Die Anhörung hat sich lediglich auf einen Punkt konzentriert,nämlich auf die Frage des Wirtschaftsradios und der Wirtschaftsberichterstattung im Rundfunk. Jeder in diesem Raum kennt die Geschichte des Wirtschaftsradios in Hessen. Es war der Versuch, einen fast lupenreinen Wirt
schaftssender zu begründen, der in der Tat auch relativ stark börsenorientiert war, bei dem allerdings die Frage der Frequentierung nicht sehr zukunftsweisend beantwortet worden ist.
Deswegen gab es Versuche mit der Trägerschaft von Main FM, diesen Wirtschaftssender durch Kombination mit Musikleistungen, aber auch durch eine andere Art der Wirtschaftsberichterstattung für breitere Schichten interessant,spannend und nicht zuletzt auch marktfähig zu machen; denn dies muss im privaten Bereich ein Interesse des Senders und sollte es selbstverständlich auch im öffentlichen Bereich sein.
Nun haben wir in der Anhörung eine Gefahr erlebt, nämlich die Gefahr, den konkret vorhandenen Eigentümerwechsel, der gerade beschlossen worden ist, an dieser Stelle mit den Beratungen über die gesetzlichen Regelungen zu verwechseln. Es gab sowohl aus dem Bereich des privaten Rundfunks – durch FFH – als auch durch den Hessischen Rundfunk Formulierungsvorschläge, dass im Gesetz Form und Dimension die Wirtschaftsberichterstattung anteilsmäßig im Vergleich zum Gesamtprogramm geregelt werden sollten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich sage bewusst: Dort ist die Beratung des Gesetzentwurfs mit einem konkreten Eigentümerwechsel verwechselt worden, aber einer bestehenden und fortgeschriebenen Lizenz. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass wir im rechtlichen Status quo den Sachverhalt haben, dass die neuen Eigentümer von Main FM auf die gleichen Maßstäbe wie der alte auch verpflichtet sind.
Deswegen haben wir einem aus den beiden Formulierungsvorschlägen erwachsenen Änderungsantrag der Fraktion der SPD nicht zugestimmt, sondern wir erwarten, dass die Landesmedienanstalt in ihrer Aufsichts- und Kontrollfunktion, zu der sie gesetzlich durch den entsprechenden Paragrafen verpflichtet ist, beachtet, dass tatsächlich Wirtschaftsberichterstattungen in einem beachtlichen Schwerpunkt und klarer Qualitätsorientierung stattfindet.
Diese Aufgabe hat laut dem alten wie auch dem jetzigen Gesetzentwurf die Landesmedienanstalt.Sie wird sich mit der von ihr erteilten Lizenz ausführlich auseinandersetzen müssen. Sie wird, wenn sie sich als Landesmedienanstalt ernst nimmt, auch die Einhaltung prüfen und über Konsequenzen nachdenken müssen, wenn es tatsächlich nicht erfolgen sollte, wie es versprochen worden ist, dass dort auf einem beachtlichen Niveau Wirtschaftsberichterstattung erfolgt.
Zu diesem Zeitpunkt halte ich mir für die CDU-Fraktion allerdings offen, dass wir mit der Novelle des Stammgesetzes, die im nächsten Jahr zu erwarten ist, auch über die Frage erneut nachzudenken haben.Aber ich glaube – deswegen auch die Ablehnung im Ausschuss, deswegen auch die Ablehnung heute, sollte der Antrag noch einmal gestellt werden –, dass zunächst abzuwarten ist, wie die entsprechenden Lizenzinhaber mit dem Gesetz umgehen und wie die Landesmedienanstalt mit dieser Praxis umzugehen hat.
Deswegen haben wir uns entschlossen, diesen Gesetzentwurf in unveränderter Form zu beschließen. Ich darf Sie bitten, dies auch heute in Vorfreude auf die Beratungen im nächsten Jahr so zu tun. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank. – Ich darf zunächst auf der Tribüne unsere frühere Kollegin begrüßen. Frau Martina Leistenschneider, herzlich willkommen hier im Landtag.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben uns heute mit den Änderungen rundfunkrechtlicher Vorschriften in der zweiten und, wie wir vereinbart haben, auch abschließenden Lesung zu befassen. Ich werde zu dem Konfliktpunkt, über den wir uns auseinandergesetzt haben, noch das eine oder andere sagen.
