Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Hessisches Bibliotheksgesetz – Drucks. 18/2768 zu Drucks. 18/1728 –
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich trage die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Hessisches Bibliotheksgesetz, Drucks. 18/1728, sowie dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 18/2767, vor. Die Beschlussempfehlung lautet:
Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN bei Stimmenthaltung der SPD, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags anzunehmen.
Vielen Dank, Herr Kollege Lenz. – Ich eröffne die Aussprache. Fünf Minuten Redezeit pro Fraktion sind vereinbart. Die erste Wortmeldung stammt von Herrn Kollegen Paulus von der Fraktion der FDP.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Wir beschäftigen uns heute in zweiter Lesung mit dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Hessisches Bibliotheksgesetz. Die Anhörung im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst hat ergeben, dass es richtig und vor allem wichtig ist, ein Hessisches Bibliotheksgesetz zu erlassen.
Der vorliegende Entwurf für ein Hessisches Bibliotheksgesetz stellt eine bedeutende Weiterentwicklung des hessischen Bibliotheksrechts dar. Das mit ihm angestrebte Ziel einer rechtlichen Aufwertung der Bibliotheken wird erreicht.
Auch der Deutsche Bibliotheksverband und der Hessische Literaturrat, dessen Sprecher Hartmut Holzapfel, Staatsminister a. D., ist, begrüßen ausdrücklich den Gesetzentwurf für ein Hessisches Bibliotheksgesetz.
Anregungen aus der Anhörung haben wir übernommen. Beispielsweise wurden in § 5 Abs. 1 die Bibliotheken in kirchlicher Trägerschaft aufgenommen. Auch die Anregungen der Fernuniversität Hagen zur Regelung des schriftlichen kulturellen Erbes in Hessen haben Eingang in den Gesetzentwurf gefunden.
Wir haben ganz bewusst darauf verzichtet, den Kommunen und Landkreisen neue Pflichtaufgaben zu übertragen;denn die Anerkennung des Konnexitätsprinzips muss auch bei diesem sehr wichtigen Gesetz berücksichtigt werden.
In Hessen existieren 437 öffentliche Bibliotheken. Es gibt rund 100 wissenschaftliche Bibliotheken, die der wissenschaftlichen Forschung, der wissenschaftlichen Lehre, dem Hochschulstudium und der Weiterbildung dienen. Wir realisieren mit diesem Gesetz die zentrale Forderung der Verbände und Bibliotheken,eine gesetzliche Absicherung der Bibliotheken zu erreichen.
Hervorzuheben ist, dass das Bibliotheksgesetz langfristig den Bestand unserer öffentlichen, wissenschaftlichen, aber auch schulischen Bibliotheken sichern wird. Die Bibliotheken leisten einen sehr bedeutenden Beitrag zum lebenslangen Lernen.Wir sind uns der Bedeutung der Bibliotheken für unsere Gesellschaft bewusst, aber auch mit Blick auf die Finanzlage ist zwischen Wünschenswertem und Realisierbarem zu unterscheiden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! In der Aussprache zu der stattgefundenen Anhörung zum vorliegenden Gesetzentwurf von CDU und FDP habe ich einen neuen Begriff gelernt. Ich habe gelernt, dass es ein „schmales Gesetz“ gibt. Wir haben uns gefragt, was das sein wird. Man kann es so umschreiben: Immer dann, wenn ein Gesetz keine Auswirkungen hat, handelt es sich offenbar nach Auffassung von CDU und FDP um ein „schmales Gesetz“. Insofern waren für uns die Anhörung, aber auch die Beratungen im Ausschuss zu diesem Gesetzentwurf äußerst lehrreich.
Über 400 öffentliche Bibliotheken in Hessen, sei es in kommunaler Trägerschaft, in kirchlicher Trägerschaft, bei den Universitäten angesiedelt oder als Landesbibliotheken, leisten einen bedeutenden kulturpolitischen und bildungspolitischen Beitrag für Hessen. Das leisten sie oftmals auch mit sehr hohem ehrenamtlichen Engagement. Dafür sage ich vonseiten der SPD-Fraktion noch einmal recht herzlichen Dank.
Nachdem der Gesetzentwurf im Landtag eingebracht worden ist, war die Erwartung bezüglich eines Bibliotheksgesetzes zwar nicht euphorisch, aber eine gewisse Spannung war vorhanden. Meine Damen und Herren, ich kann Ihnen sagen, mit der Anhörung trat nicht nur bei meinen Fraktionsmitgliedern, sondern auch bei anderen Fraktionsmitgliedern und Beteiligten Ernüchterung ein. Herr Kollege Paulus, da haben Sie sich richtig anstrengen müssen, um die zwei Zitate, in denen der Gesetzentwurf so gelobt worden ist, herauszufinden.
