Ich möchte nur einige wenige Dinge ansprechen. Ich halte es für vollkommen richtig, wenn Kompensation nicht in unmittelbarer Nachbarschaft sein muss. Ich halte es auch für eine falsche Interpretation, wenn man zu dem Ergebnis kommt, es gehe zulasten dieser Bereiche, wenn man Kompensationen innerhalb eines Flächennutzungsplanes oder eines benachbarten Landkreises machen kann.
Ich sage Ihnen ganz klar: Das kann eher zugunsten dieser Bereiche sein, zugunsten von strukturschwachen Bereichen – wenn man dort, wo man Kompensationen gut durchführen kann, das auch tut. Deshalb ist es sinnvoll, das so im Gesetz festzuhalten.
Ich glaube, das ist auch eine Stärkung für die strukturschwachen Bereiche. Um aber gleich von vornherein Legendenbildungen entgegenzuwirken: Dass Ausgleiche ganz weiträumig stattfinden, wird es nicht geben, und das geht auch nach der Gesetzeslage nicht – dass z. B. für Ausgleiche im Rhein-Main-Gebiet irgendetwas in Nordhessen gemacht wird.
Ich will auch deutlich dazu sagen: Dass der Ausgleich so stattfinden kann, wie jetzt hier im Gesetz festgelegt, ist ganz klar eine gute Regelung, die auch Druck von den landwirtschaftlichen Flächen nimmt. Denn es wird immer wieder beklagt, dass landwirtschaftliche Flächen ihren Bewirtschaftungsmöglichkeiten entzogen werden. Diese Regelung gewährleistet, dass gerade das nicht geschieht, sondern dass ein vernünftiger Ausgleich in der Nähe stattfindet, nicht zu weit weg.
Noch zwei andere Punkte. Frau Hammann, ich habe zur Kenntnis genommen, dass Ihnen die gesetzlich geschützten Biotope nicht ausreichen. Wir sehen das anders. Wir haben entsprechende Erfahrungen seit dem Jahr 2006
und können sagen: Das, was geschützt ist, ist sinnvoll geschützt. Wir sehen es als nicht notwendig an, über diesen gesetzlichen Biotopschutz hinaus noch weitere Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Noch ein Letztes – ich will hier die Zeit nicht überstrapazieren; wir haben heute einen engen Zeitrahmen. Es wird immer wieder bemängelt, die zweistufige Landschaftsplanung sei mittlerweile gang und gäbe; teilweise wird wieder gefordert, das zu verkomplizieren. Es ist gut, dass es diese zweistufige Landschaftsplanung gibt. Diejenigen, die unmittelbar damit zu tun haben, sind dafür ausgesprochen dankbar. Man kann nur sagen: Auch diese Maßnahme hat sich in der Tat in der Praxis bewährt. Alles andere wäre ein Rückschritt. – Besten Dank.
Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP abstimmen, Drucks. 18/3478. Wer diesem Änderungsantrag die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU und FDP. Gegenstimmen? – SPD und LINKE. Enthaltungen? – Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist dieser Änderungsantrag angenommen.
Demzufolge lasse ich jetzt in dritter Lesung abstimmen über den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege, Drucks. 18/3401 zu Drucks. 18/3178 zu Drucks. 18/2749, in der eben geänderten Fassung. Wer diesem Gesetzentwurf die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – CDU und FDP. Gegenstimmen? – SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion DIE LINKE. Damit ist dieser Gesetzentwurf angenommen und wird zum Gesetz erhoben.
Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Hessen (Aufnahme einer Schulden- bremse in Verantwortung für kommende Generationen – Gesetz zur Schuldenbremse) – Drucks. 18/3459 zu Drucks. 18/3138 zu Drucks. 18/2732 –
Hierzu ist Herr Kollege Kaufmann der Berichterstatter. Er kann sich schon einmal langsam nach hier vorn begeben.
Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE betreffend für ein handlungsfähiges Hessen – Drucks. 18/3477 –
Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Ausgestaltung der Schuldenbremse in Hessen – Drucks. 18/3492 –
Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Erläuterung zu dem Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Hessen (Aufnahme einer Schul- denbremse in Verantwortung für kommende Generationen – Gesetz zur Schuldenbremse) – Drucks. 18/3493 –
Hochverehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe Ihnen die Beschlussempfehlung und den Zweiten Bericht des Hauptausschusses zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Hessen betreffend Aufnahme einer Schuldenbremse in Verantwortung für kommende Generationen – Gesetz zur Schuldenbremse, Drucks. 18/3138 zu Drucks. 18/2732; hierzu: Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucks. 18/2898, Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 18/3113, und Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 18/3441.
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimme der Fraktion DIE LINKE, den Gesetzentwurf in dritter Lesung unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 18/3441 und damit in der Ihnen als Anlage der Drucks. 18/3459 vorliegenden Fassung anzunehmen. – Vielen Dank.