Im Wesentlichen geht es bei dem Gesetz – einem Artikelgesetz – um die Veränderungen des Auftrages des Hessischen Rundfunks im Hinblick auf die Telemedienangebote, auf die Hörfunkangebote, unter anderem auf ein drittes terrestrisches Hörfunkprogramm. Es sind Ausführungen über die Bereiche Internetangebote und Radiound Fernsehtext sowie die Festlegung getroffen worden, dass im Hessischen Rundfunk kein Sponsoring stattfinden darf. Im Hessischen Privatrundfunkgesetz ging es um die Frage der Teleshoppingkanäle und der möglichen Beteiligung der Landesanstalt für privaten Rundfunk an Unternehmen unter bestimmten Bedingungen.
Dies alles war in der Umsetzung des Zwölften und Dreizehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages in Landesrecht, und dies alles war unstrittig. Wir haben uns aber – Frau Wolff, das sehe ich etwas anders, dass das mit dem Gesetz nichts zu tun hätte – sehr ausführlich mit der Frage eines Wirtschaftsradios in Hessen auseinandergesetzt. Deshalb will ich zu dem Punkt noch ein paar Takte verlieren.
Ich bin Ihnen sehr dankbar dafür, dass Sie im Ausschuss, aber auch hier in Ihrer Rede deutlich zum Ausdruck gebracht haben, dass es das Interesse der Fraktionen des Hessischen Landtages ist, dass es in Hessen ein profiliertes Wirtschaftsradio auf privater Basis geben soll. Wir müssen dann schauen, wie wir das am besten realisieren können.
Ich bin da sehr nahe bei Ihnen, denn natürlich müssen die jetzt neuen Lizenznehmer eine Rechtssicherheit für das haben, was sie in rechtlich völlig klarer Form von der Landesanstalt für privaten Rundfunk unter den jetzigen Lizenzbedingungen erhalten haben.
Meine Damen und Herren, es war aber unser Anliegen, mit einer Änderung von § 12 des Hessischen Privatrundfunkgesetzes unsererseits zum Ausdruck bringen zu wollen, wie wir uns das als Gesetzgeber vorgestellt haben. Denn die Bedingungen,die jetzt in diesem § 12 stehen,mit dieser Kann-Bestimmung des Wirtschaftsradios zwischen 7 und 20 Uhr, haben offensichtlich unter der bestehenden Lizenz nicht zu dem Erfolg geführt.
Deswegen haben wir gesagt, es bedarf, erstens, offensichtlich einer Festlegung auf den Zeitraum, in dem wirtschaftsrelevante Nachrichten und Berichte, meinetwegen auch feuilletonistische Beiträge dazu, gesendet werden; und es bedarf, zweitens, offensichtlich auch einer Festlegung auf einen bestimmten Prozentsatz dafür, was als Wirtschaftsradio gilt. Dabei muss man sich darauf ver
ständigen, ob darin die Werbung enthalten ist oder nicht. Dazu haben wir einen dezidierten Vorschlag unterbreitet. Mich hat jemand gefragt, was denn noch wirtschaftlich tragfähig sei. Dazu habe ich gesagt, das muss man diskutieren. Wenn ich das wirtschaftlich berechnen könnte, würde ich nicht mein Geld als Landtagsabgeordneter verdienen, sondern woanders.
Auf diesem Weg sollten wir gemeinsam gehen. Ich bin ein bisschen traurig darüber, dass Sie nicht auf unseren Vorschlag eingegangen sind und einen gewissen Mangel bei der Übergangsregelung des jetzigen Gesetzes erkennen. Darauf hätten wir uns gerne eingelassen und eine dritte Lesung des Gesetzentwurfs abgehalten. Das haben Sie abgelehnt. Das ist vom Verfahren her zulässig.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, deshalb aber möchte ich den letzten Satz von Frau Wolff aufnehmen und ernst nehmen.
In der Tat werden wir im nächsten Jahr eine ausführliche Novellierung des Privatrundfunkgesetzes vornehmen. Ich verstehe die Signale – zumindest von CDU und auch von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – so, dass wir uns ernsthaft auf den Weg machen wollen, Bedingungen im Hessischen Privatrundfunkgesetz zu schaffen, die dazu angetan sind, dass wir in Zukunft ein Wirtschaftsradio haben und nicht das Format, das sich jetzt dargestellt hat. Wenn wir das schaffen, ist es in der Tat des Schweißes der Edlen wert, gemeinsam daran zu arbeiten.
