € finanziert werden soll. Sie sind bis heute eine Antwort auf die Frage schuldig geblieben, wie man anders hätte agieren sollen. Und, mit Verlaub, dann ist es angebracht, auf Rheinland-Pfalz zu verweisen und deutlich zu machen, dass dort eben mit den Parametern Rot-Grün anders reagiert und anders regiert wird als in Hessen und dass die Beamten in Hessen hier eine bessere Lösung haben als in Rheinland-Pfalz. Darauf muss man hinweisen können, und das ist auch angebracht. Das gilt es noch einmal mit einem Ausrufezeichen zu versehen, auch für die Gesetzesberatung.

Wir haben uns so entschieden, eben keine Nullrunde und keine Sonderopferrunde zu machen. Wir haben uns aber auch entschieden, nicht 1 : 1 auszuschütten, weil es nicht finanzierbar ist, sondern hier mit Augenmaß eine adäquate Lösung zu finden, die wir jetzt in die parlamentarische Beratung einbringen. Wenn Sie in der Konsequenz schon Argumente anführen, dann doch bitte mit einer gewissen Stringenz, sodass man sie noch glaubhaft nachvollziehen kann und Sie sich nicht selbst widersprechen. – Danke.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Blechschmidt. – Mir liegen nun keine weiteren Wortmeldungen vor.

Damit verweisen wir diesen Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Innenausschuss und den Änderungsantrag natürlich gleich mit.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 10:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Sechstes Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften – Drucks. 18/4130 –

Zur Einbringung hat Herr Justizminister Hahn das Wort. Die Redezeit beträgt fünf Minuten.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sie wissen, dass wir nunmehr über eine Dekade in diesem Parlament die Einrichtung geübt haben, dass Gesetze eine Befristung haben. Ich möchte Ihnen heute – sozusagen als Notar der Hessischen Landesregierung – den Gesetzentwurf für ein Sechstes Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften vorlegen. Wir haben diesem Gesetzentwurf den etwas lockeren Namen „Sammelgesetz“ gegeben.

(Unruhe)

Herr Minister, entschuldigen Sie bitte. – Normalerweise bin ich es gewohnt, dass, wenn Notare etwas vortragen, Ruhe im Raum herrscht. Ich bitte darum, das jetzt auch hier auszuprobieren. Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Ich bedanke mich für die Unterstützung. – Ich wollte darauf hinweisen, dass wir im vorletzten Sammelgesetz auch ein Sammlungsgesetz drin hatten, das wir aber während der Beratungen herausgenommen haben. Sie merken, dass das eine sehr komplizierte Angelegenheit ist.

Ich darf Ihnen deshalb nur kurz verlesen: In diesem Gesetz geht es um das Verkündungsgesetz, das Hessische Richtergesetz, das Datenverarbeitungsverbundgesetz, das Gesetz zur Bestimmung von Zuständigkeiten, das Hessische Wahlbeamten-Aufwandsentschädigungsgesetz, das Hessische Disziplinargesetz, das Beteiligungsgesetz, das Hessische Gesetz zur Ausführung des Transplantationsgesetzes, das Hessische Krebsregistergesetz, das Hessische Ladenöffnungsgesetz, das Gesetz über die Entrichtung rückständiger Kosten und Säumniszuschläge bei der Kraftfahrzeugzulassung – verehrte Kolleginnen und Kollegen, auch das ist in einem Gesetz notiert, das wir verlängern möchten –, das Gesetz über die Studentenwerke bei den Hochschulen des Landes Hessen, das Ersatzschulfinanzierungsgesetz, das Hessische Ausführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz und das Hessische Umweltinformationsgesetz.