Unter dem Strich war das Ergebnis der Anhörung: Das ist ja alles ganz nett gemeint, es ist wirkungslos, es schadet nichts, mit einem Wort: ein schmaler Gesetzentwurf.
Mit diesem Gesetzentwurf bekommen die Kommunen keinen Cent zusätzliches Geld für ihre Leistungen in den öffentlichen Bibliotheken. Meine Damen und Herren von CDU und FDP, wenn man den Bibliotheken etwas Gutes tun wollte, dann hätte man diesen Gesetzentwurf sein lassen sollen und sagen sollen, wir nehmen den Kommunen nicht 360 Millionen c ab. Damit hätten Sie den Bibliotheken viel mehr Gutes getan als mit diesem Gesetzentwurf.
Mit diesem Gesetzentwurf erwarten wir, dass in Zukunft die kommunalen Bibliotheken von den Auflagen der
Insgesamt hätte man wesentlich mehr machen können. Man hätte nur in andere europäische Länder schauen müssen. Zwei Drittel der EU-Mitglieder haben ihre Bibliotheken bereits rechtlich normiert. Dort sind die Bibliotheken in langfristige Entwicklungspläne eingebunden, und die Ausstattung der Bibliotheken ist an Zielvorgaben orientiert.
Meine Damen und Herren, wir wissen doch alle, zur Erreichung von Lesekompetenz leisten gerade die Bibliotheken einen wichtigen Beitrag. Insofern hätten wir uns schon gewünscht, dass Sie definiert hätten, welche Standards erwartet werden, welche Erfordernisse an die pädagogische Arbeit der Bibliotheken gestellt werden. Da stehen wir vor großen Herausforderungen. Mit diesem Gesetzentwurf verbessern sich die Rahmenbedingungen für die Bibliotheken überhaupt nicht, aber sie verschlechtern sich auch nicht.
Das Gesetz ist, das hat auch die Anhörung gezeigt, unter dem Strich eine Ansammlung von Unverbindlichkeiten und Allgemeinplätzen. Man hätte von Ihnen verlangen können, den Bibliotheken zu sagen, was man von ihnen will. Das Gesetz ist aber nur eine Zustandsbeschreibung in Paragrafenform. Die Anhörung hat gezeigt, dass dieses Gesetz den zukünftigen Herausforderungen und Notwendigkeiten für die hessischen Bibliotheken nicht gerecht wird. Die Mehrheit der Kommunalen Spitzenverbände hält das Bibliothekengesetz, so wie es vorgelegt wurde, für überflüssig. Dem kann man sich nur anschließen.
Nützt nichts, schadet nichts. Deswegen werden wir uns enthalten. Das ist bei schmalen Gesetzen so. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die erste Frage ist: Braucht Hessen ein Bibliotheksgesetz? Da will ich für meine Fraktion eindeutig sagen: Ja. Bereits 2007 hat die Enquetekommission des Deutschen Bundestages festgestellt, dass es dringend notwendig ist, dass die Länder eigene Bibliotheksgesetze machen und damit für die Bibliotheken einen rechtlichen Rahmen schaffen.Die Regierungsfraktionen stellen in ihrem Gesetzentwurf sehr richtig fest, dass Bibliotheken der zentrale Ort für die Realisierung des Grundrechts der Meinungs- und Pressefreiheit sind.
Klatschen Sie, ich halte das aus. – Bibliotheken sind als Orte des freien Zugangs zu Wissen, Lernen und Forschen unersetzliche Bildungseinrichtungen. In Bibliotheken wird Lesefreude geweckt, sie dienen der Aus- und Weiterbildung, der Pflege des kulturellen Erbes und der kulturellen und sozialen Integration. Ein Hessisches Biblio
So, jetzt ist Schluss mit Konsens. Der vorgelegte Gesetzentwurf wird leider dem Problem nicht gerecht. Sie beziehen sich zwar auf die Empfehlungen der Enquetekommission, aber Sie kommen den Empfehlungen überhaupt nicht nach. Ihr Gesetzentwurf enthält keine Mindeststandards, und, was ich viel schlimmer finde, er enthält überhaupt keine Regelungen für eine verbindliche Finanzierung.