Noch ein letzter Satz.Auch die Versammlung der Landesanstalt für privaten Rundfunk wird dann ihre Entscheidungen für die künftige Vergabe von Lizenzen auf einer gesicherten Rechtsgrundlage treffen können. Ich glaube, dann werden alle gewinnen. Hauptsächlich wird das Land Hessen gewinnen, denn dann haben wir zumindest Bedingungen an ein Wirtschaftsradio, und die haben wir momentan nicht. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe gerade in ziemlich viele ratlose Gesichter geschaut, die sich fragen:Worüber reden diese Medienpolitiker da eigentlich?
Herr Schork,ich sehe Sie lachen.Vielleicht ging es Ihnen einmal ebenso wie mir, als ich hier als Abgeordneter die erste Rede über die Milchquote gehört habe – da habe ich auch nichts verstanden.
Martin Häusling hats mir dann erklärt.– Deswegen werde ich jetzt einmal den Versuch unternehmen, auch den
Nichtmedienpolitikerinnen und -politikern zu sagen, was hier der strittige Punkt ist, über den wir debattieren.
In diesem Gesetzentwurf gibt es sehr viele unstrittige Punkte, in denen wir uns alle einig sind. Da passt man die Rechtslage einfach nur an die neuen Staatsverträge an.
Aber wir haben einen Punkt, der lautet folgendermaßen: Bisher haben wir im Hessischen Privatrundfunkgesetz eine Formulierung, die lautet, es gibt im Rhein-Main-Gebiet ein Hörfunk-Spartenprogramm mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsberichterstattung.
Vor zehn Jahren hat das Frankfurt Business Radio begonnen, auf der Grundlage dieser Lizenz zu senden, danach das FAZ Businessradio. Am Ende waren beide wirtschaftlich nicht mehr in der Lage, ihre Ausgaben durch entsprechende Werbeeinnahmen zu bestreiten, denn ihnen haben schlicht die Hörerinnen und Hörer gefehlt.
Auf dieser Lizenz sendete dann irgendwann Main FM weiter; auch schon in der Vergangenheit gab es da etliche Streitpunkte, ob das denn ein Wirtschaftsradio ist. Vor Kurzem hat diese Anteile die französische Gruppe NRJ übernommen, und die will auf dieser Lizenz ein Radio Energy Rhein-Main senden lassen.
Wir debattieren jetzt über die Frage, ob das, was da geplant ist, ein Wirtschaftsradio ist oder nicht. Natürlich debattieren wir auch über die Frage, ob das, was der Landtag einmal beschlossen hat – nämlich dass es da ein Spartenprogramm mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsberichterstattung geben soll –, der politische Wille des Parlaments, hier wirklich realisiert wird.
Um das einmal für meine Fraktion sehr deutlich zu machen: Hier geht es natürlich auch um Konkurrenzen. Stichwort Energy: Das ist schon aus anderen Ballungsräumen bekannt und bisher nicht unbedingt durch Wirtschaftsberichterstattung aufgefallen.
Deswegen werden wir sehr genau hinschauen,was da jetzt passieren wird.Wir werden uns natürlich sehr genau überlegen müssen – und ich hoffe, das gilt auch für die Mehrheitsfraktionen –, wenn es an die Novelle des Hessischen Privatrundfunkgesetzes geht, die ja jetzt ansteht, ob denn nach den Erfahrungen, die wir gesammelt haben, aus unserer Sicht das, was dieser Landtag einmal wollte, dort auch realisiert wird.
Wenn es klappt, ist es wunderbar; wenn aber nicht, dann gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder sagt man, das ist es nicht, und dann wird in diesem Zusammenhang eben nicht mehr gesendet; oder man sagt, man will ein anderes Spartenprogramm haben. Andere als diese beiden Möglichkeiten gibt es kaum.
Aber wir tun uns alle keinen Gefallen – übrigens würde sich auch die Landesmedienanstalt keinen Gefallen tun, die das ja überprüfen muss –, wenn am Ende da irgendetwas anderes stattfindet, nur weil das im Gesetz steht, damit da überhaupt noch etwas stattfindet. Entweder muss man dann sagen, so geht es nicht, oder man muss das Gesetz ändern.
Ich sage Ihnen jetzt schon voraus, über diese beiden Möglichkeiten werden wir im nächsten Jahr debattieren.Unter dem Gesichtspunkt, wie ernst wir uns mit dem nehmen,
Jetzt darf ich mich für die Aufmerksamkeit bedanken und bin gespannt darauf, was der Kollege Rentsch sagen wird. – Vielen Dank.