Protocol of the Session on November 18, 2010

(Janine Wissler (DIE LINKE): Aber hallo!)

Sie nehmen nicht zur Kenntnis, dass sich die Städte und Gemeinden in unserem Land in den letzten Jahren hervorragend entwickelt haben, gerade weil sie sich an vielen Stellen privatwirtschaftlicher Instrumente bedient haben. Die Änderungen, die Sie vortragen, führen geradezu zur zwangsweisen Zurückübertragung von privatwirtschaftlicher Tätigkeit auf die Kommunen. Das ist absurd, was Sie vortragen.

(Demonstrativer Beifall bei der LINKEN)

Wir werden Ihrem planwirtschaftlichen Ansatz auch in der Hessischen Gemeindeordnung nicht nachgeben.

(Lachen bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren, wir sind gerade bei der Kernfrage. Und bei der Kenfrage stehen wir auf der Seite der Freiheit. Sie wollen mehr Staat. Wir vertrauen auf die Kraft der Freiheit – auch in der Hessischen Gemeindeordnung.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Janine Wissler (DIE LINKE): Hessische Bauordnung!)

Sie sind konsequent – das muss man an der Stelle schon sagen – in der Debatte, die nach der Debatte über die Schuldenbremse stattfindet. Es ist besonders schön, darauf aufmerksam zu machen, dass Sie sich vorgenommen haben, dass Sie im Prinzip die staatliche Aufsicht über die Kommunen völlig ausschalten wollen. Sie wollen dafür Sorge tragen, dass an allen Stellen in diesem Land die Städte und Gemeinden auf Kosten zukünftiger Generationen

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Kommunale Selbstverwaltung!)

Schulden, Schulden und Schulden machen können. Das werden wir nicht zulassen. Wir werden die Möglichkeiten der kommunalen Finanzaufsicht weiterhin durchtragen. Meine Damen und Herren, Ihr Spiel mit Freibier für alle werden wir Ihnen im Hessischen Landtag nicht durchgehen lassen und auch nicht in den hessischen Kommunen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Meine Damen und Herren, Sie sind konsequent, vor allem konsequent eigennützig. Die durchgängige Einführung der Einpersonenfraktion mag man vielleicht darauf zurückführen, dass DIE LINKE ein besonderes Interesse hat. Sie sind konsequent rechtswidrig; auf viele Debatten zum Thema Wahlrecht mit 16 und zum Thema Ausländerwahlrecht will ich an dieser Stelle gar nicht zurückkommen. Wir sind aber der Auffassung, dass wir Rechte und Pflichten in unserem Land beieinanderhalten wollen. Deswegen werden wir Ihnen an dieser Stelle auch nicht nachgeben.

Herr Kollege Schaus, den Unterschied zwischen einer Schwedin und einer Norwegerin möchten Sie sich vielleicht einmal in unserem EU-Recht anschauen. Ich glaube, da werden Sie fündig werden und diese Regelung vielleicht verstehen.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Begründen Sie mir das doch einmal!)

Meine Damen und Herren, DIE LINKE ist natürlich konsequent. Sie sind auch konsequent populistisch. Sie biedern sich mit dem Absenken der Quoren bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden dem aktuellen Protest an. Auch hier werden wir Ihnen nicht nachgeben.

Sie sind konsequent ideologisch. Jetzt möchte ich formal zur Sternstunde linker parlamentarischer Initiativen kommen. Der Höhepunkt der kommunalpolitischen Innovation, den DIE LINKE uns im Hessischen Landtag vorträgt: Zukünftig wird es keine Bürger mehr im Land Hessen geben, sondern nur noch Gemeindeangehörige.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist nicht nur lächerlich; an einer Stelle ist es sogar inkonsequent. Herr Kollege van Ooyen, ich komme auf Sie zu. Sie hätten konsequenterweise, wenn Sie schon die Bürger aus der Hessischen Gemeindeordnung herausnehmen und die Bürgerinnen und Bürger zu Gemeindeangehörigen machen, wahrscheinlich besser aus dem Bürgermeister einen Gemeindemeister gemacht. Das wäre eher konsequent gewesen.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, Sie wissen, dass wir uns sinnvollen Vorschlägen im Hessischen Landtag niemals verschließen. Hier ist aber kein einziger sinnvoller Vorschlag enthalten.

(Zurufe von der LINKEN)

Insofern werden wir am Ende diesem Gesetzentwurf nicht nachgeben. Aber in unserem Haus ist es üblich, dass parlamentarische Beratungen gelegentlich auch über Unsinn stattfinden. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Kollege Beuth. – Das Wort hat der Abg. Siebel, SPD-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir befassen uns hier auf Antrag der LINKEN mit einer relativ komplizierten Materie. Deshalb möchte ich gerne zu Beginn an die Adresse der LINKEN drei grundsätzliche Bemerkungen machen, weil man der LINKEN vieles vorwerfen kann, Herr Kollege Beuth. Aber einen Gesetzentwurf bei der doch mäßigen Abarbeitung der Wiedervorlage von Gesetzen hier im Hessischen Landtag als voreilig zu kritisieren, halte ich für ein bisschen waghalsig.

