Die Themen Bürgernähe, Qualität und Akzeptanz sind die Themen, um die wir uns mit dem Gesetzentwurf gerade kümmern. Wir suchen nach dauerhaften Lösungen, um die Qualität zu sichern und in einer effizienten Gerichtsstruktur unterzubringen. So werden eben auch die aufnehmenden Gerichte für die Zukunft gestärkt. Auch das ist ein Argument, das nicht außer Acht gelassen werden sollte.
Eines ist sicherlich auch richtig; darauf sind Sie, Herr Dr. Jürgens, auch in Ihrer Rede vor einem Jahr bereits eingegangen: Wir haben veränderte Lebensbedingungen. Das bedeutet auch, dass wir die Strukturen, die wir vor vielen Jahrzehnten, zum Teil Jahrhunderten geschaffen haben, den neuen Lebensbedingungen anpassen müssen. Das tun wir offen und unter Beteiligung der Betroffenen.
Das letzte Argument, auf das ich eingehen möchte, ist, wir sollten doch Gerichte in Toplagen schließen und in die billige Fläche verlagern. – Meine Damen und Herren, das wäre noch teurer; denn in der Gegend, wo die Toplagen sind, wohnen meistens auch viele Menschen. Die müssten dann in die billige Fläche hinausfahren, und das würde zu erheblich mehr Kosten für diese führen.
Herr Rudolph, ich werde sicherlich nicht damit in Zusammenhang gebracht, die Fläche zu diskriminieren, da ich nicht nur aus dieser komme, sondern diese auch verteidige.
Meine Damen und Herren, diese Vorgehensweise der Verlagerung in die Fläche betreibt Rot-Grün – jetzt komme ich wieder nach Rheinland-Pfalz –, wenn sie das OLG Koblenz nach Zweibrücken verlagern, in die billige Fläche. Das bedeutet, dass die Neubauten in Koblenz leer stehen, gleichzeitig in Zweibrücken neu gebaut werden muss und bei Familienverfahren künftig die Eltern, häufig auch unter Begleitung ihrer Kinder, über 200 km mehr an Entfernung bewältigen müssen. Das ist genau das Gegenteil von bürgernah.
Meine Damen und Herren, wir handeln auf der Grundlage von Vorschlägen des Rechnungshofs. Hessen wird auch nach der Schließung der fünf Amtsgerichte mit dann immer noch 43 Amtsgerichten über eine sehr gute Präsenz in der Fläche verfügen – und über eine bürgernahe Justiz ebenfalls.
Wir stellen unser Land mit guten und effizienten Strukturen für die Zukunft auf, dies auch im Bereich der Justiz. Wir wollen und werden – das ist die Grundlage für diese ganzen Konzepte – den Haushalt des Landes konsolidieren. Das Gerichtsorganisationsgesetz wird einen Beitrag dazu leisten, das strukturelle Defizit weiter zu reduzieren.
Am Ende will ich noch einmal über die bisherige Verfahrensweise reden und der Justiz ein Stück weit danken. Damit meine ich alle Beteiligten der Justiz. Die Justiz kann stolz darauf sein
letzter Satz –, wie sie in den letzten eineinhalb Jahren mit diesem Konzept und mit der Erarbeitung der Vorschläge umgegangen ist. Sie zeigt damit, dass sie mit nüchterner, sachlicher Herangehensweise einen Sparbeitrag leisten kann, und sie geht damit mit sehr gutem Beispiel auch für die anderen Häuser voran. Dafür gebührt ihr ein ganz herzlicher Dank.
Herzlichen Dank. – Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen in der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfes vor. Ich stelle fest, dass die Aussprache zur ersten Lesung durchgeführt worden ist.
Vereinbarungsgemäß überweisen wir diesen Gesetzentwurf nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Rechtsausschuss. – Dem widerspricht keiner. Es ist so beschlossen.
Meine Damen und Herren, mir wurde mitgeteilt, dass sich die Fraktionen darauf verständigt haben, dass die zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes und der Juristischen Ausbildungsordnung, Tagesordnungspunkt 8, ohne Aussprache stattfinden kann.
Es war jetzt ein bisschen auf Zuruf. Aber da wir uns in der Tat alle darauf verständiget haben, das Gesetz ohne Aussprache in zweiter Lesung zu beraten, würde ich vorschlagen, wir arbeiten es jetzt noch ab. Dann ist es auch in Anwesenheit des Justizministers noch abgestimmt und zum Gesetz erhoben, und wir können für heute in den wohlverdienten Feierabend gehen.
Erstens habe ich es deswegen benannt, weil ich es so machen will. Zweitens. Feierabend ist schön, aber ich bitte doch, meiner Einladung zu folgen und zu den Sportlern zu kommen.
Nicht ruck, zuck? – Frau Kollegin Faeser, dann haben Sie natürlich Pech, als Fußballfan nachher nicht dabei zu sein.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes und der Juristischen Ausbildungsordnung – Drucks. 18/3987 zu Drucks. 18/3698 –
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Beschlussempfehlung und Bericht des Rechts- und Integrationsausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes und der Juristischen Ausbildungsordnung, Drucks. 18/3698; hierzu: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 18/3886.
Beschlussempfehlung: Der Rechts- und Integrationsausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig, den Gesetzent
Vielen Dank. – Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in zweiter Lesung. Wer diesem Gesetzentwurf in zweiter Lesung zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf in zweiter Lesung einstimmig angenommen wurde. Damit ist er zum Gesetz erhoben. Das ist alles wunderbar.