Wir kommen zur Aussprache. Die vereinbarte Redezeit beträgt zehn Minuten je Fraktion. Erste Wortmeldung von Herrn Dr. Wagner, Fraktionsvorsitzender der CDU.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei diesem Tagesordnungspunkt geht es um einen außergewöhnlichen gesetzgeberischen Akt.
Es geht darum, dass wir unsere hessische Landesverfassung in einem sehr wichtigen Themenbereich ergänzen wollen. Das findet nicht alle Tage und auch nicht alle Jahre statt. Wir glauben, dass wir mit der Verankerung der Schuldenbremse in unserer hessischen Landesverfassung eine wichtige Entscheidung für die Zukunft unseres Landes, für die Zukunft unserer Finanzen und damit eben auch für die Bürger Hessens treffen.
Meine Damen und Herren, es geht darum, dass wir – ich will es einmal so anspruchsvoll formulieren – die Politikfähigkeit des Staates auch für nachfolgende Generationen sichern. Ich füge hinzu: Es geht nicht nur um die nachfolgenden Generationen, beispielsweise unsere Enkel, sondern es geht auch darum, dass wir schon jetzt in diesen Jahren die Voraussetzungen dafür schaffen, dass wir bei unseren politischen Schwerpunktfeldern einen ausreichenden Handlungsspielraum besitzen, wie bei der Bildung, der inneren Sicherheit, der Sozialpolitik, dem Umweltschutz und anderen. Deshalb geht es nicht nur um die Zeit unserer Kinder und Enkelkinder, sondern um uns selbst und die nächsten zehn Jahre.
Wir wollen, dass Hessen ab dem Jahre 2020 seinen Haushalt ohne zusätzliche Kredite ausgleichen kann. Deshalb ist das, was ich hier vortrage und was in ähnlicher Weise sicherlich auch von den drei nachfolgenden Fraktionen angesprochen wird, ein Paradigmenwechsel in der Haushaltspolitik dieses Landes, wenn ich die letzten 50 Jahre einmal sehe.
Meine Damen und Herren, ich will hinzufügen: Ich bin schon ein Stückchen stolz darauf, dass dieser Prozess von dieser Koalition – von der CDU- und der FDP-Fraktion – eingeleitet worden ist. Ich will nur am Rande darauf hinweisen, damit es keine Geschichtsklitterung gibt, dass das, was wir heute verabschieden und beschließen werden, zu etwa 95 % mit dem identisch ist, was die Fraktionen der FDP und der CDU eingebracht haben.
Gleichwohl will ich klar und deutlich sagen, dass das, was wir heute beraten, die endgültige Fassung des Entwurfs, auch ein Akt der Gemeinsamkeit ist, ein Akt der Gemeinsamkeit nach gründlicher und sehr ernsthafter Verhandlung. Ich will hinzufügen: Wir danken dem Hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier ausdrücklich dafür, dass er die vier Fraktionen zusammengeführt und in drei schwierigen Verhandlungsrunden erreicht hat, dass wir heute einen gemeinsamen Entwurf beraten und, wie ich hoffe, auch verabschieden können.
Unser Ziel ist – ich sagte das bereits mit anderen Worten – der Erhalt der finanziellen Handlungsfähigkeit des Staates. Das heißt für uns als CDU-Fraktion, dass wir unsere staatlichen Leistungen auch immer wieder auf ihre Effizienz überprüfen wollen und auch immer wieder überprüfen wollen, was notwendig und was nicht notwendig ist. Das ist der Schwerpunkt der Folge dessen, was wir heute miteinander beschließen wollen, nämlich zu fragen: Wo können wir sparen? Und sparen ist ein positiver Begriff der Verantwortlichkeit und nicht, wie der DGB, die Linkspartei und andere behaupten, etwa ein Akt sozialer Unverantwortlichkeit.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich angesichts der Tatsache, dass wir nach der Einigung, die ich ausdrücklich begrüße, eine bemerkenswerte Verlautbarungspolitik in der Öffentlichkeit wahrnehmen mussten, insbesondere der SPD-Fraktion, Folgendes sagen.
Am 4. Dezember hat der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Herr Kollege Schäfer-Gümbel, in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ behauptet, die von mir eben angesprochenen Gespräche und Verhandlungen seien auf Initiative der SPD zustande gekommen.
Erstens. Es steht bereits im Koalitionsvertrag zwischen FDP und CDU geschrieben, dass wir diese Schuldenbremse in die Hessische Verfassung aufnehmen wollen. Wir haben dann einen gemeinsamen Gesetzentwurf erar
beitet, und ich habe nach der Sommerpause meinerseits in Abstimmung mit Herrn Kollegen Rentsch Herrn Kollegen Schäfer-Gümbel angerufen und um ein Gespräch gebeten. Daraufhin hat er gesagt: Sie können gern in unsere Parteizentrale nach Frankfurt kommen. – Daher haben wir uns auf den Weg gemacht und haben versucht, mit Herrn Schäfer-Gümbel erste Überlegungen darüber anzustellen, ob sich die SPD an einer solchen Schuldenbremse beteiligen würde.