Abweichend von der regulären Befristungsdauer soll die Geltung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Sozialgerichtsgesetz und des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes jeweils nur um zwei Jahre bis zum Ablauf des 31. Dezembers 2013, des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz um drei Jahre bis zum Ablauf des 31. Dezembers 2014 und des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Hessen um ein Jahr bis zum Ablauf des 31. Dezembers 2012 fortgeschrieben werden, da jeweils bis zu diesem Zeitpunkt weitere einschlägige Novellierungen umgesetzt werden sollen.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Sie – um bei dem Bild zu bleiben – als nicht zuständiger Minister, sondern als Notar, der das Sammelgesetz einbringt, noch auf einen einzigen Aspekt hinweisen: Über das Sammelgesetz soll auch das Hessische Ladenöffnungsgesetz ohne substanzielle Änderungen verlängert werden. Die Evaluierung hat bestätigt, dass es sich bewährt hat und praktikabel ist. Den im Rahmen der Evaluierung vorgebrachten Forderungen, die Öffnungszeiten wieder deutlich einzuschränken – und zwar montags bis freitags von 7 bis 19 bzw. 20 Uhr und samstags von 7 bis 16 Uhr – erteilt die Landesregierung eine klare Absage. Die jetzigen großzügigen – wohlgemerkt: nicht völlig freigegebenen – Ladenöffnungszeiten haben sich, so hat die Evaluierung ergeben, in der Praxis bewährt: Sie kommen den Wünschen der Konsumenten und Kunden entgegen und helfen damit, den hessischen Einzelhandel gegen die Konkurrenz aus benachbarten Ländern und nicht zuletzt gegen die Konkurrenz des Internets zu verteidigen. Das stärkt den Wirtschaftsstandort Hessen und schafft und erhält Arbeitsplätze.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte die mir zugestandene Zeit nicht voll nutzen und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Ich gehe davon aus, dass wir im zuständigen Rechts- und Integrationsausschuss unter der bewährten Leitung des Vorsitzenden Dr. Blechschmidt eine zügige, aber tief greifende Diskussion durchführen werden. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. – Die nächste Wortmeldung ist von Frau Kollegin Hofmann. – Ich darf schon einmal vorab darum bitten, der Rednerin zuzuhören, weil ich merke, dass hier im Saal langsam Unruhe entsteht. Wenn Sie Gespräche führen wollen, dann bitte außerhalb des Saales. Danke.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich hoffe, dass Sie den Saal nicht verlassen, sondern mir sehr aufmerksam zuhören, liebe Kolleginnen und Kollegen. Trotz der fortgeschrittenen Zeit möchte ich bei der ersten Lesung dieses Sammelgesetzes in der gebotenen Kürze und Würze ein paar Schlaglichter auf dieses Gesetz werfen.

Zum einen wird das Hessische Ausführungsgesetz zum Sozialgerichtsgesetz, das die Errichtung der verschiedenen Sozialgerichte, des Landessozialgerichts und den Zuschnitt der einzelnen Bezirke regelt, nur für zwei Jahre verlängert. Das Sammelgesetz sieht im Übrigen verschiedene Verlängerungsfristen mit etwaigen Änderungen vor, hier aber nur für zwei Jahre, obwohl – da fragt man sich schon, warum eigentlich – der Gesetzentwurf selbst sagt, dass sich das Hessische Ausführungsgesetz zum Sozialgerichtsgesetz bewährt hat. Hinter dieser nur zweijährigen Verlängerung steckt die Begründung des Gesetzes selbst, die aufklärt, dass dieser alte Traum der Landesregierung – nämlich die Zusammenfassung und Vereinheitlichung der organisatorischen Regelung aller hessischen Gerichtsbarkeiten – weiter auf der Agenda steht.

Meine Damen und Herren, ich darf Ihnen ganz klar sagen, dass wir als SPD-Landtagsfraktion hier weiter bei unserer Position – für einen Erhalt der Fachgerichtsbarkeiten – bleiben

(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))

und uns auch weiterhin gegen eine Zusammenlegung – im Speziellen der Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit – wenden; denn die Gerichtsbarkeiten haben sich in Deutschland bewährt, sie arbeiten hoch effizient, hoch speziell, und das soll so bleiben.

(Beifall bei der SPD)

Das zweite Schlaglicht werfe ich auf das Hessische Richtergesetz. Dazu sagt das Ministerium selbst, dass zwar unter anderem der Deutsche Richterbund hier eine Änderung des Personalvertretungsrechts anmahnt bzw. anprangert, aber hier wird aus der Gesetzesbegründung erkennbar, dass man das eigentlich gar nicht möchte und auf die lange Bank schieben will.

Meine Damen und Herren, wir sehen das ganz anders: Wir brauchen auch bei den Richterinnen und Richtern eine echte Mitbestimmung. Eine Überarbeitung des Personalvertretungsrechtes ist daher längst überfällig, deshalb ist

an dieser Stelle – wenn man das Hessische Richtergesetz entsprechend novelliert oder abändert – auch der richtige Zeitpunkt, um hier eine Veränderung vorzunehmen.

(Beifall bei der SPD)