(Beifall bei der LINKEN)

Es ist das gute Recht von Fraktionen, hier Gesetzentwürfe einzubringen. Wir kennen eine Reihe von Gesetzen, die zwar auf Wiedervorlage liegen, aber nicht rechtzeitig wieder in den Beratungsgang gegeben worden sind – bisher noch nicht aus dem Hause Rhein, sondern aus dem Hause Posch –, deren Geltungsdauer schnell noch einmal verlängert werden muss. Insofern halte ich das nicht für das Problem.

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Bist du jetzt für Qualitätsmanagement?)

In der Frage Rechtswidrigkeit habe ich meine eigene Auffassung zu manchen Gesetzen der Hessischen Landesregierung. Die sind schon vor Verfassungsgerichten gescheitert und müssen novelliert werden.

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Das stimmt!)

Wir haben gerade im Innenausschuss die Anhörung zum Pressegesetz. Das ist eines, das offensichtlich rechtswidrig war. Es gibt keine Garantie dafür, dass ein Gesetz, das von der Landesregierung gemacht wird, nicht rechtswidrig sei.

Trotzdem sehe ich in Ihrem Gesetzentwurf einige Kritikpunkte. Meine grundsätzlichen Bemerkungen.

Erstens. Kollege Schaus, die Frage der wirtschaftlichen Betätigung – bei der ich auch sehe, dass sie verändert werden sollte und dass darüber eine Diskussion geführt werden sollte – darf aber nicht vor dem Selbstverständnis geführt werden, dass wirtschaftliche Betätigung in Kommunen stattfindet, um Haushalte zu sanieren.

(Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das halte ich für relativ wichtig.

Ich höre auch aus den Reihen der FDP immer wieder, es gibt bestimmte Segmente, in denen Marktversagen vorliegt. Beispielsweise haben wir das bei Anhörungen zur Breitbandversorgung immer wieder festgestellt. Vor diesem Hintergrund geht es bei der wirtschaftlichen Betätigung im Kern darum, die Aufgaben der Daseinsvorsorge in den Kommunen durchzuführen.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Da bin ich allerdings sehr wohl der Auffassung, dass der Katalog dessen, was unter Daseinsvorsorge zu verstehen ist, gegenüber dem erweitert werden muss, was im Moment dazu in der Hessischen Gemeindeordnung steht.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Hermann Schaus (DIE LINKE): Eben, das ist okay!)

Dann sind wir uns einig? Wunderbar.

Zweitens. In dieser Plenarwoche habe ich das in einer Kurzintervention schon einmal deutlich gemacht: Wir befinden uns in einer neuen Situation, in der das Verhältnis zwischen parlamentarischer Demokratie und Elementen direkter Demokratie neu konfiguriert werden muss.

Wir haben es aber nicht notwendig, die parlamentarische Demokratie auch auf Gemeindeebene in einem Ausmaß infrage zu stellen, dass die Parlamente keine Rolle mehr spielen.

(Minister Boris Rhein: Ja!)

Ich sehe Elemente in Ihrem Gesetzentwurf, die hier meiner Ansicht nach völlig überzogen sind. Wenn so etwas passiert, halte ich das für falsch. Im Kern hat sich die parlamentarische Demokratie bewährt. Es geht darum, sie um gute Elemente direkter Demokratie zu erweitern. Darüber müssen wir diskutieren.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine dritte grundsätzliche Bemerkung. Ich glaube, in der HGO muss das Verhältnis zwischen dem nach meiner Ansicht hoch anzusehenden Gut der kommunalen Selbstverwaltung und der notwendigen Rahmensetzung innerhalb der Hessischen Gemeindeordnung sehr genau ausjustiert werden. Ich will das einmal an einem Beispiel aus Ihrem Gesetzentwurf sagen.

Sie glauben, der Klimaschutz könne durch die Einrichtung von Klimaschutzbeauftragten, die Gleichstellung durch ein paar Verbesserungen für Gleichstellungsbeauftragte reguliert und verbessert werden.

Die Kommunen, die beim Klimaschutz voranschreiten wollen, schreiten nicht deshalb voran, weil sie einen Klimaschutzbeauftragten haben, sondern weil es Rahmenbedingungen gibt, aufgrund derer man Klimaschutz machen kann – Stichwort: Hessische Bauordnung, die gestern von Ihnen abgelehnt worden ist.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Janine Wissler (DIE LINKE): Das haben wir doch hineingeschrieben!)

Dazu habe ich die Frage, ob das, was Sie in § 19 vorsehen, rechtlich haltbar ist. Das ist im Prinzip der Versuch, die Hessische Bauordnung in die Hessische Gemeindeordnung zu transplantieren. Daran habe ich große Zweifel. Ich wünsche mir das.

(Janine Wissler und Hermann Schaus (DIE LINKE): In Baden-Württemberg ist das so!)

Kollege Schaus, wir machen hier keine Gesetze nach dem Prinzip „Wünsch dir was!“, sondern nach den bestehenden Rahmenbedingungen. Ich glaube, Ihr Vorschlag ist nicht haltbar.